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   BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95   

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BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 (https://dejure.org/1996,491)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 (https://dejure.org/1996,491)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 (https://dejure.org/1996,491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer - Betriebsbedingte Kündigung - Anhörungspflicht - Pflicht zur Anhörung des Gesamtbetriebsratesbei Kündigung - Zuordnung des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Betrieb

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a; BetrVG §§ 102, 50 Abs. 1; KSchG § 1
    Betriebsratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 102, 50 Abs. 1; BGB § 613a; KSchG § 1
    Betriebsübergang: Betriebsratsanhörung zur Kündigung mangels Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses - Unterbliebene Zuordnung bei Übergang von Betrieb und Betriebsrat auf neuen Betriebsinhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 316
  • NJW 1997, 410
  • ZIP 1996, 1560
  • NZA 1996, 974
  • BB 1996, 1502
  • DB 1996, 2230
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
    Widerspricht der Arbeitnehmer einem Übergang seines Beschäftigungsbetriebes auf einen neuen Betriebsinhaber, was nach der ständigen Senatsrechtsprechung zulässig ist (vgl. zuletzt Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, m. w. N.), und scheidet er deshalb aus diesem Betrieb aus, ohne daß ihn der bisherige Betriebsinhaber einem anderen Betrieb seines Unternehmens zuordnet, so führt dies allein noch nicht, wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat, dazu, daß bei personellen Einzelmaßnahmen für ihn nach § 50 Abs. 1 BetrVG nunmehr der Gesamtbetriebsrat zuständig ist.

    Da die bisherige Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer aufgrund des Betriebsübergangs weggefallen ist, liegt, wenn keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, allein aufgrund des Widerspruchs regelmäßig ein dringendes betriebliches Erfordernis vor, das eine betriebsbedingte Kündigung sozial rechtfertigen kann (vgl. Senatsurteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 4 der Gründe).

    Nach der Senatsrechtsprechung kann sich der Kläger deshalb nur in ganz eingeschränktem Umfang auf § 1 Abs. 3 KSchG berufen (vgl. BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP, aaO).

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
    Widerspricht der Arbeitnehmer einem Übergang seines Beschäftigungsbetriebes auf einen neuen Betriebsinhaber, was nach der ständigen Senatsrechtsprechung zulässig ist (vgl. zuletzt Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, m. w. N.), und scheidet er deshalb aus diesem Betrieb aus, ohne daß ihn der bisherige Betriebsinhaber einem anderen Betrieb seines Unternehmens zuordnet, so führt dies allein noch nicht, wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat, dazu, daß bei personellen Einzelmaßnahmen für ihn nach § 50 Abs. 1 BetrVG nunmehr der Gesamtbetriebsrat zuständig ist.

    Da die bisherige Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer aufgrund des Betriebsübergangs weggefallen ist, liegt, wenn keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, allein aufgrund des Widerspruchs regelmäßig ein dringendes betriebliches Erfordernis vor, das eine betriebsbedingte Kündigung sozial rechtfertigen kann (vgl. Senatsurteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 59/78

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
    Eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen ist deshalb grundsätzlich abzulehnen; sie kommt lediglich dann in Betracht, wenn ein Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben des Unternehmens gleichzeitig zuzuordnen ist (BAG Beschluß vom 30. April 1981, BAGE 35, 228 [BAG 30.04.1981 - 6 ABR 59/78] = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. September 1990, BAGE 66, 57 = AP Nr. 84, aaO, KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 47; Richardi, aaO, S. 798).
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88

    Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
    Betriebsangehörige Arbeitnehmer sind nach der Rechtsprechung und der h.M. nur solche Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen (BAG Beschluß vom 18. Januar 1989, BAGE 61, 7 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
    Dem steht nicht die Rechtsprechung des Siebten Senats entgegen, der zum Bundespersonalvertretungsrecht ausdrücklich die bei der vorgesetzten Dienststelle gebildete Stufenvertretung für zuständig erklärt hat, wenn gekündigt wird, weil eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in der bisherigen Beschäftigungsdienststelle nicht möglich, die Zuweisung zu einer neuen Dienststelle aber noch nicht erfolgt ist (Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP Nr. 1 zu § 82 BPersVG).
  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
    Eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen ist deshalb grundsätzlich abzulehnen; sie kommt lediglich dann in Betracht, wenn ein Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben des Unternehmens gleichzeitig zuzuordnen ist (BAG Beschluß vom 30. April 1981, BAGE 35, 228 [BAG 30.04.1981 - 6 ABR 59/78] = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. September 1990, BAGE 66, 57 = AP Nr. 84, aaO, KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 47; Richardi, aaO, S. 798).
  • BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 544/81

    Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
    So erstreckt sich z. B. die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht auf solche Betriebe des Unternehmens, in denen kein Betriebsrat besteht (BAG Urteil vom 16. August 1983, BAGE 44, 86 [BAG 16.08.1983 - 1 AZR 544/81] = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    bb) Die Arbeitgeberin kann sich für eine etwaige Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts berufen, wonach eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Betracht kommen kann, wenn das Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben gleichzeitig zugeordnet ist (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 15; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316) .
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Allerdings sollen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung der sozialen Auswahlgesichtspunkte die Gründe für den Widerspruch berücksichtigt werden (vgl. Senat 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 22 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 30, zu II 5 b der Gründe; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, zu IV 4 der Gründe; BAG 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129, zu B II 2 a der Gründe; 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 104, zu III 2 c der Gründe; Senat 22. April 2004 - 2 AZR 244/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 53, zu B II 2 der Gründe; kritisch KR-Pfeiffer 8. Aufl. § 613a BGB Rn. 119 f.; Meyer NZA 2005, 9, 12 "triftiger Sachgrund"; Nicolai BB 2006, 1162, 1165; auch Lipinski DB 2002, 1214 ff. - keine soziale Auswahl - Fischer AuR 2002, 291 ff.; Gaul NZA 2006, 730, 732; Löw AuR 2006, 224, 225 - keine Einschränkung der Sozialauswahl bei Widerspruch des Arbeitnehmers -, jeweils mwN).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Sie kommt lediglich in Betracht, wenn ein Arbeitsverhältnis zugleich mehreren Betrieben des Unternehmens zuzuordnen ist (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 82, 316) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats scheidet bei personellen Einzelmaßnahmen wie einer Kündigung grundsätzlich aus (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 150 = EzA KSchG § 2 Nr. 81; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 82, 316) .
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Der Mitarbeiter Dr. L. ist nicht bereits mehreren Betrieben eines Unternehmens zugeordnet (vgl. dazu BAG 21.03.1996 - 2 AZR 559/95, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

    Da die bisherige Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer auf Grund des Betriebsübergangs weggefallen ist, liegt, wenn keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, allein auf Grund des Widerspruchs regelmäßig ein dringendes betriebliches Erfordernis vor, das eine betriebsbedingte Kündigung sozial rechtfertigen kann (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 326, zu IV 2 der Gründe).

    Eine Wahlmöglichkeit derart, daß der Arbeitnehmer an dem Vertrag mit dem bisherigen Betriebsinhaber festhält und von diesem verlangt, er solle sich mit dem neuen Betriebsinhaber über die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf seinem bisherigen Arbeitsplatz einigen, kennt § 613 a BGB nicht (vgl. BAG 21. März 1996 aaO, zu IV 3 der Gründe).

    Kündigt der bisherige Betriebsinhaber einem Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat, weil für ihn keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr bestehe, so handelt es sich nicht um eine nach § 613 a Abs. 4 BGB unzulässige Kündigung (Senat 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99 - aaO, zu III 4 der Gründe mwN; BAG 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - aaO, zu IV 1 der Gründe).

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Kündigt der bisherige Betriebsinhaber einem Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat, weil für ihn keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr bestehe, so handelt es sich nicht um eine nach § 613 a Abs. 4 BGB unzulässige Kündigung (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 326, zu IV 1 der Gründe; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10, zu B III der Gründe).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

    Sie greift nicht ein, wenn, wie im Streitfall, der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat und der Arbeitgeber nunmehr wegen des Fehlens einer Beschäftigungsmöglichkeit kündigt (vgl. BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - zu II 3 der Gründe; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 82, 316) .

    Der Annahme einer unbeabsichtigten Regelungslücke steht entgegen, dass der Gesetzgeber die Entstehung eines Übergangs- und eines Restmandats an tatbestandlich klar umgrenzte Änderungen in der Betriebsorganisation gebunden hat, obwohl das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 21. März 1996 (- 2 AZR 559/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 316) die Problematik, die mit einem Widerspruch des Arbeitnehmers beim Übergang des ganzen Betriebs verbunden ist, ausdrücklich angesprochen hat.

  • ArbG Berlin, 25.01.2002 - 88 Ca 28454/01

    Erfordernis der vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats

    Die Kammer verkennt hierbei nicht, daß in Schrifttum und Judikatur gelegentlich die Ansicht vertreten wird, der widerspruchsbedingte Verbleib eines Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber beim Übergang der Arbeitsverhältnisse der übrigen Arbeitnehmer auf den neuen Betriebsinhaber könne unter Umständen auch nachteilige Konsequenzen für seinen betriebsverfassungsrechtlichen Schutz nach sich ziehen (s. dazu statt vieler BAG Beschluß vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BB 1996, 1502 = NZA 1996, 974 = RzK III 1 a Nr. 76 [II.2]: "Gefahr ..., seinen betriebsverfassungsrechtlichen 'Kündigungsschutz? zu verlieren").

    Der Zweite Senat des BAG läßt die Frage im Beschluß vom 21. März 1996 (a.a.O. [unter II.2 a]) für einen - wie gesagt, spiegelbildlichen - Fall wie den hiesigen demgegenüber ausdrücklich offen, weil der fragliche Betriebsrat dort - wie im Ansatz auch hier - vorsorglich angehört worden war.

    Aber auch für die umgekehrte Perspektive - die des Arbeitgebers, der den einst unter "seinem Dach" gewählten, dann aber durch (Teil-)Betriebsübergang einem anderen Rechtsträger zugefallenen Betriebsrat vor beteiligungspflichtigen Maßnahmen konsultieren soll - liefert die betriebliche Praxis Anschauungsmaterial: Das gilt nicht nur für den gerade erwähnten Verlauf im Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 1996 (a.a.O. [II.2 a]: vorsorgliche Anhörung des Betriebsrates des Erwerbers).

    Insofern gelten auch nicht mehr die Plausibilitätsgrundlagen jener Autoren, die der Zweite Senat des BAG im bewußten Beschluß vom 21. März 1996 (a.a.O. [II.2] - s. oben, I.2 bb (1.) - S. 9) für die widerspruchsbedingte Gefahr eines Arbeitnehmers, "seinen betriebsverfassungsrechtlichen 'Kündigungsschutz? zu verlieren", zitiert.

    Schließlich spricht der Zweite Senat des BAG im Urteil vom 21. März 1996 (a.a.O. [III.2 a]), worauf schon wiederholt hingewiesen wurde, für die hiesige Fallkonstellation bemerkenswerterweise nicht von "Übergangsmandat", sondern von "Restmandat", wie es für Stillegungsfälle, wie erwähnt (oben, I.2 bb (1.) - S. 10), ohnehin schon seit Jahrzehnten von der Rechtsprechung anerkannt ist.

    Insoweit behält es auch bei der Aussage des BAG im Beschluß vom 21. März 1996 (a.a.O. - [II.2] - I.2 bb (1.) - S. 9: "Gefahr ..., seinen betriebsverfassungsrechtlichen 'Kündigungsschutz? zu verlieren"), sein Bewenden.

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es dem Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei einem Übernehmer erhalten geblieben wäre, grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf eine mangelhafte Sozialauswahl zu berufen (18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129; 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 - BAGE 70, 238; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98

    Betriebsteilübergang - Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch des

  • LAG Köln, 17.08.2012 - 10 Sa 1347/11

    Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

  • LAG Hamm, 26.01.2006 - 4 (2) Sa 921/05

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Anhörung des örtlichen Betriebsrats;

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 522/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl -; Berücksichtigung eines Widerspruchs

  • LAG Nürnberg, 09.08.2011 - 6 Sa 230/10

    Betriebsübergang des ganzen Betriebes - Widerspruch - Kündigung - keine

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 244/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • LAG Düsseldorf, 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97

    Betriebsübergang: Widerspruch des Betriebsratsmitglieds - sachlicher Grund für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10

    Betriebsbedingte Kündigung einer Verkäuferin bei insolvenzbedingter Schließung

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Widerspruch,

  • LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05

    Betriebsratsanhörung nach Betriebsübergang und Widerspruch

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 218/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl nach Widerspruch des gekündigten

  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96

    Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99

    Widerspruch bei Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • LAG Niedersachsen, 21.07.1998 - 7 Sa 239/97

    Klage eines schwerbehinderten, tariflich unkündbaren Abeitnehmers gegen die vom

  • LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 523/20

    "Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verdachtskündigung bei schwerer

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 243/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 406/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

  • LAG Hamm, 05.02.1998 - 17 Sa 913/97

    Befristeter Arbeitsvertrag - Zuschuß weg - Kündigung möglich

  • LAG Hamm, 23.01.2003 - 4 Sa 720/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • LAG Hamm, 12.09.2002 - 4 Sa 720/02

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung;

  • LAG Hamm, 24.11.1997 - 17 Sa 404/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige ordentliche

  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 12/96
  • ArbG Köln, 14.10.2011 - 1 Ca 6564/09

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung - Sozialauswahl -

  • LAG Niedersachsen, 05.06.2008 - 7 Sa 1500/07

    Anhörungsverfahren; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung;

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