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   BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95   

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BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95 (https://dejure.org/1996,676)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1996 - 5 AZR 315/95 (https://dejure.org/1996,676)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 (https://dejure.org/1996,676)
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Fliegensterben

§§ 273, 618 BGB, § 615 BGB, Beweislast

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Arbeitnehmers - Gefahrstoffe am Arbeitsplatz - Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers - Schutzpflichten des Arbeitgebers - Mehrfach wechselnder Vortrag des Klägers

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsverweigerung wegen Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 105
  • NJW 1997, 611 (Ls.)
  • MDR 1997, 272
  • NZA 1997, 86
  • BB 1996, 1170
  • BB 1996, 1171
  • BB 1996, 2524
  • BB 1997, 208
  • DB 1996, 1040
  • DB 1996, 2446
  • JR 1997, 352
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93

    Arbeitsrecht; Arbeitsverweigerung bei Asbestbelastung

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    Beschränkt sich die Gefährdung des Arbeitnehmers darauf, daß er in gefahrstoffbelasteten Räumen arbeitet, kann sich ein Zurückbehaltungsrecht nur aus § 273 Abs. 1, § 618 Abs. 1 BGB, nicht aber aus § 21 Abs. 6 Satz 2 der Gefahrstoffverordnung ergeben (Aufgabe von BAGE 75, 332).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 2. Februar 1994 (- 5 AZR 273/93 - BAGE 75, 332 = AP Nr. 4 zu § 273 BGB) entschieden, daß die genannte Vorschrift schon dann anwendbar ist, wenn das Gebäude, in dem gearbeitet wird, Gefahrstoffe enthält.

    Diese Entscheidung hat in der Literatur überwiegend Kritik erfahren (Wank, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 273 BGB; Borchert, NZA 1995, 877; Molkentin/Müller, NZA 1995, 873; Mummenhoff, SAE 1995, 67; Schmidt, BB 1994, 1865; zustimmend dagegen Mayer, AiB 1994, 509; Schwab, Anm. zu AR-Blattei ES 200, Nr. 2; Schölzel, BetrR 1994, 98; Bücker, Zeitschrift für Umweltrecht 1994, 202).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 2. Februar 1994 (- 5 AZR 273/93 - BAGE 75, 332 = AP Nr. 4 zu § 273 BGB) zu § 21 Abs. 6 Satz 2 GefStoffV eine andere Auffassung vertreten hat, wird daran nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 14.04.1958 - II ZR 45/57

    Schiffsuntergang. Lotsenvertrag

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    Der Arbeitgeber hat dann den Gegenbeweis dahin zu führen, daß der ordnungswidrige Zustand für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist oder daß ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 27, 79; BAG Urteile vom 8. Juni 1955 - 2 AZR 200/54 - und vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - AP Nr. 1, 16 zu § 618 BGB; BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; vgl. Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., 1991, § 618 BGB Rz 2 mit weit.
  • BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 200/54

    Fürsorgepflicht: Schadensersatz bei Unfall einer in häuslicher Gemeinschaft mit

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    Der Arbeitgeber hat dann den Gegenbeweis dahin zu führen, daß der ordnungswidrige Zustand für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist oder daß ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 27, 79; BAG Urteile vom 8. Juni 1955 - 2 AZR 200/54 - und vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - AP Nr. 1, 16 zu § 618 BGB; BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; vgl. Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., 1991, § 618 BGB Rz 2 mit weit.
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    c) Die Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts ist entgegen der Revision auch nicht deshalb zu beanstanden, weil es ohne bessere Sachkunde von einem Sachverständigengutachten abgewichen wäre (vgl. BGH Urteil vom 9. Mai 1989 - VI ZR 268/88 - NJW 1989, 2948).
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    Der Arbeitgeber hat dann den Gegenbeweis dahin zu führen, daß der ordnungswidrige Zustand für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist oder daß ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 27, 79; BAG Urteile vom 8. Juni 1955 - 2 AZR 200/54 - und vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - AP Nr. 1, 16 zu § 618 BGB; BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; vgl. Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., 1991, § 618 BGB Rz 2 mit weit.
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    Das bedeutet: Der erkennende Senat kann lediglich überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt hat, ob es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist (BAG Urteil vom 28. September 1991 - 5 AZR 581/90 - AP Nr. 10 zu § 14 MuSchG 1968 = EzA § 14 MuSchG 1968 Nr. 10).
  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84

    Fortsetzungskrankheit - Beweislast - Anscheinsbeweis

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    Das Landesarbeitsgericht hat - wie es § 286 Abs. 1 ZPO vorschreibt - das Ergebnis der Beweisaufnahme auch insoweit nicht isoliert, sondern "unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen" gewürdigt (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - AP Nr. 42 zu § 63 HGB, zu II 2 der Gründe).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94

    Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    Der Kläger kann sich zur Stützung seiner Ansicht auch nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 1995 (- VI ZR 31/94 - NJW 1995, 1160) berufen.
  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62

    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    Deren Feststellung obliegt aber dem Gericht, es sei denn, daß bereits hierfür die dem Gericht fehlende besondere Sachkunde in Anspruch genommen werden muß (BGHZ 37, 389 = NJW 1962, 1770).
  • BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 258/69

    Entlastungspflicht des Arbeitgebers bei BGB § 618 - Mitverschulden des

    Auszug aus BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95
    Der Arbeitgeber hat dann den Gegenbeweis dahin zu führen, daß der ordnungswidrige Zustand für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist oder daß ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 27, 79; BAG Urteile vom 8. Juni 1955 - 2 AZR 200/54 - und vom 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - AP Nr. 1, 16 zu § 618 BGB; BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; vgl. Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., 1991, § 618 BGB Rz 2 mit weit.
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Danach hat der Arbeitnehmer nur den objektiv ordnungswidrigen Zustand der Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften nachzuweisen, wenn dieser generell geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen; der Arbeitgeber hat dann den Gegenbeweis dahin zu führen, dass der ordnungswidrige Zustand für den Schaden nicht ursächlich gewesen sei oder dass ihn kein Verschulden treffe (vgl. BAG 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - BAGE 83, 105 = AP BGB § 618 Nr. 23 = EzA BGB § 273 Nr. 5).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    In sich widersprüchlicher oder mehrfach wechselnder Vortrag geht zu Lasten dessen, der ihn leistet (BAG, Urteil vom 8.5.1996, NZA 1997 S. 86 ff; Urteil vom 4.12.1985, NZA 1986 S. 289 f).
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall nur den objektiv ordnungswidrigen Zustand der Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften nachzuweisen, wenn dieser generell geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen; der Arbeitgeber hat dann den Gegenbeweis dahin zu führen, dass der ordnungswidrige Zustand für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist oder ihn kein Verschulden trifft (BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 94, BAGE 122, 304; 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - zu C II der Gründe, BAGE 83, 105) .
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 982/94

    Arbeitsverweigerung wegen Asbestbelastung des Betriebsgebäudes

    (Aufgabe des Senatsurteils vom 2. Februar 1994 - 5 AZR 273/93 - BAGE 75, 332 = AP Nr. 4 zu § 273 BGB und Fortführung des Senatsurteils vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - NZA 1997, 86).

    Der Senat hat diese Rechtsauffassung inzwischen ausdrücklich aufgegeben (BAG, Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - NZA 1997, 86 ff., zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter B der Gründe).

    Insoweit wird auf das Urteil vom 8. Mai 1996 (aaO., zu B der Gründe) Bezug genommen.

    In solchen Fällen genügt der Arbeitgeber seiner Pflicht aus § 618 Abs. 1 BGB i.d.R. dadurch, daß er einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, dessen Schadstoffbelastung nicht über das in der Umgebung übliche Maß hinausgeht (BAG, Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - NZA 1997, 86, unter C I der Gründe).

    a) Grundsätzlich hat allerdings der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen, daß ein i.S. des § 618 Abs. 1 BGB ordnungswidriger Zustand der Räume vorliegt, wenn dieser Zustand generell geeignet ist, das Leben oder die Gesundheit des Arbeitnehmers zu gefährden (BAG, Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - NZA 1997, 86, unter C II der Gründe).

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum

    Unterläßt der Arbeitgeber gebotene Schutzmaßnahmen, ergibt sich hieraus ggf. ein Recht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung nach § 273 BGB zurückzuhalten (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - AP Nr. 23 zu § 618 BGB) .
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Disposition gegen bestimmte Schadstoffe besonders anfällig sind, können daher im Einzelfall besondere Schutzmaßnahmen verlangen (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - AP Nr. 23 zu § 618 BGB).
  • LAG Niedersachsen, 06.12.2013 - 6 Sa 391/13

    Außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Krankenpflegers bei

    Hat eine Parteien im Laufe des Prozesses jedoch ihr Vorbringen modifiziert, so kann dieser Umstand im Rahmen der Beweiswürdigung Berücksichtigung finden (vgl. BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95 - AP Nr. 23 zu § 618 BGB).
  • LAG Hessen, 27.11.2006 - 16 Sa 340/06

    Keine personenbedingte Kündigung bei tatsächlicher Erbringung der geschuldeten

    Unterlässt der Arbeitgeber gebotene Schutzmaßnahmen, ergibt sich hieraus ggf. ein Recht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung nach § 273 BGB zurückzuhalten (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95).
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99

    Wirksamkeit eines Prozessvergleichs; Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten

    Im Arbeitsverhältnis besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung auch, wenn der Arbeitgeber mit erheblichen Nebenpflichten nicht nachkommt (BAG, Urteil v. 08.05.1996, 5 AZR 315/95 ; Münch. Komm BGB Lorenz, § 618 BGB, Rdn. 67; Erf. Komm. Wank, § 618 BGB, Rdn. 28; LAG Frankfurt, 7 Sa 535/97, Urteil vom 26.08.97, Kreitner, DStR 1997, 1292 ff).

    Die Verletzung der Fürsorgepflicht (BAG, Urteil vom 07.06.1973, AP Nr. 28 zu § 615 BGB), LAG Baden Württemberg, 19 Sa 64/96, Urteil vom 26.09.1997, LAG Frankfurt, 7 Sa 535/97, Urteil vom 26.08.1997) bzw. der sich aus § 618 BGB ergebenden Arbeitsschutzpflichten (BAG, Urteil v. 08.05.1996, 5 AZR 315/95 , NZA 1997, S. 86 ff) können ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung begründen.

  • BGH, 06.07.2017 - IX ZR 271/16

    Zwangsverwaltung: Berufung des mittelbaren Eigenbesitzers auf Wohnungsschutz

    Verwertbar ist deshalb der Inhalt der Schriftsätze und ihrer Anlagen, aber auch Art, Zusammenhang und Zeitpunkt des Vorbringens, eine Änderung des Sachvortrags (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - KZR 15/94, WM 1995, 1775, 1176 oder gar mehrfach wechselnder Vortrag (BAGE 83, 105, 124).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 11 Sa 1910/06

    Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

  • LAG Hamburg, 05.12.1997 - 3 Sa 11/97

    Rauchverbot am Arbeitsplatz auf Grund einer Betriebsvereinbarung; Rechtsgrundlage

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 24 U 3/05

    Anwaltsregress wegen verlorener Lohnansprüche bei streitiger Arbeitsfähigkeit

  • ArbG Stuttgart, 28.10.2021 - 10 Ca 174/21

    Universalsukzession - Überstundenvergütung- Vergütungserwartung -

  • LAG Hamm, 05.12.1996 - 1 Ta 454/96

    Selbständiges Beweisverfahren: rechtliches Interesse bei Feststellung von

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