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   BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95   

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BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95 (https://dejure.org/1996,788)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 6 AZR 179/95 (https://dejure.org/1996,788)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 (https://dejure.org/1996,788)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 27 Abschn. C, § 4; HPersVG § 74 Abs. 1 Nr. 13, § 69 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 2, 4 u. 5; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 u. 11; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 4, § 104
    Ballungsraumzulage: Kürzung und Widerruf - I. Mitbestimmung des Personalrats bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung unter Änderung der Verteilungsgrundsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 338
  • NZA 1997, 620
  • BB 1997, 792
  • DB 1997, 1139
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    Die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine höhere Grundvergütung i.S.d. § 27 Abschn. C BAT (sog. Ballungsraumzulage) unterliegt nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1991 (BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) der betrieblichen Mitbestimmung.

    Nach der durch den Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991 (BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) begründeten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterliegen die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf über-/außertarifliche Zulagen und der Widerruf über-/außertariflicher Zulagen aus Anlaß und bis zur Höhe einer Tariflohnerhöhung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats, wenn sich dadurch die Verteilungsgrundsätze ändern und darüber hinaus für eine anderweitige Anrechnung bzw. Kürzung ein Regelungsspielraum verbleibt.

    Auch bei einer Änderung der Verteilungsgrundsätze ist die Anrechnung in diesem Fall mitbestimmungsfrei (BAG GS, BAGE 69, 134, 168 f. = AP, aaO zu c III 6 der Gründe).

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    Während die in § 4 Abs. 1 BAT geregelte Schriftform nur deklaratorischen Charakter hat, kommt der Schriftform im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 BAT konstitutive Bedeutung zu (z.B. BAGE 52, 33, 39 ff. = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, zu 2 der Gründe).

    § 4 Abs. 2 BAT betrifft demgegenüber sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter oder jedenfalls nicht unmittelbar etwas mit den Hauptrechten und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (vgl. BAGE 52, 33, 39 ff. = AP, aaO).

  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 551/86

    Wirksamkeit der Absenkung der Eingangsvergütung - Arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    d) Der Annahme des Mitbestimmungsrechts stehen die nicht tragenden Erwägungen des Vierten Senats in den Entscheidungen vom 27. Mai 1987 (- 4 AZR 548/86 -, - 4 AZR 551/86 - und - 4 AZR 558/86 -, alle n.v.) nicht entgegen.
  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 558/86

    Absenkung der Eingangsvergütung - Arbeitsvertragliche Vereinbarung der

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    d) Der Annahme des Mitbestimmungsrechts stehen die nicht tragenden Erwägungen des Vierten Senats in den Entscheidungen vom 27. Mai 1987 (- 4 AZR 548/86 -, - 4 AZR 551/86 - und - 4 AZR 558/86 -, alle n.v.) nicht entgegen.
  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 548/86

    Wirksamkeit von Absenkung der Eingangsvergütung - Mitbestimmungsrecht des

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    d) Der Annahme des Mitbestimmungsrechts stehen die nicht tragenden Erwägungen des Vierten Senats in den Entscheidungen vom 27. Mai 1987 (- 4 AZR 548/86 -, - 4 AZR 551/86 - und - 4 AZR 558/86 -, alle n.v.) nicht entgegen.
  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    In einem die rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen nach § 27 Abschn. C BAT betreffenden Fall hat der erkennende Senat dies bereits im Urteil vom 26. Mai 1994 (- 6 AZR 955/93 - AP Nr. 5 zu § 27 BAT, zu II 1 c der Gründe) entschieden.
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    Ein das Mitbestimmungsrecht ausschließender Tarifvorrang setzt eine abschließende, vollständige, das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers ausschließende, aus sich heraus anwendbare Regelung voraus (BAGE 36, 148 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Beschluß vom 18. April 1980 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 72, 229 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 12.06.1957 - 4 AZR 5/55

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Zahlung eines Ruhegeldes - Zusage für

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    Im Dienstverkehr öffentlicher Verwaltungen und Betriebe ist es nicht üblich, daß ein Angestellter eine ihn begünstigende Erklärung des Dienstherrn eigens annimmt (BAG Urteil vom 12. Juni 1957 - 4 AZR 5/55 - AP Nr. 24 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    Entlohnung ist, wie in § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG und § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG, jede vermögenswerte Gegenleistung des Arbeitgebers aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses, deren Gewährung nach einem bestimmten System erfolgt (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - AP Nr. 16 zu § 75 BPersVG, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - AP Nr. 21 zu § 75 BPersVG, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95
    Die Zusage eines höheren als des nach der Anlage 1 a zum BAT vorgesehenen Entgelts betrifft ein Hauptrecht aus dem Arbeitsvertrag (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92

    Mitbestimmung bei Auswahl von Versicherungsunternehmen

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 54/78

    Arbeitszeit - Redakteure

  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    bb) Bei der Zusage eines übertariflichen Urlaubsgelds an die gesamte Belegschaft handelt es sich nicht um eine Nebenabrede iSv. § 4 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II, sondern um eine Abrede, die im Zusammenhang mit den Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis steht, welche nach § 4 Abs. 1 BMT-G II formlos vereinbart und abgeändert werden können (vgl. zu § 4 Abs. 1 BAT BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 83, 338) .

    In beiden Fällen liegt eine übertarifliche Vergütung vor (st. Rspr., vgl. zB BAG 1. April 2009 - 10 AZR 393/08 - Rn. 18 [übertarifliche Weihnachtszuwendung]; 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 34 ff.; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338 [Ballungsraumzulage]; 7. Juli 1999 - 10 AZR 433/98 - zu II 4 a der Gründe [Sondervergütung für die Bedienung einer Heizungsanlage]) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    § 4 Ziff. 1 lit. b) TV AL II betrifft demgegenüber sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter oder jedenfalls nicht unmittelbar etwas mit den Hauptrechten und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 77 mwN.; 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 77 mwN., jeweils juris; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 23 mwN., juris zu § 4 BAT).

    Für andere Vereinbarungen gilt die Formvorschrift (BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 879/98 - Rn. 19, juris; vgl. auch BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 23 mwN. zu § 4 BAT mwN.).

    So hat das Bundesarbeitsgericht (26. Mai 1994 - 6 AZR 955/93 - Rn. 27 mwN., juris; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 24 mwN., juris zu § 4 BAT) beispielsweise erkannt, dass eine Ballungsraumzulage Entgeltcharakter hat.

    Geht es um eine Erhöhung der Grundvergütung soll diese dem Regelungsbereich des § 4 Abs. 1 BAT unterfallen (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 24 mwN. zu § 4 BAT).

    Die Zusage eines höheren als tariflich vorgesehenen Entgelts betrifft ein Hauptrecht aus dem Arbeitsvertrag (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 24 mwN.

    Nur soweit der Arbeitgeber Gestaltungsfreiheit für Regelungen hat, kann der Personalrat bei deren Ausgestaltung mitbestimmen (BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - Rn. 21 mwN., juris; vgl. auch BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 34 ff. mwN., juris zu § 4 BAT zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine Zulage).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    § 4 Ziff. 1 lit. b) TV AL II betrifft demgegenüber sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter oder jedenfalls nicht unmittelbar etwas mit den Hauptrechten und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 77 mwN.; 27. Juni 2002 - 6 AZR 449/01 - Rn. 77 mwN., jeweils juris; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 23 mwN., juris zu § 4 BAT).

    Für andere Vereinbarungen gilt die Formvorschrift (BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 879/98 - Rn. 19, juris; vgl. auch BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 23 mwN. zu § 4 BAT mwN.).

    So hat das Bundesarbeitsgericht (26. Mai 1994 - 6 AZR 955/93 - Rn. 27 mwN., juris; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 24 mwN., juris zu § 4 BAT) beispielsweise erkannt, dass eine Ballungsraumzulage Entgeltcharakter hat.

    Geht es um eine Erhöhung der Grundvergütung soll diese dem Regelungsbereich des § 4 Abs. 1 BAT unterfallen (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 24 mwN. zu § 4 BAT).

    Die Zusage eines höheren als tariflich vorgesehenen Entgelts betrifft ein Hauptrecht aus dem Arbeitsvertrag (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 24 mwN.

    Nur soweit der Arbeitgeber Gestaltungsfreiheit für Regelungen hat, kann der Personalrat bei deren Ausgestaltung mitbestimmen (BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - Rn. 21 mwN., juris; vgl. auch BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - Rn. 34 ff. mwN., juris zu § 4 BAT zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine Zulage).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    Die wesentliche Prägung der Grundvergütungshöhe durch die Einordnung in die Entgeltgruppe - und damit zugleich die Beschränkung der Mitbestimmung bei Eingruppierung auf diesen Aspekt - wurde durch die 1990 eingeführte Vorweggewährung von Lebensaltersstufen zur Deckung des Personalbedarfs nach § 27 Abschnitt C BAT nicht grundsätzlich in Frage gestellt (vgl. zur Gewährung von "Ballungsraumzulagen": BAG, Urteile vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 955/93 - AP Nr. 5 zu § 27 BAT und vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338 sowie - 6 AZR 774/95 - BAGE 83, 348).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 393/08

    Zahlung einer außertariflichen Weihnachtszuwendung nach den Grundsätzen der

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 7. Juli 1999 - 10 AZR 433/98 - ZTR 2000, 75; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 344; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33, 39) handelt es sich bei Vereinbarungen über die beiderseitigen Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis nach § 611 BGB, also bei Abreden über die Arbeitsvergütung und die Arbeitsleistung, nicht um Nebenabreden.

    Die Zusage einer höheren Arbeitsvergütung als der tariflich vorgesehenen Vergütung betrifft die Vergütungspflicht und damit eine Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 344).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Hier wie dort geht es um eine Erhöhung der Grundvergütung, die dem Regelungsbereich des § 4 Abs. 1 BAT unterfällt (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 344; zur Tarifgeschichte des § 27 Abschn. C BAT und der konkreten Ballungsraumzulage im Großraum München seit 1990 Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT-Kommentar Stand Mai 2002 Bd. 2 § 27 Abschn. C Erl. 1).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    a) Der Begriff "Lohngestaltung" setzt die Schaffung oder Änderung eines vom Einzelfall losgelösten, gruppenbezogenen Systems voraus (BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 346 = AP Nr. 8 zu § 27 BAT, zu I 2 c der Gründe).

    Darunter ist jede vermögenswerte Leistung des Arbeitgebers aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (BAG Urteil vom 25. Juli 1996, BAGE 83, 338, 346 = AP, aaO, zu I 2 c der Gründe).

    Der Vorrang tariflicher Vorschriften kommt nur zum Zuge, wenn eine abschließende und vollständige tarifliche Regelung vorliegt, die ein einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers ausschließt (vgl. BVerwGE 50, 186; BVerwG Beschluß vom 31. Januar 1986 - 6 P 5.83 - PersR 1986, 178; BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 345 = AP Nr. 8 zu § 27 BAT, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 774/95

    Ballungsraumzulage - Widerruf

    Die Revision der Beklagten gegen dieses Teilurteil ist Gegenstand des Revisionsverfahrens 6 AZR 179/95.

    Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein heutiges Urteil gleichen Rubrums in der Sache - 6 AZR 179/95 - (zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 1 der Gründe) Bezug.

    Zu den danach verhältnismäßig zu teilenden Kosten des Rechtsstreits gehören nicht die Kosten der Revision in dem Verfahren - 6 AZR 179/95 -, über die dort gesondert entschieden wurde.

  • LAG Hessen, 24.08.1999 - 9 Sa 303/99

    Klage einer Arbeitnehmerin (Verwaltungsangestellte/ Sekretärin des

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  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    2.4.5 Die Änderung von Verteilungsgrundsätzen unterliegt nur dann der Mitbestimmung, wenn für eine anderweitige Verteilung ein Regelungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil vom 25. Juli 1996 - BAG 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 346).
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 395/08

    Betriebliche Übung; Sondervergütung

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 394/08

    Betriebliche Übung; Sondervergütung

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 605/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer

  • VGH Hessen, 02.09.2010 - 21 A 21/10

    Mitbestimmung bei der Einstufung neuer Beschäftigter

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 604/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 449/01

    Fahrkostenerstattung und Überstundenvergütung - ALTV 2 Anh R Ziff VII

  • VG Frankfurt/Main, 28.04.1997 - 23 L 6/97

    Anwendung des BAT-Ost durch Änderungskündigung; Eingruppierung von Arbeitnehmern

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 4.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung durch den Personalrat zur Einstellung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17

    Behinderungsgerechte Beschäftigung - US-Stationierungsstreitkräfte -

  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 450/01

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Fahrkostenerstattung - Voraussetzungen für

  • LAG Hessen, 18.06.2001 - 13 Sa 1105/00

    Streit über die Weiterzahlung einer Ministerialzulage aus einem Arbeitsvertrag,

  • BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 289/96

    Zulage: Ballungsraumzulage der Stadt Frankfurt am Main - Widerruf

  • VG Frankfurt/Main, 10.09.2007 - 23 L 2109/07

    Zuständige Personalvertretung bei Neugründung einer eigenbetrieblichen

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - 8 Ca 8343/06
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