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   BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95   

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BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95 (https://dejure.org/1996,2206)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 7 AZR 428/95 (https://dejure.org/1996,2206)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 (https://dejure.org/1996,2206)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Ärzten in der Weiterbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) § 1 Abs. 1 und Abs. 4; HRG § 57b Abs. 5; Knappschafts-Angestellten-Tarifvertrag (KnAT) SR 2y (Nr. 2)
    Befristeter Arbeitsvertrag mit Arzt in der Weiterbildung zum Gebietsarzt: Keine Beschränkung des Vertragszwecks auf die Weiterbildung - Entbehrlichkeit der Benennung des Befristungsgrunds im Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 52
  • NJW 1997, 2473 (Ls.)
  • NZA 1997, 256
  • BB 1996, 2100
  • DB 1996, 2338
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.03.1994 - 7 AZR 229/93

    Befristung nach HRG , Verlängerung wegen Gremienzugehörigkeit nach BerlHG

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95
    Sie hätte - wie entsprechende Regelungen in § 78 a BetrVG oder § 10 Abs. 1 AÜG zeigen - durch entsprechende Formulierungen deutlich zum Ausdruck kommen müssen (vgl. BAG Urteil vom 30. März 1994, BAGE 76, 204, 213 = AP Nr. 1 zu § 57 a HRG, zu IV 3 a der Gründe).
  • BAG, 20.02.1991 - 7 AZR 81/90

    Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95
    Für diese Bestimmung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - AP Nr. 137 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 der Gründe) entschieden, daß für den durch die tarifliche Vorschrift befolgten Zweck der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die vertragliche Vereinbarung der Grundform ausreichend ist und weitergehende Angaben zum konkreten sachlichen Befristungsgrund entbehrlich sind.
  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 1 der Gründe, m.w.N.) ist bei mehreren aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu überprüfen.
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93

    Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95
    Denn eine vergangenheitsbezogene Feststellungsklage ist zulässig, wenn sich aus dem Klageziel noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben können (BAG Urteil vom 12. Oktober 1994 - 7 AZR 745/93 - AP Nr. 165 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95
    Für diese Bestimmung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - AP Nr. 137 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 der Gründe) entschieden, daß für den durch die tarifliche Vorschrift befolgten Zweck der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die vertragliche Vereinbarung der Grundform ausreichend ist und weitergehende Angaben zum konkreten sachlichen Befristungsgrund entbehrlich sind.
  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung

    Das Zitiergebot in § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG ist nicht entsprechend heranzuziehen (ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 3 ÄArbVtrG Rn. 5; APS/Schmidt 5. Aufl. ÄArbVtrG § 3 Rn. 16; KR/Treber 11. Aufl. §§ 1 - 3 ÄArbVtrG Rn. 15; zu § 57b Abs. 3 Satz 1 HRG aF bereits BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 52) .

    Das verlangte nicht, dass der Arzt ausschließlich mit der Erledigung von Aufgaben betraut wurde, die seiner Weiterbildung dienten; es reichte vielmehr aus, wenn seine Beschäftigung diesen Zweck förderte (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 52) .

  • LAG Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 1 Sa 5/15

    Befristung - Arzt in Weiterbildung - Facharztausbildung

    Da das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung kein Zitiergebot kennt, bedarf es auch keiner konkreten Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag (so bereits BAG 24.04.1996 - 7 AZR 428/95 - AP HRG § 97 b Nr. 10).

    Vor der Einfügung der letztgenannten Tatbestandsvoraussetzung durch das 1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung vom 16.12.1997 (BGBl I S. 2994) vertrat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.04.1996 (aaO Rn 19) die Auffassung, das Gesetz lasse es genügen, dass die Beschäftigung diesen Zweck fördert.

  • BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

    Diese Nichtanrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien voraus (vgl. zu § 57c Abs. 6 HRG BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 825/98 - zu II 1 der Gründe) , bezüglich derer der Arbeitgeber einem Kontrahierungszwang unterliegt (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 83, 52) .

    Daher erfolgt die Sicherung des Beschäftigungsanspruches nach § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG durch den Abschluss eines um die anrechenbare Zeit befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an die Vertragslaufzeit oder - bei einer darüber hinaus fortdauernden Unterbrechung - im Anschluss an den Unterbrechungszeitraum (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 83, 52) .

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 764/98

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin -

    Der wissenschaftliche Mitarbeiter soll davor geschützt werden, daß seine ohnehin zeitlich begrenzten Beschäftigungsmöglichkeiten wegen der in diesen Vorschriften geregelten Unterbrechungszeiten nicht ausgeschöpft werden können und dadurch die Erprobung und Erweiterung seiner praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten erschwert wird (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - BAGE 83, 52 zu III 2 der Gründe mwN).

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nichtanrechnungsvorschrift unterliegt der Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einem Kontrahierungszwang (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - BAGE 83, 52 zu III 2 der Gründe mwN).

    Eine so weitgehende Rechtsfolge ist in den jeweiligen Nichtanrechnungsvorschriften nicht geregelt (BAG 30. März 1994 - 7 AZR 229/93 - BAGE 76, 204, 213 zu IV 3 a der Gründe; 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - BAGE 83, 52 zu III 2 der Gründe mwN).

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 5 Sa 1836/97

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehender Mehrbedarf und Vertretung;

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  • LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08

    Auslegung eines befristeten Arbeitsvertrages mit einem Assistenzarzt - Arzt in

    Sie kann auch nicht entsprechend angewendet werden (vgl. BAG 24.04.1996 - 7 AZR 428/95, DB 1996, 2338; Laux/Schlachter, TzBfG, Anhang 2 A. Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten Rdn 3; KR-Lipke, 8. Auflage, § 1-3 ÄArbVtrG Rdn 15).
  • LAG Berlin, 10.10.2006 - 12 Sa 806/06

    Befristung, Arzt in Weiterbildung

    Bislang entsprach es der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine stillschweigende Aufnahme des Weiterbildungszwecks in den Vertragswillen ausreicht, wobei es genügen sollte, dass die Beschäftigung des Arztes den Weiterbildungszweck fördert (vgl. BAG vom 24. April 1996, 7 AZR 428/95, AP Nr. 10 zu § 57b HRG; LAG Köln vom 2. November 2000, 5 Sa 770/00; a. a. O.; vgl. a. KR-Lipke, a. a. O. Rz. 11 m. w. Nw.).
  • BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 672/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis nach dem HRG; Höchstbefristungsgrenze;

    Die Beklagte ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 c Abs. 6 Nr. 3 HRG zu einem entsprechendem Vertragsschluß verpflichtet (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - BAGE 83, 52 = AP Nr. 10 zu § 57 b HRG zu der gleichlautenden Vorschrift des § 1 Abs. 6 ÄArbVrtG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 1464/14

    Annahmeverzug - Rückkehrrecht - rückwirkendes Arbeitsverhältnis - Schuldnerverzug

    Insofern unterlag die Beklagte - wie in anderen Konstellationen (BAG 24.04.1996 - 7 AZR 428/95 - Rn. 24; 28.6.2000 - 7 AZR 904/98 - NZA 2000, 1097 zu II 2 d.Gr.) - einem Kontrahierungszwang.
  • LAG Hamm, 22.05.1998 - 5 Sa 1432/97

    Vorliegen eines sachlichen Grundes als Rechtfertigung für eine Befristung des

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  • LAG Köln, 02.11.2000 - 5 Sa 770/00

    Weiterbildung; Arzt; Befristung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 15 Sa 1367/14

    Mutterschutz - Weiterbildung

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