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   BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95   

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BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 (https://dejure.org/1996,318)
BAG, Entscheidung vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 (https://dejure.org/1996,318)
BAG, Entscheidung vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 (https://dejure.org/1996,318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freier Mitarbeit: Arbeitnehmereigenschaft einer Lehrerin am Abendgymnasium - Vergleichbarkeit mit Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Lehrer) - Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 124
  • NJW 1997, 2133 (Ls.)
  • MDR 1997, 372
  • NVwZ-RR 1997, 545
  • NZA 1997, 600
  • DB 1997, 1037
  • JR 1997, 528
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    "Lehrer an Abendgymnasien sind regelmäßig Arbeitnehmer des Schulträgers (Weiterführung von BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Abweichung von BAGE 69, 62 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).«.

    Allerdings hat sich der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts bei den in Lehrgängen zur nachträglichen Erlangung von Schulabschlüssen unterrichtenden Lehrkräften für eine stärker individualisierende Betrachtungsweise ausgesprochen (Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteile vom 11. März 1992 - 7 AZR 58/91, 130/91, 188/91 und 189/91 -, n.v.).

    Der Anrufung des Großen Senats bedarf es nicht, da sich die Klage auch dann als begründet erweist, wenn man die individualisierende Auffassung des Siebten Senats (BAGE 69, 62 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit) zugrunde legt.

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    Manche Tätigkeiten können sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (freien Mitarbeiterverhältnisses) erbracht werden (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Entscheidend ist, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist und in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise seiner Erteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestalten kann (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO, zu B II 4 der Gründe).

    Allerdings hat sich der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts bei den in Lehrgängen zur nachträglichen Erlangung von Schulabschlüssen unterrichtenden Lehrkräften für eine stärker individualisierende Betrachtungsweise ausgesprochen (Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteile vom 11. März 1992 - 7 AZR 58/91, 130/91, 188/91 und 189/91 -, n.v.).

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    "Lehrer an Abendgymnasien sind regelmäßig Arbeitnehmer des Schulträgers (Weiterführung von BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Abweichung von BAGE 69, 62 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).«.

    Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, und Musikschullehrer sind nur dann Arbeitnehmer, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m.w.N.).

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit seinem Urteil vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73, 79, 80 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung zu überprüfen.
  • BAG, 20.02.1991 - 7 AZR 81/90

    Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß die Befristung dieses Vertrags nicht rechtswirksam ist, weil es hierfür keinen sachlich rechtfertigenden Grund gibt (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - AP Nr. 137 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für studentische Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.), für Copiloten (Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 447/92 - AP Nr. 68 zu § 611 BGB Abhängigkeit) und für routinemäßige Tätigkeiten als Sprecher und Aufnahmeleiter in fremdsprachlichen Diensten von Rundfunkanstalten (Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 273/90

    Anforderungen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - Abgrenzungskriterien

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    Soweit er in seinem Urteil vom 27. März 1991 (- 5 AZR 273/90 -, n.v.) eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er daran nach erneuter Prüfung nicht mehr fest.
  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 58/91

    Bewertung des Arbeitnehmerstatus anhand der Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    Allerdings hat sich der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts bei den in Lehrgängen zur nachträglichen Erlangung von Schulabschlüssen unterrichtenden Lehrkräften für eine stärker individualisierende Betrachtungsweise ausgesprochen (Beschluß vom 30. Oktober 1991, aaO; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteile vom 11. März 1992 - 7 AZR 58/91, 130/91, 188/91 und 189/91 -, n.v.).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens verfügte die Beklagte über die Arbeitsleistung der Klägerin (vgl. auch BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

    Auszug aus BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für studentische Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.), für Copiloten (Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 447/92 - AP Nr. 68 zu § 611 BGB Abhängigkeit) und für routinemäßige Tätigkeiten als Sprecher und Aufnahmeleiter in fremdsprachlichen Diensten von Rundfunkanstalten (Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 8 R 761/14

    Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt

    Das BAG hat bei der Frage, ob Lehrer und Dozenten Selbständige oder Arbeitnehmer sind, im Wege einer typisierenden Betrachtung (vgl. dazu BAG, Urteil v. 13.11.1991, 7 AZR 31/91, BAGE 69, 62; BAG, Urteil v. 12.9.1996, 5 AZR 104/95, BAGE 84, 124; BAG, Urteil v. 9.7.2003, 5 AZR 595/02, AP Nr. 158 zu § 611 BGB; BAG, Urteil v. 20.1.2010, 5 AZR 106/09, AP Nr. 120 zu § 611 BGB; BAG, Urteil v. 15.2.2012, 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731) auch darauf abgestellt, ob die Lehrkraft an einer allgemeinbildenden Schule oder einer mit dieser vergleichbaren Lehreinrichtung tätig geworden ist.
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Methodische und didaktische Anweisungen zur Unterrichtsgestaltung können sowohl bei Volkshochschuldozenten als auch im Hochschul- und Universitätsbereich zu fremdbestimmter persönlicher Abhängigkeit führen (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - zu III 5 d aa und bb der Gründe, BAGE 69, 62; 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - zu B II 4 c aa der Gründe; im Unterschied dazu für Lehrkräfte, die nicht an Universitäten oder Hochschulen und nicht als Volkshochschuldozenten tätig sind, zB BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 14; 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 19; grundlegend 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - zu II der Gründe, BAGE 84, 124; LAG Düsseldorf 18. März 2013 - 9 Sa 1746/12 - zu I 1 a aa der Gründe mwN: nicht individualisierende, sondern typisierende Betrachtung) .
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Wird ein als freier Mitarbeitervertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis wie ein Arbeitsverhältnis durchgeführt, ist es auch als Arbeitsverhältnis anzusehen (BAG 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - zu I 2 der Gründe, BAGE 84, 124) .
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, als freie Mitarbeiter beschäftigt sein, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (vgl BAG AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit = NZA 1993, 174 ; BAGE 84, 124 = AP Nr. 122 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ; BAG AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ; BAG Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - HVBG-Info 2001, 1243 ; BAG AP Nr. 152 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ).
  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Die Beklagte hat sich in den Honorarverträgen auch nicht vorbehalten, die Leistungspflichten durch Schul- oder Hausordnung einseitig zu konkretisieren (vgl. dazu BAG 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 84, 124) .
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Aufgrund dieser typisierenden Betrachtungsweise hat der Senat bereits entschieden, dass Lehrer an Abendgymnasien regelmäßig Arbeitnehmer des Schulträgers sind (12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124).

    Der Senat hat zwar seine typisierende Unterscheidung zwischen Lehrern an allgemeinbildenden Schulen einerseits und außerhalb schulischer Lehrgänge Unterrichtenden andererseits ua. darauf gestützt, dass für den Unterricht an allgemeinbildenden Schulen - auch des zweiten Bildungswegs - ein dichtes Regelwerk von Vorschriften bestehe (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 84, 124).

    cc) Das Fehlen einer Erziehungsaufgabe bei Unterricht im zweiten Bildungsweg ist wegen des Alters der Schüler kein taugliches Kriterium für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft der dort tätigen Lehrkräfte (Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124).

  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 5 Sa 627/09

    Feststellungsklage zum Arbeitsverhältnis eines Lehrers in Justizvollzugsanstalt

    Dabei hängt der Grad der persönlichen Abhängigkeit auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 -, NZA 1997, S. 601 unter I. 1. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Umgekehrt gibt es Tätigkeiten, die regelmäßig nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden können (BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 -, NZA 1997, S. 600, unter I. 1. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Vorstehende Grundsätze gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Unterrichtstätigkeiten (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, AP Nr. 167 zu § 611 BGB, unter II. 1. b) der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 -, AP Nr. 158 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 -, AP Nr. 152 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 -, NZA 1997, S. 600, unter II. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 7 AZR 31/91 -, NZA 1992, S. 1125, unter III. 3. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist der Kläger aufgrund der einzelfallbezogen vorzunehmenden Gesamtschau aller Umstände als Arbeitnehmer anzusehen, da der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/91 -, NZA 1993, S. 174 unter II. 2. b) aa) der Entscheidungsgründe; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 -, NZA 1997, S. 600, unter II. 1. der Entscheidungsgründe) aufgrund des unstreitigen Sachverhaltes gegeben ist.

    Wird ein als freier Mitarbeitervertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis wie ein Arbeitsverhältnis durchgeführt, ist es auch als Arbeitsverhältnis anzusehen (BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 145/95 -, NZA 1997, S. 600 unter I. 2. der Gründe).

    Dies trifft etwa zu, wenn der Stundenplan selbst zum Vertragsinhalt geworden ist (BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 -, NZA 1997 S. 600, unter II. 4. a) der Gründe).

    Selbst die Festlegung der Unterrichtszeiten durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung von Wünschen der Lehrkraft wäre unschädlich (BAG, Urt. v. 12.9.1996 - 5 AZR 104/95 -, NZA 1997, S. 600).

  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13

    Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der

    Danach ist für die rechtliche Einordnung entscheidend, ob und wie intensiv die Lehrkraft in den Lehrkörper und den Unterrichts- bzw. Lehrbetrieb eingebunden ist und in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise seiner Erteilung, ihre Arbeitskraft, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände ihrer Dienstleistung mitgestalten kann (vgl. BAG, Urteil vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - Rn. 18, juris; Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - Rn. 19, juris; Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - Rn. 26, juris; Urteil vom 12 September 1996 - 5 AZR 104/95 - Rn. 42, juris; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - Rn. 35, juris).

    Solche Dozenten sind nur dann Arbeitnehmer, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, BAGE 84, 124-140, Rn. 43, juris).

    Dazu gehören die Unterrichtsvorbereitung, die Korrektur schriftlicher Arbeiten, die Beteiligung an der Abnahme von Prüfungen, die Teilnahme an Konferenzen, u.U. auch die Abhaltung von Schulsprechstunden, Pausenaufsichten (BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, BAGE 84, 124-140, Rn. 44, juris).

    Diese typisierende Betrachtungsweise gilt auch für Lehrkräfte, die im Rahmen von schulischen Kursen des zweiten Bildungswegs unterrichten (z. B. Unterricht an einem Abendgymnasium), da der Unterricht in allen wesentlichen Punkten vergleichbar ist und hier wie dort aus der Organisation der Tätigkeit folgt, dass sie regelmäßig nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen ausgeübt werden kann (BSG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - Rn. 49, 50, juris).

    Bei der auf § 6 Abs. 3 FahrlG a. F. beruhenden FahrschAusbO handelt es sich um ein dichtes Regelwerk, das nicht nur genau beschriebene Unterrichtsziele, sondern auch Inhalt und Art und Weise des Unterrichts beschreibt sowie Lernkontrollen vorsieht (vgl. zu diesen Kriterien: BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, BAGE 84, 124-140, Rn. 44, juris).

    Die Festlegung der Unterrichtszeiten unter Berücksichtigung von Wünschen des Fahrlehrers ist also einer Vereinbarung zwischen Fahrschulinhaber und Fahrlehrer rechtlich nicht gleich zu achten (BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, BAGE 84, 124-140, Rn. 57, juris).

    Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens verfügte der Kläger zu 1. aber über die Arbeitsleistung des Klägers zu 2. (BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, BAGE 84, 124-140, Rn. 58, juris).

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Es kommt nicht darauf an, wie ein Rechtsverhältnis bezeichnet wird, sondern welches sein Geschäftsinhalt ist (BAG, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - und - 5 AZR 104/95 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Für die Abgrenzung von Bedeutung sind demnach in erster Linie die Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, und nicht die Modalitäten der Bezahlung oder die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung (BAG Urteile vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - AP Nr. 122 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 11.09.2002 - 6 Sa 554/02

    Arbeitnehmerstatus einer Lehrkraft in einer Volkshochschule außerhalb schulischer

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 5002/04
  • BGH, 10.07.2003 - III ZB 91/02

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem nebenamtlichen Lehrauftrag an einer

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 179/09

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Berufsfachschule; Dozent;

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KS 3/14 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tanzlehrerin - Unterricht in

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 1136/13
  • LAG Hamm, 07.03.2002 - 17 Sa 1590/01

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in Abgrenzung zu freiem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - 1 A 5002/04

    Mitbestimmung von Honorarkräften für die Musikschule

  • BAG, 09.07.2003 - 9 AZR 595/02

    Arbeitsverhältnis kontra selbständige Tätigkeit - Lehrkraft an einer privaten

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis durch die Erteilung von

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • LAG Niedersachsen, 17.09.2002 - 13 Sa 605/02

    Fortbestehen des Feststellungsinteresse hinsichtlich einer Statusklage bei

  • LAG Hamburg, 07.06.2000 - 5 Sa 10/00

    Arbeitnehmerstatus von Dozenten in Weiterbildungseinrichtungen;

  • LAG Köln, 03.08.2000 - 5 Sa 390/00

    Arbeitnehmer: auf Honororarbasis beschäftigte Lehrkraft

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2007 - 9 Sa 598/07

    Abgrenzung zwischen "Einfühlungsverhältnis" oder "Arbeitsverhältnis"

  • LAG Niedersachsen, 30.01.2002 - 6 Sa 738/01

    Arbeitnehmerbegriff; Arbeitnehmereigenschaft einer mit einem Lehrauftrag

  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1746/12

    Arbeitnehmereigenschaft eines Hausaufgabenbetreuuers im offenen Ganztag einer

  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - L 1 BA 118/18

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • LAG Hamburg, 19.11.2008 - 4 Ta 20/08

    Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - Beendigung

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 421/04

    Arbeitnehmereigenschaft bei Lehrtätigkeit an allgemeinbildender Schule für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 294/08

    Versicherungspflicht; Statusfeststellungsverfahren; Lehrbeauftragter an einer

  • LAG Hamm, 18.07.2001 - 2 Sa 1836/00

    Indikatoren einer persönlichen Abhängigkeit; Kriterien für eine Unterscheidung

  • LAG Köln, 18.11.1999 - 10 (11) Sa 95/99

    Statusklage; Lehrkraft; Sprach- und Berufsbildungsstätte

  • LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19

    Beitragsrecht: Sozialversicherungspflicht von Fahrlehrern

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10

    Arbeitnehmereigenschaft, Arbeitsverhältnis, unbefristetes, Arbeitnehmerin, keine,

  • LSG Baden-Württemberg, 19.08.2005 - L 4 KR 2166/03

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Religionslehrerin - Selbständigkeit -

  • VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 02.11.1998 - VK 19/97

    Beschäftigung eines Kirchenmusikers; Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen

  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00

    Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 10 Sa 1155/00

    Feststellung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Volkshochschuldozenten

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 02.11.1998 - VK 19/97
  • LSG Hamburg, 28.11.2008 - L 6 R 122/06

    Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist § 7 Abs.

  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - 1 KR 217/15

    Krankenversicherung - (abhängige) Beschäftigung; Anordnung der aufschiebenden

  • LAG Baden-Württemberg, 18.03.1998 - 12 Sa 78/97

    Abgrenzung ziwschen einem Arbeitnehmer und einem Selbständigen; Begründung der

  • LAG Nürnberg, 09.03.2017 - 5 Sa 452/16

    Apotheke - Mietvertrag - Arbeitnehmereigenschaft - Statusklage

  • LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99

    Betriebsübergang - Ehegattenarbeitsverhältnis/- innengesellschaft

  • LAG Brandenburg, 03.12.1999 - 4 Sa 644/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 - L 1 BA 75/18
  • LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99
  • ArbG Nürnberg, 02.09.2016 - 12 Ca 816/16

    Abgrenzung von Dienst- und Arbeitsverhältnis: "Mietvertrag" über das Führen einer

  • ArbG Iserlohn, 25.03.2009 - 1 Ca 1079/08

    Arbeitnehmereigenschaft, Lehrkraft in der Justizvollzugsanstalt.

  • LAG Berlin, 20.06.2000 - 11 Sa 333/00

    Unterscheidung zwischen Arbeitsverhältnis und Rechtsverhältnis eines freien

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2019 - L 1 BA 78/19
  • SG Hannover, 13.07.2012 - S 6 R 119/08
  • ArbG Frankfurt/Oder, 31.01.2001 - 1 Ca 1415/00

    Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes; Begriff des Arbeitnehmers

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