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   BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96   

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BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96 (https://dejure.org/1996,11)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1996 - 2 AZR 200/96 (https://dejure.org/1996,11)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 (https://dejure.org/1996,11)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unternehmerentscheidung - Weisung - Arbeitgeberstellung - Beschäftigungsmöglichkeit - Ersatz von Arbeitnehmern - Soziale Rechtfertigung - Unwirksame Kündigung - Austauschkündigung - Lohnkosten - Ausländisches Recht - Lösung vom deutschen Arbeitsrecht - Sozialrecht

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch eine ausländische Crewing-Gesellschaft - freie Unternehmerentscheidung oder unzulässige Austauschkündigung?

  • archive.org
  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - unzulässige Austauschkündigung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch eine ausländische Crewing-Gesellschaft - freie Unternehmerentscheidung oder unzulässige Austauschkündigung?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung zwecks Aufgabe der formalen Arbeitgeberstellung und Ersatz der eigenen durch ausgeliehene Arbeitnehmer unter Vorbehalt der weiteren Direktionsrechtsausübung (hier: Kapitänsanstellung durch ausländische Crewing-Firma) - Keine freie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 209
  • NJW 1997, 885
  • ZIP 1997, 249
  • MDR 1997, 270
  • NZA 1997, 202
  • BB 1997, 104
  • BB 1997, 260
  • DB 1997, 178
  • JR 1997, 352
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    Bei dieser Kündigung handelt es sich um eine gemäß § 1 Abs. 1 und 2 KSchG unwirksame Austauschkündigung (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 3 b der Gründe; KR-Etzel, aaO, Rz 511 a. E.; Hromadka, RdA 1992, 234, 253, m.w.N.; Preis, Autonome Unternehmerentscheidung und "dringendes betriebliches Erfordernis", in: Brennpunkte des Arbeitsrechts 1995, 163, 181).

    b) Bei dem eingangs genannten Entschluß der Beklagten zur Lohnkostensenkung durch Verringerung der Heuern und "Flucht" aus dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht handelt es sich ebensowenig um eine freie Unternehmerentscheidung, die die Arbeitsgerichte bindet, wie bei dem Kündigungsentschluß als solchem (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969; Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP, aaO), weil solche unmittelbar auf einen Eingriff in den Arbeitsvertrag gerichteten Unternehmerentscheidungen nur unter den Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes Wirksamkeit entfalten können.

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblichen Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. u. a. BAG Urteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 29. März 1990, aaO).

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 29. März 1990, aaO).

    c) Als eine die Arbeitsgerichte grundsätzlich bindende Unternehmerentscheidung ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an einen Unternehmer zur selbständigen Durchführung anerkannt (vgl. BAGE 55, 262 = AP, aaO).

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    Bei dieser Kündigung handelt es sich um eine gemäß § 1 Abs. 1 und 2 KSchG unwirksame Austauschkündigung (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 3 b der Gründe; KR-Etzel, aaO, Rz 511 a. E.; Hromadka, RdA 1992, 234, 253, m.w.N.; Preis, Autonome Unternehmerentscheidung und "dringendes betriebliches Erfordernis", in: Brennpunkte des Arbeitsrechts 1995, 163, 181).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblichen Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. u. a. BAG Urteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    Der Kapitän ist somit in den (Schiffs-)betrieb der Beklagten eingegliedert; die ausländische Crewing-Firma organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen nicht nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen, sondern die Beklagte hat dem Kapitän gegenüber die gleiche Stellung wie ein Unternehmer gegenüber einem ausgeliehenen, in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. etwa BAG Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung = SAE 1996, 157, m. Anm. von Waas; Urteil vom 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - AP Nr. 18 zu § 1 AÜG).
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    a) Zwar hat es der Senat z. B. als grundsätzlich zu achtende Unternehmerentscheidung angesehen, wenn ein Arbeitgeber Arbeitsplätze derart umgestaltet, daß sie nur noch für eine befristete Beschäftigung zur Verfügung stehen (vgl. Urteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - DB 1996, 1780, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    b) Bei dem eingangs genannten Entschluß der Beklagten zur Lohnkostensenkung durch Verringerung der Heuern und "Flucht" aus dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht handelt es sich ebensowenig um eine freie Unternehmerentscheidung, die die Arbeitsgerichte bindet, wie bei dem Kündigungsentschluß als solchem (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969; Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP, aaO), weil solche unmittelbar auf einen Eingriff in den Arbeitsvertrag gerichteten Unternehmerentscheidungen nur unter den Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes Wirksamkeit entfalten können.
  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    Der Kapitän ist somit in den (Schiffs-)betrieb der Beklagten eingegliedert; die ausländische Crewing-Firma organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen nicht nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen, sondern die Beklagte hat dem Kapitän gegenüber die gleiche Stellung wie ein Unternehmer gegenüber einem ausgeliehenen, in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. etwa BAG Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung = SAE 1996, 157, m. Anm. von Waas; Urteil vom 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - AP Nr. 18 zu § 1 AÜG).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
    Auch wenn ein Arbeitgeber die bisher von seinen Arbeitnehmern verrichteten Aufgaben nur noch zu Bedingungen einer selbständigen Tätigkeit freien Mitarbeitern übertragen will, ist dies als eine die Kündigung der Arbeitnehmer bedingende unternehmerische Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen, weil - jedenfalls bei tatsächlicher und konsequenter Umsetzung der Entscheidung - die Arbeitsplätze als solche wegfallen (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212; 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 49, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Dementsprechend ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Stammarbeitnehmers als sog. Austauschkündigung unwirksam, wenn sein Arbeitsplatz anschließend mit einem Leiharbeitnehmer besetzt werden soll (vgl. BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 84, 209) .
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht in dem anzufechtenden Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350, 356; zuletzt beispw.
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