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   BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95   

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BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95 (https://dejure.org/1996,806)
BAG, Entscheidung vom 19.11.1996 - 9 AZR 376/95 (https://dejure.org/1996,806)
BAG, Entscheidung vom 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 (https://dejure.org/1996,806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 325
  • NJW 1997, 2343
  • MDR 1997, 852
  • NZA 1997, 879
  • FamRZ 1997, 1472 (Ls.)
  • BB 1996, 2573
  • BB 1997, 1415
  • BB 1997, 1589
  • BB 1997, 1901
  • DB 1996, 2448
  • DB 1997, 1472
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 433/90

    Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch - Vererblichkeit

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95
    b) Der Erfüllungsanspruch der Erblasserin ist mit deren Tod am 16. Oktober 1993 untergegangen (vgl. BAG Urteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90 - BAGE 68, 373 = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - BAGE 62, 252 = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Die während seines Schuldnerverzugs eintretende Unmöglichkeit der Erfüllung des Urlaubsabgeltungsanspruchs hat der Arbeitgeber nach § 287 Satz 2 BGB zu vertreten (BAG Urteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90 - BAGE 68, 373 = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Da der Urlaubsanspruch seinem Inhalt nach auf die Befreiung von der Arbeitspflicht für die Dauer der Urlaubszeit gerichtet ist, tritt mit dem Tod des Arbeitnehmers die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung und der ersatzweisen Urlaubsabgeltung ein (Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90 - aaO.).

    Anders ist es jedoch, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Oktober 1991 (aaO.) zum Ausdruck gebracht hat, wenn nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber wegen des bereits entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug geraten ist.

  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95
    Die Auslegung selbst ist revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar, weil es sich um einen nicht typischen Einzelfall handelt (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP Nr. 115 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95
    Eine die Erfüllung des Urlaubsanspruches bewirkende Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber setzt lediglich voraus, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erkennbar macht, er befreie ihn von der Arbeitspflicht, um den Urlaubsanspruch zu erfüllen (BAGE 75, 294, 297 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG, zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95
    b) Der Erfüllungsanspruch der Erblasserin ist mit deren Tod am 16. Oktober 1993 untergegangen (vgl. BAG Urteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90 - BAGE 68, 373 = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - BAGE 62, 252 = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 111/91

    Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95
    Zwar nimmt der Senat bei Tod des Arbeitnehmers das Erlöschen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs an (Senatsurteil vom 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - AP Nr. 59 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95
    Er entsteht als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und setzt deshalb voraus, daß bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte (Senatsurteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 208/55

    Ansprüche aus Einzelarbeitsverhältnis - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte -

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95
    Zwar hat nach § 293 Satz 1 ZPO das Gericht den Inhalt der tariflichen Rechtsnormen zu ermitteln, wenn nach dem Parteivortrag tarifliche Normen für die Entscheidung erheblich sein können (BAGE 4, 37, 39 = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).
  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit nur einen Schadensersatzanspruch, nicht aber den Urlaubsabgeltungsanspruch selbst als vererblich angesehen hat (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - zu I 2 c der Gründe mwN, BAGE 84, 325) , wird hieran nach der vollständigen Aufgabe der Surrogatstheorie nicht mehr festgehalten.
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es um die normative Wirkung eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG geht (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 84, 325) , nicht aber wenn - wie hier - die Anwendung eines Tarifvertrags ausschließlich auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es um die normative Wirkung eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG geht (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 84, 325) , nicht aber wenn - wie hier - die Anwendung eines Tarifvertrags ausschließlich auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht.
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es um die normative Wirkung eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG geht (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 84, 325) , nicht aber wenn - wie hier - die Anwendung eines Tarifvertrags ausschließlich auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 504/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte

    Das Revisionsgericht hat nach § 293 Satz 1 ZPO Tarifnormen, soweit sie nach § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 4 TVG unmittelbar und zwingend gelten, selbst zu ermitteln (vgl. Senat 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - BAGE 84, 325).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 601/96

    Voraussetzungen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs für einen Alleinerben

    Der auf bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht gerichtete Anspruch des Erblassers ist mit dessen Tod am 4. April 1994 untergegangen (vgl. BAG Urteile vom 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - AP Nr. 71 zu § 7 BUrlG; vom 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - BAGE 70, 348 [BAG 23.06.1992 - 9 AZR 111/91] = AP Nr. 59 zu § 7 BUrlG; vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90 - BAGE 68, 373 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 433/90] = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG; vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - BAGE 62, 252 [BAG 18.07.1989 - 8 AZR 44/88] = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Er setzt deshalb voraus, daß bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte (Senatsurteile vom 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - und 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 71 und Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 518/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es um die normative Wirkung eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG geht (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 84, 325) , nicht aber wenn - wie hier - die Anwendung eines Tarifvertrags ausschließlich auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 521/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es um die normative Wirkung eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG geht (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 84, 325) , nicht aber wenn - wie hier - die Anwendung eines Tarifvertrags ausschließlich auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 797/98

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Er setzt deshalb voraus, daß der Urlaubsanspruch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden könnte (BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - nv.; 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - und 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 71 und Nr. 70 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 1 und EzA BUrlG § 7 Nr. 101).
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 523/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es um die normative Wirkung eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG geht (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 84, 325) , nicht aber wenn - wie hier - die Anwendung eines Tarifvertrags ausschließlich auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Anspruch auf einen der Urlaubsabgeltung

  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 10 Sa 815/98

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt und Urlaubsvergütung; Voraussetzungen des

  • LAG Hessen, 03.05.1999 - 10 Sa 815/98

    Ansprüche der Ehefrau auf Arbeitsentgelt und Urlaubsvergütung nach Tod ihres

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