Rechtsprechung
BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung
- archive.org
- Judicialis
BetrVG § 77; ; TVG § 4 Ausschlußfristen; ; ZPO § 291; ; ZPO § 293
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stade, 12.02.1996 - 2 Ca 458/94
- LAG Niedersachsen, 17.02.1997 - 5 Sa 572/96
- BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Papierfundstellen
- BAGE 87, 234
- NZA 1998, 661
- BB 1998, 904
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Dieses Verständnis entspricht auch dem Grundsatz, daß die Tarifvertragsparteien im Zweifel Regelungen treffen wollen, die nicht wegen Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht unwirksam sind (BAGE 73, 364, 369 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a bb der Gründe).Hätte die Bestimmung konstitutive Bedeutung mit der Folge, daß sie einen tariflichen Anspruch begründen sollte, die Tariferhöhung auf den bisherigen Effektivlohn aufzustocken, so wäre sie als sog. begrenzte Effektivklausel nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (vgl. BAGE 73, 364, 370 f. = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 d aa der Gründe).
Sie zielte damit auf einen Gegenstand, für den die Rechtsordnung nicht etwa den Primat tarifvertraglicher Regelung vorschreibt, sondern im Gegenteil den Tarifvertragsparteien mit dem Verbot von Effektivklauseln (vgl. BAGE 73, 364, 370 f. = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 d aa der Gründe) insoweit die Regelungszuständigkeit praktisch versperrt.
- BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95
Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Es soll eine Normsetzung der Betriebspartner ausgeschlossen werden, die zu derjenigen der Tarifvertragsparteien in Konkurrenz treten würde (Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu I 1 der Gründe).Wäre nämlich der Anwendungsbereich des § 77 Abs. 3 BetrVG derart eingeschränkt, so müßte die Vorschrift ihren Zweck verfehlen, eine Normsetzung der Betriebspartner auszuschließen, die zu derjenigen der Tarifvertragsparteien in Konkurrenz treten würde (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu I 1 der Gründe).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat zwar auch im Fall einer generellen Anrechnung bei der Entscheidung darüber mitzubestimmen, wie die für die Zulage noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die Arbeitnehmer zu verteilen sind, dieses Mitbestimmungsrecht betrifft aber nicht die Festlegung des Dotierungsrahmens (z.B. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu I 2 (1) der Gründe).
- BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94
Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Alle zu ihrer Gültigkeit und Auslegung erforderlichen Ermittlungen hat das Gericht im Rahmen des § 293 ZPO von Amts wegen durchzuführen (…GK-BetrVG/Kreutz, 5. Aufl., § 77 Rz 59;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 293 Rz 17, 70; vgl. zu Tarifverträgen BAGE 80, 316, 321 = AP Nr. 8 zu § 293 ZPO, zu II 2 b der Gründe).Soweit aber offenkundige Tatsachen von Amts wegen zu berücksichtigen sind, ist das Revisionsgericht nicht an Feststellungen des Landesarbeitsgerichts gebunden, die zu solchen Tatsachen in Widerspruch stehen (BAGE 80, 316, 321 = AP Nr. 8 zu § 293 ZPO, zu II 2 c der Gründe;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 291 Anm. A II a, A III b 2).
a) Die Versäumung von Ausschlußfristen ist als anspruchsvernichtende Tatsache auch ohne Rüge zu beachten, wenn das Gericht aus dem Parteivortrag erkennt, daß tarifliche Normen für die Entscheidung erheblich sein können (BAGE 80, 316, 321 = AP Nr. 8 zu § 293 ZPO, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75
Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit - …
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Im Parteiprozeß darf das Gericht auch ohne entsprechenden Parteivortrag Tatsachen, deren Gegenteil offenkundig ist, seinem Urteil nicht zugrunde legen (in Übereinstimmung mit BAG Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG - nicht entscheidungserhebliche Divergenz zu BAG Urteil vom 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969).Das ergebe sich aus der Dispositionsmaxime (BAG Urteil vom 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196, 201 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969, zu 4 der Gründe;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 291 Anm. A I a).
Soweit damit eine Abweichung vom Urteil des Zweiten Senats vom 30. September 1976 (aaO) vorliegt, ist diese im Ergebnis unerheblich.
- BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine …
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Hinzu kommt, daß es sich vorliegend auch nicht um eine Leistungszulage im eigentlichen Sinn handelt, sondern um eine allgemeine übertarifliche Zulage, die nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel auch ohne ausdrückliche Vereinbarung mit Tariferhöhungen verrechnet werden kann (vgl. BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).Die Auslegungsregel, nach der die Anrechenbarkeit solcher Zulagen auf Tariferhöhungen im Zweifel als stillschweigend vereinbart gilt, beruht gerade darauf, daß beide den Zweck haben, einen angemessenen Gegenwert für die Arbeitsleistung zu gewähren, und daß der Zweck der Zulage durch eine Tariflohnerhöhung (in deren Umfang) erfüllt wird (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).
- BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Im Parteiprozeß darf das Gericht auch ohne entsprechenden Parteivortrag Tatsachen, deren Gegenteil offenkundig ist, seinem Urteil nicht zugrunde legen (in Übereinstimmung mit BAG Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG - nicht entscheidungserhebliche Divergenz zu BAG Urteil vom 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969).Zumindest dürfe das Gericht seinem Urteil solche Tatsachen nicht zugrunde legen, deren Gegenteil offenkundig sei (BAG Urteil vom 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG, zu I 1 der Gründe;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 291 Rz 10).
- BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78
Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen …
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
(1) Allerdings schließt § 77 Abs. 3 BetrVG eine bloße Aufstockung der Tariflöhne durch Betriebsvereinbarung aus (BAG Urteil vom 13. August 1980 - 5 AZR 325/78 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95
Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Eine solche Konkurrenz stellen auch betriebliche Regelungen dar, welche eine tarifliche Entgeltregelung lediglich durch gleichartige Ansprüche ergänzen (vgl. BAG Urteil vom 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80
Lohnzulage
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Die Auslegungsregel, nach der die Anrechenbarkeit solcher Zulagen auf Tariferhöhungen im Zweifel als stillschweigend vereinbart gilt, beruht gerade darauf, daß beide den Zweck haben, einen angemessenen Gegenwert für die Arbeitsleistung zu gewähren, und daß der Zweck der Zulage durch eine Tariflohnerhöhung (in deren Umfang) erfüllt wird (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe). - BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84
Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen
Auszug aus BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Soweit der Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1985 (BAGE 50, 313, 317 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B II 3 der Gründe) dahin verstanden werden kann, daß übertarifliche Zulagen immer durch Betriebsvereinbarung geregelt werden können, weil es sich bei ihnen ex definitione um tariflich nicht geregelte Gegenstände handelte, hält der Senat hieran nicht mehr fest. - BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
- LAG Niedersachsen, 17.02.1997 - 5 Sa 572/96
Unwirksame Betriebsvereinbarung ; Zahlung außertariflicher Zulagen ; Vertrag zu …
- BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16
Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als …
Denn der Anspruch des Verletzten auf Zahlung dieser Prämien für das Jahr 2013 wurde nach der insoweit maßgeblichen, zwischen der Klägerin und ihrem Gesamtbetriebsrat geschlossenen "Freiwilligen Gesamtbetriebsvereinbarung zur Ergebnisbeteiligung", die der Senat im Revisionsverfahren als revisibles Recht ohne Bindung an das vom Berufungsgericht gewonnene Auslegungsergebnis selbständig auszulegen hat (…vgl. BAGE 124, 314 Rn. 16; 87, 234, 241;… Prütting in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 546 Rn. 41; jeweils mwN), durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Verletzten weder im Bestand noch in der Höhe beeinträchtigt. - BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung
ee) Auch der Grundsatz, wonach die Betriebsparteien - ebenso wie die Tarifparteien (dazu BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu III 2 der Gründe, BAGE 87, 234) - im Zweifel Regelungen treffen wollen, die nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, gebietet keine andere Auslegung. - BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des …
Es handelt sich um offenkundige Tatsachen iSv. § 291 ZPO (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 95 [zu Daten auf der Website des Bundeskartellamts], BAGE 170, 98; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 61 [zu im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüssen]; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 96, 123 [zur offenkundigen Schwerbehinderung]; 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 87, 234 [zur Gemeindezugehörigkeit eines Gebietes]; 7. Juli 1993 - 5 AZR 609/92 - zu 3 der Gründe [frei zugängliche statistische Erhebungen]; 26. Februar 1992 - 5 AZR 225/91 - zu II 3 a der Gründe; 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 68, 320 [jeweils zu den Statistischen Jahrbüchern des Statistischen Bundesamts]; ebenso BGH 6. Mai 1993 - I ZR 84/91 - zu II 3 der Gründe; ihre frühere gegenteilige Rechtsprechung haben der Zweite und der Fünfte Senat nicht fortgeführt, zu dieser älteren Rechtsprechung vgl. BAG 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - zu 4 der Gründe, BAGE 28, 196; 16. März 1972 - 5 AZR 435/71 - zu 3 der Gründe) .
- BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 228/15
Betriebsrentenanwartschaft - beitragsbezogene Leistungszusage
ee) Auch der Grundsatz, wonach die Betriebsparteien - ebenso wie die Tarifparteien (dazu BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu III 2 der Gründe, BAGE 87, 234) - im Zweifel Regelungen treffen wollen, die nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, gebietet keine andere Auslegung. - BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
Sperrwirkung eines Tarifvertrags
Zum Schutz der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie ist jede Normsetzung durch die Betriebsparteien ausgeschlossen, die inhaltlich zu derjenigen der Tarifvertragsparteien in Konkurrenz treten würde (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234, 239 f., zu II 1 a der Gründe; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89, 93 f., zu I 1 der Gründe).(a) Die Sperrwirkung einer tariflichen Regelung nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG reicht soweit, wie deren Geltungsanspruch reicht (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234, zu II 1 a der Gründe).
- BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03
Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung
Eine Regelung durch Tarifvertrag nach dieser Vorschrift liegt schon vor, wenn ein Betrieb - ohne selber an die tarifliche Regelung kraft Tarifbindung des Arbeitgebers gebunden zu sein -, unter den räumlichen, betrieblich fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines geltenden Tarifvertrages fällt (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89; 21. Dezember 1982 - 1 ABR 20/81 - DB 1983, 996). - BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter …
Hierbei handelt es sich um eine offenkundige Tatsache iSv. § 291 ZPO, die im Widerspruch steht zur Feststellung des Landesarbeitsgerichts, dass die Arbeitgeberin den Twitter-Account @C "unterhält" (vgl. zum Fehlen der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Tatsachenfeststellung in solch einem Fall BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 87, 234) . - BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage
Dies gilt auch für die Gewährung allgemeiner, nicht an besondere Voraussetzungen gebundener Zulagen (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234, zu III 3 a bb (1) der Gründe;… DKK-Berg 9. Aufl. § 77 Rn. 64;… Fitting 23. Aufl. § 77 Rn. 87;… Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 77 Rn. 111;… Preis in Wlotzke/Preis BetrVG 3. Aufl. § 77 Rn. 61).Dem steht das Urteil des Senats vom 9. Dezember 1997 (- 1 AZR 319/97 -BAGE 87, 234, zu III 3 a bb (2) der Gründe) nicht entgegen.
- BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
(1) Arbeitsbedingungen sind dann durch Tarifvertrag geregelt, wenn über sie ein Tarifvertrag abgeschlossen worden ist und der Betrieb in den räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147;… Fitting BetrVG 21. Aufl. § 77 Rn. 75). - OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 1/22
Rechte eines Beziehers von Strom auf der Mittelspannungsebene nach Ausfall des …
Einigkeit besteht darüber, dass das Gericht nicht vorgetragene offenkundige Tatsachen jedenfalls dann heranziehen muss, wenn sie in Widerspruch zu Tatsachenvortrag einer Partei (BAG, Urt. v. 09.12.1997 - 1 AZR 319/97, NZA 1998, 661, 663) oder zu einem Geständnis (…vgl. BGH, Urt. v. 29.06.1979 - III ZR 156/77, juris Rn. 12) stehen (…Assmann, a.a.O.;… BeckOK ZPO/Bacher, a.a.O. Rn. 9;… Zöller/Greger, a.a.O., § 291 Rn. 2). - BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang
- BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06
Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
Betriebsrat; ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; …
- BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 17/17
Freiwilliges Einigungsstellenverfahren - teilmitbestimmte Angelegenheit
- AG Hamburg-Altona, 23.05.2017 - 316 C 380/16
Mietpreisbremse in Hamburg ist unwirksam!
- BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01
Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch …
- BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15
Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung
- OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Hinweis des Richters auf eine …
- LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
Betriebsrente; Altersteilzeit; Teilzeitfaktor; Verzugspauschale
- BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 13/04
Sperrwirkung eines Tarifvertrags
- ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05
Befangenheit, offenkundige Tatsache
- LAG Düsseldorf, 01.04.2005 - 18 Sa 1950/04
Reichweite der Unterrichtungspflicht gemäß § 613 a V BGB
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 995/08
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 908/08
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 318/97
- LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 556/18
Klageänderung im Berufungsverfahren Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug …
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 909/08
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 782/08
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 703/18
Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug einer unwirksamen …
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 835/08
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 842/08
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
- LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04
Anrechnung von Tariferhöhungen auf die vorgefundene übertarifliche Zulage; …
- LAG München, 27.10.2017 - 7 TaBV 51/17
Regelungsabrede; Nachwirkung; Zustimmungsverweigerungsgründe bei einer …
- LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01
Regelung der Gewährung von Zeitzuschlägen neben der Anordnung von Mehrarbeit und …
- LAG Hamburg, 28.05.2001 - 7 Sa 65/99
Höhe zu leistender Jahressonderzuwendungen; Ablösungsprinzip im Verhältnis …
- LAG Nürnberg, 04.05.2001 - 1 Sa 867/00
Abgeltung einer hinausgeschobenen linearen Tariferhöhung durch tarifliche …
- LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
Abfindungsanspruch
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 876/06
Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 TaBV 13/06
Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung, Kündigung einer …
- LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 64/06
Abfindungsanspruch
- VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 955/06
Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
- LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 67/06
Abfindungsanspruch
- LAG München, 24.11.1998 - 8 Sa 890/98
Anrechnung von Leistungen aus einer Betriebsvereinbarung auf eine tarifliche …
- LAG Köln, 25.01.2001 - 5 Sa 1276/00
Schichtzulage; Tariflohn; übertarifliche Zulage
- ArbG Darmstadt, 19.07.2007 - 12 Ca 494/06
Betriebliche Übung, Regelungsabrede, Jubiläumszuwendung