Rechtsprechung
   BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,935
BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97 (https://dejure.org/1998,935)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1998 - 2 AZR 279/97 (https://dejure.org/1998,935)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 (https://dejure.org/1998,935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 626; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; GmbHG § 35 Abs. 1; ; GmbHG § 39 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; LSchG § 1 Abs. 2; BGB §§ 133, 157
    Befristeter Arbeitsvertrag mit Kündigungsklausel "aus wichtigen Grund" zum Jahresschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 131
  • NJW 1998, 3515
  • ZIP 1998, 1499
  • NZA 1998, 747
  • DB 1998, 1970
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.01.1997 - 5 Sa 477/96

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ausserordentlichen Kündigung;

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97
    2 AZR 279/97 5 Sa 477/96 Schleswig-Holstein.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 30. Januar 1997 - 5 Sa 477/96 - aufgehoben.

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97
    Bei juristischen Personen ist dabei zunächst auf die Kenntnis des gesetzlich zuständigen Organs abzustellen (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP Nr. 33 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 1 der Gründe).

    Die Kenntnis eines Dritten, also einzelner Aufsichtsratsmitglieder mußte sich die Beklagte nur dann zurechnen lassen, wenn dessen Stellung im Betrieb erwarten ließ, er werde den Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt unterrichten und wenn die verspätet erlangte Kenntnis des Kündigungsberechtigten darauf beruht, daß die Organisation des Betriebs zu einer Verzögerung des Fristbeginns geführt hat, obwohl eine andere Organisation sachgemäß und zumutbar gewesen wäre (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - AP, aaO).

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91

    Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97
    Daran ist zwar richtig, daß die Verwendung eines Rechtsbegriffs wie "wichtiger Grund" zunächst dafür spricht, daß die Parteien diesen Begriff in der feststehenden Bedeutung der insoweit gleichlautenden Norm des § 626 BGB verwendet haben (vgl. Senatsurteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97
    a) Die Regelungen in § 12 Abs. 2 - 5 des Arbeitsvertrages mit den darin enthaltenen Kündigungsbestimmungen stellen zwar nichttypische Erklärungen dar, die im Revisionsverfahren nur dahingehend überprüfbar sind, ob eine gebotene Auslegung auch vorgenommen worden ist, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde und ob wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (Senatsurteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 73/95

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift mit einem Teil eines Doppelnamens

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97
    Dem Erfordernis der persönlichen Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze ist auch dann genügt, wenn eine Rechtsanwältin den zweiten Teil ihres Doppelnamens mit dem Anfangsbuchstaben abkürzt (BAG Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 606/87 - AP Nr. 6 zu § 130 ZPO; BGH Urteil vom 18. Januar 1996 - III ZR 73/95 - BB 1996, 612).
  • BAG, 20.09.1979 - 2 AZR 967/77

    Arbeitsvertrag - Kündigung des Vertrags - Eingeschriebener Brief - Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97
    Vereinbaren die Parteien sowohl die Schriftform als auch eine besondere Versendungsart, so hat im Zweifel lediglich die Schriftform konstitutive Bedeutung, während die Versendungsart z.B. als Einschreibebrief nur den Zugang sichern soll (BAG Urteil vom 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - AP Nr. 8 zu § 125 BGB).
  • BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92

    Privatisierung der Wohnungswirtschaft

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97
    Ergibt sich der Übergang nicht bereits aus dem geschlossenen Personalüberleitungsvertrag oder aus § 58 Abs. 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 UmwG a.F., so ist mit dem FEK jedenfalls ein selbständiger Betriebsteil von der Stadt N auf die Beklagte übergangen, so daß die Beklagte nach § 613 a Abs. 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnis mit dem Kläger eingetreten ist (BAGE 77, 174, 179 = AP Nr. 1 zu Art. 22 Einigungsvertrag, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 606/87

    Formwirksamkeit von Berufung und Berufungsbegründung bei Unterzeichnung der

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97
    Dem Erfordernis der persönlichen Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze ist auch dann genügt, wenn eine Rechtsanwältin den zweiten Teil ihres Doppelnamens mit dem Anfangsbuchstaben abkürzt (BAG Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 606/87 - AP Nr. 6 zu § 130 ZPO; BGH Urteil vom 18. Januar 1996 - III ZR 73/95 - BB 1996, 612).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Sie ist im Revisionsverfahren nur dahingehend überprüfbar, ob eine gebotene Auslegung vorgenommen worden ist, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder ob wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    a) Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Auslegung dieses Schreibens als einer sogenannten nichttypischen Willenserklärung den Tatsachengerichten obliegt und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt dahin überprüfbar ist, ob eine gebotene Auslegung überhaupt vorgenommen und die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen richtig angewendet worden sind sowie ob ein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegt bzw. ob wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    im Sinne seiner durch die insolvenzrechtlichen Bestimmungen geprägten juristischen Bedeutung verwendet haben (zur entsprechenden Auslegung vgl. etwa BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 23; 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 131).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Dabei braucht nicht abschließend entschieden zu werden, ob es sich bei den auslegungsbedürftigen Regelungen der §§ 12 bis 14 des Arbeitsvertrages um nichttypische Vereinbarungen handelt, deren Auslegung im Revisionsverfahren nur beschränkt überprüft werden kann (vgl. nur Senat 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131, 138), oder ob es insoweit um typische Vertragsklauseln geht, die wie Rechtsnormen im Sinne von § 73 Abs. 1 ArbGG revisibel sind (vgl. nur Senat 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).

    Der Senat ist mit Urteil vom 25. Februar 1998 (BAGE 88, 131, 139 ff.) bei der Auslegung einer vergleichbaren, allerdings in einem befristeten Arbeitsvertrag enthaltenen nichttypischen Regelung ebenfalls zu diesem Ergebnis gelangt.

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 533/08

    Formnichtige Befristung - Abbedingen des § 16 Satz 2 TzBfG

    Damit hat es an eine Formulierung in der Entscheidung des Zweiten Senats vom 25. Februar 1998 (- 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131, 140) angeknüpft.

    Ob eine derartige Kündigungsbeschränkung wirksam wäre, kann dahinstehen (offengelassen auch von BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131, 141).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Vorliegend kann dahinstehen, ob es sich insoweit um eine Individualvereinbarung handelt, die im Revisionsverfahren nur einer eingeschränkten Überprüfung dahingehend unterliegt, daß die Regelungen für die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde und alle für die Auslegung wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131, zu II 4 a der Gründe; 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 32 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 5, zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (vgl. BAG 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60, 62 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 180, zu I 1 b der Gründe; 28. Februar 1998 - 2 AZR 297/97 - BAGE 88, 131, 138 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 195, zu II 4 a der Gründe; 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 32 = EzA TVG Stationierungskräfte Nr. 5, zu II 1 b aa der Gründe mwN).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 748/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten

    Dabei kann dahinstehen, ob die vertragliche Vereinbarung nichttypische Erklärungen zum Gegenstand hat, deren Auslegung durch das Tatsachengericht im Revisionsverfahren nur einer eingeschränkten Überprüfung unterliegt (vgl. etwa BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - BAGE 88, 131 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 195, zu II 4 a der Gründe; 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - BAGE 57, 1 = AP BAT § 53 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe), oder ob es sich um typische Willenserklärungen im Rahmen einer Einheitsregelung handelt, deren Auslegung das Revisionsgericht uneingeschränkt selbst vornehmen kann (vgl. etwa BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - nv., zu II 3 b der Gründe; 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224 = AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 3, zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

    Ist über eine Kündigung nach dem Gesellschaftsvertrag von der Gesellschafterversammlung ein Beschluß zu fassen, so kommt es für den Beginn der Ausschlußfrist grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem die ordnungsgemäß einberufene und zusammengetretene Gesellschafterversammlung in Kenntnis gesetzt wird (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - zur Veröffentlichung bestimmt und BGH Urteil vom 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 - NJW 1981, 166 für einen Aufsichtsrat; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 626 Rz 90; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 246, m.w.N.; MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 3. Aufl., § 626 Rz 228).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 613/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    im Sinne seiner durch die insolvenzrechtlichen Bestimmungen geprägten juristischen Bedeutung verwendet haben (zur entsprechenden Auslegung vgl. etwa BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 23; 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 131).
  • LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04

    Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01

    Sozialplanabfindung im Konkurs

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06

    Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung

  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 Sa 1180/00

    Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei Personalangelegenheiten -

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00

    Abfindung bei Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2004 - 2 Ca 4034/04
  • LG Aachen, 09.11.2018 - 8 O 168/18
  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 11 Ca 75/05

    Zur Auslegung der SR-Flugsicherungsdienste und des MTV der DFS im Hinblick auf

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 139/04

    Auslegung von Kündigungsregelungen in Anstellungsvertrag

  • LG Paderborn, 10.03.2021 - 4 O 400/20

    Kündigung GmbH-Geschäftsführervertrag aus wichtigem Grund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht