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   BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59   

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BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59 (https://dejure.org/1960,537)
BAG, Entscheidung vom 28.05.1960 - 2 AZR 548/59 (https://dejure.org/1960,537)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 1960 - 2 AZR 548/59 (https://dejure.org/1960,537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 243
  • MDR 1960, 876
  • VersR 1960, 1028
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59
    Die weitere Frage, ob der Senat die hiernach fehlerhafte ertung des Landesarbeitsgerichts durch seine eigene ersetzen darf, ist nach ähnlichen Überlegungen zu beant worten, wie sie das Bundesarbeitsgericht für die .Auslegung von Willenserklärungen angestellt hat« Wie bei diesen unter Umständen das Revisionsgericht zu eigenständiger Auslegung befugt ist, wenn nämlich die auszulegende Willenserklärung fest Umrissen und in gleicher Geschlossenheit dem Berufungsgericht und dem Revisionsgericht vorliegt (vgl» BAG AB Nro 6 zu § 550 ZPO; BAG 6, 321 /345J) , so kann das Revisionsgericht die «»ertung, ob grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorliegt, dann selbst vornehmen, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts ein abgeschlossenes Tat sachenbild ergeben».
  • LAG Baden-Württemberg, 24.09.1959 - IV Sa 78/59
    Auszug aus BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59
    hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 128 Abs" 2 ZPO in der Sitzung vom 23« Mai I960 durch den Senatspräsidenten Dr» Müller, die Bundesrichter Schil" gen und Br" Meier-Scherling sowie die Bundesarbeitsrich ter Sauerwein und Bresch für Recht erkannt; Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Außenkammern Stuttgart -IV"Kammer- vom 24» September 1959 - IV Sa 78/59 - aufgehoben» Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landesarbeitsgericht zurück verwiesen ".
  • BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 665/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Das gilt auch insoweit, als bei der Anwendung der Prüfmerkmale Wertungen zu treffen sind (vgl. BAG 28. Mai 1960 - 2 AZR 548/59 - BAGE 9, 243, 248).
  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91

    Schadenersatz - Rückstufung in der Haftpflichtversicherung

    Soweit die Klägerin in ihrem Vermögen dadurch geschädigt ist, daß sie über einen gewissen Zeitraum eine höhere Haftpflichtprämie zahlen muß und insoweit einen Eigenschaden erlitten hat (vgl. dazu BAGE 9, 243 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 59, 203 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), hat sie mit diesem Klagebegehren schon deshalb keinen Erfolg, weil dieses Risiko durch die von dem Beklagten an die Klägerin gezahlte Kilometerpauschale abgegolten ist.
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    (Auch in den Fällen BAG 9, 243 ff. - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haltung des Arbeitnehmers und BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers handelt es sich trotz gelegentlich mißverständlicher Formulierung um Haftungsschaden, nicht um eigene Sachschäden des Arbeitnehmers.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14

    Arbeitnehmerhaftung - Kassenfehlbestände

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, d. h. wenn das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen und wenn selbst einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden (BAG 28.05.1960 AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Daß zu den zu ersetzenden Vermögensnachteilen nicht nur Sachschäden gehören (vgl. dazu BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), sondern auch sonstige Vermögensschäden, hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. Mai 1960 - 2 AZR 548/59 - (BAGE 9, 243 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) angenommen.
  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 65/84

    Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss einer

    Das Revisionsgericht kann die Beurteilung des Verschuldensgrades selbst vornehmen, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts ein abgeschlossenes Tatsachenbild ergeben (BAGE 9, 243, 247, 248 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • OLG Hamm, 09.01.1984 - 8 U 161/83

    Nichtigkeit einer Vereinbarung über die Erstattung von (zukünftigen) Geldstrafen;

    Denn die vor Begehung einer rechtswidrigen Tat - im vorliegenden Fall geht es um die Strafvorschriften der §§ 51, 52 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz - erteilte Zusage, eine Geldstrafe zu erstatten, erfüllt den Tatbestand der Strafvereitelung ( § 258 Abs. 2 StGB ; siehe hierzu nur Dreher/ Tröndle , StGB, 41. Aufl., 1983, § 258 Anm. 3; ebenso zum alten § 257 StGB z.B. BAGE 9, 243, 249).

    Da § 258 StGB (er entspricht dem Straftatbestand der persönlichen Begünstigung des § 257 StGB a.F.) ein Verbotsgesetz ist, ist diese Zusage gemäß § 134 BGB nichtig (BAGE 9, 243, 249; Palandt/ Heinrichs , § 134 BGB, Anm. 3 a dd; Mayer-Maly in: Münchner Komm., § 134 BGB, Anm. 63).

  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 11/62

    Begünstigung durch sozial gerechtfertigte Zahlung?

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  • LAG Hamm, 05.04.2000 - 10 (16) Sa 1012/99

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung einer gegen ihn verhängten Geldbusse ;

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  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Der Senat kann auch die unzutreffende Auslegung des Berufungsgerichts durch seine eigene ersetzen, weil der Sachverhalt feststcht und besondere Umstände des Einzolfalles, die der Auslegung eine besondere Richtung geben könnten, nicht erkennbar sind (BAG 9, 243 [247 f.] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 10, 122 [1273 - AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAG AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13

    Überstundenvergütung - Haftung des Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 16.07.2013 - 9 Ta 143/13

    Prozesskostenhilfe; Klage eines Berufskraftfahrers auf Erstattung der im

  • LAG Köln, 17.03.2010 - 9 Sa 1346/09

    Haftungsbeschränkung bei Schäden am Privatfahrzeug eines zu betrieblichen Zwecken

  • ArbG Kassel, 08.02.2006 - 5 Ca 536/05
  • BAG, 27.11.1974 - 5 AZR 20/74

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62

    Haftungsbeschränkung - Gleichstellung zum Unternehmer - Haftpflichtversicherung -

  • BAG, 29.09.1961 - 1 AZR 505/59

    Arbeitnehmerhaftung - Gefahrengeneigte Arbeit

  • BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 448/59

    Grobe Fahrlässigkeit - Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung

  • BAG, 12.01.1971 - 1 AZR 311/70
  • OLG Hamburg, 18.06.1970 - 6 U 197/69
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