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   BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96   

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BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 (https://dejure.org/1998,1179)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 (https://dejure.org/1998,1179)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 (https://dejure.org/1998,1179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BPersVG § 8; ; BPersVG § 46; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG §§ 8, 46; GG Art. 33 Abs. 2
    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG §§ 8, 46; GG Art. 33 Abs. 2
    Höhergruppierung eines Personalratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 106
  • NZA 1999, 717
  • DB 2000, 151
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 28.08.1996 - 2 Sa 551/96

    Personalrat: Bewerbung eines freigestellten Mitglieds um einen Beförderungsposten

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96
    Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 551/96 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. August 1996 - 2 Sa 551/96 - aufgehoben.

  • BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 208/89

    Personalratsmitglied/Benachteiligung in der berufl. Entwicklung

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96
    Deshalb kann ein Personalratsmitglied, das ohne seine Freistellung in eine höhere Position aufgestiegen wäre, den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der Differenz zwischen seiner derzeitigen und einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen (BAG Urteil vom 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP Nr. 4 zu § 8 BPersVG).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96
    Die gerichtliche Überprüfung einer Befähigungsbeurteilung des öffentlichen Arbeitgebers ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingeschränkt (BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - BAGE 33, 43, 50 f.), weil sie eine vorausschauende Bewertung der Persönlichkeit des Bewerbers verlangt, die auf einer Vielzahl von Elementen und deren Gewichtung beruht und schließlich auch vom persönlichen Eindruck abhängt.
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97

    Eingruppierung: Freigestelltes Personalratsvorsitzende - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96
    Ungeachtet einer Benachteiligung in einem konkreten Stellenbesetzungsverfahren kann ein freigestelltes Personalratsmitglied einen Zahlungsanspruch aus den §§ 8, 46 BPersVG auch darauf stützen, daß der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf frei werdende oder neu zu schaffende Stellen befördert und das frei gestellte Personalratsmitglied wegen seiner Freistellung davon ausnimmt (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 -, n.v.).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96
    Bei der fachlichen Leistung spielt vor allem die berufliche Erfahrung, die Bewährung in der jeweiligen Berufssparte, das fachliche Wissen und das fachliche Können eine Rolle, während bei der persönlichen Eignung auf die Person selbst mit ihren körperlichen, geistigen, seelischen und charakterlichen Eigenschaften abzustellen ist (vgl. BAG Urteil vom 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211 = AP Nr. 226 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Deshalb kann ein Personalratsmitglied den Arbeitgeber, ohne daß es auf dessen Verschulden ankäme, unmittelbar auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4, zu II 3 der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu I der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I der Gründe).

    Bestehen zwischen mehreren Bewerbern keine Qualifikationsunterschiede, verbleibt dem öffentlichen Arbeitgeber ein Auswahlermessen (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu II 1 der Gründe).

    Daher ist die Befähigungsbeurteilung des öffentlichen Arbeitgebers von den Gerichten nur daraufhin zu kontrollieren, ob bei der Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten worden ist (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - aaO, zu II 2 der Gründe).

    Allerdings muß den besonderen Umständen im Arbeitsverhältnis eines von der Arbeitsleistung freigestellten Mitarbeiters bei der Entscheidung über die Besetzung einer freien Stelle nach den Merkmalen des Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung getragen werden (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu II 3 der Gründe).

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall eine Zahlungspflicht nach §§ 8, 46 BPersVG entstehen, wenn das Fehlen von feststellbarem, aktuellem Fachwissen gerade auf Grund der Freistellung eingetreten ist (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - aaO, zu II 4 d der Gründe).

    cc) Ein Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Höhergruppierung kann sich ohne Bewerbung auf eine freie Stelle ferner daraus ergeben, daß der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und Personalratsmitglieder wegen ihrer Freistellung hiervon ausnimmt (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - aaO, zu III der Gründe; BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I 3 der Gründe).

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Das Benachteiligungsverbot dient ebenso wie das Ehrenamtsprinzip und das Begünstigungsverbot der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder (so BAG, Urteile vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - PersV 1988, 406, vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 und vom 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - PersV 2005, 429).

    Dem Prinzip der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind auch Personalratsmitglieder unterworfen (vgl. BAG, Urteile vom 29. Oktober 1998 a.a.O. und vom 27. Juni 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Es stellt eine verbotene Benachteiligung dar, wenn das berufliche Fortkommen eines Personalratsmitglieds davon abhängig gemacht wird, dass er seine Freistellung aufgibt (BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333 Rn. 13 und Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 12; s. a. etwa BAG, Urteile vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - PersV 1988, 406 , vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 und vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 ).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, 110; 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 -EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 334; ebenso st. Rspr. des BVerwG zB 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt; 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80, 82, jeweils mwN; ebenso BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 410/00

    Konkurrentenklage - Benachteiligung von Angestellten

    Wird das Stellenbesetzungsverfahren fortgesetzt oder erneut eingeleitet, ist der übergangene Bewerber entsprechend der Rechtsauffassung des Gerichts zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 - BAGE 87, 171; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106).

    c) Zwar steht dem öffentlichen Arbeitgeber bei der Festlegung des Anforderungsprofils und der Eignungsmerkmale ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106; Jarass/Pieroth GG 5. Aufl. Art. 33 Rn. 5,13).

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Das Bundesarbeitsgericht hat demgemäß z.B. zu §§ 8, 46 BPersVG angenommen, in der Nichtberücksichtigung eines freigestellten Personalratsmitglieds könne eine Benachteiligung liegen, wenn die Übertragung der Stelle daran scheitere, dass das Personalratsmitglied an seiner Freistellung festhält (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - Rn. 27; vgl. auch die Entscheidung vom selben Tag - 7 AZR 202/97 - zum LPersVG NW).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02

    Dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds

    Daher ist die Befähigungsbeurteilung des öffentlichen Arbeitgebers von den Gerichten nur daraufhin zu kontrollieren, ob bei der Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten worden sind (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • LAG Sachsen, 29.03.2007 - 2 Sa 847/05

    Personalratsvorsitzende des bei der Stadt Chemnitz gebildeten Personalrats;

    Auf entsprechende Maßnahme des Arbeitgebers zur Erfüllung dieses Gebots hat das freigestellte Personalratsmitglied nach der zu §§ 8, 46 BPersVG ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 - EzA Art. 33 GG Nr. 20) einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch.

    Deshalb kann danach ein Personalratsmitglied, das ohne seine Freistellung in eine höhere Position aufgestiegen wäre, den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der Differenz zwischen seiner derzeitigen und einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen (BAG vom 29.10.1998 a. a. O.).

    Ungeachtet einer Benachteiligung in einem konkreten Stellenbesetzungsverfahren kann ein freigestelltes Personalratsmitglied einen Zahlungsanspruch aus §§ 8, 46 Abs. 5 SächsPersVG (zu §§ 8, 46 BPersVG vgl. BAG vom 29.10.1998 a. a. O.) auch darauf stützen, dass der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf frei werdende oder neu zu schaffende Stellen befördert und das freigestellte Personalratsmitglied wegen seiner Freistellung davon ausnimmt.

  • LAG Hessen, 21.02.2003 - 12 Sa 561/02

    Kündigung in der Probezeit

    Nutzt ein Arbeitnehmer jedoch das ihm zustehende, wenn auch eingeschränkte Recht nicht, eine Nachprüfung einer von Vorgesetzten erstellten dienstlichen Beurteilung herbeizuführen (vgl. hierzu BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90/106, zu II 2, 4; 08. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60, zu I 1, 2), kann er gegen den Arbeitgeber keinen Willkürvorwurf erheben, wenn dieser das Ergebnis der Beurteilung für seine Eignungsprüfung vor dem Ablauf der Wartezeit heranzieht.
  • LAG Düsseldorf, 29.11.1999 - 18 Sa 1136/99

    Einstellungsanspruch

    Bei der fachlichen Leistung spielt vor allem die berufliche Erfahrung, die Bewährung in der jeweiligen Berufssparte sowie das fachliche Wissen und Können eine Rolle, während sich die Eignung auf die Person selbst bezieht mit ihren körperlichen, geistigen, seelischen und charakterlichen Eigenschaften (vgl. BAG, Urteil vom 27.10.1998, NZA 1999, Seite 717).

    Die Beurteilung ist dementsprechend von den Gerichten nur darauf zu kontrollieren, ob die Einstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat, ob sie allgemein gültige Bewertungsgrundsätze beachtet oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren getroffen hat (vgl. BAG, Urteil vom 15.07.1982, AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 27.10.1998, NZA 1999, Seite 717).

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00

    Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte

  • LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08

    Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver

  • LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05

    Eingruppierung; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Verletzung des

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02

    Außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehramtsreferendars wegen

  • LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02

    Bewerbung, Mandatsträger, Benachteiligungsverbot

  • ArbG Düsseldorf, 28.10.2008 - 10 Ca 4927/08

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst Beförderungsentscheidung anhand von

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 175/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen Für die

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2022 - 1 A 4498/19

    Ausgleichsanspruch eines Beamten von Vermögenseinbußen im Wege der fiktiven

  • VG Karlsruhe, 04.11.2016 - 11 K 1809/15

    Nachzeichnung der Beurteilung eines für seine Personalratstätigkeit teilweise

  • LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 1551/02

    Auswahlverfahren eines öffentlichen Arbeitgebers bezüglich der Besetzung einer

  • LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 1172/07

    Höhergruppierung, freigestelltes Personalratsmitglied

  • LAG Hessen, 20.10.2014 - 17 Sa 627/14

    Anspruch auf Entfernung eines inhaltlich unrichtigen Feedback-Bogens aus der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 6 Sa 451/08

    Kein Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Höhergruppierung

  • LAG Berlin, 15.02.2002 - 6 Sa 2099/01

    Eingruppierung eines vom Dienst freigestellten Schwerbehinderten

  • LAG Düsseldorf, 09.05.2000 - 18 Sa 211/99

    Überprüfung dienstlicher Beurteilungen von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2011 - 5 SaGa 7/10

    Einstweilige Verfügung - Konkurrentenklage - Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2004 - 18 (14) Sa 164/04
  • LAG Düsseldorf, 07.05.2004 - 18 Sa 164/04

    Schutz des Zugangs zu einem anderen Amt ohne höhere Vergütung; Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1255/01

    Eignungsuntersuchung als Voraussetzung der Zulassung zur Fachausbildung; Anspruch

  • VG München, 29.12.2009 - M 21 K 09.2214

    Anspruch auf rückwirkende Beförderung eines freigestellten beamteten

  • ArbG Nordhausen, 10.05.2023 - 2 Ga 5/23

    Einstweilige Verfügung - Konkurrentenklage - Untersagung der Besetzung einer

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