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   BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97   

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BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 (https://dejure.org/1999,500)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 (https://dejure.org/1999,500)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 (https://dejure.org/1999,500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Personalcomputer - Erforderlichkeit der Überlassung - Prüfung durch Betriebsrat - Beurteilungsspielraum - Gerichtliche Überprüfung - Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben - Arbeitgeberinteresse

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7; ; ArbGG § 9 Abs. 1; ; ArbGG § 74 Abs. 1; ; ArbGG § 83 Abs. 1; ; ArbGG § 92 Abs. 2; ; ZPO § 238

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit eines PC als Arbeitsmittel für den Betriebsrat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 325
  • MDR 1999, 1513
  • NZA 1999, 1290
  • BB 1999, 1166
  • DB 1999, 1121
  • JR 2000, 308
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97
    Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972.

    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber einen PC nebst Zubehör als Arbeitsmittel verlangt (BAG Beschlüsse vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972; vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Es spricht auch nichts dafür, daß unabhängig von der Betriebsgröße und den betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Verhältnissen die sachgerechte Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsrats die Verfügbarkeit moderner Bürotechnik zu unabdingbaren Voraussetzungen hat und deshalb jedem Betriebsrat einen PC nebst Zubehör von Gesetzes wegen vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist (BAG Beschluß vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - aaO, zu B 1 b der Gründe, m.w.N.).

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ob die verlangte technische Ausstattung mit einem PC nebst Zubehör der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgabenstellungen dienen soll und der Betriebsrat seine Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen getroffen hat (BAG Beschluß vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das Landesarbeitsgericht wird ferner zu beachten haben, daß die Verweisung auf die Mitbenutzung eines Rechners, der geeignet ist, Daten zu speichern und anderen Mitbenutzern zugänglich zu machen, den Anspruch aus § 40 Abs. 2 BetrVG nicht erfüllt und deshalb die Erforderlichkeit des geforderten Sachmittels nicht ausschließt (BAG Beschluß vom 11. November 1998, aaO).

    Mit dem Argument, mittels eines PC ließe sich die laufende Geschäftsführung (Schreibarbeiten, Archivieren) effizienter gestalten, kann der Betriebsrat nur gehört werden, wenn er ohne den Einsatz dieses Sachmittels andere Rechte und Pflichten vernachlässigen müßte (BAG Beschlüsse vom 11. März 1998, aaO, zu B I 3 d und B II 3 a der Gründe; vom 11. November 1998, aaO, zu B 1 a der Gründe).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97
    Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972.

    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber einen PC nebst Zubehör als Arbeitsmittel verlangt (BAG Beschlüsse vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972; vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Diese Prüfung und die damit im Zusammenhang stehende Begründungspflicht im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist Teil der gesetzlichen Ausgestaltung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers (vgl. BAG Beschluß vom 11. März 1998, aaO, zu B I 3 b der Gründe).

    Die gerichtliche Bewertung eines Vorbringens im Beschlußverfahren als unzureichend ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur statthaft, wenn das Gericht auf diese Einschätzung hingewiesen und zur Ergänzung des Vorbringens anhand konkreter richterlicher Fragestellungen aufgefordert hat (BAG Beschluß vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - aaO, zu B I 4 c der Gründe).

    Insoweit kann es zur sachgerechten Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben geboten sein, daß der Betriebsrat ebenfalls über entsprechende Sachmittel verfügt (BAG Beschluß vom 11. März 1998, aaO, zu B I 3 c der Gründe).

    Mit dem Argument, mittels eines PC ließe sich die laufende Geschäftsführung (Schreibarbeiten, Archivieren) effizienter gestalten, kann der Betriebsrat nur gehört werden, wenn er ohne den Einsatz dieses Sachmittels andere Rechte und Pflichten vernachlässigen müßte (BAG Beschlüsse vom 11. März 1998, aaO, zu B I 3 d und B II 3 a der Gründe; vom 11. November 1998, aaO, zu B 1 a der Gründe).

  • LAG Hamm, 19.03.1997 - 3 TaBV 86/96

    Streit zwischen einem Betriebsrat und dem Arbeitgeber darüber, ob einem

    Auszug aus BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97
    Landesarbeitsgericht Hamm - 3 TaBV 86/96 - Beschluß vom 19. März 1997.

    Auf die Rechtsbeschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. März 1997 - 3 TaBV 86/96 - aufgehoben.

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 14/04

    Betriebsrat - Überlassung von Büropersonal

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers andererseits, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B III 2 a der Gründe; 27. November 2002 - 7 ABR 33/01 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 76 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 1, zu B II 1 der Gründe; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - BAGE 107, 231 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 6, zu B I der Gründe).

    Es ist zwar grundsätzlich möglich, dass die Betriebspartner Absprachen über den Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats in Form von Regelungsabreden treffen (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B III 1 der Gründe; vgl. dazu auch Fitting BetrVG 22. Aufl. § 77 Rn. 220).

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 40 Abs. 2 BetrVG in der vor dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung, in der Informations- und Kommunikationstechnik nicht ausdrücklich genannt war (vgl. etwa BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 -BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87).

    § 40 Abs. 2 BetrVG gewährt keinen Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung einer nicht näher definierten "Normalausstattung" (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B I 2 der Gründe).

    Der Betriebsrat macht zwar zu Recht geltend, dass im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die gerichtliche Bewertung des Vorbringens eines Beteiligten als nicht ausreichender Sachvortrag nur statthaft ist, wenn das Landesarbeitsgericht den Beteiligten auf seine Einschätzung hingewiesen und zur Ergänzung des Vorbringens anhand konkreter richterlicher Fragestellungen aufgefordert hat (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 4 c der Gründe; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 3 der Gründe; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B II 3 a der Gründe).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B III 2 a der Gründe).

    Auch wenn der Arbeitgeber bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat seinerseits die Möglichkeit der elektronischen Datenverarbeitung nutzt, kann es zur sachgerechten Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben geboten sein, dass der Betriebsrat ebenfalls über entsprechende Sachmittel verfügt (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B III 3 der Gründe).

  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Die Vorschrift enthält jedoch entgegen der Ansicht der Antragsteller keinen Hinweis auf eine Standardausstattung (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 91, 325) .

    Bei seiner Entscheidung, welche Hilfsmittel er benötigt, hat der Betriebsrat die berechtigten Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben und die Interessen des Arbeitgebers, insbesondere dessen Interesse an der Begrenzung seiner Kostenbelastung, angemessen zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zu B 2 der Gründe; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - zu B III 2 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG Beschluß vom 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG Beschlüsse vom 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - aaO; vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 33/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers andererseits, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65, zu B III 2 a der Gründe).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - aaO; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64).

  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 40 Abs. 2 BetrVG in der vor dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung, in der Informations- und Kommunikationstechnik nicht ausdrücklich genannt war (vgl. etwa BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87).

    § 40 Abs. 2 BetrVG gewährt keinen Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung einer nicht näher definierten "Normalausstattung" (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B I 2 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.2002 - 12 TaBV 45/01

    Personalcomputer für Flächenbetriebsrat des Einzelhandels; geplante Nutzung der

    b) Zu diesem Begriff hat das BAG mit seiner Entscheidung vom 12.05.1999 (Az: 7 ABR 36/97 = AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG 1972) grundsätzliche Ausführungen gemacht, denen sich das erkennende Gericht anschließt: Der Betriebsrat hat einen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung, ob für seine laufende Geschäftsführung bestimmte Sachmittel erforderlich sind (er muss dabei allerdings neben den berechtigten Interessen der Belegschaft an der Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben auch das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostenbelastung angemessen beachten).

    Hieraus resultiert zugleich eine Erleichterung der Darlegung der "Erforderlichkeit" i. S. von § 40 Abs. 2 BetrVG (BAG 12.05.1999 a. a. O. zu I. 3. der Gründe; sowie auch BAG 11.03.1998 - Az.: 7 ABR 59/96 - zu I. 3. b. der Gründe).Im vorliegenden Fall ist es nicht allein die Betriebsgröße, welche dem Betriebsrat in tatsächlicher Hinsicht die Arbeit und die notwendige Kommunikation mit der Belegschaft einerseits und unter den Betriebsratsmitgliedern andererseits erschwert, sondern auch die geographische Struktur des Flächenbetriebs, der - noch unter altem Recht - gemäß § 3 Abs. 1 BetrVG aufgrund eines Tarifvertrages mit der bei der Arbeitgeberin vertretenen Gewerkschaft vereinbart worden war.

    c) Allerdings hat das BAG (12.05.1999 a. a. O., unter III. 5. der Gründe) ausgeführt, dass allein eine Effizienzsteigerung der Arbeit durch Verwendung des PC nicht ausreichend ist, eine Erforderlichkeit zu bejahen, solange der Betriebsrat ohne den Einsatz des PC nicht andere Rechte und Pflichten vernachlässigen müsste.

    Das BAG (12.05.1999 a. a. O., unter III. 6. der Gründe) hat sie gerade mit Rücksicht auf diese Rechnerfunktionen für geplante Betriebsratsaktivitäten bejaht (ebenso BAG 11.11.1998, Az.: 7 ABR 57/97).

    e) Das Gebot der Beschränkung der Kostenbelastung des Arbeitgebers führt dazu, dass der Betriebsrat nur eine Hardware und eine Software mittlerer Art und Güte verlangen kann (BAG, 12.05.1999 a. a. O., zu III. 2. a. der Gründe).

  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats PC nebst Zubehör Schulungsveranstaltung

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG, Beschluss vom 12.05.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65; BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79; BAG, Beschluss vom 01.12.2004 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82).

    Aus diesem Grund kann der Betriebsrat mit dem Argument, mittels eines PC ließe sich die laufende Geschäftsführung (Schreibarbeiten, Archivieren) effizienter gestalten, nur gehört werden, wenn er ohne den Einsatz dieses Sachmittels andere Rechte und Pflichten vernachlässigen müsste (BAG, Beschluss vom 11.03.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 - unter B. I. 3. d) d.G.; BAG, Beschluss vom 11.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64 - unter B. 1. a) d.G.; BAG, Beschluss vom 12.05.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 - unter B. III. 5. d.G.; LAG Köln, Beschluss vom 29.04.2002 - NZA-RR 2003, 372; a.A.: Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 131 m.w.N.).

  • LAG Hessen, 07.02.2008 - 9 TaBV 247/07

    Zur Erforderlichkeit eines PC als Sachmittel des Betriebsrats

  • BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00

    Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft

  • BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00

    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

  • LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05

    Sachmittelanspruch des Betriebsrats

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02

    Betriebsrat und Sachmittel und Informations- und Kommunikationstechniken und

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 33/08

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss;

  • LAG Hamm, 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10

    Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung eines eigenen Farbdruckers

  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats Internetanschluss Erforderlichkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.10.2002 - 1 TaBV 16/02

    Internetzugang für Betriebsrat

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 9/99

    Sachmittelanspruch des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 16.09.2005 - 13 TaBV 66/05

    Betriebsrat; Zugang; Internet; E-Mail; Erforderlichkeit

  • LAG Köln, 12.06.2001 - 13 TaBV 9/01

    Betriebsrat; sachliche Mittel; Freischaltung der Telefonanlage

  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 13/09

    Sachaufwand des Betriebsrats; Erforderlichkeit eines PC nebst Zubehör

  • LAG Niedersachsen, 27.05.2002 - 5 TaBV 21/02

    Bereitstellung von erforderlichen Sachmitteln durch den Arbeitgeber nach

  • LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09

    Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst

  • LAG München, 19.12.2007 - 11 TaBV 45/07

    Personalcomputer

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - 5 (10) TaBV 46/02

    Sachmittel des Betriebsrats, Erforderlichkeit der Benutzung eines PC´s

  • LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01

    Betriebsratsausstattung, Sachmittel, Computer

  • LAG Nürnberg, 10.12.2002 - 2 TaBV 20/02

    Auswahlrecht des Arbeitgebers für Sachmittelausstattung des Betriebsrats;

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2003 - 4 TaBV 24/02

    EDV-Schulung für Betriebsratsmitglieder erforderlich?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 8 TaBV 65/06

    Erforderlichkeit von Kommunikations- und Informationstechnik für

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2001 - 3 TaBV 11/01

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines Faxgerätes für den

  • LAG Hessen, 13.03.2008 - 9 TaBV 165/07
  • VG Ansbach, 20.08.1999 - AN 17 E 99.00911

    Abgrenzung zwischen einem beliehenen Unternehmer und einer gesetzlichen Zuweisung

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2004 - 8 (9) TaBV 53/04
  • LAG Düsseldorf, 15.02.2006 - 4 TaBV 64/05
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