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   BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98   

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https://dejure.org/1999,1291
BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98 (https://dejure.org/1999,1291)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 4 AZR 62/98 (https://dejure.org/1999,1291)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 (https://dejure.org/1999,1291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

  • Judicialis

    TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § ... 4 Abs. 1; ; BMTV Nr. 10 für die Arbeitnehmer in Privatkrankenanstalten vom 11. Dezember 1989; ; BMTV Nr. 8 und 9 vom 28. August 1981 und vom 14. Mai 1986; ; Gehalts- und Lohntarifvertrag für die Arbeitnehmer in Privatkrankenanstalten in Hessen vom 13. März 1989 (GLTV 1989) § 8 und Änderungstarifvertrag Nr. 1 zu diesem vom 13. Dezember 1990 (GLTV 1990) § 1 Abs. IV Nr. 4; ; ArbZG § 6 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 63
  • NZA 1999, 995
  • BB 1999, 1880
  • DB 1999, 490
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 06.10.1997 - 16 Sa 585/97

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 16 Sa 585/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 1997 - 16 Sa 585/97 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 199/87

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln bei Änderung der Klage - Zulässigkeit von

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98
    Sie ist als in sich widersprüchliche Feststellung damit für das Revisionsgericht nicht bindend (BGH WM 1988, 883).
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 418/93

    Anspruch auf Freizeitgewährung - Tarifbindung

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98
    Davon hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1994 (- 4 AZR 418/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Elektrohandwerk) für den Fall eine Ausnahme gemacht, daß die Mitgliedschaft der Komplementär-GmbH im Arbeitgeberverband allein im Interesse und mit Billigung der KG erworben worden ist.
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung des angemessenen Ausgleichs um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die letztlich den Gerichten für Arbeitssachen obliegt, wenn Streit über dessen Umfang besteht (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 3 b aa der Gründe, BAGE 102, 309; so wohl unausgesprochen auch BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 372; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51 ff., BAGE 148, 68; anders noch BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - zu II 2.3.2 der Gründe, BAGE 91, 63 [Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB]; offengelassen in BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 249) .

    b) Hingegen kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil zB in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (vgl. dazu zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25; 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12) oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - BAGE 131, 215; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63) .

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Wegen der zwischenzeitlich erfolgten Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die vom Kläger geleistete Nachtarbeit nunmehr ausschließlich durch Zahlung eines Zuschlags ausgeglichen werden (BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63, 71).

    Ein geringerer Ausgleich ist erforderlich, wenn in die Nachtarbeit Arbeitsbereitschaft fällt (BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63).

    Die Arbeitsvertragsparteien können auf eine gesonderte Zuschlagsregelung in Form eines Prozentsatzes des Stundenlohnes verzichten und stattdessen den Grundlohn wegen der vereinbarten Nachtarbeit entsprechend erhöhen (BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5 = EzA ArbZG § 6 Nr. 5; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63, 71).

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Der Arbeitgeber kann wählen, ob er den Anspruch des Arbeitnehmers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63).

    Die Beklagte kann daher den Kläger noch zum Ausgleich der Nachtarbeit bezahlt von seiner Arbeitspflicht freistellen (vgl. BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - aaO).

    Dabei ist nicht ausgeschlossen, daß die Arbeitsvertragsparteien auf eine gesonderte Zuschlagsregelung verzichten und statt dessen den Grundlohn wegen der vereinbarten Nachtarbeit entsprechend erhöhen (vgl. BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - aaO).

    Schon nach der Konzeption des Gesetzes ist deshalb nicht "im Regelfall" auf die Höhe des im einschlägigen Tarifvertrag festgelegten Zuschlags abzustellen (aA Buschmann/Ulber ArbZG 3. Aufl. § 6 Rn. 30; Zachert RdA 2000, 107).

    Auch der Vierte Senat hat entschieden, eine arbeitsvertragliche Regelung sei nicht bereits deshalb unangemessen, weil sie hinter dem Tarifniveau zurückbleibe (24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - aaO).

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