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   BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98   

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https://dejure.org/1999,1726
BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98 (https://dejure.org/1999,1726)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1999 - 4 AZR 192/98 (https://dejure.org/1999,1726)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 (https://dejure.org/1999,1726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereingliederungsverhältnis - Arbeitsunfähigkeit - Fahrtkostenerstattung - Stillschweigende Vereinbarung - Zuweisung einer Baustelle - Stufenweise Wiedereingliederung

  • Judicialis

    SGB V § 74; ; BGB § 305; ; BGB § 611; ; BGB § 662; ; BGB § 670; ; BGB § 242 Gleichbehandlung; ; AFG § 53; ; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 140
  • MDR 1999, 1510
  • NZA 1999, 1295
  • DB 1999, 2523
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98
    Vielmehr wird dem Versicherten nur Gelegenheit gegeben, mit Hilfe einer Betätigung, die gegenüber seinem Arbeitsverhältnis quantitativ (vier Stunden) und ggf. auch qualitativ geringer angesetzt ist zu erproben, ob er zur Wiederherstellung seiner vollen Arbeitsfähigkeit gelangen kann (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272, 276 f. = AP Nr. 1 zu § 74 SGB V).

    In einem Wiedereingliederungsverhältnis ist weder der Arbeitgeber verpflichtet, eine Tätigkeit des Arbeitnehmers als teilweise Arbeitsleistung entgegenzunehmen, noch umgekehrt der Arbeitnehmer gehalten, eine vom Arbeitgeber bestimmte Tätigkeit auszuführen (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272, 276 = AP Nr. 1 zu § 74 SGB V).

    Allein aus dem Wiedereingliederungsverhältnis folgt ein solcher Anspruch nicht (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272, 277, 278 = AP Nr. 1 zu § 74 SGB V).

    Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt ergibt sich auch nicht aus anderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere weder aus § 74 SGB V noch aus § 612 Abs. 1 BGB oder aus Bereicherungsrecht nach § 812 BGB (BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272, 278 = AP, aaO).

  • LAG Köln, 09.12.1997 - 13 Sa 756/97

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung im Wiedereingliederungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 756/97 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Dezember 1997 - 13 Sa 756/97 - aufgehoben.

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Ein Wiedereingliederungsverhältnis ist nicht als Teil des Arbeitsverhältnisses zu werten, sondern stellt neben diesem ein Vertragsverhältnis eigener Art (sui generis) dar (st. Rspr. BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - zu II 3 der Gründe, BAGE 69, 272; 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140) .

    Die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist auf die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit und nicht auf die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gerichtet (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - zu 1 a aa der Gründe, aaO; Schmidt NZA 2007, 893) .

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, weil die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers andauert, während des Wiedereingliederungsverhältnisses weiterhin von den Hauptleistungspflichten des Arbeitsverhältnisses gemäß § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 BGB befreit (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - zu 1 a bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    a) Das Wiedereingliederungsverhältnis ist nicht auf die für Arbeitsverhältnisse typische Leistungsbeziehung "Arbeit gegen Lohn" gerichtet (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140); der Arbeitnehmer unterliegt nicht seiner ursprünglichen Arbeitspflicht.

    Diese haben weder einen Beschäftigungsanspruch nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX noch ist der Arbeitgeber verpflichtet, generell deren Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140).

    Dabei muss sich die Prognose nicht zwingend auf das Ziel der Wiederherstellung der vollen Arbeitstätigkeit richten, auch wenn dies regelmäßig verfolgt wird (vgl. dazu BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140).

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Dass neben diesem materiellen Interesse oftmals auch immaterielle Interessen eine Rolle spielen, schließt nicht aus, die Erwerbsabsicht als wesentliches Merkmal zur Abgrenzung von Tätigkeiten heranzuziehen, die vorwiegend auf ideellen Beweggründen beruhen (BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 103, 20; vgl. auch 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - zu 1 a aa der Gründe, BAGE 92, 140) .
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