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   BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98   

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BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 (https://dejure.org/1999,527)
BAG, Entscheidung vom 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 (https://dejure.org/1999,527)
BAG, Entscheidung vom 03. August 1999 - 1 ABR 30/98 (https://dejure.org/1999,527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 25; ; BetrVG § 29; ; BetrVG § 33; ; BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 25, 29, 33, 99
    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 162
  • NZA 2000, 440
  • BB 1999, 1762
  • BB 2000, 621
  • DB 1999, 1663
  • DB 2000, 626
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
    Über diesen allgemeinen Grundsatz, der sich auch in vielfältigen gesetzlichen Regelungen niederschlägt, besteht für das Betriebsverfassungsgesetz in Rechtsprechung und Literatur im Ergebnis kein Streit (vgl. nur BAG Urteil vom 26. August 1981 - 7 AZR 550/79 - BAGE 36, 72 = AP Nr. 13 zu § 103 BetrVG 1972, m. zust. Anm. Bickel; BAG Urteil vom 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258 = AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972, m. zust. Anm. van Venrooy = AR-Blattei Betriebsverfassung IX Nr. 61 m. Anm. Hanau; Buschmann in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 25 Rz 24; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 25 Rz 17; GK-Wiese, BetrVG, 6. Aufl., § 33 Rz 23 ff.; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 33 Rz 23 und § 25 Rz 9; ausführl.

    b) Liegt eine derartige Interessenkollision vor, ist das Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert im Sinne des § 25 BetrVG (BAG Urteil vom 23. August 1984, aaO, zu B II 1 a der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 25 Rz 17; GK-Wiese/Oetker, aaO, § 25 Rz 25, 26 - alle m.w.N.; a.A. wohl Richardi, aaO, § 33 Rz 8 und § 25 Rz 9).

    Andernfalls käme es zu dem sinnwidrigen Ergebnis, daß das Ersatzmitglied an der Beschlußfassung zu beteiligen wäre, ohne zuvor an der Beratung über deren Gegenstand teilgenommen zu haben (BAG Urteil vom 23. August 1984, aaO; GK-Wiese, aaO, § 33 Rz 23 ff., m. ausf. N.).

    Insoweit gilt nichts anderes als für jedes "normale" Belegschaftsmitglied (vgl. nur BAG Urteil vom 23. August 1984, aaO; GK-Wiese, aaO, § 33 Rz 25).

    Hiervon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ein Betriebsratsmitglied plötzlich verhindert ist und es dem Betriebsrat nicht mehr möglich ist, das Ersatzmitglied rechtzeitig zu laden (BAG Urteil vom 23. August 1984, aaO, zu B II 1 a der Gründe; Blanke/Wedde in Däubler/Kittner/Klebe, aaO, § 33 Rz 24, 25; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 33 Rz 23; GK-Wiese, aaO, § 33 Rz 49, 50).

    Eine solche Konfliktsituation hat das Bundesarbeitsgericht bei der Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG gesehen (BAG Urteil vom 23. August 1984, aaO).

    Die Verhinderung E war für den Betriebsrat voraussehbar (s. BAG Urteil vom 23. August 1984, aaO, zu B II 1 a der Gründe).

  • LAG Thüringen, 17.12.1997 - 9 TaBV 6/96

    Betriebsrat: Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
    Landesarbeitsgericht Thüringer - 9 TaBV 6/96 - Beschluß vom 17. Dezember 1997.

    1 ABR 30/98 9 TaBV 6/96 Thüringer LAG.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 1997 - 9 TaBV 6/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95

    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
    Ziel der Maßnahme ist eine personenbezogene Einstufung, nicht eine abstrakte Arbeitsplatzbewertung (s. etwa Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B 4 a der Gründe).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen, damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (s. nur Senatsbeschluß vom 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
    Wird die Zustimmung des Betriebsrats nicht ersetzt, kann sich der Arbeitnehmer nach Maßgabe des Senatsbeschlusses vom 3. Mai 1994 (1 ABR 58/93 - BAGE 77, 1 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) u.U. hierauf berufen.
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen, damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (s. nur Senatsbeschluß vom 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 26.08.1981 - 7 AZR 550/79

    Betriebsratsmitglied - Abstimmungsteilnahme

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
    Über diesen allgemeinen Grundsatz, der sich auch in vielfältigen gesetzlichen Regelungen niederschlägt, besteht für das Betriebsverfassungsgesetz in Rechtsprechung und Literatur im Ergebnis kein Streit (vgl. nur BAG Urteil vom 26. August 1981 - 7 AZR 550/79 - BAGE 36, 72 = AP Nr. 13 zu § 103 BetrVG 1972, m. zust. Anm. Bickel; BAG Urteil vom 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258 = AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972, m. zust. Anm. van Venrooy = AR-Blattei Betriebsverfassung IX Nr. 61 m. Anm. Hanau; Buschmann in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 25 Rz 24; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 25 Rz 17; GK-Wiese, BetrVG, 6. Aufl., § 33 Rz 23 ff.; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 33 Rz 23 und § 25 Rz 9; ausführl.
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
    Streiten die Betriebspartner in erster Linie darüber, ob die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme bereits als erteilt gilt oder vom Gericht noch ersetzt werden muß, kann der Arbeitgeber mit dem Hauptantrag Feststellung begehren, daß die Zustimmung als erteilt gilt, und hilfsweise dazu einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung stellen (s. nur Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II der Gründe).
  • LAG Hamm, 08.12.2017 - 13 TaBV 72/17

    Unwirksame Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung von

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17; 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7) ist die Ladung aller Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 BetrVG eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses.
  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der

    Liegt eine derartige Interessenkollision - etwa im Falle der Umgruppierung, Versetzung oder Kündigung - vor, ist das Betriebsratsmitglied im Sinne des § 25 BetrVG zeitweilig verhindert (vgl. nur BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 a und b der Gründe, BAGE 92, 162 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 33 Nr. 1; 26. August 1981 - 7 AZR 550/79 - BAGE 36, 72 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 13; 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17; Fitting 26. Aufl. § 25 Rn. 18) .
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Wird für ein zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied ein vorhandenes Ersatzmitglied nicht geladen, ist der Betriebsrat an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 92, 162) .

    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22) .

    Wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden hat, ist ein Betriebsratsmitglied grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22) .

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162) .

    Um eine solche "rechtliche Verhinderung" handelt es sich bei Maßnahmen und Regelungen, die das Betriebsratsmitglied individuell und unmittelbar betreffen (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - aaO; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO) .

    (aaa) Ein Betriebsratsmitglied ist grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 92, 162) .

  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Diese Aufgabe kann er nicht ordnungsgemäß erfüllen, wenn bei der Beschlußfassung die eigenen Interessen von Betriebsratsmitgliedern so stark sind, daß diese gegenüber den Interessen der Belegschaft in den Vordergrund treten (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - BAGE 92, 162 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7, zu B II 1 a der Gründe mwN).

    Liegt eine derartige Interessenkollision bei einem Betriebsratsmitglied vor, ist es gehindert, an der Beratung und Beschlußfassung teilzunehmen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO, zu B II 1 b der Gründe mwN).

    Dadurch soll verhindert werden, daß Gründe des Eigeninteresses zu einer dem Betriebsratsmitglied günstigen Entscheidung führen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO, zu B II 2 c der Gründe).

    (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO, zu B II 3 b der Gründe mwN).

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Liegt eine derartige Interessenkollision vor, ist das Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert iSd. § 25 Abs. 1 BetrVG und darf sich an der Beratung und der Beschlussfassung der ihn betreffenden Angelegenheit nicht beteiligen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 a, b der Gründe, BAGE 92, 162).

    Eine solche Konfliktsituation hat das Bundesarbeitsgericht bei dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsmitglieds nach § 103 Abs. 1 BetrVG (23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 258) und bei einer den Amtsträger individuell und unmittelbar betreffenden Herabgruppierung angenommen (3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO).

    Wirkt das betroffene Betriebsratsmitglied trotz einer bestehenden Interessenkollision an der Beratung oder Beschlussfassung in einer eigenen Angelegenheit mit, leidet der Betriebsratsbeschluss an einem erheblichen Mangel und ist grundsätzlich unwirksam (3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 der Gründe, aaO).

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Liegt eine derartige Interessenkollision vor, ist das Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert iSd. § 25 Abs. 1 BetrVG und darf sich an der Beratung und der Beschlussfassung der ihn betreffenden Angelegenheit nicht beteiligen (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 -zu B II 1 a, b der Gründe, BAGE 92, 162).

    Eine solche Konfliktsituation hat das Bundesarbeitsgericht bei dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsmitglieds nach § 103 Abs. 1 BetrVG (BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 258) und bei einer den Amtsträger individuell und unmittelbar betreffenden Herabgruppierung angenommen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO) .

    Wirkt das betroffene Betriebsratsmitglied trotz einer bestehenden Interessenkollision an der Beratung oder Beschlussfassung in einer eigenen Angelegenheit mit, leidet der Betriebsratsbeschluss an einem erheblichen Mangel und ist grundsätzlich unwirksam (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 der Gründe, aaO).

    Wirkt an der Beschlussfassung des Betriebsrats eine hierzu nicht berechtigte Person mit, führt dies zwar in der Regel zur Nichtigkeit des Beschlusses (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - BAGE 92, 167 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 33 Nr. 1, zu B II 2 b der Gründe); dies gilt aber dann nicht, wenn der Fehler offensichtlich keinen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis hatte (BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 19; vgl. hierzu auch Fitting BetrVG 26. Aufl. § 33 Rn. 56).

  • LAG Düsseldorf, 16.12.2004 - 11 TaBV 79/04

    Verhinderung der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer die Umgruppierung

    Ein Betriebsratsmitglied ist wegen Interessenkollision verhindert, an einer die Umgruppierung und die Versetzung betreffenden Beschlussfassung des Betriebsrats und auch an der ihr vorhergehenden Beratung teilzunehmen, wenn diese personellen Maßnahmen gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG seinen Ehepartner betreffen (Weiterführung von BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - EzA § 33 BetrVG 1972 Nr. 1).

    Streiten die Betriebspartner vorrangig darüber, ob die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme bereits als erteilt gilt oder vom Arbeitsgericht noch ersetzt werden muss, kann der Arbeitgeber mit dem Hauptantrag Feststellung begehren, dass die Zustimmung als erteilt gilt, und hilfsweise dazu einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung stellen (BAG AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972; B AG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - EzA § 33 BetrVG 1972 Nr. 1).

    Diese Funktion ist nicht mehr gesichert, wenn bei der Beschlussfassung die eigenen Interessen von Betriebsratsmitgliedern so stark sind, dass diese gegenüber den Interessen der Belegschaft in den Vordergrund treten (BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.; BAG 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 3).

    Liegt eine derartige Interessenkollision bei einem Betriebsratsmitglied vor, ist es gehindert, an der Beratung und Beschlussfassung teilzunehmen (BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.; BAG 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - a. a. O.; Fitting u. a., BetrVG, 22. Aufl. 2004, § 25 Rdnr. 17).

    b) Im Streitfall war die Vorsitzende des Betriebsrats an der Beratung und Beschlussfassung über die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Versetzung und Umgruppierung ihres Ehemannes individuell und unmittelbar betroffen, so dass sie zeitweilig verhindert i. S. des § 25 Abs. 1 Satz 2 war (vgl. B AG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.).

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der betrieblichen Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - BAGE 92, 162; 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - aaO; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 21 TaBV 843/13

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - widersprüchliches Verhalten -

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Betriebsratsmitglied grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG vom 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 -, AP Nr. 7 zu § 24 BetrVG 1972 Rz. 36 zitiert nach juris; vom 10.11.2009 - 1 ABR 64/08 -, AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rz. 22 zitiert nach juris).
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

  • ArbG Cottbus, 09.02.2010 - 6 BV 46/09

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses eines Betriebsrates über die Verweigerung einer

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01

    Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes im Rahmen des Zustimmungsverfahren bei

  • BAG, 18.01.2006 - 7 ABR 25/05

    Betriebsratsbeschluss - Ladungsmangel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14

    Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

  • ArbG Berlin, 01.02.2013 - 28 Ca 18456/12

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Interessenkollision -

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der

  • LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von der Beschlussfassung bei interner

  • ArbG Berlin, 05.04.2013 - 28 BV 1565/13

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 5.13

    Auswahlverfahren; Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit;

  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 151/05

    Kostenerstattung Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten

  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08

    Zur Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Interessenkollision -

  • LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06

    Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats bei der Eingruppierung von

  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 10/03

    Umgruppierung entsprechend der Änderung der kirchlichen Vergütungsordnung

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - 7 Sa 8/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Zurückweisung durch den

  • LAG Hamm, 26.01.2007 - 10 Sa 775/06

    außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;Beleidigung von

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2023 - 6 TaBV 10/22

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Umgruppierung, Rückgruppierung, Nachteil

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2015 - 12 Sa 684/14

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer

  • ArbG Halle, 25.01.2013 - 9 BV 50/12

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds - Ausschlussverfahren - Anhörung -

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2005 - 11 Sa 788/05

    Kündigungsschutz bei einem Betriebsratsmitglied; Möglichkeit einer ordentlichen

  • ArbG Essen, 15.12.2006 - 2 Ca 3652/05

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Erzieherin eines katholischen

  • LAG Hamm, 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung und Eingruppierung, Einleitung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17

    Konzernbetriebsrat - konstituierender Beschluss - Gemeinschaftsunternehmen -

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03

    Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als

  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 TaBVGa 17/10

    Beschlussverfahren - Einstweilige Verfügung - Untersuchungsgrundsatz

  • LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2012 - 6 TaBV 17/11

    Beschlussfassung des Betriebsrats bei Interessenkollision - Umgruppierung -

  • LAG München, 14.06.2011 - 7 TaBV 84/10

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Nichtigkeit des Beschlusses über die

  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 210/06

    Zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung und

  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 10 TaBV 19/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten; Mitbeurteilung bei

  • LAG Hamm, 22.01.2010 - 13 TaBV 60/09

    Mitbestimmung bei der Einstellung; unbegründete Zustimmungsersetzungsanträge bei

  • LAG Niedersachsen, 29.01.2007 - 6 TaBV 66/05

    Erstattungsanspruch nach § 40 Abs 1 BetrVG

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05

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  • ArbG Düsseldorf, 15.07.2008 - 11 BV 36/08

    Wirtschaftsprüfer als leitender Angestellter

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.03.2009 - AS 29/08

    Einstellung von Mitarbeitern; Arbeitnehmerüberlassung

  • ArbG Krefeld, 17.04.2008 - 1 Ca 528/08

    Kündigung eines Mitgliedes einer einköpfigen Mitarbeitervertretung

  • ArbG Hamburg, 03.01.2008 - 2 BV 7/07

    Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umgruppierung Regionaler Einsatzleiter

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