Rechtsprechung
   BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,414
BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98 (https://dejure.org/1999,414)
BAG, Entscheidung vom 17.08.1999 - 3 ABR 55/98 (https://dejure.org/1999,414)
BAG, Entscheidung vom 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 (https://dejure.org/1999,414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77, § 87; BetrAVG § 1; ZPO § 256
    Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Anerkennung eines diesbezüglichen Feststellungsinteresses für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren mit Bindungswirkung für die betroffenen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 203
  • ZIP 2000, 850
  • NZA 2000, 498
  • BB 2000, 777
  • DB 2000, 774
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Soweit hiernach Versorgungsbesitzstände unangetastet bleiben, ist deren Rechtsgrundlage weiterhin die gekündigte Betriebsvereinbarung (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies gilt auch dann, wenn es um ein betriebliches Versorgungswerk geht (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Heither RdA 1993, 72, 78; Kasseler Handbuch/Griebeling Band 1, 1.9 Rn. 736 ff.).

    Die Rechtslage ist hier nicht anders als bei der Kündigung von Betriebsvereinbarungen über sonstige freiwillige soziale Leistungen (zuletzt BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zVv., zu IV 1 der Gründe mwN).

    Auch dann, wenn der Arbeitgeber nur bestimmte Besitzstände der Arbeitnehmer entfallen lassen will, und innerhalb des auf diese Weise mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens kein Raum für eine Neuverteilung bleibt, wirkt die gekündigte Betriebsvereinbarung nicht nach (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 329; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zVv., zu IV 1 der Gründe; kritisch Blomeyer DB 1990, 173, 174; Hanau/Preis NZA 1991, 81, 83).

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 20/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Will die Kündigung nur in Zuwachsraten eingreifen, die noch nicht erdient worden sind, genügen sachlich-proportionale Gründe (zuletzt BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 221 f.; 11. Mai 1999 - 3 AZR 20/98 zVv., zu A III 2 a der Gründe, jeweils mwN).

    Der Senat ist deshalb bereits in seinem Urteil vom 11. Mai 1999 (- 3 AZR 20/98 - zVv., zu A III 2 a der Gründe) davon ausgegangen, daß in dem Umfang, in welchem die Kündigungswirkungen um der Sicherung der Besitzstände willen beschränkt sind, die Betriebsvereinbarung als unmittelbar und zwingend fortwirkende Grundlage der Versorgungsansprüche und Versorgungsanwartschaften erhalten bleibt.

    Die notwendige Betriebszugehörigkeit kann auch erreicht werden, wenn die Versorgungszusage nicht mehr besteht (BAG 6. April 1982 - 3 AZR 134/79 - BAGE 38, 232, 238; 11. Mai 1999 - 3 AZR 20/98 - nv.; Höfer, BetrAVG Bd. I, Stand 1999 § 1 Rn. 1579; Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert BetrAVG Bd. I 2. Aufl. § 1 Rn. 148; aA. MünchArbR-Ahrend/Förster Bd. 1 § 104 Rn. 21).

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Dies gilt auch dann, wenn es um ein betriebliches Versorgungswerk geht (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Heither RdA 1993, 72, 78; Kasseler Handbuch/Griebeling Band 1, 1.9 Rn. 736 ff.).

    Auch dann, wenn der Arbeitgeber nur bestimmte Besitzstände der Arbeitnehmer entfallen lassen will, und innerhalb des auf diese Weise mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens kein Raum für eine Neuverteilung bleibt, wirkt die gekündigte Betriebsvereinbarung nicht nach (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 329; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zVv., zu IV 1 der Gründe; kritisch Blomeyer DB 1990, 173, 174; Hanau/Preis NZA 1991, 81, 83).

    Sie läßt sich aber aus dem Gesetz nicht begründen, weil für diesen Fall eine § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB vergleichbare Transformationsnorm fehlt (so auch schon BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 330, zu III 1 b der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.1998 - 4 TaBV 12/98

    Wirksamkeit der Kündigungen von Betriebsvereinbarungen durch den Arbeitgeber;

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 4 TaBV 12/98 - Beschluß vom 14. Juli 1998.

    3 ABR 55/98 4 TaBV 12/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats der S , gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 1998 - 4 TaBV 12/98 - wird zurückgewiesen, soweit es den Hauptantrag zurückgewiesen hat.

  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Beschlüsse über die Wirksamkeit und den Inhalt einer Betriebsvereinbarung können auch für den Individualrechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend sein (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 56, 42, 76; BAG 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367, 372 ff.; Kraft Anm. zu AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11; Rieble Anm. zu EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 59; Höfer BetrAVG Bd. 1 Stand 1999 ART Rn. 340.1).

    Es kann dahinstehen, ob dies auch mit einer analogen Anwendung des § 9 TVG begründet werden kann (BAG 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367, 374 ff.).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Dies ergibt sich schon aus der Tragweite der Betriebsvereinbarungen als normativer Regelungen, die auf die Arbeitsverhältnisse aller von ihr erfaßten Arbeitnehmer der Belegschaft einwirken (BAG 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 - AP BetrVG 1972 § 59 Nr. 28; BAG GS 15. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 76, zu IV 3 der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 77 Rn. 194).

    Beschlüsse über die Wirksamkeit und den Inhalt einer Betriebsvereinbarung können auch für den Individualrechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend sein (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 56, 42, 76; BAG 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367, 372 ff.; Kraft Anm. zu AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11; Rieble Anm. zu EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 59; Höfer BetrAVG Bd. 1 Stand 1999 ART Rn. 340.1).

  • BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Die Ausübung des Kündigungsrechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16, 19; 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7, zu A 1 c der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Ersten Senats wirkt eine teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung für die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nach, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung nur eine Verringerung des Leistungsvolumens und die Änderung des Verteilungsplanes erreichen wollte (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16).

  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    Die notwendige Betriebszugehörigkeit kann auch erreicht werden, wenn die Versorgungszusage nicht mehr besteht (BAG 6. April 1982 - 3 AZR 134/79 - BAGE 38, 232, 238; 11. Mai 1999 - 3 AZR 20/98 - nv.; Höfer, BetrAVG Bd. I, Stand 1999 § 1 Rn. 1579; Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert BetrAVG Bd. I 2. Aufl. § 1 Rn. 148; aA. MünchArbR-Ahrend/Förster Bd. 1 § 104 Rn. 21).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    c) Unter sachlich-proportionalen Gründen, die als Rechtfertigung für einen Eingriff in die Chance auf künftige Zuwächse ausreichen, versteht der Senat in ständiger Rechtsprechung willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung des betrieblichen Versorgungswerks beruhen können (BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 69; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 f.).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
    c) Unter sachlich-proportionalen Gründen, die als Rechtfertigung für einen Eingriff in die Chance auf künftige Zuwächse ausreichen, versteht der Senat in ständiger Rechtsprechung willkürfreie, nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung des betrieblichen Versorgungswerks beruhen können (BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 69; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 298 f.).
  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 20/70

    Rechtliche Geltung einer Betriebsvereinbarung - Betriebsrat - Verstoßes gegen

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten

    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung fest, die er zuletzt im Urteil vom 11. Mai 1999 (- 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 314) und im Beschluß vom 17. August 1999 (- 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 209) bestätigt hat.

    Der Betriebsrat kann demnach nicht die Fortgeltung betrieblicher Versorgungsregelungen erzwingen (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 322; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 211).

    Die Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung ist nicht nur dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung die Ansprüche der Arbeitnehmer völlig beseitigen will, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber bestimmte Besitzstände der Arbeitnehmer entfallen lassen will und innerhalb des auf diese Weise mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens kein Raum für eine Neuverteilung bleibt (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 322; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 211 mwN).

    Zutreffend weist er darauf hin, daß sein Hauptantrag und sein erster Hilfsantrag sinngemäß den Anträgen entsprechen, die der Senat im Beschluß vom 17. August 1999 (- 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203 ff.) für zulässig erachtet hat.

    Verfahrensgegenstand sind nicht die individualrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer, sondern eigene Rechte des Betriebsrats (BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 213).

    a) Die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung sind zu unterscheiden (vgl. ua. BAG 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - BAGE 61, 323, 328; 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - BAGE 70, 41, 46; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 209 f.).

    Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung eröffnet dem Arbeitgeber keine weitergehende Einwirkungsmöglichkeit auf die Versorgungsanwartschaften als der Abschluß einer Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung mit dem Betriebsrat (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 318; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 213).

    Außerdem ist durch den insoweit nicht angegriffenen Beschluß des Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2000 rechtskräftig festgestellt, daß sich aus den Besitzständen der Arbeitnehmer, die bei Ablauf der Kündigungsfrist am 31. Dezember 1997 mindestens drei Jahre im Betrieb beschäftigt waren und insgesamt eine Betriebszugehörigkeit von insgesamt 12 Jahren erreichen, noch eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft entwickeln kann (vgl. dazu BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 215 f.).

    Die Kündigung der Betriebsvereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung fügten sich in ein auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept ein (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 217).

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    (2) Will der Arbeitgeber seine finanziellen Leistungen nicht völlig zum Erlöschen bringen, sondern mit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung nur eine Verringerung des Volumens der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel und zugleich eine Veränderung des Verteilungsplans erreichen, wirkt die Betriebsvereinbarung nach (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16, zu 2 b der Gründe; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, zu I 3 c cc der Gründe; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 77 Rn. 409; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 77 Rn. 191 mwN; offen gelassen für die betriebliche Altersversorgung von BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, zu B I 5 a der Gründe und 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - BAGE 99, 75, zu II 2 b dd (2) der Gründe).
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 2 der Gründe, BAGE 71, 372; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).

    Der Betriebsrat kann nicht einen höhen Dotierungsrahmen und damit auch nicht die Fortgeltung der bisherigen Versorgungsregelungen erzwingen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75).

    (2) Ebenso wie in früheren Entscheidungen des Senats (11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 b der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 99, 75) kann auch im vorliegenden Verfahren offenbleiben, ob diese Rechtsprechung in den Bereich der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden kann.

    Es kann offen bleiben, inwieweit sich die materielle Rechtskraft einer im Beschlussverfahren zwischen den Betriebspartnern getroffenen Feststellung überhaupt auf ein Individualverfahren erstrecken kann (vgl. dazu BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - zu III 1 der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 21 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 14; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe, AP ArbGG 1979 § 84 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 84 Nr. 2; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 92, 203) 'Das Arbeitsgericht München hat in der Entscheidung unter II 3 der Gründe ausdrücklich ausgeführt, dass über die zwischen den Beteiligten streitige Frage, inwieweit der Widerruf der zugesagten Rentenleistungen für alle zukunftsbedingten Zuwächse wirksam ist, nicht zu entscheiden war.

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Die Ausübung dieses Rechts auch durch den Arbeitgeber bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Ausübung dieses Rechts bedarf keiner Rechtfertigung und unterliegt keiner inhaltlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 70, 41; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Im Umfang dieser aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes folgenden Beschränkungen bleibt die Betriebsvereinbarung auch nach ihrer Kündigung als normativ unmittelbar und zwingend fortgeltende kollektiv-rechtliche Grundlage der Versorgungsanwartschaften erhalten (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Vor diesem Hintergrund scheiden ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und damit auch eine Nachwirkung aus (zur Mitbestimmungsfreiheit, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Verteilungsspielraum verbleibt vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - zu III 3 b der Gründe) .

  • BAG, 08.12.2020 - 3 ABR 44/19

    Betriebsvereinbarung - Altersversorgung - Teilkündigung

    Vom Antrag ist nämlich zulässig auch das Antragsziel umfasst, zumindest eine etwaige Nachwirkung der PO 2006 und ihren Umfang feststellen zu lassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Auch Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Kündigung durch die Betriebsvereinbarung begünstigt werden, können von der Kündigung betroffen sein (BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 39/18 - Rn. 48; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Die Regelung des § 77 Abs. 4 BetrVG bleibt anwendbar, auch das dort geregelte Verzichts- und Verwirkungsverbot (BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Der Ausschluss gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bestimmte Besitzstände der Arbeitnehmer entfallen lassen will und innerhalb des auf diese Weise mitbestimmungsfrei verringerten Dotierungsrahmens kein Raum für eine Neuverteilung bleibt oder der Arbeitgeber keine Neuverteilung anstrebt (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 47; 21. August 2001 - 3 ABR 44/00 - zu B II 2 f aa der Gründe, BAGE 98, 354; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310) .

    Für einen solchen Eingriff hat der Arbeitgeber regelmäßig nicht die erforderlichen gewichtigeren Rechtfertigungsgründe; zudem will er die Wirkung einer Teilkündigung auch erkennbar auf eine bestimmte Stufe beschränken (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • ArbG Bonn, 13.08.2014 - 2 BV 126/13

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung der Betriebsvereinbarung für die

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 385/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/01

    Ruhegeldanspruch: ohne Gesamtsanierungskonzept des Arbeitgebers keine

  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG

  • LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung;

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00

    Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 31/01

    Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 20 Sa 81/11

    Eingriff in das betriebliche Altersversorgungssystem durch ablösende

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 TaBV 4/18

    Fortgeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 TaBV 1/00

    Betriebliche Altersversorgung - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung -

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 17/00

    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98

    Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2005 - 4 TaBV 28/05

    Mitbestimmungsrechte bei einer Änderung/Neugestaltung eines durch

  • LAG Nürnberg, 18.07.2000 - 6 TaBV 36/99

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Prozessrecht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 706/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 709/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 707/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 710/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 708/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 1045/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • LAG Köln, 08.04.2003 - 1 Sa 1219/02

    Zur Frage der Wirksamkeit der Lossagung des Arbeitgebers von einer durch

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 256/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2016 - 1 Sa 286/15

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, Rechtskraft, Erstreckung,

  • LAG Hessen, 06.04.2006 - 9 TaBV 163/05

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Gewinn - Kündigung

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00

    Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16

    Anwendung der letzten BAT-Vergütung bei lückenhafter Tarifsukzession

  • LAG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 Sa 1456/10

    Unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes hinsichtlich einer Rechtsprechung

  • ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16

    Beurteilung des Vorliegens von Entgeltdifferenzansprüchen des Arbeitnehmers

  • ArbG Essen, 25.08.2016 - 5 Ca 1525/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

  • LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 177/20

    Betriebliche Altersversorgung, Tarifvertrag, Leistungsbestimmungsrecht,

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2016 - 1 Sa 453/15

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, Rechtskraft, Erstreckung,

  • LAG Köln, 15.08.2002 - 5 (3) Sa 617/02

    freiwillige Betriebsvereinbarung; Nachwirkung; Mitbestimmung, Gesetze,

  • LAG Baden-Württemberg, 22.07.2002 - 15 Sa 29/02

    Verbesserungsvorschlag

  • LAG Niedersachsen, 26.10.2000 - 10 Sa 1077/00

    Gewährung eines Weihnachtsgeldes für Betriebsrentner

  • LAG Hamm, 01.03.2002 - 10 TaBV 23/01

    Rechtmäßigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht