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   BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98   

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https://dejure.org/1999,250
BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 (https://dejure.org/1999,250)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 (https://dejure.org/1999,250)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 (https://dejure.org/1999,250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 779; ; BUrlG § 7 Abs. 3; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; KSchG § 4; ; KSchG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 779; BUrlG § 7 Abs. 3, 4; KSchG §§ 4, 13
    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 779; BUrlG § 7 Abs. 3 und Abs. 4; KSchG §§ 4, 13
    Urlaubsabgeltung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 299
  • ZIP 2000, 766
  • MDR 2000, 771
  • NZA 2000, 590
  • BB 2000, 881
  • DB 2000, 2611
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
    Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein bis dahin noch nicht erfüllter Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers in einen Abgeltungsanspruch um, ohne daß es weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bedarf (BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - BAGE 79, 92).

    Er setzt deshalb voraus, daß der geschuldete Urlaubsanspruch gewährt werden müßte, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestünde (BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO, mwN).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258, 261; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).

    Diese Auffassung hat der Senat bereits zurückgewiesen (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - BAGE 79, 92, 95).

    Auch im gekündigten Arbeitsverhältnis obliegt es dem Arbeitnehmer, die für die Festlegung des Urlaubs nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG maßgeblichen Urlaubswünsche zu äußern (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO).

  • LAG Hessen, 11.05.1998 - 11 Sa 1799/97

    Urlaubsersatzanspruch; Erfüllung von Urlaubsansprüchen nach außerordentlicher

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 11 Sa 1799/97 -.

    9 AZR 705/98 11 Sa 1799/97.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 1998 - 11 Sa 1799/97 - aufgehoben.

  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83

    Gerichtlicher Vergleich - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzprozeß -

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
    Gegenstand dieser Klage war allein die rechtliche Wirkung der vom Arbeitgeber abgegebenen Kündigungserklärung auf das Arbeitsverhältnis, nicht jedoch die Feststellung von Ansprüchen aus dem mit der Kündigung zu beendenden Arbeitsverhältnis (BAG 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278, 282; 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 - BAGE 52, 405, 408).

    Sofern die Parteien im Vergleich keine besondere Regelung getroffen haben, muß davon ausgegangen werden, daß kein Ersatz für den verfallenen Urlaubsanspruch gewährt werden soll (vgl. BAG 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 - aaO).

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258, 261; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258, 261; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98
    Gegenstand dieser Klage war allein die rechtliche Wirkung der vom Arbeitgeber abgegebenen Kündigungserklärung auf das Arbeitsverhältnis, nicht jedoch die Feststellung von Ansprüchen aus dem mit der Kündigung zu beendenden Arbeitsverhältnis (BAG 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278, 282; 27. August 1986 - 8 AZR 582/83 - BAGE 52, 405, 408).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Dem entspreche, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren habe (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 92, 299) .

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liege im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b bb der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Der Arbeitgeber kann ihn vorsorglich von der Arbeitspflicht in diesem Umfang befreien, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - BAGE 79, 92 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 66 = EzA BUrlG § 7 Nr. 98; AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 7 BUrlG Rn. 37) .

    a) In der Erhebung der Kündigungsschutzklage nach der außerordentlichen Kündigung vom 26. Mai 2004 ist ohne besondere Anhaltspunkte nicht die Geltendmachung von Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsansprüchen zu sehen (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 77 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 6) .

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Einen weitergehenden Erklärungswert hat die klageweise Geltendmachung nur, sofern der Arbeitnehmer eine konkrete andere zeitliche Festlegung des Urlaubs verlangt (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - Rn. 35, EzA BGB § 615 Nr. 108; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17 und 19, BAGE 92, 299; 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87).

    Dem entspricht, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren hat (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 15; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17, BAGE 92, 299).

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 18; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 19, BAGE 92, 299).

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