Rechtsprechung
BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Eingruppierung einer Schulärztin
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung einer Schulärztin
- Judicialis
BAT-O/VKA § 22; ; BAT-O/VKA § 23; ; VergGr. I b; ; VergGr. I a "Ärzte" der Anl. 1 a zum BAT-O/VKA; ; BÄrzteO § 14 Abs. 1 Satz 2; ; BÄrzteO § 14 Abs. 1 Satz 3; ; ÖGDG-MV § 15 (Geset... z über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung einer Schulärztin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de
, S. 59 (Leitsatz)
§§ 22, 23, Anl. 1 a BAT-O/VKA; § 14 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BÄrzteO; Ges. über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land M-V
Tarifrecht/Vergütung/in DDR erworbene Approbation und Facharztbezeichnung/Berechtigung zur Weiterführung
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 14.04.1997 - 3 Ca 1554/96
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.1998 - 5 Sa 243/97
- BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98
Papierfundstellen
- BAGE 93, 238
- NJ 2000, 614 (Ls.)
- NZA-RR 2001, 163
Wird zitiert von ... (13)
- BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02
Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis
(1) Eine entsprechende Tätigkeit liegt nach der gefestigten Senatsrechtsprechung dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bezieht (28. Januar 1998 - 4 AZR 164/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 6) und die Tätigkeit die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten gerade erfordert (Senat 18. Dezember 1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 221; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277).Dies gilt insbesondere für die vergütungsrechtliche Bewertung der Tätigkeit eines Facharztes (vgl. 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277).
Bei dieser kommt es dabei darauf an, ob die dem Angestellten zugewiesenen Aufgaben nicht ohne die eine oder andere bestimmte Facharztqualifikation fachgerecht erfüllt werden können, wenn und weil die allgemeine auf Grund der ärztlichen Ausbildung bis zur Approbation erworbene Qualifikation, ggf. ergänzt durch allgemeine oder besondere Berufserfahrung, nicht genügt (Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - aaO).
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09
Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes
Allerdings hat er zugleich darauf hingewiesen, dass dann, wenn neben der Patientenversorgung anders gelagerte Tätigkeiten - wie etwa Lehr- oder Forschungsaufgaben oder Aufgaben in einer Gesundheitsbehörde - anfallen, für die tarifgerechte Bewertung der gesamten Tätigkeit auch bei Ärzten wiederum Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (BAG 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3 der Gründe, BAGE 93, 238) . - BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02
Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für …
Daher ist davon auszugehen, daß der Begriff in seinem gesetzlichen Bedeutungsumfang verwendet werden sollte (vgl. Senat 12. Juni 2003 - 8 AZR 288/02 - zVv.; BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277, jeweils zum in Tarifverträgen verwendeten Begriff des Arztes).
- BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03
Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek
Eine entsprechende Tätigkeit liegt nach der ständigen Senatsrechtsprechung dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bezieht (zB 28. Januar 1998 - 4 AZR 164/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 6) und die Tätigkeit gerade die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten erfordert (zB 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277). - BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 443/02
Eingruppierung einer Gutachterärztin
Die fachärztliche Tätigkeit im Sinne der Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 7 der Anlage 1 a zum BAT-O/BL setzt bei einem Arzt oder bei einer Ärztin, der (die) die Approbation und Facharztanerkennung in der ehemaligen DDR erhalten hat, voraus, daß die Approbation nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BÄrzteO fortgilt (Bestätigung von Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277).Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenbereich lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Sinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein (23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 24; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277, zu 4 a der Gründe).
Einschränkungen gegenüber der normalen Tätigkeit einer Fachärztin für Allgemeinmedizin bedeuten nicht notwendigerweise eine Minderung der Qualifikationsanforderungen, auch wenn eine hausärztliche Betreuung oder lebensbegleitende Behandlung von Patienten nicht stattfindet (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - aaO, zu 6 b bb der Gründe betreffend Fachärztin für Kinderkrankheiten in der Tätigkeit einer Schulärztin mit schulärztlichen Untersuchungen).
- BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 288/02
Eingruppierung eines approbierten Psychotherapeuten
Von dieser Bedeutung ist der Vierte Senat in ständiger Rechtsprechung im Rahmen des Bundesangestelltentarifvertrages - anders als der Kläger meint und im übrigen auch nach dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (vgl. zB 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277) - ausgegangen; im Bereich der privaten Kliniken gilt nichts anderes.Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer als Arzt oder Ärztin nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland approbiert, nach näherer gesetzlicher Maßgabe zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes befugt ist (§ 2 Abs. 2 BÄrzteO) oder nach § 2 Abs. 3 oder 4 BÄrzteO zur Ausübung des ärztlichen Berufes befugt ist (§ 2a BÄrzteO) (BAG 23. November 1983 - 4 AZR 432/81 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 81; 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 235 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 71; 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - aaO).
- BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 571/06
Eingruppierung - Tierarzt im Schlachthof
Bei der tariflichen Bewertung der Tätigkeit eines Facharztes ebenso wie eines Fachtierarztes kommt es darauf an, ob die dem Angestellten zugewiesenen Aufgaben ohne eine Facharzt- bzw. Fachtierarztqualifikation nicht fachgerecht erfüllt werden können, weil die allgemeine auf Grund der ärztlichen bzw. tierärztlichen Ausbildung bis zur Approbation erworbene Qualifikation, ggf. ergänzt durch allgemeine oder besondere Berufserfahrung, nicht genügt (zB 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238). - BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Allerdings hat er zugleich darauf hingewiesen, dass dann, wenn neben der Patientenversorgung anders gelagerte Tätigkeiten - wie etwa Lehr- oder Forschungsaufgaben oder Aufgaben in einer Gesundheitsbehörde - anfallen, für die tarifgerechte Bewertung der gesamten Tätigkeit auch bei Ärzten wiederum Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 29. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3 der Gründe, BAGE 93, 238, 242). - LAG Hessen, 17.11.2006 - 3 Sa 1074/05
Eingruppierung - Fachärztin für Sportmedizin - BAT Anl 1a VerGr Ia Fallgr 1
Durch die Vereinbarung des Funktionsmerkmals "Facharzt" haben die Tarifvertragsparteien mit für die Gerichte bindender Wirkung bestimmt, dass bei diesem tariflichen Tätigkeitsmerkmal alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind (vgl. BAG 07. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - zu I. 4. d.Gr., m.w.N.; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3. d.Gr.).Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenbereich lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Sinn zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein (BAG 06. August 2003 - 4 AZR 443/02 - zu II. 5. b) bb) bbb) (1) d.Gr.; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 4. a) d.Gr.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2012 - 6 TaBV 17/11
Beschlussfassung des Betriebsrats bei Interessenkollision - Umgruppierung - …
Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG (5. November 2003 - 4 AZR 632/02 = BAGE 108, 224; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 = BAGE 93, 238) , liegt eine entsprechende Tätigkeit dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bezieht und die Tätigkeit die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten erfordert. - LAG Niedersachsen, 12.08.2019 - 8 TaBV 19/19
Sonstiges
- LAG Hessen, 04.09.2001 - 9 Sa 2093/00
Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe; …
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 17.07.2009 - AS 19/09
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung