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   BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99   

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BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99 (https://dejure.org/2000,132)
BAG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 AZR 638/99 (https://dejure.org/2000,132)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 (https://dejure.org/2000,132)
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Totschlag im Zugabteil

§ 626 BGB, außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Totschlags

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 626; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 212; ; StGB § 213; ; EG ZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrAVG § 18 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen vorsätzlichen Tötungsdelikts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten wegen Totschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten wegen Totschlags

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten wegen Totschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 78
  • NJW 2001, 1086 (Ls.)
  • MDR 2001, 36
  • NZA 2000, 1282
  • BB 2000, 2264
  • DB 2000, 1287
  • DB 2001, 285
  • JR 2001, 220
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Auf die Revision hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. März 1996 (- 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97) das Urteil des Landgerichts mit der Begründung auf, nach den Tatumständen liege es sehr nahe, daß der Kläger, als er das Messer in den Oberbauch des J. stieß, mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe.

    Einen solchen Vorsatz hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21. März 1996 (- 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff.) bereits für den von der Ersten Großen Strafkammer festgestellten Stich aus liegender Position heraus als sehr naheliegend angenommen.

    Wenn möglich, muß der Angegriffene versuchen, mit anderen Mitteln oder zumindest mit einem weniger gefährlichen Waffeneinsatz den Angriff abzuwehren (BGH 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75 - BGHSt 26, 143, 145 f.; 21. März 1996 - 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff.).

    Wer eine Auseinandersetzung schuldhaft provoziert hat, muß sich bei der Wahl eines lebensgefährlichen Verteidigungsmittels besondere Zurückhaltung auferlegen (BGH 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75 - BGHSt 26, 143, 146; 21. März 1996 - 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff. zu II der Gründe).

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Deshalb wird die Bestimmung von § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, in der Rechtsprechung (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160 zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.) auch auf das außerdienstliche Verhalten des Angestellten bezogen.

    Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Kündigungsrechtfertigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO: über mehrere Jahre begangene Vermögensdelikte) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen (LAG Düsseldorf 20. Mai 1980 - 19 Sa 624/79 - EzA BGB § 626 nF Nr. 72: vorsätzliche Steuerverkürzung durch einen Finanzbeamten) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - aaO: Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Propaganda).

    Da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten, kommt es - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 153, 159 ff.).

    § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT stellt an die Lebensführung öffentlicher Angestellter erhöhte Anforderungen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den öffentlichen Dienst als Repräsentanten des Staates zu bewahren (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; vgl. zur Entstehungsgeschichte von § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT Scheuring ZTR 1999, 337, 338).

  • LAG Hamburg, 22.10.1999 - 8 Sa 82/98

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigung als

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 8 Sa 82/98 -.

    2 AZR 638/99 8 Sa 82/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. Oktober 1999 - 8 Sa 82/98 - aufgehoben.

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Dies gilt auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren; auch die Arbeitsgerichte haben den Sachverhalt ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten (BAG 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 23 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4 zu B II 4 a der Gründe; 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 zu II 2 c der Gründe).

    Die Parteien können aber stets eine erneute Beweiserhebung verlangen, da der persönliche Eindruck, die Anwesenheit der Parteien, die Ausübung des Fragerechts und die Möglichkeit der Gegenüberstellung eine dem Urkundsbeweis überlegene Richtigkeitsgewähr bieten (BGH 14. Juli 1952 - IV ZR 25/53 - BGHZ 7, 116, 122; 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - NJW-RR 1988, 1527 zu 1 der Gründe; Senat 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - aaO zu B II 4 a der Gründe; OLG Köln 11. Januar 1991 - 19 U 105/90 - FamRZ 1991, 580).

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Wenn möglich, muß der Angegriffene versuchen, mit anderen Mitteln oder zumindest mit einem weniger gefährlichen Waffeneinsatz den Angriff abzuwehren (BGH 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75 - BGHSt 26, 143, 145 f.; 21. März 1996 - 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff.).

    Wer eine Auseinandersetzung schuldhaft provoziert hat, muß sich bei der Wahl eines lebensgefährlichen Verteidigungsmittels besondere Zurückhaltung auferlegen (BGH 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75 - BGHSt 26, 143, 146; 21. März 1996 - 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff. zu II der Gründe).

  • BGH, 06.06.1988 - II ZR 332/87

    Rechtskräftiges Strafurteil - Beweisurkunde - Beweiswürdigung

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Die Parteien können aber stets eine erneute Beweiserhebung verlangen, da der persönliche Eindruck, die Anwesenheit der Parteien, die Ausübung des Fragerechts und die Möglichkeit der Gegenüberstellung eine dem Urkundsbeweis überlegene Richtigkeitsgewähr bieten (BGH 14. Juli 1952 - IV ZR 25/53 - BGHZ 7, 116, 122; 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - NJW-RR 1988, 1527 zu 1 der Gründe; Senat 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - aaO zu B II 4 a der Gründe; OLG Köln 11. Januar 1991 - 19 U 105/90 - FamRZ 1991, 580).

    Dabei kann von dem Beweisführenden keine Auseinandersetzung mit der Begründung des Strafurteils und den Aussagen der Zeugen im Strafverfahren verlangt werden, da es sich nicht um eine wiederholte Vernehmung im Sinne von § 398 ZPO, sondern um den erstmaligen Beweisantritt im Zivilprozeß handelt (BGH 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - aaO zu 2 der Gründe).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Sowohl die erstmalige Verurteilung des Arbeitnehmers durch ein - für die strafrechtliche Beurteilung zuständiges und sachkundiges - Strafgericht als auch der Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung sind neue Tatsachen, die die Frist von § 626 Abs. 2 BGB erneut auslösen (Senat 14. Februar 1996 - 2 ABR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160 zu II 3 der Gründe; 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - AP BGB § 626 Nr. 160 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 14 zu II 2 a der Gründe).

    Ob und inwieweit eine erneute Kündigung nach einer strafgerichtlichen Verurteilung auch noch nach einer vorausgegangenen rechtskräftigen Entscheidung über eine Tatkündigung möglich ist (vgl. Senat 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - aaO), ist eine vom Lauf der Ausschlußfrist vor einer rechtskräftigen Entscheidung zu unterscheidende andere Rechtsfrage (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - aaO zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98

    Wiederholter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Dies gilt auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren; auch die Arbeitsgerichte haben den Sachverhalt ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten (BAG 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 23 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4 zu B II 4 a der Gründe; 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 zu II 2 c der Gründe).

    Ob und inwieweit eine erneute Kündigung nach einer strafgerichtlichen Verurteilung auch noch nach einer vorausgegangenen rechtskräftigen Entscheidung über eine Tatkündigung möglich ist (vgl. Senat 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - aaO), ist eine vom Lauf der Ausschlußfrist vor einer rechtskräftigen Entscheidung zu unterscheidende andere Rechtsfrage (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - aaO zu II 2 a der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 20.05.1980 - 19 Sa 624/79
    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Kündigungsrechtfertigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO: über mehrere Jahre begangene Vermögensdelikte) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen (LAG Düsseldorf 20. Mai 1980 - 19 Sa 624/79 - EzA BGB § 626 nF Nr. 72: vorsätzliche Steuerverkürzung durch einen Finanzbeamten) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - aaO: Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Propaganda).

    Zur Kündigungsrechtfertigung ausreichend kann deshalb auch eine Gefährdung des Ansehens der Behörde sein (LAG Düsseldorf 20. Mai 1980 - 19 Sa 624/79 - aaO).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
    Deshalb wird die Bestimmung von § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, in der Rechtsprechung (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160 zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.) auch auf das außerdienstliche Verhalten des Angestellten bezogen.

    Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Kündigungsrechtfertigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO: über mehrere Jahre begangene Vermögensdelikte) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen (LAG Düsseldorf 20. Mai 1980 - 19 Sa 624/79 - EzA BGB § 626 nF Nr. 72: vorsätzliche Steuerverkürzung durch einen Finanzbeamten) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - aaO: Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Propaganda).

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75

    Gleichzeitige ordentliche und außerordentliche Kündigung - Unwirksamkeit -

  • OLG Köln, 11.01.1991 - 19 U 105/90

    Strafurteil; Urkunde; Tatsachenfeststellung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung;

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BGH, 17.09.1953 - IV ZR 25/53

    Rechtsmittel

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87

    Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83

    Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls

  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Entspricht demgegenüber der vom Kläger behauptete Sachverhalt den Tatsachen, nachdem es weder zu einem solchen Fehlverhalten bezüglich der Mitarbeiterinnen W und K noch zu entsprechenden Abmahnungen gekommen ist, dann bedurfte es auch nach den neueren Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 8.6.2000, NZA 2000 S. 1282 ff; Urteil vom 12.8.1999, NZA 2000 S. 421 ff; Urteil vom 1.7.1999, NZA 1999 S. 1270 ff), durch die lediglich die Abmahnungserfordernisse im Vertrauensbereich denselben Grundsätzen unterworfen wurden, die bereits für Störungen im Leistungsbereich galten, keiner Abmahnung.
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 21. Juni 2000 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 nF Nr. 149 = EzA BGB § 626 Nr. 176; 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).

    Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat, vgl. 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 29. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367).

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Eine außerdienstlich begangene Straftat von einigem Gewicht oder verbunden mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konnte auf dieser Grundlage die Kündigung eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes grundsätzlich rechtfertigen (Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - zu B I 2 a der Gründe, AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 78) .
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