Rechtsprechung
BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99 |
Totschlag im Zugabteil
§ 626 BGB, außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Totschlags
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
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BGB § 626; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 212; ; StGB § 213; ; EG ZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrAVG § 18 Abs. 2 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen vorsätzlichen Tötungsdelikts
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten wegen Totschlags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten wegen Totschlags
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten wegen Totschlags
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 27.05.1997 - 16 Ca 215/97
- LAG Hamburg, 22.10.1999 - 8 Sa 82/98
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Papierfundstellen
- BAGE 95, 78
- NJW 2001, 1086 (Ls.)
- MDR 2001, 36
- NZA 2000, 1282
- BB 2000, 2264
- DB 2000, 1287
- DB 2001, 285
- JR 2001, 220
Wird zitiert von ... (84) Neu Zitiert selbst (33)
- BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden …
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Auf die Revision hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. März 1996 (- 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97) das Urteil des Landgerichts mit der Begründung auf, nach den Tatumständen liege es sehr nahe, daß der Kläger, als er das Messer in den Oberbauch des J. stieß, mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe.Einen solchen Vorsatz hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21. März 1996 (- 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff.) bereits für den von der Ersten Großen Strafkammer festgestellten Stich aus liegender Position heraus als sehr naheliegend angenommen.
Wenn möglich, muß der Angegriffene versuchen, mit anderen Mitteln oder zumindest mit einem weniger gefährlichen Waffeneinsatz den Angriff abzuwehren (BGH 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75 - BGHSt 26, 143, 145 f.; 21. März 1996 - 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff.).
Wer eine Auseinandersetzung schuldhaft provoziert hat, muß sich bei der Wahl eines lebensgefährlichen Verteidigungsmittels besondere Zurückhaltung auferlegen (BGH 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75 - BGHSt 26, 143, 146; 21. März 1996 - 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff. zu II der Gründe).
- BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher …
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Deshalb wird die Bestimmung von § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, in der Rechtsprechung (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160 zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.) auch auf das außerdienstliche Verhalten des Angestellten bezogen.Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Kündigungsrechtfertigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO: über mehrere Jahre begangene Vermögensdelikte) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen (LAG Düsseldorf 20. Mai 1980 - 19 Sa 624/79 - EzA BGB § 626 nF Nr. 72: vorsätzliche Steuerverkürzung durch einen Finanzbeamten) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (…Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - aaO: Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Propaganda).
Da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten, kommt es - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 153, 159 ff.).
§ 8 Abs. 1 Satz 1 BAT stellt an die Lebensführung öffentlicher Angestellter erhöhte Anforderungen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den öffentlichen Dienst als Repräsentanten des Staates zu bewahren (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; vgl. zur Entstehungsgeschichte von § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT Scheuring ZTR 1999, 337, 338).
- LAG Hamburg, 22.10.1999 - 8 Sa 82/98
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigung als …
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Landesarbeitsgericht Hamburg - 8 Sa 82/98 -.2 AZR 638/99 8 Sa 82/98.
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. Oktober 1999 - 8 Sa 82/98 - aufgehoben.
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Dies gilt auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren; auch die Arbeitsgerichte haben den Sachverhalt ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten (BAG 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 23 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4 zu B II 4 a der Gründe; 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 zu II 2 c der Gründe).Die Parteien können aber stets eine erneute Beweiserhebung verlangen, da der persönliche Eindruck, die Anwesenheit der Parteien, die Ausübung des Fragerechts und die Möglichkeit der Gegenüberstellung eine dem Urkundsbeweis überlegene Richtigkeitsgewähr bieten (BGH 14. Juli 1952 - IV ZR 25/53 - BGHZ 7, 116, 122; 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - NJW-RR 1988, 1527 zu 1 der Gründe; Senat 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - aaO zu B II 4 a der Gründe; OLG Köln 11. Januar 1991 - 19 U 105/90 - FamRZ 1991, 580).
- BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75
'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Wenn möglich, muß der Angegriffene versuchen, mit anderen Mitteln oder zumindest mit einem weniger gefährlichen Waffeneinsatz den Angriff abzuwehren (BGH 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75 - BGHSt 26, 143, 145 f.; 21. März 1996 - 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff.).Wer eine Auseinandersetzung schuldhaft provoziert hat, muß sich bei der Wahl eines lebensgefährlichen Verteidigungsmittels besondere Zurückhaltung auferlegen (BGH 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75 - BGHSt 26, 143, 146; 21. März 1996 - 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97, 100 ff. zu II der Gründe).
- BGH, 06.06.1988 - II ZR 332/87
Rechtskräftiges Strafurteil - Beweisurkunde - Beweiswürdigung
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Die Parteien können aber stets eine erneute Beweiserhebung verlangen, da der persönliche Eindruck, die Anwesenheit der Parteien, die Ausübung des Fragerechts und die Möglichkeit der Gegenüberstellung eine dem Urkundsbeweis überlegene Richtigkeitsgewähr bieten (BGH 14. Juli 1952 - IV ZR 25/53 - BGHZ 7, 116, 122; 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - NJW-RR 1988, 1527 zu 1 der Gründe;… Senat 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - aaO zu B II 4 a der Gründe; OLG Köln 11. Januar 1991 - 19 U 105/90 - FamRZ 1991, 580).Dabei kann von dem Beweisführenden keine Auseinandersetzung mit der Begründung des Strafurteils und den Aussagen der Zeugen im Strafverfahren verlangt werden, da es sich nicht um eine wiederholte Vernehmung im Sinne von § 398 ZPO, sondern um den erstmaligen Beweisantritt im Zivilprozeß handelt (BGH 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - aaO zu 2 der Gründe).
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98
Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Sowohl die erstmalige Verurteilung des Arbeitnehmers durch ein - für die strafrechtliche Beurteilung zuständiges und sachkundiges - Strafgericht als auch der Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung sind neue Tatsachen, die die Frist von § 626 Abs. 2 BGB erneut auslösen (Senat 14. Februar 1996 - 2 ABR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160 zu II 3 der Gründe; 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - AP BGB § 626 Nr. 160 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 14 zu II 2 a der Gründe).Ob und inwieweit eine erneute Kündigung nach einer strafgerichtlichen Verurteilung auch noch nach einer vorausgegangenen rechtskräftigen Entscheidung über eine Tatkündigung möglich ist (…vgl. Senat 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - aaO), ist eine vom Lauf der Ausschlußfrist vor einer rechtskräftigen Entscheidung zu unterscheidende andere Rechtsfrage (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - aaO zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Wiederholter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur …
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Dies gilt auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren; auch die Arbeitsgerichte haben den Sachverhalt ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten (BAG 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 23 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4 zu B II 4 a der Gründe; 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 zu II 2 c der Gründe).Ob und inwieweit eine erneute Kündigung nach einer strafgerichtlichen Verurteilung auch noch nach einer vorausgegangenen rechtskräftigen Entscheidung über eine Tatkündigung möglich ist (vgl. Senat 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - aaO), ist eine vom Lauf der Ausschlußfrist vor einer rechtskräftigen Entscheidung zu unterscheidende andere Rechtsfrage (…Senat 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - aaO zu II 2 a der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 20.05.1980 - 19 Sa 624/79
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Kündigungsrechtfertigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (…Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO: über mehrere Jahre begangene Vermögensdelikte) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen (LAG Düsseldorf 20. Mai 1980 - 19 Sa 624/79 - EzA BGB § 626 nF Nr. 72: vorsätzliche Steuerverkürzung durch einen Finanzbeamten) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (…Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - aaO: Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Propaganda).Zur Kündigungsrechtfertigung ausreichend kann deshalb auch eine Gefährdung des Ansehens der Behörde sein (LAG Düsseldorf 20. Mai 1980 - 19 Sa 624/79 - aaO).
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Deshalb wird die Bestimmung von § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, in der Rechtsprechung (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160 zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.) auch auf das außerdienstliche Verhalten des Angestellten bezogen.Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Kündigungsrechtfertigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (…Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO: über mehrere Jahre begangene Vermögensdelikte) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen (LAG Düsseldorf 20. Mai 1980 - 19 Sa 624/79 - EzA BGB § 626 nF Nr. 72: vorsätzliche Steuerverkürzung durch einen Finanzbeamten) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - aaO: Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Propaganda).
- BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung - …
- BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
- BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75
Gleichzeitige ordentliche und außerordentliche Kündigung - Unwirksamkeit - …
- OLG Köln, 11.01.1991 - 19 U 105/90
Strafurteil; Urkunde; Tatsachenfeststellung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung; …
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BGH, 17.09.1953 - IV ZR 25/53
Rechtsmittel
- BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines …
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
- BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87
Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines …
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83
Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls
- BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT
- BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54
Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte
- BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80
Nichtzulassungsbeschwerde
- LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter …
Entspricht demgegenüber der vom Kläger behauptete Sachverhalt den Tatsachen, nachdem es weder zu einem solchen Fehlverhalten bezüglich der Mitarbeiterinnen W und K noch zu entsprechenden Abmahnungen gekommen ist, dann bedurfte es auch nach den neueren Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 8.6.2000, NZA 2000 S. 1282 ff; Urteil vom 12.8.1999, NZA 2000 S. 421 ff; Urteil vom 1.7.1999, NZA 1999 S. 1270 ff), durch die lediglich die Abmahnungserfordernisse im Vertrauensbereich denselben Grundsätzen unterworfen wurden, die bereits für Störungen im Leistungsbereich galten, keiner Abmahnung. - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 21. Juni 2000 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 nF Nr. 149 = EzA BGB § 626 Nr. 176; 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat, vgl. 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 29. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367).
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
Eine außerdienstlich begangene Straftat von einigem Gewicht oder verbunden mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konnte auf dieser Grundlage die Kündigung eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes grundsätzlich rechtfertigen (Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - zu B I 2 a der Gründe, AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 78) .
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
Generell setzt die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung durch außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses voraus (Senat 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 mwN;… KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 414). - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06
Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht regelmäßig nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat vgl. 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
Zugang eines Kündigungsschreibens
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß der Begriff des wichtigen Grundes in § 54 Abs. 1 BAT keine andere Bedeutung hat als der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78). - BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
Eine außerdienstlich begangene Straftat von einigem Gewicht vermochte auf dieser tariflichen Grundlage die verhaltensbedingte Kündigung eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu rechtfertigen (vgl. Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - zu B I 2 a der Gründe mwN, AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 78). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Deshalb erfaßt § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, auch das außerdienstliche Verhalten des Angestellten (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160, zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Rechtfertigung einer Kündigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO mwN aus Rechtsprechung und Literatur).
Vielmehr kommt es, da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).
Für die arbeitsrechtliche Bewertung als schwerer Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BAT kommt es weder, wie die Revision meint, darauf an, ob die Klägerin in dem Zeitraum, in dem sie für Steuerverkürzungen verantwortlich war, ihre Arbeitspflicht gewissenhaft verrichtet hat, noch steht es im Vordergrund, ob und in welchem Umfang das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist; bedeutsam ist vielmehr, daß das Fehlverhalten dazu geeignet ist, einen Achtungs- und Vertrauensschaden herbeizuführen (…BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO; vgl. auch BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Steuerhinterziehung eines Beamten).
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 4. Juli 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176, zu II 1 b aa der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114, 125; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367, 369 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, zu B I 3 der Gründe).
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe).Sollte sich danach herausstellen, daß die streitige Kündigung nur unter Einräumung einer der ordentlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Schluß des Kalendervierteljahres entsprechenden Auslauffrist wirksam sein könnte, wäre an sich eine entsprechende Umdeutung in Betracht zu ziehen, denn schon nach dem Inhalt des Kündigungsschreibens entspricht es erkennbar dem mutmaßlichen Willen der Beklagten, das Arbeitsverhältnis jedenfalls zum 31. Dezember 1998 zu beenden, wenn dies zum 30. Juni 1998 nicht möglich ist (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zVv., zu IV der Gründe).
Vorliegend scheitert jedoch die Umdeutung daran, daß es an der Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 72, § 79 Abs. 1 BPersVG fehlt (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO).
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06
Verdachtskündigung
a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nicht nur eine erwiesene erhebliche Vertragspflichtverletzung, sondern auch schon der dringende, schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung mit Bezug zum Arbeitsverhältnis oder einer Verletzung von erheblichen arbeitsvertraglichen Pflichten einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber einem verdächtigten Arbeitnehmer darstellen kann (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 -BAGE 95, 78; 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2). - BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
- LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt - …
- LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten …
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01
Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers
- BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05
Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
- LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03
Kündigung wegen zustimmender Äußerungen zum Terroranschlag vom 11. September …
- LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch …
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02
Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1067/06
Verdachtskündigung
- BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst; …
- BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08
Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 725/06
Verdachtskündigung
- LAG Köln, 29.01.2014 - 3 Sa 866/13
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände …
- LAG Hessen, 01.02.2010 - 17 Sa 1340/09
Keine fristlose Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat im Ausland
- LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2021 - 11 Ta 1120/21
Keine weitere Aussetzung Kündigungsschutzverfahren
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1068/06
Verdachtskündigung
- LAG Hamm, 19.04.2007 - 17 Sa 32/07
Sozial ungerechtfertigte Kündigung eines Straßenwärters bei Drogenhandel - …
- ArbG Hamburg, 04.06.2008 - 2 Ca 470/07
Arbeitsunfähigkeit - Verstoß gegen Meldepflicht
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00
Beteiligung des Personalrates bei einer außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Köln, 13.02.2006 - 14 (12) Sa 1338/05
Fristlose Kündigung eines städtischen Bediensteten wegen Drogenhandels mit …
- LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07
Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 366/01
Anforderungen an den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB im Fall eines …
- BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
Erlöschen einer Versorgungsanwartschaft nach Straftat
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08
Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
außerdienstliches Verhalten; außerordentliche Kündigung; Rechtsextremismus
- BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung …
- LAG Hamm, 03.04.2009 - 10 Sa 1565/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Kündigung wegen …
- LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
Kündigung wegen Anspuckens
- LSG Bayern, 02.07.2002 - L 11 AL 278/00
Voraussetzungen eines Eingliederungszuschusses im Rahmen der Arbeitsförderung; …
- LAG Hamm, 19.01.2001 - 5 Sa 491/00
Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Betreiben eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 165/17
Außerordentliche Kündigung - sexueller Missbrauch des Kindes eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 TaBV 885/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Meinungsäußerungen …
- LAG Hessen, 24.03.2006 - 3 Sa 1014/05
Arbeitskollege - außerordentliche Kündigung - Falschaussage - versuchte …
- LAG Köln, 02.09.2015 - 11 Sa 357/15
Lehrer; Straftäter; Resozialisierung
- ArbG Stuttgart, 05.04.2017 - 12 BV 64/15
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzung
- ArbG Düsseldorf, 10.11.2010 - 8 Ca 4900/10
Außerordentliche Kündigung wegen bewusst wahrheitswidrig aufgestellter …
- LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
Vorherige Anhörung bei Verdachtskündigung - außerordentliche Kündigung - Straftat …
- LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
Ausschluss des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Unwirksamkeit der …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 15 U 199/05
Wirksamkeit fristloser Kündigungen hinsichtlich eines Beschäftigungsverhältnisses …
- LAG Niedersachsen, 15.03.2002 - 10 Sa 1570/01
Ausserordentliche Kündigung wegen Spannens
- LAG Hamm, 25.03.2011 - 10 Sa 1788/10
Außerordentliche Kündigung; Holzdiebstahl; Interessenabwägung; Entbehrlichkeit …
- LAG Köln, 11.04.2005 - 3 Sa 481/04
Straftat, Hehlerei, außerordentliche Kündigung, Folgekündigung
- OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer …
- ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 12 Ca 187/08
Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Weitergabe der Lösungshinweise für …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
Außerordentliche Kündigung: Wichtiger Grund bei Nichtbefolgung von Anweisungen; …
- LAG Düsseldorf, 14.10.2003 - 8 Sa 774/03
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Arbeitnehmer - …
- LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 992/01
Fristlose Kündigung; Verweigerung von Schuldeingeständnis; Falschauskunft …
- LG Frankfurt/Main, 01.07.2010 - 4 O 54/09
Anstellungsvertrag: Fristlose Kündigung eines an einem strafrechtlichen …
- LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07
Tätlichkeit unter Arbeitskollegen
- LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01
Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers; …
- ArbG Frankfurt/Main, 31.05.2012 - 19 Ca 8396/11
- LAG Hamm, 23.08.2012 - 15 Sa 586/12
Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen …
- LAG Hamm, 23.05.2007 - 5 Sa 2044/06
Ordentliche Kündigung, Alkoholabhängigkeit, Suchterkrankung
- ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2004 - 2 Ca 4896/03
Arbeitszeiten - betrügerischen Manipulation - Kündigung
- LAG Köln, 16.10.2001 - 1 (2) Sa 501/01
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Angestellten der …
- LAG Thüringen, 11.04.2001 - 5 Sa 212/00
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeiten und kundenfeindlichem Verhalten
- ArbG Augsburg, 30.09.2021 - 5 Ca 828/21
Personenbedingte Kündigung aufgrund haftbedingter Arbeitsverhinderung
- ArbG Frankfurt/Main, 28.01.2004 - 2 Ca 7114/03
Abmahnungsobliegenheit des Arbeitgebers bei eigenmächtiger Selbstbeurlaubung des …
- LAG Hessen, 28.09.2001 - 2 Sa 1270/99
Außerordentliche Kündigung
- VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 2/06
Keine Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des …
- ArbG Dortmund, 16.01.2003 - 6 Ca 5736/02
Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses; Kopftuchtragen einer …
- ArbG Hamburg, 01.06.2015 - 22 BV 1/15
- LAG Thüringen, 05.08.2003 - 5 Sa 25/02
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung durch ein ausgesprochenes …
- ArbG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - 19 Ca 65/05
- ArbG Düsseldorf, 29.06.2005 - 10 Ca 1820/05
- ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 18 Ca 6861/05
Manipuliertes Attest - fristlose Kündigung!
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 8 Ca 5937/04