Rechtsprechung
   BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,379
BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99 (https://dejure.org/2000,379)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 AZR 380/99 (https://dejure.org/2000,379)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 2 AZR 380/99 (https://dejure.org/2000,379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Offensichtliche Schwerbehinderung des kleinwüchsigen Bewerbers

§ 123 BGB, keine Anfechtung trotz falschen Angaben, wenn kein Irrtum;

Zulässigkeit der Revisionsrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3b ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 551 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO <Fassung seit 1.1.02>) setzt bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 139 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) voraus, daß auch angegeben wird, was die Partei bei Erteilung des rechtlichen Hinweises vorgetragen hätte

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Arbeitsvertrags - Falschbeantwortung - Frage nach einer Schwerbehinderung

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Fragerecht des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BGB § 123; ; ZPO § 286

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; ZPO § 286
    Keine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung bei offensichtlicher Schwerbehinderung

  • RA Kotz

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Offensichtliche Schwerbehinderung und Anfechtung des Arbeitsvertrages

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Anfechtung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Offensichtliche Schwerbehinderung und Anfechtung des Arbeitsvertrages

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 123
  • NJW 2001, 1885
  • NZA 2001, 315
  • BB 2001, 627
  • DB 2000, 2171
  • DB 2001, 707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Allein die Rüge, ein Beweis sei nicht erhoben worden, ist unzureichend, wenn die Klägerin - wie hier - nicht vorgetragen hat, wo und bei welcher Gelegenheit sie ein den Anforderungen des § 373 ZPO entsprechendes Beweisangebot gemacht habe (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - zu II 2 b cc (3) der Gründe, BAGE 96, 123) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    a) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 96, 123; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 81, 120) .

    b) Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob sich der Arbeitgeber weiterhin nach einer Anerkennung als Schwerbehinderter auch dann erkundigen darf, wenn die Behinderung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ohne Bedeutung ist (vgl. dazu bisher BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 90, 251; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120) .

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    An diesem schon zum bisherigen Recht vertretenen Verständnis (vgl. nur BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123) wollte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 90 Abs. 2a SGB IX nichts ändern (s. BT-Drucks. 15/2357 S. 24; KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53b mwN).

    Es ist etwa zu verneinen, wenn die Schwerbehinderung für den Arbeitgeber offensichtlich ist und er deshalb auch ohne Kenntnis, ob der Arbeitnehmer einen Feststellungsantrag beim Versorgungsamt gestellt hat, vorsorglich die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragen kann (vgl. Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123, zu II 2 b und III der Gründe zur Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht