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   BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99   

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BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99 (https://dejure.org/2000,379)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 AZR 380/99 (https://dejure.org/2000,379)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 (https://dejure.org/2000,379)
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Offensichtliche Schwerbehinderung des kleinwüchsigen Bewerbers

§ 123 BGB, keine Anfechtung trotz falschen Angaben, wenn kein Irrtum;

Zulässigkeit der Revisionsrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3b ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 551 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO <Fassung seit 1.1.02>) setzt bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 139 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) voraus, daß auch angegeben wird, was die Partei bei Erteilung des rechtlichen Hinweises vorgetragen hätte

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Arbeitsvertrags - Falschbeantwortung - Frage nach einer Schwerbehinderung

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Fragerecht des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BGB § 123; ; ZPO § 286

  • RA Kotz

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; ZPO § 286
    Keine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung bei offensichtlicher Schwerbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Offensichtliche Schwerbehinderung und Anfechtung des Arbeitsvertrages

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Offensichtliche Schwerbehinderung und Anfechtung des Arbeitsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 123
  • NJW 2001, 1885
  • NZA 2001, 315
  • BB 2001, 627
  • DB 2000, 2171
  • DB 2001, 707
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei den Einstellungsverhandlungen wird allerdings nur insoweit anerkannt, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (BAG 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120; jeweils mwN).

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - BAGE 49, 214; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BAGE 90, 251; KR-Etzel 5. Aufl. §§ 15 - 20 SchwbG Rn. 32; teilw.

    Die im Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 (- 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120) angesprochenen Pflichten des Arbeitgebers hängen im Prinzip nicht von der amtlichen Feststellung der Schwerbehinderung ab (vgl. Neumann/Pahlen SchwbG 9. Aufl. § 1 Rn. 11, § 4 Rn. 37; GK-SchwbG/Schimansky 2. Aufl. § 1 Rn. 1, 28, 31; GK-SchwbG/Großmann § 5 Rn. 29, § 14 Rn. 17, § 47 Rn. 15; GK-SchwbG/Steinbrück § 15 Rn. 54 ff.).

  • LAG Nürnberg, 10.06.1999 - 5 Sa 12/99

    Arbeitsvertrag: Anfechtung - Unzutreffende Beantwortung der Frage nach der

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 5 Sa 12/99 -.

    2 AZR 380/99 5 Sa 12/99.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10. Juni 1999 - 5 Sa 12/99 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

  • BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88

    Anspruchsumfang und Rügepflicht bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet die Verpflichtung des Gerichts, durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (zB BVerfG 2. Juli 1979 - 1 BvR 1292/78 - AP GG Art. 103 Nr. 31; 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - AP GG Art. 103 Nr. 40 mwN).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - aaO).

    Diese Vorschrift verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfG 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - aaO).

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Zur Zulässigkeit der Prozeßrüge gehört, daß Beweismittel, Beweisantrag und Beweisthema sowie die vorinstanzliche Fundstelle des Beweisantritts, in der Regel nach Schriftsatz und - jedenfalls bei umfangreichen Schriftsätzen - Seitenzahl genau angegeben werden, ferner die Darlegung, daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67).

    Außerdem hat die Beklagte nicht dargelegt, daß der Verfahrensmangel der unterlassenen Beweiserhebung für die Entscheidung des Landesarbeitsgericht kausal gewesen sei (BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - aaO; Germelmann/Matthes/Prütting aaO Rn. 38).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Zur Zulässigkeit der Prozeßrüge gehört, daß Beweismittel, Beweisantrag und Beweisthema sowie die vorinstanzliche Fundstelle des Beweisantritts, in der Regel nach Schriftsatz und - jedenfalls bei umfangreichen Schriftsätzen - Seitenzahl genau angegeben werden, ferner die Darlegung, daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67).

    Auch der Umstand, daß die Beklagte nicht ausdrücklich darlegt, die aus ihrer Sicht übergangenen Beweisangebote aus dem erstinstanzlichen Schriftsatz vom 10. November 1998 in der Berufungsinstanz aufrechterhalten zu haben (dazu BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 53), ist unschädlich; indem die Revision geltend macht, das Landesarbeitsgericht sei verpflichtet gewesen, die insoweit angebotenen Beweise auszuschöpfen, bringt sie die Aufrechterhaltung des Beweisantritts in zweiter Instanz schlüssig zum Ausdruck.

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1987 (- 5 C 42/84 - NZA 1988, 431), wonach die Berücksichtigung eines Arbeitnehmers bei der Berechnung der Zahl der besetzten Pflichtplätze die förmliche Feststellung seiner Schwerbehinderung voraussetzt, betraf keinen Fall offensichtlicher Schwerbehinderung.
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - BAGE 49, 214; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BAGE 90, 251; KR-Etzel 5. Aufl. §§ 15 - 20 SchwbG Rn. 32; teilw.
  • BAG, 19.06.1957 - 4 AZR 499/55

    Protokollierung der Zeugenaussage - Aussage eines Sachverständigen - Aussage

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Unschädlich ist allerdings, daß die Revision entgegen dem Wortlaut des § 554 Abs. 3 Nr. 3 a) ZPO die aus ihrer Sicht verletzten Rechtsnormen nicht bezeichnet, da die Richtung des Prozeßangriffs eindeutig ist (vgl. BAG 19. Juni 1957 - 4 AZR 499/55 - BAGE 4, 291, 294 f.).
  • BVerfG, 02.07.1979 - 1 BvR 1292/78
    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet die Verpflichtung des Gerichts, durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (zB BVerfG 2. Juli 1979 - 1 BvR 1292/78 - AP GG Art. 103 Nr. 31; 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - AP GG Art. 103 Nr. 40 mwN).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
    Der Vortrag muß vollständig nachgeholt und über die Verfahrensrüge schlüssig gemacht werden (BAG 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56, 66; 30. November 1962 - 3 AZR 86/59 - BAGE 13, 340, 344; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Allein die Rüge, ein Beweis sei nicht erhoben worden, ist unzureichend, wenn die Klägerin - wie hier - nicht vorgetragen hat, wo und bei welcher Gelegenheit sie ein den Anforderungen des § 373 ZPO entsprechendes Beweisangebot gemacht habe (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - zu II 2 b cc (3) der Gründe, BAGE 96, 123) .
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    An diesem schon zum bisherigen Recht vertretenen Verständnis (vgl. nur BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123) wollte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 90 Abs. 2a SGB IX nichts ändern (s. BT-Drucks. 15/2357 S. 24; KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53b mwN).

    Es ist etwa zu verneinen, wenn die Schwerbehinderung für den Arbeitgeber offensichtlich ist und er deshalb auch ohne Kenntnis, ob der Arbeitnehmer einen Feststellungsantrag beim Versorgungsamt gestellt hat, vorsorglich die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragen kann (vgl. Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123, zu II 2 b und III der Gründe zur Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung).

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    a) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 96, 123; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 81, 120) .

    b) Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob sich der Arbeitgeber weiterhin nach einer Anerkennung als Schwerbehinderter auch dann erkundigen darf, wenn die Behinderung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ohne Bedeutung ist (vgl. dazu bisher BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 90, 251; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120) .

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