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   BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99   

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https://dejure.org/2000,674
BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99 (https://dejure.org/2000,674)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 7 AZR 487/99 (https://dejure.org/2000,674)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 (https://dejure.org/2000,674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    AÜG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AÜG § 9 Nr. 1; ; AÜG § 1 Abs. 2; ; AÜG § 13 (aF); ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 6

  • streifler.de

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AÜG § 10 Abs. 1 Satz 1, § 9 Nr. 1, § 1 Abs. 2, § 13 (a.F.), § 3 Abs. 1 Nr. 6
    Leiharbeit: Verneinung bei Verfolgung eigener Betriebszwecke im Rahmen unternehmerischer Zusammenarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung? (IBR 2001, 338)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 150
  • NJW 2001, 1516
  • ZIP 2001, 302
  • MDR 2001, 636
  • NZA 2001, 259
  • DB 2001, 767
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Diese ist vielmehr durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN).

    aa) Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN; BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 - nv., zu 1 der Gründe).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - BAGE 77, 102 = AP AÜG § 1 Nr. 16, zu IV 2 a der Gründe; BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe).

    Dementsprechend liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe) oder wenn sie für ihren Vertragsarbeitgeber bei der Erfüllung von dessen gesetzlichen Aufgaben tätig werden (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Köln, 30.06.1999 - 7 Sa 188/99

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund des AÜG

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 188/99 -.

    7 AZR 487/99 7 Sa 188/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Juni 1999 - 7 Sa 188/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    aa) Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN; BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 - nv., zu 1 der Gründe).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (vgl. zuletzt BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - DB 2000, 2126 f., zu II 1 der Gründe m. zahl.
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94

    Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Dementsprechend liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe) oder wenn sie für ihren Vertragsarbeitgeber bei der Erfüllung von dessen gesetzlichen Aufgaben tätig werden (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - BAGE 77, 102 = AP AÜG § 1 Nr. 16, zu IV 2 a der Gründe; BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Dessen Verpflichtung beschränkt sich vielmehr darauf, dem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die dieser nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie eigene Arbeitnehmer einsetzt (BAGE 77, 102, 110 f.; 87, 186, 189; 96, 150, 153).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Denn die Arbeitnehmerüberlassung ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher (BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150 = AP AÜG § 10 Nr. 15 = EzA AÜG § 10 Nr. 10, zu I 1 b der Gründe).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die

    Dessen Verpflichtung beschränkt sich vielmehr darauf, dem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die dieser nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie eigene Arbeitnehmer einsetzt (BAGE 77, 102, 110 f.; 87, 186, 189; 96, 150, 153).
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