Rechtsprechung
BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Behindertengerechte Beschäftigung
- Judicialis
Behindertengerechte Beschäftigung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Behinderungsgerechte Beschäftigung keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahmeverzug - Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Leistungserbringung - Leistung - Verzug - Schwerbehindert - Entgeltfortzahlung
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behindertengerechte Beschäftigung, Annahmeverzug bei Unvermögen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 05.03.1997 - 6 Ca 2050/96
- LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1013/97
- BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
Papierfundstellen
- BAGE 97, 23
- NZA 2001, 1020
- BB 2001, 1854
- DB 2001, 1944
Wird zitiert von ... (14)
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf …
Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG idF vom 26. August 1986 bzw. nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu ermöglichen, kommt wegen der dem Arbeitnehmer entgangenen Vergütung ein Schadenersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung (dazu Senat 23. Januar 2001 -9AZR 287/99-BAGE 97, 23) sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG aF (dazu BAG 12. November 1980 -4AZR 779/78 -BAGE 34, 250) eine Schadenersatzpflicht in Betracht. - BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz
Die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Handlung besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).Ist ein schwerbehinderter Arbeitnehmer oder ein Gleichgestellter außerstande, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, gerät der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug (BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).
- LAG Hamm, 04.07.2011 - 8 Sa 726/11
Annahmeverzug nach Arbeitsunfähigkeit; Darlegungslast der Arbeitgeberin nach …
Der Verstoß gegen diese Verpflichtung begründet keinen Anspruch auf Zahlung von Verzugslohn, sondern führt zur Verpflichtung zum Schadensersatz (so bereits LAG Hamm, 14.01.1999, LAGE § 14 SchwbG 1986 Nr. 2; BAG, 23.01.2001, NZA 2001, 1020).
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats
Der Anspruch kann sich aus dem Gesichtspunkt der Schutz- oder positiven Forderungsverletzung nach der hier noch anwendbaren alten Fassung des BGB (dazu Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23) - jetzt §§ 280, 241 Abs. 2 BGB nF - sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SchwbG (dazu BAG 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250) ergeben.Entgeltansprüche stehen dem Kläger bei unterbliebener Arbeitsleistung nicht bereits deswegen zu, weil er als schwerbehinderter Mensch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141; ebenso Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).
Diese besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und ihn auf einem so bestimmten Arbeitsplatz zu beschäftigen (vgl. Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - aaO).
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
Kündigungsschutz; Schwerbehinderte
Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob dem Arbeitnehmer in diesem Fall ein Annahmeverzugslohnanspruch zusteht (zum Annahmeverzug beim Fortbestehen der Möglichkeit einer behindertengerechten Beschäftigung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).Immerhin ist nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23) der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer oder Gleichgestellter außerstande ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen und es lediglich um eine andere behindertengerechte Beschäftigung geht.
- LAG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - 2 Sa 11/05
Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
Die zum alten Schwerbehindertenrecht (§ 14 Abs. 3 Satz 1 SchwbG a.F. bis zum Inkrafttreten von § 14 Abs. 3 Satz 1 SchwbG n.F. am 01.10.2000) ergangene Entscheidung des BAG vom 23.01.2001 (9 AZR 287/99 - AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX), wonach ein Eingriff in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers nicht zulässig ist, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigungsquote erfüllt hat und dann keine überobligationsmäßigen Anstrengungen schulde, ist nach Inkrafttreten des § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX überholt. - LAG Hamm, 21.08.2014 - 8 Sa 1697/13
Umfang des Direktionsrechts gegenüber einem schwerbehinderten Mitarbeiter
Ein besonderer Entgeltfortzahlungstatbestand bei behinderungsbedingter Arbeitsunfähigkeit besteht nicht (BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 - AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 665/07
Kein Annahmeverzugslohn und betriebliches Eingliederungsmanagement bei …
Nach § 323 Abs. 1 BGB ist damit ein Anspruch auf Arbeitsentgelt ausgeschlossen (vergleiche BAG vom 23.01.2001, 9 AZR 287/99). - LAG Hamm, 06.03.2006 - 8 (10) Sa 1932/04
Verzugslohn, Annahmeverzug, Leistungsunvermögen, Krankheit, wirksames …
Eine Verpflichtung zur Vertragsänderung kann jedoch aus der Vorschrift des § 315 BGB nicht hergeleitet werden (BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 422/00; BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 - AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX).Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Verpflichtung, kann sich hieraus zu Gunsten des Arbeitnehmers ein entsprechender Schadensersatzanspruch ergeben, welcher auch entgangene Vergütungsansprüche umfasst (BAG, Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - bisl. n. v.; BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 481/01 - AP Nr. 2 zu § 81 SGB IX; BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 - AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX).
- LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts
Hat der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt, liegt regelmäßig sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung vor (vgl. BAG, Urteil v. 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; Urteil v. 16. März 2000 - 2 AZR 75/99, AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil v. 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99, BAGE 97, 23 = AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05
Schadenersatz bei vorgezogenem Rentenbezug
- ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Fortzahlung des vertragsgemäßen Entgelts auf Grund des Annahmeverzugs des …
- ArbG Cottbus, 27.03.2007 - 8 Ca 1410/06
Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des entgangenen Arbeitsverdienstes bei …
- ArbG Frankfurt/Main, 18.10.2001 - 4 Ca 8294/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und absolute "Untauglichkeit" den Beruf …