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   BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00   

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https://dejure.org/2001,2307
BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 (https://dejure.org/2001,2307)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 (https://dejure.org/2001,2307)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 (https://dejure.org/2001,2307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 3 Abs. 2; ; TVG § 1 Abs. 2; ; BGB § 126; ; BGB § 164

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag - Schriftformerfordernis bei Ergänzungen, Änderungen eines Tarifvertrages - Einheitlichkeit der Urkunde - Firmentarifvertrag für künftige Gesellschaft - Bestimmtheit des sachlichen Geltungsbereichs eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Abs. 2; TVG § 1 Abs. 2; TVG § 1 Abs. 2; BGB §§ 126, 164
    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag: Zulässigkeit für mehrere selbstständige Betriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Überregionale Betriebsräte können örtliche verdrängen // "Zuordnungstarifvertrag"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 31
  • NZA 2001, 1149
  • BB 2001, 2120
  • DB 2001, 2732
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 11.11.1999 - 5 (6) TaBV 56/99

    Beendung der Amtszeit des Betriebsrats durch eine Neuorganisation des Betriebs;

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00
    4 ABR 4/00 5 (6) TaBV 56/99.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. November 1999 - 5 (6) TaBV 56/99 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 27.06.1994 - III ZR 117/93

    Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen eines unterschriebenen Urkundentextes

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00
    Daher wird auch eine Änderung oder Ergänzung des über den Unterschriften stehenden Textes durch die Unterschriften gedeckt, sofern die Änderung oder Ergänzung dem übereinstimmenden Willen der Vertragschließenden entspricht (BGH 27. Juni 1994 - III ZR 117/93 - NJW 1994, 2300 mwN).
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85

    Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Oktober 1980 - 6 AZR 41/78 - BAGE 34, 230; 30. Oktober 1986 - 6 AZR 19/85 - BAGE 53, 287) müssen betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dort ansetzen, wo die wesentliche betriebliche Leitungsmacht - insbesondere im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich - konkret entfaltet und ausgeübt wird und damit tatsächlich für die Arbeitnehmer relevante, insbesondere mitbestimmungspflichtige Entscheidungen des Arbeitgebers getroffen werden.
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00
    Denn die Schriftform des § 126 BGB erfordert keine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Numerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher grafischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt (BGH 24. September 1997 - XII ZR 234/95 - BGHZ 136, 357).
  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 419/95

    Stellvertretung beim Abschluß eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00
    Dies ist nach den allgemeinen Regeln über die Stellvertretung zulässig (Senat 12. Februar 1997 - 4 AZR 419/95 - AP TVG § 2 Nr. 46 mwN).
  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Oktober 1980 - 6 AZR 41/78 - BAGE 34, 230; 30. Oktober 1986 - 6 AZR 19/85 - BAGE 53, 287) müssen betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dort ansetzen, wo die wesentliche betriebliche Leitungsmacht - insbesondere im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich - konkret entfaltet und ausgeübt wird und damit tatsächlich für die Arbeitnehmer relevante, insbesondere mitbestimmungspflichtige Entscheidungen des Arbeitgebers getroffen werden.
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Es reicht aus, wenn sie beabsichtigt, Arbeitnehmer zu beschäftigen (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - zu B II der Gründe, BAGE 97, 31; 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - zu 1 a der Gründe, BAGE 89, 193; siehe auch BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 17 ) .
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Dieser Auffassung hat sich der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer aus mehreren Blättern bestehenden Urkunde eines Tarifvertrags angeschlossen (24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - BAGE 79, 31 = AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 3 Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Schon der Zweck dieser Regelung ging - jedenfalls auch - dahin, es den Tarifvertragsparteien zu ermöglichen, betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheiten zu schaffen, die eine optimale Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats und eine größtmögliche Betreuung der Arbeitnehmer bewirken (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 97, 31; Fitting 19. Aufl. § 3 Rn. 49) .

    Sie weist damit eine Unternehmensstruktur auf, für die ein besonderes Bedürfnis nach einer "maßgeschneiderten" Vertretungsstruktur im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (aF) bestand (vgl. dazu BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 97, 31) und bei der die Zusammenfassung von Betrieben die Bildung von Betriebsräten iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG erleichtert und zugleich einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dient.

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08

    Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag

    Ein Zuordnungstarifvertrag kann mehrere selbständige Betriebe im Sinne des § 1 BetrVG wirksam erfassen, ohne dass die Tarifparteien ihre Regelungskompetenz dadurch überschreiten (mit BAG vom 24.1.2001 - u.a.: 4 ABR 4/00).

    Vielmehr ist, insbesondere wegen des damaligen Erfordernisses der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG 1972, Zurückhaltung bei der gerichtlichen Überprüfung eines Zuordnungstarifvertrags geboten (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - Rz. 57 m. w. N.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - Rz. 57; BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    Der Abschluss eines Zuordnungstarifvertrages ist in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG a. F. auch für mehrere "selbständige" Betriebe möglich (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 - Leitsatz 2 sowie Rz. 59 m. w. n.), wenn und weil der Zweck der Regelung - erleichterte Bildung von Arbeitnehmervertretungen - dies rechtfertigt (Fitting, 19. Aufl. Rz. 44 zu § 3; DKK-Trümner, 7. Aufl., Rz. 40 u. 41 zu § 3 BetrVG).

    Wird ein Betrieb erst während der Laufzeit eines Zuordnungstarifvertrages von dessen Geltungsbereich erfasst, so endet die Amtszeit des für diesen Betrieb gewählten Betriebsrates mit der Geltung des Zuordnungstarifvertrages (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 -, Rz. 68; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -, Rz. 66 - jeweils zitiert nach JURIS, m. w. N.).

  • LAG Hamm, 23.01.2009 - 10 TaBV 67/08

    Amtszeit eines Betriebsrats; Beendigung der Amtszeit aufgrund eines

    Hat die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BetrVG a.F. ihre Zustimmung erteilt, spricht dies dafür, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 1).

    Die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG a.F. erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 Satz1 Nr. 1 + 2 erfüllten und lediglich deshalb als selbstständige Betriebe galten (BAG, 24.01.2001 - a.a.O.).

    Das Amt des Betriebsrats des aufgenommenen Betriebsrats ist erloschen (BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/2000 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 1; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 3 Rn. 52 und § 1 Rn. 136).

    Wird ein Betrieb dagegen erst während der Laufzeit eines ZuordnungsTV von dessen Geltungsbereich erfasst, so endet die Amtszeit des für diesen Betrieb gewählten Betriebsrat mit der Geltung des ZuordnungsTV (BAG, 24.01.2001 - a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 20 TaBV 949/09

    Tarifvertragliche Bildung neuer betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen;

    Hat die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 S. 2 BetrVG 1972 ihre Zustimmung erteilt, spricht dies dafür, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 -.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, alle juris).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    Der Abschluss eines Zuordnungstarifvertrages ist in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG a. F. auch für mehrere "selbständige" Betriebe möglich (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -), wenn und weil der Zweck der Regelung - erleichterte Bildung von Arbeitnehmervertretungen - dies rechtfertigt (Fitting, 19. Aufl. Rz. 44 zu § 3 ; DKK-Trümner, 7. Aufl., Rz. 40 u. 41 zu § 3 BetrVG ; LAG Schleswig Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag: Betriebsnorm

    Ob das Schreiben der Beklagten vom 24. März 1998 nebst Anlage hierzu und das in derselben Urkunde erklärte Einverständnis des Betriebsrats mit dieser Regelung eine förmliche Betriebsvereinbarung darstellt (vgl. zur Schriftform und Einheitlichkeit der Urkunde: BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen), ist noch vom Landesarbeitsgericht zu klären.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2008 - 2 TaBV 6/08

    Zuordnungstarifvertrag - Auflösung eines Betriebsrats nach Betriebsübergang -

    Erteilt die Zustimmungsbehörde ihre Zustimmung, spricht dies dafür, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (BAG - 4 ABR 4/00 - vom 24.01.2001 m. w. N.).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbstständige Betriebe gelten (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -).

  • LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11

    Zuordnungstarifvertrag - Bildung von Regionalbetriebsräten;

    Für die Vorgängertarifverträge gilt im Übrigen, dass dann, wenn die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 S. 2 BetrVG 1972 ihre Zustimmung erteilt hat, dies dafür spricht, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (vgl. BAG Beschlüsse vom 24. Jan. 2001 - 4 ABR 16/00 -, - 4 ABR 11/00 - und - 4 ABR 4/00 - Juris).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

    In 26 dieser Warenhäuser waren Betriebsräte gebildet, wie in einem Teil der Parallelsachen (zB - 4 ABR 4/00 -) festgestellt ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15

    Berufsausbildungsverhältnis - Aufhebungsvereinbarung

  • LAG Köln, 18.12.2012 - 7 TaBV 44/12

    Eigenständige Struktur nach Betriebsübergang

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