Rechtsprechung
BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bildungswerk - Rehabilitation - Schwerbehinderter - Wahlberechtigung - Wahlrecht - Schwerbehindertenvertretung
- Judicialis
SchwbG § 24 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchwbG § 24 Abs. 2
Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
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Wahlrecht schwerbehinderter Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung
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Wahlrecht schwerbehinderter Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Schwerbehindertenrecht; Wahlrecht schwerbehinderter Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 26.02.1999 - 47 BV 33848/98
- ArbG Berlin, 26.02.1999 - 47 BV 33848/99
- LAG Berlin, 22.09.1999 - 14 TaBV 1030/99
- BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99
Papierfundstellen
- BAGE 98, 151
- NZA 2002, 50
- BB 2001, 2654
- DB 2002, 277
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit
Das Begehren des Betriebsrats ist auf diese Weise so genau bezeichnet, daß es als Vollstreckungsgrundlage taugt und keine Zweifel über den Umfang der Rechtskraft eines stattgebenden Beschlusses bestehen (für die Zulässigkeit vergleichbarer Anträge vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144). - BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
Wiedereingliederung - Schwerbehinderung
Die Verrichtung von weisungsabhängiger Arbeit in einem Arbeitsverhältnis ist nicht notwendige Voraussetzung, um beschäftigt zu sein (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151; 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57). - BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden
Der Gesetzgeber hat die Schwerbehindertenvertretung somit nicht auf die Interessenwahrnehmung der schwerbehinderten Arbeitnehmer beschränkt, sondern sie auf die Vertretung der Interessen aller schwerbehinderten Menschen in dem Betrieb erstreckt (BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151 = AP SchwbG 1986 § 24 Nr. 2, zu B I 2 b cc der Gründe, zu § 25 SchwbG).aa) Der erkennende Senat hat für die bis zum 30. Juni 2001 geltende Rechtslage nach dem Schwerbehindertengesetz entschieden, daß nach § 25 SchwbG in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nicht nur die im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer, sondern auch die schwerbehinderten Rehabilitanden von der Schwerbehindertenvertretung repräsentiert wurden und ihnen nach § 24 Abs. 2 SchwbG das aktive Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung zustand, weil sie im Sinne dieser Bestimmung in dem Betrieb "beschäftigt" waren (BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151 = AP SchwbG 1986 § 24 Nr. 2).
- BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16
Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - …
Eine Beschäftigung setzt ein Arbeitsverhältnis nicht zwingend voraus (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 98, 151 - zur aktiven Wahlberechtigung von Rehabilitanden nach § 24 Abs. 2 SchwbG) . - BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 3/20 R
Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern - zugelassener Maßnahmeträger als …
Denn dieses Wahlrecht knüpft eben nicht an die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne der gesetzlichen Definition an, sondern folgt aus einer umfassenden Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung, die auch das Eintreten für die Interessen von Maßnahmeteilnehmern, die nicht in einen Betrieb eingegliedert sind, umfasst (vgl BAG vom 27.6.2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151 = AP Nr. 2 zu § 24 SchwbG 1986, juris RdNr 19 ff; BAG vom 16.4.2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57 = AP Nr. 1 zu § 95 SGB IX, juris RdNr 22 ff) . - VG Wiesbaden, 15.09.2008 - 8 L 904/08
Beschäftigungsanspruch nach Wiedereingliederung bei anderer Dienststelle
Die Verrichtung von weisungsabhängiger Arbeit in einem Arbeitsverhältnis ist nicht notwendige Voraussetzung, um beschäftigt zu sein (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151; 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57) . - LAG Hamm, 23.01.2015 - 13 TaBV 46/10
Vorschlagsrecht nach § 117 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gebildeter …
Die Voraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO, der im Beschlussverfahren entsprechend anwendbar und im Interesse der Klärung streitiger kollektivrechtlicher Fragen weit auszulegen ist ( z.B. BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 - AP AÜG § 14 Nr. 8; 27.06.2001 - 7 ABR 50/99 - AP SchwbG 1968 § 24 Nr. 2), liegen vor. - LAG Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 13 TaBV 10/03
Wahlanfechtung einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung in unterschiedlichen …
Die Rehabilitanten seien zu Recht an der Wahl beteiligt worden, wie die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2001 - 7 ABR 50/99 - zeige. - ArbG Mannheim, 17.05.2002 - 6 BV 1/02
Überlassung der Liste der in der Ausbildung befindlichen schwerbehinderten …
Sie ist unter Berufung auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2001 7 ABR 50/99 der Auffassung, dass die schwerbehinderten Rehabilitanden bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt seien, da es sich um im Betrieb beschäftigte Schwerbehinderte im Sinne des § 94 Abs. 2 SGB IX handele. - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.01.2006 - KGH.EKD I-0124/L39 Die Hinweise der Antragstellerin auf die Entscheidungen des BAG vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - (BAGE 94, 144-154 = NZA 2000, 1119) und vom 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - (BAGE 98, 151 = NZA 2002, 50) sind unbehelflich.