Rechtsprechung
   BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1391
BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99 (https://dejure.org/2001,1391)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 7 AZR 496/99 (https://dejure.org/2001,1391)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 (https://dejure.org/2001,1391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freigestelltes Personalratsmitglied - Höhergruppierung - Vergütungsgruppe - Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs - Fiktive Nachzeichnung - Ersatzkassentarifvertrag

  • Judicialis

    BPersVG § 8; ; BPersVG § 46 Abs. 3 letzter Satz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 8, § 46 Abs. 3 letzter Satz; BetrVG § 37 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2
    Vergütung eines freigestellten Mitglieds der Betriebsvertretung (hier: Personalratsmitglied)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 164
  • MDR 2001, 1415
  • NZA 2002, 106
  • BB 2001, 2328
  • DB 2002, 220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99
    Deshalb kann ein Personalratsmitglied den Arbeitgeber, ohne daß es auf dessen Verschulden ankäme, unmittelbar auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4, zu II 3 der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu I der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I der Gründe).

    Bestehen zwischen mehreren Bewerbern keine Qualifikationsunterschiede, verbleibt dem öffentlichen Arbeitgeber ein Auswahlermessen (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu II 1 der Gründe).

    Daher ist die Befähigungsbeurteilung des öffentlichen Arbeitgebers von den Gerichten nur daraufhin zu kontrollieren, ob bei der Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten worden ist (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - aaO, zu II 2 der Gründe).

    Allerdings muß den besonderen Umständen im Arbeitsverhältnis eines von der Arbeitsleistung freigestellten Mitarbeiters bei der Entscheidung über die Besetzung einer freien Stelle nach den Merkmalen des Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung getragen werden (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu II 3 der Gründe).

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall eine Zahlungspflicht nach §§ 8, 46 BPersVG entstehen, wenn das Fehlen von feststellbarem, aktuellem Fachwissen gerade auf Grund der Freistellung eingetreten ist (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - aaO, zu II 4 d der Gründe).

    cc) Ein Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Höhergruppierung kann sich ohne Bewerbung auf eine freie Stelle ferner daraus ergeben, daß der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und Personalratsmitglieder wegen ihrer Freistellung hiervon ausnimmt (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - aaO, zu III der Gründe; BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97

    Eingruppierung: Freigestelltes Personalratsvorsitzende - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99
    Deshalb kann ein Personalratsmitglied den Arbeitgeber, ohne daß es auf dessen Verschulden ankäme, unmittelbar auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4, zu II 3 der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu I der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I der Gründe).

    Denn zur Wahrung der inneren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder verbietet § 8 BPersVG gleichermaßen eine Begünstigung wie eine Benachteiligung des freigestellten Personalratsmitglieds (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I 2 der Gründe).

    cc) Ein Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Höhergruppierung kann sich ohne Bewerbung auf eine freie Stelle ferner daraus ergeben, daß der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und Personalratsmitglieder wegen ihrer Freistellung hiervon ausnimmt (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - aaO, zu III der Gründe; BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99
    Dieser gebietet nämlich nicht, eine als rechtswidrig erkannte Handhabung beizubehalten (vgl. BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219 = AP BAT-O § 1 Nr. 11, zu B II 2 c der Gründe).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99
    wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle damit gerechnet werden kann (vgl. BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 208/89

    Personalratsmitglied/Benachteiligung in der berufl. Entwicklung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99
    Deshalb kann ein Personalratsmitglied den Arbeitgeber, ohne daß es auf dessen Verschulden ankäme, unmittelbar auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4, zu II 3 der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu I der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I der Gründe).
  • LAG Hamburg, 01.03.1999 - 8 Sa 68/97

    Berufliche Benachteiligung wegen Personalratstätigkeit; Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 1999 - 8 Sa 68/97 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

    Amtsträgerinnen und Amtsträger können Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber daher unabhängig von deren Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn sie ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wären, welche die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen ( vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 19; BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - unter B II 1 der Gründe mwN., NZA 2002, 106 ).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds oder der freigestellten Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten auf eine Höhergruppierung - abgesehen von den oben unter 1. b) bb) (1) (a) (bb) genannten Fallkonstellationen - auch dann bestehen, wenn der öffentliche Arbeitgeber Beschäftigte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und die Mehrheit der vergleichbaren Beschäftigten entsprechend aufgestiegen ist ( vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - unter B II 1 b cc der Gründe mwN., NZA 2002, 106 ).

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 255/17

    Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte

    Das Personalratsmitglied kann den Arbeitgeber daher grundsätzlich unabhängig von dessen Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 19; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 98, 164; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - zu I 1 der Gründe) .

    Durch eine solche fiktive Nachzeichnung darf er weder besser noch schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer Arbeitnehmer ohne Personalratsamt (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - aaO; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 a der Gründe mwN, aaO) .

    Das dienstordnungsmäßig angestellte Personalratsmitglied ist hinreichend dadurch geschützt, dass es ggf. verlangen kann, auf der Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, als wäre die unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1, § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG NW zu Unrecht unterbliebene Beförderung erfolgt, und dass es auf diesem Wege rückwirkend die höhere Vergütung einfordern kann (vgl. etwa zu §§ 8, 46 Abs. 3 BPersVG: BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 2 f der Gründe, BAGE 98, 164; 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - zu II 3 der Gründe, BAGE 66, 85).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Personalratsmitglied den Arbeitgeber zwar grundsätzlich - ohne auf einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch verwiesen werden zu müssen - auch unabhängig von dessen Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 19; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 98, 164) .

    a) Das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 LPVG NW und dessen Konkretisierung in § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG NW, wonach der berufliche Werdegang des freigestellten Personalratsmitglieds wegen der Freistellung nicht beeinträchtigt werden darf, sind Schutzgesetze iSv. § 823 Abs. 2 BGB, deren schuldhafte Verletzung zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der hierdurch entstanden ist (vgl. zu §§ 8, 46 Abs. 3 BPersVG: BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 2 f der Gründe, BAGE 98, 164; 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - zu II 3 der Gründe, BAGE 66, 85; 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - zu II 3 a der Gründe) .

    Will das Personalratsmitglied geltend machen, dass es ohne seine Freistellung durch Beförderung einen beruflichen Aufstieg genommen hätte, hat es hierzu mehrere Möglichkeiten (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 20; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 98, 164) .

    Es kann zum einen dartun, dass seine Bewerbung auf eine bestimmte Stelle gerade wegen seiner Freistellung erfolglos geblieben ist (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - aaO; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, aaO) .

    Hat sich das Personalratsmitglied auf eine bestimmte Stelle tatsächlich nicht beworben, kann und muss es zur Begründung des fiktiven Beförderungsanspruchs darlegen, dass es die Bewerbung gerade wegen seiner Freistellung unterlassen hat und eine Bewerbung ohne die Freistellung entweder erfolgreich gewesen wäre oder bei einer Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber vorzunehmen ist, erfolgreich hätte sein müssen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - aaO; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b bb der Gründe, aaO) .

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - aaO; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, aaO) .

    (1) Zwar muss das Personalratsmitglied, das sich auf eine bestimmte Stelle tatsächlich nicht beworben hat, zur Begründung des fiktiven Beförderungsanspruchs grundsätzlich ua. darlegen, dass es die Bewerbung gerade wegen seiner Freistellung unterlassen hat (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 20; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b bb der Gründe, BAGE 98, 164) .

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Das Benachteiligungsverbot dient ebenso wie das Ehrenamtsprinzip und das Begünstigungsverbot der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder (so BAG, Urteile vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - PersV 1988, 406, vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 und vom 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - PersV 2005, 429).

    Bei diesem Ausgleich ist von folgenden Überlegungen auszugehen: Aufgrund des Benachteiligungsverbotes hat der Dienstherr dem Personalratsmitglied eine berufliche Entwicklung zukommen zu lassen, wie sie ohne Freistellung verlaufen wäre (vgl. Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 38.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16; Beschluss vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188; BAG, Urteile vom 31. Oktober 1985 a.a.O. und vom 27. Juni 2001 a.a.O.).

    Da der Dienstherr nach einhelliger Auffassung gehindert ist, vom Dienst freigestellte Personalratsmitglieder für die Zeit der Freistellung dienstlich zu beurteilen (vgl. z.B. Beschluss vom 7. November 1991 a.a.O.), auch wenn dies - ebenfalls - die Vorschriften über die dienstliche Beurteilung nicht ausdrücklich vorsehen, ist der berufliche Werdegang des Personalratsmitglieds mangels aktueller dienstlicher Beurteilungen fiktiv nachzuzeichnen (vgl. Beschluss vom 7. November 1991 a.a.O.; BAG, Urteile vom 31. Oktober 1985 a.a.O. und vom 27. Juni 2001 a.a.O.; Schnellenbach, ZfPR 2002, 51 m.w.N.; Goeres, PersV 2004, 124 m.w.N.).

    Dem Prinzip der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind auch Personalratsmitglieder unterworfen (vgl. BAG, Urteile vom 29. Oktober 1998 a.a.O. und vom 27. Juni 2001 a.a.O.).

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    cc) Will der Amtsträger geltend machen, dass er ohne Ausübung seines Amts oder ohne die Freistellung durch Beförderungen einen beruflichen Aufstieg genommen hätte, hat er hierzu mehrere Möglichkeiten (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 31; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 98, 164) .

    Er kann vortragen, dass seine Bewerbung auf eine bestimmte Stelle gerade wegen seiner Freistellung und/oder seiner Betriebsratstätigkeit erfolglos geblieben ist (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 31; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, aaO) .

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Das Personalratsmitglied kann den Arbeitgeber daher unabhängig von dessen Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 98, 164; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 5) .

    Durch eine solche fiktive Nachzeichnung darf er weder besser noch schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer Arbeitnehmer ohne Personalratsamt (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 a der Gründe mwN, aaO) .

    bb) Will der Amtsträger geltend machen, dass er ohne Ausübung seines Amtes oder ohne die Freistellung durch Beförderungen einen beruflichen Aufstieg genommen hätte, hat er hierzu mehrere Möglichkeiten (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 98, 164) .

    Er kann zum einen dartun, dass seine Bewerbung auf eine bestimmte Stelle gerade wegen seiner Freistellung und/oder seiner Personalratstätigkeit erfolglos geblieben ist (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, aaO) .

    Hat sich der Amtsträger auf eine bestimmte Stelle tatsächlich nicht beworben, kann und muss er zur Begründung des fiktiven Beförderungsanspruchs darlegen, dass er die Bewerbung gerade wegen seiner Freistellung unterlassen hat und eine Bewerbung ohne die Freistellung entweder erfolgreich gewesen wäre oder bei einer Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber vorzunehmen ist, erfolgreich hätte sein müssen (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b bb der Gründe, aaO) .

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, aaO) .

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Es stellt eine verbotene Benachteiligung dar, wenn das berufliche Fortkommen eines Personalratsmitglieds davon abhängig gemacht wird, dass er seine Freistellung aufgibt (BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333 Rn. 13 und Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 12; s. a. etwa BAG, Urteile vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - PersV 1988, 406 , vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 und vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 ).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Will der Amtsträger geltend machen, dass er ohne Ausübung seines Amts oder ohne die Freistellung durch Beförderungen einen beruflichen Aufstieg genommen hätte, hat er hierzu mehrere Möglichkeiten (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 98, 164) .

    Er kann vortragen, dass seine Bewerbung auf eine bestimmte Stelle gerade wegen seiner Freistellung und/oder seiner Betriebsratstätigkeit erfolglos geblieben ist (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, aaO) .

  • LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08

    Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver

    Deshalb kann ein Personalratsmitglied den Arbeitgeber, ohne dass es auf dessen Verschulden ankäme, unmittelbar auf die Zahlung der Vergütung in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 = AP BPersVG § 46 Nr. 23 = EzA BPersVG § 46 Nr. 1; 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22 = EzA GG Art. 33 Nr. 20; 26.9.1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4).

    Deshalb muss der berufliche Werdegang von freigestellten Personalratsmitgliedern zur Gewährleistung von Höhergruppierungsmöglichkeiten fiktiv nachgezeichnet werden (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 -BAGE 98, 164 = AP BPersVG § 46 Nr. 23 = EzA BPersVG § 46 Nr. 1; Kümmel/Palm/ Soluk aaO).

    Das Personalratsmitglied muss eine dienststellenübliche Entwicklung mitmachen; das ist diejenige, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation genommen haben (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; Bieler/Müller-Fritzsche, NPersVG, 13. Auflage, § 41 Rn. 16).

    Denn zur Wahrung der inneren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder verbietet § 41 Abs. 1 NPersVG gleichermaßen eine Begünstigung wie eine Benachteiligung des freigestellten Personalratsmitglieds (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 29.10.1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235).

    Die Voraussetzungen der Höhergruppierung nach diesen Grundsätzen sind von dem Personalratsmitglied darzulegen (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO).

    Dies kann unter anderem durch das Vorbringen erfolgen, dass der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und Personalratsmitglieder wegen ihrer Freistellung hiervon ausnimmt (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO Rz. 24; BAG 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22 = EzA GG Art. 33 Nr. 20).

    Der Geschehensablauf muss vielmehr derart typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, das heißt wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle, mit der Höhergruppierung gerechnet werden kann (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 15.1.1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG München 22.12.2005 - 4 Sa 736/05; LAG Düsseldorf 16.7.2004 - 9 Sa 1306/03 - LAGE BetrVG 2001 § 37 Nr. 3 = DB 2005, 400).

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligung

    Er kann vortragen, dass seine Bewerbung auf eine bestimmte Stelle gerade wegen seiner Freistellung und/oder seiner Betriebsratstätigkeit erfolglos geblieben ist (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 31; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 98, 164) .
  • OVG Saarland, 18.04.2007 - 1 R 19/05

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung;Laufbahnnachzeichnung bei

    Dazu ist die letzte Regelbeurteilung des Personalratsmitglieds vor der Freistellung fortzuschreiben vgl. zu alldem BVerwG, Entscheidungen vom 7.11.1991 - 1 WB 160.90 -, BVerwGE 93, 188, vom 10.4.1997 - 2 C 38.95 -, ZBR 1998, 46, und vom 21.9.2006 - 2 C 13.05 -, NVwZ 2007, 344; BAG, Urteile vom 31.10.1985 - 6 AZR 129/83 -, PersV 1988, 406, vom 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 -, ZfPR 2002, 44, und vom 16.2.2005 - 7 AZR 95/04 -, PersV 2005, 429; Ilbertz, ZfPR 2001, 180; Schnellenbach, ZfPR 2002, 51, und Goeres, PersV 2004, 124.

    Kein Ministerialrat (A 16) des saarländischen Finanzministeriums war ausweislich der Notenspiegel (Anlage 2 zum Widerspruchsbescheid sowie Bl. 86/87 des Ordners) zu dem genannten Stichtag schlechter benotet, mehrere aber besser vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.4.1997, a.a.O., S. 48, wonach bei der Fortschreibung "der Gesichtspunkt einer durchschnittlich zu erwartenden Leistungssteigerung" zu berücksichtigen ist, und BAG, Urteil vom 27.6.2001, a.a.O., S. 47, wonach es auf die Entwicklung "in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle" ankommt.

    Beförderungen in die Besoldungsgruppen B 2 und höher sind nun einmal keine Selbstverständlichkeit im Sinne einer Beförderungsautomatik oder Regelbeförderung, wie der Kläger offenbar meint, sondern bleiben zu Recht Personen mit herausgehobener Eignung vorbehalten, an der es dem Kläger mangelte vgl. in diesem Zusammenhang BAG, Urteil vom 27.6.2001, a.a.O., S. 47.

    Die Überlegung, die stellvertretende Abteilungsleitung angesichts des Zuständigkeitsbereichs der Abteilung - nämlich Personal, Organisation, Beteiligungen und Wohnungsbauförderung - dem Inhaber eines besonders wichtigen Referats, nämlich dem für allgemeines Beamten-, Disziplinar- und Tarifrecht sowie für Personalangelegenheiten des gesamten Geschäftsbereichs, zu übertragen, überzeugt ebenso für einen vergleichbaren Fall BAG, Urteil vom 27.6.2001, a.a.O., S. 47.

  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 203/11

    Vergütung freigestellter Personalratsmitglieder; unbegründete Zahlungsklage bei

  • LAG Hessen, 01.10.2013 - 8 Sa 237/13

    Rechtstellung eines Betriebsratsmitglieds hinsichtlich der Gehaltsentwicklung

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02

    Dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • LAG Hamm, 23.09.2011 - 10 Sa 427/11

    Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitgliedes; unbegründete Zahlungsklage

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.11.2019 - 2 Sa 103/19

    Benachteiligung - Betriebsratsmitglied - berufliche Entwicklung - Vergütung -

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 P 5.12

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; zulässige Verfahrensart;

  • VG Karlsruhe, 04.11.2016 - 11 K 1809/15

    Nachzeichnung der Beurteilung eines für seine Personalratstätigkeit teilweise

  • LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 1551/02

    Auswahlverfahren eines öffentlichen Arbeitgebers bezüglich der Besetzung einer

  • OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11

    Leistungszulage für freigestelltes Mitglied des Personalrats

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

  • LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 20/16

    Beförderungsanspruch eines Personalratsmitglieds - betriebsübliche berufliche

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12

    Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2019 - 2 Sa 213/18

    Freigestelltes Personalratsmitglied - fiktiver beruflicher Werdegang -

  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2013 - 9 K 1215/12

    Anforderungen an eine fiktive Nachzeichnung einer dienstlichen Beurteilung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 11 Sa 430/05

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • LAG Niedersachsen, 22.03.2007 - 7 Sa 105/06

    Höhergruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten aufgrund fiktiver

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Sa 13/15

    Bemessung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Mitglieds des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 1693/12

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Vergütung - Beförderung eines Kollegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 1 B 1934/05

    Vorläufiger Rechtsschutz im sog. beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit;

  • LAG München, 16.11.2005 - 10 Sa 455/05

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf einen Firmentarifvertrag in der jeweils

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2022 - 1 A 4498/19

    Ausgleichsanspruch eines Beamten von Vermögenseinbußen im Wege der fiktiven

  • LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds Verrechnung einer

  • LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 1172/07

    Höhergruppierung, freigestelltes Personalratsmitglied

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2006 - 11 Sa 229/06

    Eingruppierung: Mitglied des Personalrats; fiktive Nachzeichnung des beruflichen

  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2014 - 9 K 4775/12
  • LAG Berlin, 15.02.2002 - 6 Sa 2099/01

    Eingruppierung eines vom Dienst freigestellten Schwerbehinderten

  • ArbG Düsseldorf, 28.10.2008 - 10 Ca 4927/08

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst Beförderungsentscheidung anhand von

  • VG Freiburg, 19.06.2018 - 13 K 1912/16

    Gewährung einer Leistungsprämie für freigestelltes Personalratsmitglied in der

  • LAG Hamm, 25.09.2001 - 13 Sa 827/01

    Anspruch auf Höhergruppierung eines freigestellten Mitglieds der

  • VG Schleswig, 09.09.2022 - 12 B 33/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Hannover, 05.11.2009 - 2 A 3613/07

    Aufstieg; Betriebsratsmitglied, freigestelltes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 130/22

    Freigestelltes Betriebsvertretungsmitglied - Vergütung - beruflicher Werdegang -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht