Rechtsprechung
   BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,188
BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 (https://dejure.org/2001,188)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 (https://dejure.org/2001,188)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 (https://dejure.org/2001,188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 95 Abs. 3 Satz 2; ; BetrVG § 99; ; AÜG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Mehrarbeit bei Leiharbeitnehmern - Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleiherbetrieb; Betriebsverfassungsrecht; Zeitarbeitsunternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3, § 95 Abs. 3 Satz 2, § 99; AÜG § 14
    Mitbestimmung des Betriebsrats über verlängerte Arbeitszeit im Entleiherbetrieb im Verhältnis zu der dem Verleiher geschuldeten Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.6.2001)

    Bundesarbeitsgericht stärkt Betriebsräte in Leiharbeiter-Firmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 60
  • ZIP 2001, 1783
  • MDR 2001, 1417
  • NZA 2001, 1263
  • BB 2001, 1798
  • BB 2001, 2582
  • DB 2001, 2301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 38/92

    Rechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb für Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    Die genannten Vorschriften regeln die betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeit für Leiharbeitnehmer nicht abschließend (BAG 15. Dezember 1992 - 1 ABR 38/92 - BAGE 72, 107, zu B II 2 der Gründe).

    Deshalb kommt ausnahmsweise auch eine betriebsverfassungsrechtliche Repräsentation von Leiharbeitnehmern durch den Betriebsrat des Entleiherbetriebs in Betracht, obwohl dieser Betriebsrat in Bezug auf die Leiharbeitnehmer nicht durch Wahl legitimiert ist, deren Interessen wahrzunehmen (BAG 15. Dezember 1992 - 1 ABR 38/92 - aaO).

    Soweit die Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb tätig sind, begründet dieser Normzweck die Zuständigkeit des dortigen Betriebsrats, weil dem Entleiher das Weisungsrecht in Bezug auf die Leiharbeitnehmer zusteht und er befugt ist, seinen Betrieb zu organisieren und innerhalb seiner Betriebsorganisation anstelle des Vertragsarbeitgebers Beginn und Ende der Arbeitszeit auch für die Leiharbeitnehmer festzulegen (BAG 15. Dezember 1992 - 1 ABR 38/92 - aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    Inhalt dieses Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen zu welchen Zeiten und im welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56, zu B II 2 der Gründe mwN).

    Betriebsüblich sind diejenigen Arbeitszeiten, die jeweils individualrechtlich vereinbart werden und die daher im Betrieb nicht einheitlich sein müssen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - aaO; 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 48).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind betriebszugehörig diejenigen Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und innerhalb seiner Betriebsorganisation abhängige Arbeitsleistungen erbringen (BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe mwN).

    Damit räumt der Gesetzgeber unter betriebsverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten den durch Vertrag begründeten Beziehungen zum Verleiher den Vorrang ein (BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - aaO, zu B II 2 a cc der Gründe).

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG und diejenigen in personellen Angelegenheiten nach § 99 BetrVG iVm. § 95 BetrVG stehen selbständig nebeneinander (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55, zu B II 2 c der Gründe).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    Mitbestimmungsrechte führen stets zu einer Beschränkung der Unternehmensfreiheit, die jedoch vom Gesetzgeber gewollt und von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 15).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfällt das Mitbestimmungsrecht nicht deswegen, weil die vom Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahme eilbedürftig ist und eine rechtzeitige Zustimmung des Betriebsrats möglicherweise nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen ist (BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - BAGE 90, 194, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    Denn das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach dieser Vorschrift endet dort, wo es um die Gestaltung eines konkreten Arbeitsverhältnisses geht und deshalb allein die einen einzelnen Arbeitnehmer betreffenden Umstände eine konkrete Maßnahme veranlassen oder inhaltlich bestimmen (BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 40).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    Betriebsüblich sind diejenigen Arbeitszeiten, die jeweils individualrechtlich vereinbart werden und die daher im Betrieb nicht einheitlich sein müssen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - aaO; 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 48).
  • LAG Köln, 06.06.2000 - 13 TaBV 30/00

    Arbeitnehmerüberlassung: Mitbestimmung als Verleiherbetriebsrat bei

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Juni 2000 - 13 TaBV 30/00 - aufgehoben.
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, zu B II der Gründe mwN).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 5 a der Gründe).

    Dementsprechend hat der Senat ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Verleiherbetriebs nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch im Falle der - nicht auf Dauer beabsichtigten - Entsendung von Leiharbeitnehmern angenommen, wenn diese auf Grund der längeren Arbeitszeit im Entleiherbetrieb mit einer Verlängerung der Arbeitszeit des Leiharbeitnehmers verbunden ist (19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 5 und 6 der Gründe).

    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG setzt einen kollektiven Tatbestand voraus (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 7 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 -, zu B II der Gründe).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Das sind Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und die in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert sind (vgl. 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 9 Nr. 4, zu B II 1 b der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144 = AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60 = AP BetrVG 1972 § 87 Leiharbeitnehmer Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 63, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 17/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder

    Das sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und in die Betriebsorganisation eingegliedert sind (vgl. BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 9 Nr. 4, zu B II 1 b der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60 = AP BetrVG 1972 § 87 Leiharbeitnehmer Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 63, zu B II 1 a der Gründe; 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 9 Nr. 1, zu II 2 a aa der Gründe; 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 = AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 8 = EzA BetrVG 2001 § 9 Nr. 2, zu B I 1 a aa der Gründe).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

    Dies stellt § 14 Abs. 1 AÜG klar (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 98, 60) .

    Über die Betriebsgrenze hinaus stehen ihm hingegen keine Mitwirkungsbefugnisse zu (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .

    Da die das Leiharbeitsverhältnis kennzeichnende Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen zwischen dem Verleiher als dem Vertragsarbeitgeber und dem Entleiher, der die wesentlichen Arbeitgeberbefugnisse in Bezug auf die Arbeitsleistung ausübt, nicht dazu führen darf, dass die Schutzfunktion der Betriebsverfassung außer Kraft gesetzt wird, werden Leiharbeitnehmer vom Betriebsrat des Entleiherbetriebs repräsentiert, soweit es um die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten bei Entscheidungen geht, die vom Inhaber des Entleiherbetriebs getroffen werden (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 3 und 4 der Gründe, aaO) .

    Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten in Bezug auf Leiharbeitnehmer richtet sich daher nach dem Gegenstand des Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht des jeweiligen Arbeitgebers (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 4 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Bestand und Umfang der betrieblichen Mitbestimmung richten sich vielmehr nach dem Gegenstand und Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 41, aaO; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 32, BAGE 138, 116; zum Gegenstandsbezug siehe auch BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 4 und 5 der Gründe, BAGE 98, 60) .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12

    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

    Denn auch bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, richtet sich die Abgrenzung der Zuständigkeit des Betriebsrats des Entsende- und des Entleiherbetriebs danach, ob der Verleiher als Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972, § 99 Nr. 34 Eingruppierung; BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60).

    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs hätte nur bei der Erstüberlassung bestanden, wenn im Entleiherbetrieb eine kürzere Regelarbeitszeit gegolten hätte als im Verleiherbetrieb (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60).

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Sie stehen daher selbstständig nebeneinander (st. Rspr. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 6 b der Gründe, BAGE 98, 60).
  • LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06

    Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats bei der Eingruppierung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Beschwerdekammer folgt, kann ein Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (BAG vom 19.06.2001 1 ABR 43/00, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer; BAG vom 02.04.1996 1 ABR 47/95, AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz; BAG vom 15.12.1992 1 ABR 38/92, AP Nr. 7 zu § 14 AÜG; BAG vom 01.12.1992 1 ABR 30/92, EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen in § 14 Abs. 1, 2 und 3 AÜG die betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeit für Leiharbeitnehmer nicht abschließend regeln (BAG vom 19.06.2001 1 ABR 43/00, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer).

    Mit dieser Regelung räumt der Gesetzgeber unter betriebsverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten den durch Vertrag begründeten Beziehungen zum Verleiher den Vorrang ein (BAG vom 19.06.2001 1 ABR 43/00, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer; BAG vom 22.03.2000 7 ABR 34/98, AP Nr. 8 zu § 14 AÜG; BAG vom 15.12.1992 1 ABR 38/92, AP Nr. 7 zu § 14 AÜG).

    Demgegenüber kommt die betriebsverfassungsrechtliche Repräsentation von Leiharbeitnehmern durch den Betriebsrat des Entleiherbetriebes nur ausnahmsweise in Betracht, und zwar dann, wenn aufgrund des Normzwecks des Mitbestimmungsrechts einerseits und der Gestaltungsbefugnisse des Arbeitgebers des Entleiherbetriebs andererseits eine betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung der Leiharbeitnehmer auch zum Entleiherbetrieb erforderlich ist, weil sonst die Schutzfunktion des Betriebsverfassungsrechts außer Kraft gesetzt würde (vgl. BAG vom 19.06.2001 1 ABR 43/00, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer; BAG vom 15.12.1992 1 ABR 38/92, AP Nr. 7 zu § 14 AÜG).

    Das gilt beispielsweise für die Mitbestimmung des Verleiherbetriebsrats bei der Entsendung eines Leiharbeitnehmers, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Versetzung im Sinne von § 99 i.V.m. § 95 Abs. 3 BetrVG darstellt (BAG vom 19.06.2001 1 ABR 43/00, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer; BAG vom 02.11.1993 1 ABR 36/93, NZA 1994, 627).

    Ausschlaggebend für die Begründung eines Mitbestimmungsrechts des Entleiherbetriebsrats hinsichtlich der Eingruppierung der im Entleiherbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer nach § 99 BetrVG kann dementsprechend nicht allein die Schutzlückenargumentation des Beteiligten zu 2) sein, vielmehr muss sich die Zuständigkeit für die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten in Bezug auf Leiharbeitnehmer nach dem Gegenstand des jeweiligen Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht des jeweiligen Betriebsinhabers bestimmen (BAG vom 19.06.2001 1 ABR 43/00, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer; BAG vom 15.12.1992 1 ABR 38/92, AP Nr. 7 zu § 14 AÜG).

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    aa) Betriebsangehörige Arbeitnehmer sind nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsinhaber stehen und die in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert sind (vgl. 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 9 Nr. 4, zu B II 1 b der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144 = AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B II a aa der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60 = AP BetrVG 1972 § 87 Leiharbeitnehmer Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 63, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Sie stehen daher selbstständig nebeneinander (st. Rspr. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 6 b der Gründe, BAGE 98, 60).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14

    Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD -

  • LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 44/11

    Heilung eines fehlerhaften Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung

  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15

    Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten

  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14

    Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16

    Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2016 - PL 15 S 408/15

    Beteiligung des Personalrats an der Arbeitsanweisung zum Ein- und Ausstempeln

  • BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06

    Betriebsverfassungsrecht - Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07

    Mitbestimmung bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

  • BAG, 29.07.2003 - 3 ABR 34/02

    Vorrang des Tarifvertrags und abschließende Regelung durch Tarifvertrag in der

  • VG Frankfurt/Main, 15.08.2011 - 23 K 863/11

    Wählbarkeit

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12

    DRK-Schwesternschaft e. V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 3/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2015 - 6 TaBV 4/15

    Unterlassungsanspruch - Dienstplan - Mitbestimmung - Lage der Arbeitszeit

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 36/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit

  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

  • LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von

  • LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit,

  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2015 - 6 TaBV 7/15

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Zuweisung von neu eingestellten

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 5 TaBV 5/05

    Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates beim Einsatz von

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr -

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07

    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2018 - 12 TaBVGa 3/18

    Gerichtlicher Abbruch der Wahl des Gesamtbetriebsrats auf der Grundlage einer

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 13/12

    DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

  • LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 TaBV 7/14

    Zuständiger Betriebsrat für Ausgleichszeitraum und Schwankungsbreite -

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 16 Ta 47/03

    Vergleich mit Unterlassungsverpflichtung; vollstreckungsfähiger Inhalt

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07

    Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Entleiherbetriebsrates wegen des

  • LAG Hessen, 04.09.2007 - 5 TaBV 88/07

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Freistellungen - Begründungsumfang im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12

    Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit auf

  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 11/03

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl und Anzahl der freizustellenden

  • ArbG Herne, 05.06.2002 - 1 BV 1/02

    Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes von seiner beruflichen Tätigkeit;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 2 TaBVGa 6/18

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern

  • LAG Köln, 03.12.2009 - 9 TaBV 76/09

    Unbestimmte Unterlassungsverpflichtung zur Anordnung und Durchführung von

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (17) TaBV 23/01

    Zur Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrates bei Einstellung von

  • LAG Köln, 03.09.2003 - 3 TaBV 88/02

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Wahlberechtigung, Größe des Betriebsrats,

  • VG Gießen, 19.11.2010 - 22 K 4192/09

    Die Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit für das einem

  • LAG Köln, 07.06.2011 - 12 TaBV 96/10

    Mitbestimmung beim Einsatz von Busfahrern aus Fremdunternehmen bei der Abwicklung

  • LAG Köln, 21.08.2009 - 11 TaBV 60/08

    Mitbestimmung bei Versetzung von Beamten der Vermittlungs- und

  • LAG Hessen, 30.06.2011 - 9 TaBV 209/10

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei

  • ArbG Erfurt, 13.08.2021 - 7 BV 26/20

    Arbeitszeitenverlängerung mit Teilzeitbeschäftigten ohne Betriebsratszustimmung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2007 - 4 Sa 291/06

    Konzernleihe - gemeinsamer Betrieb - einheitlicher Leitungsapparat

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (15) TaBV 24/01

    Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (9) TaBV 33/01

    Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines

  • VG Frankfurt/Main, 19.06.2006 - 23 L 850/06

    Keine Zuständigkeit des Personalrats eines Personal stellenden Betriebes für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht