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   BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00   

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https://dejure.org/2001,253
BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00 (https://dejure.org/2001,253)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2001 - 1 ABR 25/00 (https://dejure.org/2001,253)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 (https://dejure.org/2001,253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Zivildienstleistenden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99
    Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Zivildienstleistenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung bei Anforderung von Zivildienstleistenden

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Einstellung von Zivildienstleistenden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Anforderung von Zivildienstleistenden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.6.2001)

    Mitbestimmung auch bei der Einstellung von Zivildienstleistenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 70
  • MDR 2002, 38
  • NJ 2002, 164
  • BB 2001, 1799
  • BB 2001, 2380
  • BB 2002, 47
  • DB 2002, 1278
  • JR 2002, 220
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Der konkrete Streitfall ist insoweit Ausdruck einer allgemeinen Rechtsfrage, die über den konkreten Anlaßfall hinaus zu entscheiden ist (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - BAGE 91, 235).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Die Anwendung des § 99 BetrVG kommt auch in Betracht, wenn die fraglichen Personen überhaupt nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen (für Selbständige BAG 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337; für Personen, die im Betrieb eine Ausbildung erhalten BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 79).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Sollte ein allgemeiner Unterlassungsanspruch bei einer solchen personellen Einzelmaßnahme als Anspruchsgrundlage in Betracht zu ziehen sein, wäre ein Antrag auf eine zukünftige Leistung gemeint, der einem Feststellungsantrag nicht entgegenstünde (BAG 7. November 1995 - 3 AZR 952/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bühnen Nr. 1).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Das Arbeitsverhältnis der Personen kann auch zu einem Dritten bestehen (vgl. Senat 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142, 148).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Da Verfahrensvorschriften kein Selbstzweck sind, sondern der Wahrung der materiellen Rechte der Prozeßbeteiligten dienen und die einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits sicherstellen sollen (GmS OGB 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - AP ZPO § 129 Nr. 2 = EzA ZPO § 518 Nr. 42), genügt es, wenn die Zustimmungserklärung in dieser Form übermittelt wird, die keinen vernünftigen Zweifel läßt, daß die Erklärung wirksam abgegeben wurde.
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95

    Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S. 3 SGG

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Dabei ist es als ausreichend anzusehen, daß der Sprungrechtsbeschwerdeführer per Telefax die ihm durch Telefax übermittelte, vom Gegner bzw. dessen Vertreter eigenhändig unterzeichnete Zustimmungserklärung der Rechtsmittelschrift beigelegt hat, das Rechtsmittelgericht also das "Original" des beim Rechtsmittelführer eingegangenen Telefaxes erhält (BSG 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 11; 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 12).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Die Anwendung des § 99 BetrVG kommt auch in Betracht, wenn die fraglichen Personen überhaupt nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen (für Selbständige BAG 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337; für Personen, die im Betrieb eine Ausbildung erhalten BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 79).
  • BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00

    Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Zivildienstleistende sind keine Arbeitnehmer im Sinne der Definition der §§ 5, 6 BetrVG (Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 5 Rn. 100; Kraft/GK-BetrVG 6. Aufl. § 5 Rn. 49; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 5 Rn. 110; die Wahlberechtigung von Zivildienstleistenden ablehnend DKK-Schneider BetrVG 7. Aufl. § 7 Rn. 12; zu Beamten BAG 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62, zu II 1 der Gründe, und zuletzt BAG 28. März 2001 - 7 ABR 21/00 - zVv.).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Dabei ist es als ausreichend anzusehen, daß der Sprungrechtsbeschwerdeführer per Telefax die ihm durch Telefax übermittelte, vom Gegner bzw. dessen Vertreter eigenhändig unterzeichnete Zustimmungserklärung der Rechtsmittelschrift beigelegt hat, das Rechtsmittelgericht also das "Original" des beim Rechtsmittelführer eingegangenen Telefaxes erhält (BSG 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 11; 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 12).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97

    Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
    Zivildienstleistende sind keine Arbeitnehmer im Sinne der Definition der §§ 5, 6 BetrVG (Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 5 Rn. 100; Kraft/GK-BetrVG 6. Aufl. § 5 Rn. 49; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 5 Rn. 110; die Wahlberechtigung von Zivildienstleistenden ablehnend DKK-Schneider BetrVG 7. Aufl. § 7 Rn. 12; zu Beamten BAG 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62, zu II 1 der Gründe, und zuletzt BAG 28. März 2001 - 7 ABR 21/00 - zVv.).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen gemäß § 99 BetrVG vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft (12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 a aa der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70, zu B II 2 der Gründe).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats schließt der Umstand, dass die Eingliederung einer im Betrieb beschäftigten Person auf einem an diese gerichteten Verwaltungsakt beruht, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen gemäß § 99 BetrVG nicht von vorneherein aus (vgl. 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 -BAGE 98, 70, zu B II 2 der Gründe).

    Folgt jedoch das behördliche Handeln der tatsächlichen Auswahlentscheidung des Arbeitgebers, wird die mitzubestimmende Arbeitgeberentscheidung vor und im Hinblick auf die Zuweisung durch die Behörde getroffen (vgl. 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Maßgebend ist, ob die von den betreffenden Personen zu verrichtenden Tätigkeiten ihrer Art nach weisungsgebunden und dazu bestimmt sind, der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen, so daß sie vom Betriebsinhaber organisiert werden müssen (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290 mwN; 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung gegenüber den betreffenden Personen wahrnehmen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 a aa der Gründe mwN; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70, zu B II 2 der Gründe; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3, zu B III 1 der Gründe mwN).

    Diese können zugleich in einem Arbeitsverhältnis oder einem sonstigen Rechtsverhältnis zu einem Dritten stehen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - aaO, zu B II 2 a bb der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - aaO).

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