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   BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00   

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BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00 (https://dejure.org/2001,1225)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2001 - 3 AZR 557/00 (https://dejure.org/2001,1225)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 (https://dejure.org/2001,1225)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Gleichbehandlung; ; BetrAVG § 1 Zusatzversorgung; ; Ersatzschulfinanzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen § 8; ; Ersatzschulfinanzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzversorgung; Gleichbehandlung; billigenswerte Differenzierungsgründe; Zweck der Leistung; Refinanzierung nach dem Ersatzschulfinanzgesetz; allgemeine Ordnung; Begünstigung einzelner Arbeitnehmer; Vorabentscheidung des EuGH; mittelbare Diskriminierung wegen des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; Ersatzschulfinanzgesetz NRW §§ 8, 9; EG-Vertrag Art. 141, 234
    Zulässige Ungleichbehandlung aus wirtschaftlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 90
  • NZA 2002, 557
  • DB 2002, 436
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Dieser Antrag ist iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt (vgl. ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, 266).

    Dieser Aufwand kann beiden Parteien erst dann zugemutet werden, wenn der Verschaffungsanspruch dem Grunde nach fest steht (vgl. ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239 f.; 27. Januar 1998 - 3 AZR 415/96 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 7, zu A III 2 der Gründe).

  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 578/96

    Rentenfähiger Arbeitsverdienst und Provisionen

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Eine Ungleichbehandlung ist trotz vergleichbarer Lage gerechtfertigt, wenn es für die Abgrenzung der begünstigten und ausgeschlossenen Arbeitnehmergruppen billigenswerte Gründe gibt (vgl. ua. BAG 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - BAGE 78, 272, 275; 17. Februar 1998 - 3 AZR 578/96 - BAGE 88, 32, 34).

    c) Die Klägerin kann sich nicht darauf berufen, daß es für die Beurteilung der Differenzierungsgründe auf den Zweck der Leistung ankommt (vgl. ua. BAG 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 347; 17. Februar 1998 - 3 AZR 578/96 - BAGE 88, 32, 35 mwN).

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Aus dem Klagevorbringen und insbesondere aus der Verweisung auf das Urteil des Senats vom 25. April 1995 (- 3 AZR 446/94 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 25 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8) ergibt sich, daß der Antrag der Klägerin auf Feststellung eines Verschaffungsanspruchs gerichtet ist.

    Im Recht der betrieblichen Altersversorgung ist zwar der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eine selbständige Anspruchsgrundlage (§ 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG), wenn der Verstoß gegen diesen Grundsatz nur durch Zahlung einer Betriebsrente an die ohne sachlichen Grund ausgeschlossenen Arbeitnehmer zu beseitigen ist (vgl. ua. BAG 25. April 1995 - 3 AZR 446/94 - aaO, zu B II 1 der Gründe mwN).

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Eine Umkehr der Beweislast kommt nur dann in Betracht, wenn Arbeitnehmer dem ersten Anschein nach diskriminiert sind (EuGH 27. Oktober 1993 - Rs C-127/92 - EuGHE I 1993, 5535, zu Nr. 14 der Gründe; 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - EuGHE I 1995, 1275 [Dansk Industri], zu Nr. 24 der Gründe).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Eine Umkehr der Beweislast kommt nur dann in Betracht, wenn Arbeitnehmer dem ersten Anschein nach diskriminiert sind (EuGH 27. Oktober 1993 - Rs C-127/92 - EuGHE I 1993, 5535, zu Nr. 14 der Gründe; 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - EuGHE I 1995, 1275 [Dansk Industri], zu Nr. 24 der Gründe).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Regelung enthält nur dann eine verbotene mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (vgl. ua. EuGH 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - EuGHE 1986, 1607 ff. [Bilka]; 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - EuGHE I 1992, 3589 [Bötel]; BAG 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44, 51 mwN).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Regelung enthält nur dann eine verbotene mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (vgl. ua. EuGH 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - EuGHE 1986, 1607 ff. [Bilka]; 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - EuGHE I 1992, 3589 [Bötel]; BAG 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44, 51 mwN).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Regelung enthält nur dann eine verbotene mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (vgl. ua. EuGH 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - EuGHE 1986, 1607 ff. [Bilka]; 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - EuGHE I 1992, 3589 [Bötel]; BAG 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44, 51 mwN).
  • LAG Köln, 07.06.2000 - 3 Sa 285/00
    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Juni 2000 - 3 Sa 285/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
    Vieles spricht für einen unternehmensbezogenen Anwendungsbereich (vgl. dazu BAG 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79, zu III 1 der Gründe mwN zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96

    Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 113/97

    Gleichbehandlung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 03.04.1957 - 4 AZR 644/54

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Vergleichbare Arbeitnehmer - Bevorzugte

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 661/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 524/02

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung

    Diese Grundsätze gelten auch für Leistungen, die der Arbeitgeber freiwillig gewährt (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90; 7. Juni 2000 - 10 AZR 349/99 - 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79 mwN).

    Eine derartige Verknüpfung mit einer Fremdfinanzierung stellt eine im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beachtende und zulässige Zwecksetzung dar (vgl. für fremdfinanzierte Versorgungsleistungen BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90, 96, zu II 2 c der Gründe).

    Zu dieser Situation des Fehlens jeglicher vertraglicher Bindung des Arbeitgebers hinsichtlich der begehrten Leistung bzw. Zusage betont der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in der genannten Entscheidung vom 19. Juni 2001, daß wirtschaftliche Gründe, die sogar Eingriffe in bereits erteilte Versorgungszusagen rechtfertigen erst recht als sachlicher Grund für die Nichterteilung einer Versorgungszusage in Betracht kommen (BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90, 94, zu II 2 a der Gründe).

    Vielmehr genügt es, daß durch den Ausschluß einer bestimmten Arbeitnehmergruppe von solchen Zusagen bzw. Leistungen wirtschaftliche Belastungen vermieden werden, die bei den begünstigten Arbeitnehmern nicht entstehen (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90).

    Es ist dann nicht sachfremd, sondern nachvollziehbar und einleuchtend, daß der Arbeitgeber entsprechende Aufwendungen für die anderen Arbeitnehmer, die er aus eigenen Mitteln bestreiten müßte, nicht erbringen und die sich daraus ergebende finanzielle Belastung nicht übernehmen will (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90, 94 ff., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Maßregelungsverbot - Betriebsrentenrecht

    Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eine selbständige Anspruchsgrundlage, wenn der Verstoß gegen diesen Grundsatz nur durch Zahlung einer Betriebsrente an die zu Unrecht ausgeschlossenen Arbeitnehmer zu beseitigen ist (BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90, zu II der Gründe).

    Das Gebot der Gleichbehandlung greift erst dann ein, wenn der Arbeitgeber nach bestimmten generalisierenden Prinzipien Leistungen gewährt (BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90, 96).

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 61/07

    Korrekturklausel in einer Dynamisierungsvereinbarung

    Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eine selbständige Anspruchsgrundlage, wenn der Verstoß gegen diesen Grundsatz nur durch Zahlung einer Betriebsrente an die zu Unrecht ausgeschlossenen Arbeitnehmer zu beseitigen ist (BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - zu II der Gründe, BAGE 98, 90).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Wird für ein Unternehmen erstmals eine Übergangsversorgung eingeführt, begegnet es keinen Bedenken, wenn mit Rücksicht auf die insgesamt entstehenden Kosten nicht alle bereits zurückgelegten Beschäftigungsjahre rentensteigernd berücksichtigt werden, sondern ein Stichtag gewählt wird, der - wie hier der 1. Januar 1995 - dem Datum entspricht, seit dem die Tarifvertragsparteien mit dem Abschluss von Tarifverträgen für dieses Unternehmen beauftragt sind (vgl. zur Berücksichtigung von Kosten bei Einführung der betrieblichen Altersversorgung BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90).
  • LAG Berlin, 21.06.2002 - 8 Sa 657/02

    Voraussetzungen der Verpflichtung zur Zahlung einer Weihnachtsgratifikation;

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  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 463/01

    Tarifliche Versorgungsregelung - nichteheliche Kinder

    In Anlehnung an die zur mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung entwickelten Kriterien (vgl. ua. EuGH 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - [Rinner-Kühn] EuGHE 1989, 2743, 2760 f. = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 16 = EzA LohnFG § 1 Nr. 107; 4. Juni 1992 - Rs C-360/90 - [Bötel] EuGHE I 1992, 3589, 3612 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 108; 27. Oktober 1993 - Rs C-127/92 - [Enderby] EuGHE I 1993, 5535, 5559 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 50 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20; BAG 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - BAGE 72, 64, 72 ff.; 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 23, zu III der Gründe) liegt eine mittelbare Diskriminierung wegen der unehelichen Geburt vor, wenn die Regelung einen wesentlich höheren Anteil der nichtehelichen Kinder als der ehelichen Kinder nachteilig trifft und dies nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist, die .
  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 268/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (ebenso § 1 b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG nF) ist der Gleichbehandlungsgrundsatz eine selbständige, betriebsrentenrechtliche Anspruchsgrundlage, wenn der Verstoß gegen diesen Grundsatz nur dadurch zu beseitigen ist, daß die begünstigende Regelung auch auf die benachteiligten Arbeitnehmer angewandt wird (vgl. ua. BAG 25. April 1995 - 3 AZR 446/94 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 25 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8, zu B II 1 der Gründe; 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 23, zu II der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 03.07.2002 - 15 Sa 1706/01

    Fremdfinanzierung von übertariflichen Vergütungen als Sachgrund für eine

    In dem Fall, den das Bundesarbeitsgericht am 19.06.2001 (3 AZR 557/00, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) zu entscheiden hatte, hat es befunden, dass ein Arbeitgeber, der eine genehmigte Ersatzschule und ein Internat betreibt, nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, wenn er die Refinanzierungsmöglichkeit des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes ausschöpfe und nur den in der Schule, nicht aber den im Internat beschäftigten Arbeitnehmern eine Zusatzversorgung zusage.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.06.2001 (a.a.O.) in seinen Gründen II 2 c ausgeführt hat, stellt die Ausschöpfung der Refinanzierungsmöglichkeit dergestalt, dass sich die Kosten für den Arbeitgeber bei einer wirtschaftlichen Betrachtung kostenneutral als "durchlaufende Posten" darstellen, einen im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes beachtlichen Sachgrund für die Ungleichbehandlung dar.

  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 668/02

    Tarifauslegung - tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Abendpersonal an

    Dieser Aufwand kann beiden Parteien erst dann zugemutet werden, wenn der Verschaffungsanspruch dem Grunde nach feststeht (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239 f.; 27. Januar 1998 - 3 AZR 415/96 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 7; 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90).
  • LAG Hamm, 14.05.2005 - 8 Sa 2371/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

    Der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.06.2001 - 3 AZR 557/00 - AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung), welche die unterschiedliche Gewährung von Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung bestehender Refinanzierungsmöglichkeiten nach dem Ersatzschulfinanzgesetzt betrifft, lässt sich keineswegs der allgemeine Grundsatz entnehmen, die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmergruppen sei stets unter dem Gesichtspunkt unterschiedlicher Profitabilität des Arbeitsverhältnisses zulässig.
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 Sa 1562/02

    Verschaffung einer Zusatzversorgung

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2197/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 (11) Sa 40/03

    Vergütung von Bereitschaftsdienst im kirchlichen Bereich: Streit über die

  • LAG München, 16.11.2005 - 10 Sa 249/05

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Berlin, 01.07.2002 - 7 Sa 172/02

    Entgelt, Gleichbehandlungsgrundsatz, Sachgrund, Finanzierung, Drittmittel

  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 269/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ArbG Darmstadt, 24.09.2009 - 8 Ca 419/09

    Eingruppierung als Maschinenführer - Lohn- und Gehaltstarifvertrag der Brot- und

  • LAG Hessen, 11.12.2007 - 4 Sa 1432/07

    Eingruppierung einer ungelernten Arbeitskraft in der hessischen Brot- und

  • LAG Hessen, 13.12.2007 - 4 Sa 1433/07

    Eingruppierung einer ungelernten Arbeitskraft in der hessischen Brot- und

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