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   BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 R   

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https://dejure.org/2001,288
BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 R (https://dejure.org/2001,288)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 R (https://dejure.org/2001,288)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2001 - 4 AZR 703/00 R (https://dejure.org/2001,288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    TVG § 3 Verbandsaustritt; ; TVG § ... 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5; ; Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter vom 5. September 1995 § 21 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter vom 5. September 1995 in der Fassung vom 17. Oktober 1997 § 19 a

  • RA Kotz

    Verbandsaustritt - Ende der Tarif-Nachbindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ende der verlängerten Tarifgebundenheit (Nachgeltung, Nachbindung) im Sinne des § 3 Abs. 3 TVG durch Änderung des Tarifvertrages - hier: "Härteklausel" vom 17. Oktober 1997 "in Ergänzung des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter vom 5. September 1995" - Im ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 3, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 5; BRTV Apothekenmitarbeiter vom 5. 9. 1995 § 21; BRTV für Apothekenmitarbeiter vom 5. 5. 1995 i. d. F. vom 17. 10. 1997 § 19a
    Tarifbindung nach Verbandsaustritt: Beendigung der Nachbindung durch Änderung des Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verbandsaustritt - Ende der Tarifgebundenheit durch Tarifänderung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbandsaustritt - Ende der Tarifgebundenheit durch Tarifänderung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Tarifbindung: Änderung von Tarifverträgen begünstigt Tarifflucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 283
  • MDR 2002, 586
  • NZA 2002, 748
  • NJ 2002, 388
  • BB 2002, 1048
  • DB 2002, 642
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 215/00

    Tarifangleichung Ost - West, Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00
    Das hat der Senat mit seinem Urteil vom 4. April 2001 (- 4 AZR 215/00 - AP TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 9 = EzA TVG § 3 Nr. 21, zu I 2 der Gründe) bestätigt.

    Die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG schließt sich auch bei einem Verbandsaustritt dem Ende der verlängerten Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 3 TVG an (vgl. zuletzt Senat 4. April 2001 - 4 AZR 215/00 - aaO, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 515/57

    Tarifvertrag - Nachwirkung der Rechtsnormen - Betriebsübliche Regelung -

    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00
    Die Weitergeltung (Nachwirkung) von Inhaltsnormen eines Tarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich jedoch nicht auf Arbeitsverhältnisse, die erst während des Nachwirkungszeitraumes begründet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90; zuletzt Senat 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - BAGE 89, 241).
  • LAG Sachsen, 21.06.2000 - 10 Sa 931/99
    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2000 - 10 Sa 931/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92

    Tarifbindung nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00
    Der Senat hat im Urteil vom 4. August 1993 (- 4 AZR 499/92 - BAGE 74, 41) entschieden, daß beiderseitige Tarifgebundenheit auch dann gegeben ist, wenn ein im Arbeitsverhältnis stehender Arbeitnehmer im Nachbindungszeitraum in die Gewerkschaft eintritt.
  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 339/91

    Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts

    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00
    bb) Der Senat hat für den Fall der Änderung des Tarifvertrages erkannt, daß jede Änderung eines Tarifvertrages als Beendigung iSd. § 3 Abs. 3 TVG - auch hinsichtlich der unveränderten Bestimmungen - anzusehen ist (18. März 1992 - 4 AZR 339/91 - AP TVG § 3 Nr. 13 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 14).
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 403/97

    Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00
    Die Weitergeltung (Nachwirkung) von Inhaltsnormen eines Tarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG erstreckt sich jedoch nicht auf Arbeitsverhältnisse, die erst während des Nachwirkungszeitraumes begründet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90; zuletzt Senat 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - BAGE 89, 241).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00
    cc) Der Senat hat mit Urteil vom 17. Mai 2000 (- 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367, 375 f.) entschieden, daß die Tarifgebundenheit an einen dynamischen Verweisungstarifvertrag gem. § 3 Abs. 3 TVG mit der Änderung des Bezugstarifvertrages endet.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.05.1999 - 8 Sa 695/98
    Auszug aus BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00
    Dieser Auffassung hat sich ein Teil der Literatur angeschlossen (ua. Wiedemann/Oetker TVG 6. Aufl. § 3 Rn. 70 ff.; Hanau/Kania DB 1995, 1229, 1232; Stein Tarifvertragsrecht Rn. 174; derselbe AuR 2000, 147).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Die Fortgeltung der Bindung an den Tarifvertrag ist durch die frühere Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband legitimiert (BAG 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c dd [1] der Gründe, BAGE 99, 283, 287).

    Der Gestaltungsauftrag der Tarifvertragsparteien wird durch § 3 Abs. 3 TVG, der eine Flucht aus dem Tarifvertrag verhindern soll, gesichert (BAG 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c dd [1] der Gründe, BAGE 99, 283, 287).

    Das ergibt sich aus der für die geänderten Tarifnormen nunmehr fehlenden mitgliedschaftlichen Legitimation des Verbandshandelns für das ehemalige Mitglied (Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c dd [1] der Gründe, BAGE 99, 283, 286 ff.; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - zu B II 2 der Gründe).

    Das gilt nicht nur für die geänderten Normen des Tarifvertrages, sondern betrifft auch dessen unveränderte Regelungen (zB Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c bb der Gründe, BAGE 99, 283, 287).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Die gesetzliche Anordnung der Nachbindung dient der Vermeidung der Folgen einer Tarifflucht durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband (Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283, 287).
  • LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 Sa 78/07

    Beendigungszeitpunkt der Bindung eines Arbeitgebers an den Tarifvertrag bei

    Enden kann der Tarifvertrag aufgrund des Ablaufs einer vereinbarten Befristung, aufgrund einer einvernehmlichen Aufhebung durch die Tarifvertragsparteien oder aufgrund einer Kündigung durch eine der Tarifvertragsparteien (dazu BAG, Urteil vom 7. November 2001, 4 AZR 703/00, NZA 2002, 748).

    Zur Absicherung des Gestaltungsauftrages der Tarifvertragsparteien soll die Flucht des Arbeitgebers aus dem Tarifvertrag verhindert werden (BAG, Urteil vom 7. November 2001, 4 AZR 703/00, NZA 2002, 748).

    Der Gemeinsame Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte in der weiterverarbeitenden Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes vom 13. März 1987 in der Fassung vom 5. Dezember 1997 wurde in der Zeit nach dem Austritt der Beklagten aus dem Verband der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes auch nicht inhaltlich geändert, was zu einer Beendigung des Tarifvertrages auch hinsichtlich der nicht geänderten Normen des Tarifvertrages hätte führen können (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 27. September 2001, 2 AZR 236/00, NZA 2002, 750, und BAG, Urteil vom 7. November 2001, 4 AZR 703/00, NZA 2002, 748).

    Damit sichert § 3 Absatz 3 TVG auch den Gestaltungsauftrag der Tarifvertragsparteien (dazu BAG, Urteil vom 7. November 2001, 4 AZR 703/00, NZA 2002, 748, und BAG, Urteil vom 13. Dezember 1995, 4 AZR 1062/94, BAGE 82, 27), und damit letztlich auch eine funktionsfähige Tarifautonomie.

    Die Fortgeltung der Bindung an den Tarifvertrag ist daher letztlich durch die frühere Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband legitimiert (BAG, Urteil vom 7. November 2001, 4 AZR 703/00, NZA 2002, 748; zu diesem Gesichtspunkt außerdem: BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2000, 1 BvR 945/00, NZA 2000, 947, unter II 2 b der Gründe, und - im Zusammenhang mit der Nachwirkung - auch BAG, Urteil vom 15. Oktober 2003, 4 AZR 573/02, NZA 2004, 387, unter I 3 b der Gründe).

    Denn zum einen führt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits jede nach dem Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband erfolgende inhaltliche Änderung des Tarifvertrages zum Ende der Tarifbindung auch in Bezug auf die Teile des Tarifvertrages, die nicht geändert wurden (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 27. September 2001, 2 AZR 236/00, NZA 2002, 750, und BAG, Urteil vom 7. November 2001, 4 AZR 703/00, NZA 2002, 748).

    Demgemäß hat das Bundesarbeitsgericht bislang, soweit für die Kammer ersichtlich, auch in keiner Entscheidung erwogen, dass es unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine zeitliche Begrenzung der Dauer der Nachbindung nach § 3 Absatz 3 TVG geben könnte, auch nicht in Fällen, in denen diese Nachbindung länger dauerte (wie etwa in dem Fall, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1991, 8 AZR 166/90, NZA 1991, 779 zugrunde lag: ein Jahr Nachbindung mit anschließender Nachwirkung; oder bei dem Fall, um den es in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 2001, 4 AZR 703/00, NZA 2002, 748, ging: erstmalige Kündbarkeit des Tarifvertrages erst zwei Jahre nach Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband; oder bei dem Fall, der Gegenstand des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 4. April 2001, 4 AZR 237/00, NZA 2001, 1085, ist: erstmalige Kündbarkeit des Tarifvertrages erst zweieinhalb Jahre nach Austritt des Arbeitnehmers aus der Gewerkschaft).

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