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   BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00   

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BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 (https://dejure.org/2001,451)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 (https://dejure.org/2001,451)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 (https://dejure.org/2001,451)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung in einem "Vier-Augen-Gespräch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Drohung - Außerordentliche Kündigung - Vier-Augen-Gespräch - Weiterbeschäftigung

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 142 Abs. 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § 398 Abs. 1; ; ZPO § 448; ; ZPO § 451

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht - Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung in einem "Vier-Augen-Gespräch"; Parteivernehmung zur Aufklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweiswürdigung bei erstinstanzlicher Parteivernehmung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123 Abs. 1, § 142 Abs. 1; ZPO § 141, § 286 Abs. 1, § 398 Abs. 1, §§ 448, 451
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung in einem "Vier-Augen-Gespräch"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 100, 52
  • NJW 2002, 2196
  • NZA 2002, 731
  • NJ 2002, 500
  • BB 2002, 1494 (Ls.)
  • BB 2002, 1814
  • DB 2002, 1328
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 - BAGE 41, 229, 236; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen die Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 199; 21. März 1996 aaO; 12. August 1999 aaO).

    Nur wenn unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muß, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung oder zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen (BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875, 877; 21. März 1996 aaO; 12. August 1999 aaO).

    Wenn auch der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung trägt und deshalb die Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen muß, die die angedrohte außerordentliche Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (BAG 15. Mai 1997 - 2 AZR 43/96 - BAGE 86, 7, 12; 12. August 1999 aaO), macht die Revision zu Recht geltend, daß das Berufungsgericht es versäumt habe, die Aussage des vom Arbeitsgericht als Partei vernommenen Klägers in seine Würdigung einzubeziehen (§ 286 Abs. 1 ZPO) bzw. ihn gegebenenfalls erneut zu vernehmen (§ 398 Abs. 1 ZPO).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 - BAGE 41, 229, 236; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).

    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 22. Dezember 1982 aaO; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 21. März 1996 aaO).

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen die Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 199; 21. März 1996 aaO; 12. August 1999 aaO).

    Nur wenn unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muß, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung oder zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen (BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875, 877; 21. März 1996 aaO; 12. August 1999 aaO).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Diese Grundsätze gelten für die Parteivernehmung gemäß § 451 ZPO entsprechend (BGH 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363, 364).

    Steht der einen Partei ein Zeuge in der Person eines ihrer Repräsentanten zur Seite, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlungen geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann, stellt dies in einem späteren Gerichtsverfahren eine Benachteiligung dar, die im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 448 ZPO zu berücksichtigen ist (BGH 9. Oktober 1997 - IX ZR 269/96 - NJW 1998, 306, 307; 16. Juli 1998 aaO; zusammenfassend: Musielak/Huber ZPO 2. Aufl. § 448 Rn. 7).

    Nachdem das Arbeitsgericht die Parteivernehmung durchgeführt hat, kann letztlich dahingestellt bleiben, ob das erkennende Gericht die Benachteiligung der einen Partei nur über den Weg einer Parteivernehmung lösen kann (so wohl EGMR Urteil vom 27. Oktober 1993 - 37/1992/382/460 - NJW 1995, 1413; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 448 Rn. 4) oder ob - wofür allerdings alles spricht - dem Grundsatz der Waffengleichheit auch dadurch Genüge getan werden kann, daß die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des "Vier-Augen-Gesprächs" benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (BGH 16. Juli 1998 aaO; 9. Oktober 1997 aaO; Sächs. LAG 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - NZA-RR 2000, 497, 498).

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 22. Dezember 1982 aaO; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 21. März 1996 aaO).

    Sie kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BAG 30. September 1993 aaO).

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 - BAGE 41, 229, 236; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).

    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 22. Dezember 1982 aaO; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 21. März 1996 aaO).

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 - BAGE 41, 229, 236; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen die Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 199; 21. März 1996 aaO; 12. August 1999 aaO).

  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Steht der einen Partei ein Zeuge in der Person eines ihrer Repräsentanten zur Seite, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlungen geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann, stellt dies in einem späteren Gerichtsverfahren eine Benachteiligung dar, die im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 448 ZPO zu berücksichtigen ist (BGH 9. Oktober 1997 - IX ZR 269/96 - NJW 1998, 306, 307; 16. Juli 1998 aaO; zusammenfassend: Musielak/Huber ZPO 2. Aufl. § 448 Rn. 7).

    Nachdem das Arbeitsgericht die Parteivernehmung durchgeführt hat, kann letztlich dahingestellt bleiben, ob das erkennende Gericht die Benachteiligung der einen Partei nur über den Weg einer Parteivernehmung lösen kann (so wohl EGMR Urteil vom 27. Oktober 1993 - 37/1992/382/460 - NJW 1995, 1413; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 448 Rn. 4) oder ob - wofür allerdings alles spricht - dem Grundsatz der Waffengleichheit auch dadurch Genüge getan werden kann, daß die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des "Vier-Augen-Gesprächs" benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (BGH 16. Juli 1998 aaO; 9. Oktober 1997 aaO; Sächs. LAG 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - NZA-RR 2000, 497, 498).

  • BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 111/72

    Unzulässigkeit der Parteivernehmung bei geklärter Beweisfrage

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Auch von der Würdigung der Aussagen einer Partei darf das Berufungsgericht nicht abweichen, ohne die Partei erneut vernommen zu haben (BGH 24. Oktober 1973 - VIII ZR 111/72 - MDR 1974, 223; 28. September 1981 - II ZR 11/81 - MDR 1982, 297).
  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 11/81

    Schadensersatz für verlorene Fracht wegen Untergang eines Schiffs -

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Auch von der Würdigung der Aussagen einer Partei darf das Berufungsgericht nicht abweichen, ohne die Partei erneut vernommen zu haben (BGH 24. Oktober 1973 - VIII ZR 111/72 - MDR 1974, 223; 28. September 1981 - II ZR 11/81 - MDR 1982, 297).
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
    Die Parteivernehmung von Amts wegen darf nur angeordnet werden, wenn auf Grund einer vorangegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (st. Rspr. BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - AP GrO kath. Kirche Art. 4 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 45; BGH 5. Juli 1989 - VIII ZR 334/88 - LM ZPO § 448 Nr. 7).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

  • BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 379/90

    Erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz - Außerordentliche Kündigung aus

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 43/96

    Anfechtung eines in der Revisionsinstanz geschlossenen Vergleichs wegen

  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

  • LAG Sachsen, 03.03.2000 - 3 Sa 778/99

    Wirksamkeit eines vom Arbeitnehmer angefochtenen Aufhebungsvertrages;

  • LAG Sachsen, 15.09.1999 - 2 Sa 519/99

    Erweiterte Auslegung des § 448 ZPO unter dem Gesichtspunkt der sogenannten

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Eine Vernehmung der beweispflichtigen Partei gemäß § 448 ZPO setzt allerdings voraus, dass die Partei sich in Beweisnot befindet, ihr also keine Beweismittel zur Verfügung stehen oder diese nicht ausreichen (BGH 26. März 1997 - IV ZR 91/96 - zu I 2 a der Gründe) und dass für die zu beweisende Tatsache aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BGH 9. März 1990 - V ZR 244/88 - zu I 1 b der Gründe, BGHZ 110, 363; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - zu II 2 b bb der Gründe mwN; BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17; 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - zu II 2 f dd der Gründe; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 52) , wobei Erklärungen, die eine Partei im Rahmen ihrer Anhörung nach § 141 Abs. 1 ZPO abgibt, als Inhalt der Verhandlung iSv. § 286 ZPO in die richterliche Überzeugungsbildung eingehen können (vgl. BGH 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - aaO) .
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Er hat deshalb die Tatsachen vorzutragen und ggf. zu beweisen, welche die angedrohte außerordentliche Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 57; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Nur von einem persönlich anwesenden Zeugen kann sich der Richter einen Eindruck verschaffen und dem Zeugen Fragen über solche Umstände vorlegen, die seine Glaubwürdigkeit in der vorliegenden Sache betreffen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; 20. Dezember 1990 - 2 AZR 379/90 - 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP ZPO § 398 Nr. 3 = EzA ZPO § 398 Nr. 2).
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