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   BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01   

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https://dejure.org/2002,1795
BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01 (https://dejure.org/2002,1795)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2002 - 4 AZR 90/01 (https://dejure.org/2002,1795)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 (https://dejure.org/2002,1795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingruppierung: Feuerwehrtechnischer Dienst Bundeswehr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung - Bundeswehr - Feuerwehrtechnischer Dienst - BAT - Angestellter - Technischer Dienst - Tätigkeitsmerkmale - Gleichbehandlungsgrundsatz - Vergütung - Organisationsstruktur - Änderung - Beamter

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; Anlage 1 a zum BAT/BL Teil III Abschn. J - Angestellte im technischen Dienst der Feuerwehr im Bereich des Bundesministers der Verteidigung - idF d... es Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT vom 12. Dezember 1991, gültig ab 1. November 1991

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Gleichbehandlung - Eingruppierung: Feuerwehrtechnischer Dienst Bundeswehr; Eingruppierung bei (behaupteter) Tariflücke; Auffangfunktion der Merkmale des Allgemeinen Teils der Anlage 1 a zum BAT , Voraussetzung für ihre Heranziehung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 1
  • NZA 2003, 1405
  • BB 2002, 1920
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 21.12.2000 - 5 Sa 1256/00
    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Dezember 2000 - 5 Sa 1256/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 559/94

    Anspruch auf Zahlung der Polizeizulage - Polizeizulage als Funktionszulage für

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01
    aa) Da Beamte und Angestellte nicht in derselben Ordnung zu ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber stehen (BAG 28. Februar 1996 - 10 AZR 418/95 - nv.; 28. Juni 1995 - 10 AZR 559/94 - nv.), ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis des Klägers zu seinen in der Flughafenfeuerwehr Nörvenich und anderen Bundeswehrfeuerwehren als Staffelführer beschäftigten im Beamtenverhältnis stehenden Kollegen nicht anwendbar.
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01
    Soweit sie aus Gründen des Alters, wegen fehlender Bildungsabschlüsse, fehlender Laufbahnvoraussetzungen oder aus sonstigen Gründen die Beamtenstelle nicht wahrnehmen können oder nicht in einem Beamtenverhältnis tätig werden wollen, stehen sie deutschen Stellenbewerbern in gleicher Situation gleich und haben diesen gegenüber keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung (BAG 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 45).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01
    Sie können jedoch beim Fehlen spezieller Tätigkeitsmerkmale für die zu bewertende Tätigkeit nur dann herangezogen werden, wenn die betreffende Tätigkeit trotz ihrer Spezialität noch einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen allgemeinen Verwaltungsaufgaben hat (Senat 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - BAGE 74, 47, 54, 55 mwN).
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 418/95

    Arbeitsentgelt: Feuerwehrzulage - Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01
    aa) Da Beamte und Angestellte nicht in derselben Ordnung zu ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber stehen (BAG 28. Februar 1996 - 10 AZR 418/95 - nv.; 28. Juni 1995 - 10 AZR 559/94 - nv.), ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis des Klägers zu seinen in der Flughafenfeuerwehr Nörvenich und anderen Bundeswehrfeuerwehren als Staffelführer beschäftigten im Beamtenverhältnis stehenden Kollegen nicht anwendbar.
  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 563/96

    Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01
    Er enthält kein Gebot zur einheitlichen Behandlung von Arbeitnehmergruppen in unterschiedlichen Ordnungs- oder Regelungsbereichen (BAG 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - BAGE 87, 180, 184).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99

    Eingruppierung eines Spenglers im Dachdeckerhandwerk

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01
    Denn eine bewußte Lücke (Nichtregelung) in normativen Bestimmungen in einem Tarifvertrag, von der der Kläger hier selbst in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen ausgeht, darf nach ständiger Rechtsprechung des Senats von den Gerichten für Arbeitssachen nicht geschlossen werden, weil die Gestaltung von Tarifverträgen durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen ist (vgl. Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 - BAGE 93, 318, 326 mwN).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Im Falle einer bewussten Regelungslücke ist die Rechtsprechung zu einer Lückenfüllung nicht befugt, weil hierin ein Eingriff in die Tarifautonomie läge (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - BAGE 101, 1, 7; 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 -BAGE 93, 318, 326; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - juris Rn. 38, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 165; 10. November 1982 - 4 AZR 109/80 - BAGE 40, 345, 352; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 224 f.; Krause in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 4 Rn. 198; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 1038).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2014 - 4 Sa 10/14

    Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung - rechtswidrige Verwendung

    Zwar findet der Gleichbehandlungsgrundsatz hier im Verhältnis zwischen Beamten und Angestellten nicht ohne weiteres unmittelbare Anwendung (vgl. dazu etwa BAG vom 20.03.2002 - 4 AZR 90/01).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

    Denn der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bindet den öffentlichen Arbeitgeber nur innerhalb eines Ordnungs- und Regelungsbereichs (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - BAGE 87, 180 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 149 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 73).

    Da Beamte und Angestellte nicht in derselben Ordnung zu ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber stehen, gebietet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, daß Beamte und Angestellte, die die gleiche Tätigkeit ausüben, in gleicher Weise besoldet bzw. vergütet werden müssen (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - aaO; 28. Februar 1996 - 10 AZR 418/95 - 28. Juni 1995 - 10 AZR 559/94 -).

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

    Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist daher nicht verpflichtet, einen Angestellten, der die gleiche Tätigkeit wie ein Beamter ausübt, auch in gleicher Weise wie diesen zu vergüten (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 289, zu I 2 b aa der Gründe; 17. Dezember 1992 - 10 AZR 306/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 105 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 55, zu 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 360/02

    Ruhen einer tariflichen Übergangsversorgung

    aa) Die Beamten und Angestellten müssen schon deshalb nicht gleich besoldet bzw. vergütet werden, weil unterschiedliche Träger für die Regelung der Beamten- und Arbeitsverhältnisse zuständig sind (vgl. ua. BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b der Gründe; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 185 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, jeweils mwN).

    bb) Außerdem weisen die Arbeits- und Beamtenverhältnisse so wesentliche Unterschiede auf, dass sie nicht miteinander verglichen werden können (vgl. ua. BAG 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262, 267; 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b aa der Gründe; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 185 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06

    Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit im öffentlichen Dienst - Tarifablösung -

    In einem solchen Fall darf die Rechtsprechung die tarifliche Lücke nicht im Wege der Auslegung schließen, weil Art. 9 Abs. 3 GG die Gestaltung von Tarifverträgen allein den Tarifvertragsparteien zuweist (st. Rspr. vgl. BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - Rn. 52, BAGE 101, 1).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 356/08

    Altersversorgung - Bahnprivatisierung - Gleichbehandlung

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz einem Arbeitgeber zwar sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage als auch eine sachfremde Gruppenbildung verbietet, jedoch kein verfassungsrechtliches Gebot enthält, Arbeitnehmergruppen in unterschiedlichen Ordnungs- und Regelungsbereichen einheitlich zu behandeln (vgl. 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 87, 180; 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 101, 1; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 106, 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07

    Kein Unterbringungsanspruch eines Feuerwehrmannes bei den

    In einem solchen Fall darf diese nicht durch die Rechtsprechung im Wege der Auslegung geschlossen werden, weil Artikel 9 Absatz 3 GG die Gestaltung von Tarifverträgen allein den Tarifvertragsparteien zuweist (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2002 - 4 AZR 90/01 = BAGE 101, 1 und vom 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06).
  • LAG Niedersachsen, 14.10.2019 - 8 Sa 989/18

    Grenzen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Darlegungslast im

    Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist daher nicht verpflichtet, einen Angestellten, der die gleiche Tätigkeit wie ein Beamter ausübt, auch in gleicher Weise wie diesen zu vergüten (BAG vom 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - juris Rn. 56; vom 17. Dezember 1992 - 10 AZR 306/91 - juris Rn. 31) .
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

    Beamte und Angestellte stehen mithin nicht in derselben Ordnung zu ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG München, 26.03.2020 - 3 Sa 646/19

    Sporttherapeut, Eingruppierung, Reichweite der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2012 - 9 Sa 518/11

    Anerkennung v. Ausbildungsabschlüssen bei den US-Streitkräften

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2011 - 4 Sa 77/11

    Öffentlicher Dienst, Arbeitsrecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, Lehrer,

  • ArbG Essen, 18.06.2008 - 6 Ca 3942/07

    Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlichen Familienzuschlages

  • LAG Hamm, 14.10.2015 - 5 Sa 199/15

    Auslegung der Vergütungsvereinbarung mit einem angestellten Hochschulprofessor

  • LAG Hamm, 22.12.2009 - 12 Sa 1227/09

    Eingruppierung eines Fachlehrers bei Überleitung in neue Vergütungsstruktur

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.06.2009 - 2 Sa 328/08

    Eingruppierung eines Schulrates

  • ArbG Essen, 07.12.2004 - 2 Ca 2743/04

    Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im öffentlichen

  • VG Gelsenkirchen, 28.09.2010 - 12 K 5733/08

    Erschwerniszulage, Feuerwehrbeamter; Bereitschaftsdienst; Arbeitszeit;

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