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   BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02   

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BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 (https://dejure.org/2003,2141)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 (https://dejure.org/2003,2141)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 (https://dejure.org/2003,2141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Feststellung einer höheren BAT- Vergütungsgruppe; Abhängigkeit der Höhergruppierung in der Gehaltsstufe von der Beurteilungsnote; Anspruch auf Höhergruppierung durch Nachweis des beruflichen Werdegangs; Fiktive Nachzeichnung des beruflichen ...

  • Judicialis

    SächsPersVG § 8; ; SächsPersVG § 46 Abs. 5; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsPersVG §§ 8 46 Abs. 5; GG Art. 33 Abs. 2
    Personalvertretungsrecht - Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot gegenüber Personalratsmitgliedern; dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds; Erfordernis einer fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot gegenüber Betriebsratsmitgliedern - Beurteilung eines weitgehend freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • nomos.de PDF, S. 63 (Leitsatz)

    §§ 8, 46 Abs. 5 SächsPersVG; GG Art. 33 Abs. 2
    Eingruppierung - angestellte Lehrer - Personalratsmitglied - Sachsen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 329
  • NJ 2003, 669 (Ls.)
  • BB 2003, 2296
  • NZA-RR 2004, 53
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02
    Denn zur Wahrung der inneren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder ist sowohl eine Begünstigung als auch eine Benachteiligung des freigestellten Personalratsmitglieds verboten (BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 = AP BPersVG § 46 Nr. 23 = EzA BPersVG § 46 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02
    Daher ist die Befähigungsbeurteilung des öffentlichen Arbeitgebers von den Gerichten nur daraufhin zu kontrollieren, ob bei der Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten worden sind (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 262/91

    Erwähnung von Personalratstätigkeit in dienstlicher Regelbeurteilung

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02
    Eine Beurteilung auf Grund von nicht mehr repräsentativen Teilleistungen ist ausgeschlossen, weil die dienstliche Beurteilung ein objektives und möglichst vollständiges Bild der Person, der nach dem Arbeitsvertrag oder Dienststellung geschuldeten Tätigkeit und der Leistung des Beurteilten geben soll (BAG 19. August 1992 - 7 AZR 262/91 - BAGE 71, 110 = AP BPersVG § 8 Nr. 5 = EzA BGB § 630 Nr. 14, zu III 3 f der Gründe).
  • BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 208/89

    Personalratsmitglied/Benachteiligung in der berufl. Entwicklung

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02
    Deshalb kann ein Personalratsmitglied, das ohne seine Freistellung höhergruppiert worden wäre, den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der Differenz zwischen seiner derzeitigen und einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen (BAG 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Sachsen, 18.12.2001 - 7 Sa 761/00
    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02
    Auf die Revision der Parteien wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 2001 - 7 Sa 761/00 - aufgehoben.
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, 110; 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 -EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 334; ebenso st. Rspr. des BVerwG zB 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt; 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80, 82, jeweils mwN; ebenso BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451).

    Dies wäre etwa in Erwägung zu ziehen, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null gegeben ist, im Ergebnis die Höhergruppierung also die einzig erkennbar fehlerfreie Entscheidung wäre (BAG 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 336; vgl. entsprechend für die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 169).

  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

    Dabei ist der Kläger einem freigestellten Personalratsmitglied auch für den Zeitraum vor seiner förmlichen Freistellung zu 100 % gleichzustellen, weil er im Zeitraum seit seiner Antragstellung im Jahr 2013 ausschließlich personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahrgenommen und tatsächlich keinerlei Polizeidienst geleistet hat, wie die Beklagte in Übereinstimmung mit der Aktenlage in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht unstreitig gestellt(UA Seite 7) und auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestätigt hat.(Vgl. im Übrigen auch BAG, Urteil vom 19.3.2003 - 7 AZR 334/02 -, juris, Rn. 31, wonach auch bei einer teilweisen Freistellung eines Personalratsmitglieds "in erheblichem Umfang" (dort: 85 %) eine (dort: ergänzende) Nachzeichnung geboten ist; zustimmend Faber, in: Lorenzen u.a., BPersVG, Stand: Febr. 2017, § 46 Rn. 167; für Arbeitnehmer vgl. im Übrigen § 11 Abs. 5 Satz 1 des Tarifvertrags über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) vom 25.8.2006, wonach "Beschäftigte, die ... zu 75 v.H. und mehr ihrer individuellen durchschnittlichen Arbeitszeit freigestellt sind, ... ohne Leistungsfeststellung ein Leistungsentgelt in Höhe des Durchschnittsbetrages der Beschäftigten ihrer jeweiligen Tarifgruppe" erhalten).

    Demgemäß misst die - soweit ersichtlich - einhellige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.1.2013 - 6 P 5.12-, juris, Rn. 26; dem folgend OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 29.7.2014 - 1 A 2885/12-, juris, Rn. 17ff., sowie Beschluss vom 13.4.2016 - 1 A 1236/15 -, juris, Rn. 11; für die grundsätzliche Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitgliedern in die Gewährung der Leistungsbesoldung auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 28; VG Köln, Urteil vom 20.4.2015 - 15 K 5699/13 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11.2.2015 - 2 K 739/12-, juris, Rn. 20ff.; VG Ansbach, Urteil vom 11.2.2015 - AN 11 K 13.00980-, juris, Rn. 37f.; VG Düsseldorf, Urteile vom 16.11.2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 26 ff., und vom 9.1.2014 - 13 K 8885/13 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. aktuell auch BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 5 P 5.17 -, juris, Rn. 18, m.w.N.; zur übereinstimmenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. nur BAG, Urteile vom 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 -, juris, Rn. 19, m.w.N., vom 19.3.2003 - 7 AZR 334/02 -, juris, Rn. 24 f., und vom 14.7.2010 - 7 AZR 359/09 -, juris, Rn. 19; zur entsprechenden Rechtslage bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern vgl. im Übrigen Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12.2.2008 - 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119 -, beide juris, Rn. 17, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.1.2012 - OVG 6 N 55.09 -, juris, Rn. 4) der Erlassregelung keine entscheidungserhebliche Bedeutung bei und wird im Übrigen, soweit erkennbar, von der neueren Kommentarliteratur überwiegend unterstützt .

  • VG Karlsruhe, 04.11.2016 - 11 K 1809/15

    Nachzeichnung der Beurteilung eines für seine Personalratstätigkeit teilweise

    Die durchschnittlich zu erwartende Leistungssteigerung ist entweder durch die Art der Fortschreibung oder durch die anschließende Einzelfallentscheidung zu berücksichtigen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1 /13 - IÖD 2014, 220; BAG, Urteile vom 26.09.1990, a.a.O., vom 27.06.2001, a.a.O., vom 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329 und vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 - PersR 2011, 29; VGH München, Beschluss vom 25.01.2016 - 3 CE 15.2014 - RiA 2016, 78 - OVG Münster, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 B 1934/05 - IÖD 2006, 214, Beschluss vom 14.12.2007 - 6 B 1155/07 - PersR 2008, 131, Urteil vom 02.02.2015 - 1 A 596/12 - juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2012 - 2 B 10673/12 - DÖD 2013, 35, Urteil vom 15.11.2013 - 10 A 10545/13 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.03.2013 - 5 LA 210/12 - PersR 2013, 263; aus der Literatur: Schnellenbach, Nachzeichnung des fiktiven beruflichen Werdegangs freigestellter beamteter Personalratsmitglieder, ZfPR 2002, 51; Zimmerling, Die fiktive Laufbahnnachzeichnung insbesondere bei Mitgliedern von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, ZfPR 2014, 26; Lorenzen u.a., BPersVG, 59. Update, § 8 Rn. 41 ff., § 46 Rn. 154 ff.; Ilbertz u.a., BPersVG, 13. Aufl., § 46 Rn. 25a ff.; Altvater u.a., BPersVG, 9. Aufl., § 46 Rn. 77 ff.).

    Denn in Fällen einer lediglich geringen Freistellung vom Dienst ist die berufliche Entwicklung des Beamten in erster Linie aufgrund der tatsächlich von diesem erbrachten dienstlichen Leistung in seinem eigentlichen Aufgabenbereich zu ermitteln (zu einer nur teilweisen Freistellung vom Dienst vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2003, a.a.O.; OVG Saarlouis, Urteil vom 08.06.1995 - 1 R 26/94 - juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 02.03.2006, a.a.O. und vom 14.12.2007, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 17.09.2007 - 11 K 2243/06 - Schnellenbach, Nachzeichnung des fiktiven beruflichen Werdegangs freigestellter beamteter Personalratsmitglieder, a.a.O.; Lorenzen u.a., a.a.O., § 8 Rn. 44; Ilbertz u.a., a.a.O. § 46 Rn. 25b).

    d) Konsequenz einer fehlenden oder fehlerhaften Nachzeichnung des Werdegangs des Klägers, die von dem Beklagten in einem erneuten Verfahren noch nachgeholt werden könnte, ist die Aufhebung der ergangenen Bescheide und die Verpflichtung des Beklagten, über den Antrag des Klägers vom 08.08.2014 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09

    Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung

    Die Lehrtätigkeit der Klägerin fand im befristeten wie im unbefristeten Arbeitsverhältnis im Eingangsamt der Lehrerlaufbahn nach § 50 Abs. 1 Nr. 9 LVO NRW (Sekundarstufe II) statt und vermittelte typischerweise ein gleichförmiges Erfahrungswissen durch Unterrichtsplanung, Unterrichtsgestaltung, fachliche Fundierung des Unterrichts, allgemeines Interaktionsverhalten, Wertevermittlung und Hinwirken auf die vorgegebenen Erziehungsziele (vgl. zu diesem Beschäftigungsinhalt im Rahmen fiktiver Lehrerlaufbahnnachzeichnungen BAG 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - zu A II 2 b cc der Gründe, BAGE 105, 329) .
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 175/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, 110; 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 334; ebenso st. Rspr. des BVerwG zB 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 -NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt; 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80, 82, jeweils mwN; ebenso BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451).

    Dies wäre etwa in Erwägung zu ziehen, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null gegeben ist, im Ergebnis die Höhergruppierung also die einzig erkennbar fehlerfreie Entscheidung wäre (BAG 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 336; vgl. entsprechend für die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 169).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - 1 B 1355/16

    Besetzung des Dienstpostens des Leiters der Unterabteilung des Ministeriums mit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, juris, Rn. 13 f., und Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, juris, Rn. 9; BAG, Urteil vom 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 -, juris, Rn. 33; Schl.-H. OVG, Urteil vom 4. Oktober 2016 - 2 LB 31/15 -, juris, Rn. 69; OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 -, juris, Rn. 72, 75; OVG Saarl., Beschluss vom 25. August 1992 - 1 W 44/92 -, NVwZ-RR 1993, 310 (311).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen Für die

    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, 110; 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 -EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 334; ebenso st. Rspr. des BVerwG zB 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 -NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt; 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80, 82, jeweils mwN; ebenso BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451).

    Dies wäre etwa in Erwägung zu ziehen, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null gegeben ist, im Ergebnis die Höhergruppierung also die einzig erkennbar fehlerfreie Entscheidung wäre (BAG 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 336; vgl. entsprechend für die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 169).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, 110; 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 -EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 334; ebenso st. Rspr. des BVerwG zB 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 -NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt; 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80, 82, jeweils mwN; ebenso BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451).

    Dies wäre etwa in Erwägung zu ziehen, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null gegeben ist, im Ergebnis die Höhergruppierung also die einzig erkennbar fehlerfreie Entscheidung wäre (BAG 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 336; vgl. entsprechend für die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 169).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2015 - 5 ME 197/15

    Fiktive Nachzeichnung der Laufbahn in einer dienstlichen Beurteilung bei

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19. März 2003 (- 7 AZR 334/02 -, juris) entschieden, dass einem freigestellten Personalratsmitglied nicht zum Nachteil gereichen darf, dass es auf Grund seiner Freistellung für die Arbeit im Personalrat sein Fachwissen und seine spezifische Berufserfahrung nicht in einem Maße weiterentwickeln kann wie vergleichbare Arbeitnehmer.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 5 Sa 406/08

    Dienstliche Beurteilung, Öffentlicher Dienst, Beurteilungsvermerk, Berichtigung,

    Die in einem solchen Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG Urt. v. 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, a.a.O.; BAG Urt. v. 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 -, AP Nr. 1 zu § 8 LPVG Sachsen; BAG Urt. v. 08.05.2001 - 9 AZR 208/00, a.a.O.; BVerwG Urt. v. 05.11.1998 - 2 A 3/97 -, ZTR 1999, 191; BVerfG Beschl. v. 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 -, ZTR 2002, 451).

    Indessen kommt dann ausnahmsweise eine unmittelbare Abänderung der dienstlichen Beurteilung durch das Gericht in Betracht, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles der Beurteilungsspielraum des Dienstherrn auf Null reduziert ist, wenn mithin nur eine einzige fehlerfreie Beurteilung in der vom Kläger beantragten Form denkbar ist (BAG Urt. v. 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, a.a.O., BAG Urt. v. 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 -, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2013 - 9 K 1215/12

    Anforderungen an eine fiktive Nachzeichnung einer dienstlichen Beurteilung

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12

    Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten

  • LAG Köln, 12.12.2007 - 7 Sa 1130/06

    Dienstliche Beurteilung; öffentlicher Dienst

  • VG München, 25.03.2014 - M 21 E 13.5890

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; konstitutives und deskriptives

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14

    Dienstliche Beurteilung - Beachtung der Beurteilungsrichtlinie- verbale

  • LAG Köln, 09.06.2008 - 5 Sa 423/08

    Dienstliche Beurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 1 B 1934/05

    Vorläufiger Rechtsschutz im sog. beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit;

  • LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 1172/07

    Höhergruppierung, freigestelltes Personalratsmitglied

  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 3 ZB 18.2306

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung bei Teilfreistellung

  • VG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - 9 K 1394/09

    Anspruch auf fiktive Nachzeichnung bei Freistellung von der dienstlichen

  • OVG Bremen, 14.05.2019 - 2 B 73/19

    Stellenbesetzung - Landesinstitut für Schule, Referat Zentrale Dienste -

  • VG München, 30.04.2019 - M 5 K 17.2164

    Anspruch eines überwiegend freigestellten Personalrats auf Erstellung einer

  • VG Düsseldorf, 30.08.2006 - 13 L 1429/06
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