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   BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02   

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https://dejure.org/2003,423
BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02 (https://dejure.org/2003,423)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2003 - 8 AZR 97/02 (https://dejure.org/2003,423)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 (https://dejure.org/2003,423)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen Betriebsübergangs; Anerkennung von Veräußererkündigung in der Insolvenz ; Betriebsveräußerung durch den Insolvenzverwalter ; Vorliegen eines sachlichen Grundes, der "aus sich heraus" die Kündigung rechtfertigt; Ablehnung der Übernahme eines bestimmten ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kündigung durch den Verwalter nach einem Sanierungskonzept des Erwerbers

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 613a Abs. 4; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Kündigungsrecht - Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung des Betriebsveräußerers (hier: Insolvenzverwalter) nach einem Erwerberkonzept ? Zulässig bei greifbaren Formen der Durchführung des verbindlichen Konzepts zur Zeit der Kündigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung durch den Insolvenzverwalter nach einem Erwerberkonzept

  • nomos.de PDF, S. 65 (Leitsatz und Auszüge)

    § 613a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 BGB; § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter - Vorliegen eines Erwerberkonzepts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung durch den Insolvenzverwalter nach einem Erwerberkonzept

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 338
  • NJW 2003, 3506
  • ZIP 2003, 1671
  • MDR 2003, 1300
  • NZA 2003, 1027
  • NZI 2003, 674
  • NJ 2003, 615 (Ls.)
  • BB 2003, 2180
  • DB 2003, 1906
  • JR 2004, 132
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02
    Auch bei einer Betriebsveräußerung durch den Insolvenzverwalter greift zugunsten der Arbeitnehmer der Bestandsschutz nach § 613a Abs. 1 und Abs. 4 BGB ein (ErfK/Preis 3. Aufl. § 613 a BGB Rn. 142; zum Konkursverwalter bereits: BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP BGB § 613a Nr. 34 = EzA BGB § 613a Nr. 34).

    aa) Eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber wegen des Betriebsübergangs iSd. § 613a Abs. 4 BGB liegt auch dann vor, wenn sie damit begründet wird, der neue Betriebsinhaber habe die Übernahme eines bestimmten Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz erhalten bleibt, deswegen abgelehnt, weil er "ihm zu teuer sei" (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP BGB § 613a Nr. 34 = EzA BGB § 613a Nr. 34).

    bb) Dagegen wird die Veräußererkündigung wegen Rationalisierungen auf Grund eines Sanierungskonzepts des Erwerbers in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP BGB § 613a Nr. 34 = EzA BGB § 613a Nr. 34; 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302 = AP BGB § 613a Nr. 147 = EzA BGB § 613a Nr. 142; ErfK/Preis 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 165; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 577; BGB-RGRK/Ascheid 12. Aufl. § 613a Rn. 258).

    Für diese Auffassung spricht, daß der Schutzzweck des § 613a BGB darin liegt, den Erwerber daran zu hindern, bei der Übernahme der Belegschaft eine Auslese zu treffen, er sich insbesondere nicht von den besonders schutzbedürftigen älteren, schwerbehinderten, unkündbaren oder sonst sozial schwächeren Arbeitnehmern trennen soll (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - aaO).

    Allerdings hatte der Zweite Senat in der Entscheidung vom 26. Mai 1983 (- 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP BGB § 613a Nr. 34 = EzA BGB § 613a Nr. 34) die Auffassung vertreten, das Konzept des Erwerbers sei nur anzuerkennen, wenn dieses auch der bisherige Arbeitgeber bei eigener Fortführung des Betriebs hätte durchführen können.

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02
    Das Kündigungsverbot ist dann nicht einschlägig, wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag (Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302, 305 = AP BGB § 613a Nr. 147 = EzA BGB § 613a Nr. 142, zu I 2 der Gründe mwN).

    bb) Dagegen wird die Veräußererkündigung wegen Rationalisierungen auf Grund eines Sanierungskonzepts des Erwerbers in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP BGB § 613a Nr. 34 = EzA BGB § 613a Nr. 34; 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302 = AP BGB § 613a Nr. 147 = EzA BGB § 613a Nr. 142; ErfK/Preis 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 165; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 577; BGB-RGRK/Ascheid 12. Aufl. § 613a Rn. 258).

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02
    Die unternehmerische Entscheidung ist nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47).
  • LAG Berlin, 30.11.2001 - 8 Sa 1601/01

    Veräußererkündigung mit Erwerberkonzept im Insolvenzverfahren; Soziale

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. November 2001 - 8 Sa 1601/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Dem Arbeitgeber ist es kündigungsschutzrechtlich nicht verwehrt, Tätigkeiten, die bisher von Arbeitnehmern geleistet wurden, künftig (echten) freien Mitarbeitern oder Mitgliedern seiner Vertretungsorgane, die keine Arbeitnehmer sind, zu übertragen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 14, 30; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 338) .
  • BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14

    Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung

    § 613a Abs. 1 BGB dient im Zusammenwirken mit der in § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB getroffenen Regelung, wonach Kündigungen unwirksam sind, die der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber wegen des Betriebsübergangs ausspricht, dem arbeitsrechtlichen Bestandsschutz (vgl. etwa BAG 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 105, 338) .
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05

    Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang

    Auch bei einer Betriebsveräußerung durch den Insolvenzverwalter greift zugunsten der Arbeitnehmer der Bestandsschutz nach § 613a Abs. 1 und Abs. 4 BGB ein (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - BAGE 105, 338).

    Die früher streitige Frage hat der Gesetzgeber durch § 128 Abs. 2 InsO geklärt, wonach die Vermutung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO sich auch darauf erstreckt, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse nicht wegen des Betriebsübergangs erfolgte (vgl. BAG 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - aaO).

    Das Kündigungsverbot ist dann nicht einschlägig, wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13; 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302 mwN; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - BAGE 105, 338).

    aaa) Eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber wegen des Betriebsübergangs iSd. § 613a Abs. 4 BGB liegt vor, wenn sie damit begründet wird, der neue Betriebsinhaber habe die Übernahme eines bestimmten Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz erhalten bleibt, deswegen abgelehnt, weil der "ihm zu teuer sei" (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - BAGE 105, 338).

    Auch die bloße Forderung des Erwerbers, die Belegschaft vor dem Betriebsübergang zu verkleinern, genügt nicht als sachlicher Grund, der aus sich heraus die Kündigung rechtfertigt (BAG 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - aaO; APS/Steffan 2. Aufl. § 613a BGB Rn. 189; ErfK/Preis 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 165).

    bbb) Die Zulässigkeit einer Kündigung auf Basis eines Sanierungskonzepts auch im zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wurde durch Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2003 (- 8 AZR 97/02 - BAGE 105, 338) für den Fall bestätigt, dass der Betriebsveräußerer auf Grund eines Erwerberkonzepts Kündigungen ausspricht (ebenso BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13; 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302).

    Die Kündigungsmöglichkeit des Veräußerers besteht dabei - jedenfalls in der Insolvenz - sogar unabhängig davon, ob der Veräußerer selbst das Erwerberkonzept bei Fortführung des Betriebes hätte durchführen können (BAG 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - BAGE 105, 338; aA noch BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - aaO).

    § 613a Abs. 4 BGB schützt nicht vor Risiken, die sich jederzeit unabhängig vom Betriebsübergang aktualisieren können, und führt insbesondere nicht zur Lähmung der als notwendig erachteten unternehmerischen Maßnahmen (BAG 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - aaO; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - aaO; Ascheid NZA 1991, 873, 878).

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