Rechtsprechung
   BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,662
BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02 (https://dejure.org/2003,662)
BAG, Entscheidung vom 02.07.2003 - 7 AZR 612/02 (https://dejure.org/2003,662)
BAG, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 (https://dejure.org/2003,662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung

  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 1 BGB § 133 BGB § 157 GG Art. 2 GG Art. 5 Abs. 3 GG Art. 12 GG Art. 14
    EKSchG, BGB, GG

  • aufrecht.de

    Auflösende Bedingung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beendigung eines Arbeitsvertrages aufgrund einer auflösenden Bedingung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung; Künstlerische Erwägungen als sachlicher Grund; Kunstfreiheit und Berufsfreiheit; Beachtung der Mindestkündigungsfrist

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung - Wegfall der Rolle

  • bag-urteil.com

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung - Wegfall der Rolle

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; GG Art. 2; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragsrecht - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung; sachlicher Grund; künstlerische Erwägungen für den Wegfall der Rolle einer Fernsehseriendarstellerin

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auflösende Bedingung eines Arbeitsvertrags ? Künstlerische Erwägungen für den Wegfall einer Schauspielerrolle als Sachgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wegfall der Rolle in einer Fernsehserie als auflösende Bedingung des Arbeitsvertrags

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Wirksamkeit des Wegfalls der Rolle in einer Fernsehserie als auflösende Bedingung des Arbeitsvertrags

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wegfall der Rolle in einer Fernsehserie als auflösende Bedingung des Arbeitsvertrags

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rolle wegen mieser Quote gestrichen - Produktionsfirma darf aus diesem Grund Schauspielerin feuern

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Wegfall der Rolle in einer Fernsehserie als auflösende Bedingung eines Arbeitsvertrages

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.7.2003)

    RTL-Produzenten durften Rolle aus Teenie-Serie schreiben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 28
  • NJW 2004, 2038 (Ls.)
  • MDR 2004, 218
  • NZA 2004, 311
  • BB 2004, 384
  • DB 2003, 2392
  • ZUM 2003, 882
  • ZUM 2003, 883
  • afp 2003, 568
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 658/98

    Eintritt einer auflösenden Bedingung vor Erfüllung der Wartezeit des § 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
    Sie darf jedoch nicht objektiv funktionswidrig dazu verwendet werden, dem Arbeitnehmer den zwingenden Schutz des gesetzlichen Kündigungsrechts zu nehmen (BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - BAGE 81, 148 = AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 11, zu 1 a der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 658/98 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 25 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 14, zu 2 a der Gründe).

    Soweit sie auf die Senatsentscheidung vom 20. Oktober 1999 (- 7 AZR 658/98 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 25 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 14) verweisen, scheint der Senat mißverstanden worden zu sein.

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Auszug aus BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
    Andererseits gewährleistet das Vorliegen eines Sachgrunds einen angemessenen Ausgleich der wechselseitigen Grundrechtspositionen der Arbeitsvertragsparteien (BAG 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - BAGE 86, 105 = AP SGB VI § 41 Nr. 7 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 6, zu II 3 a und b der Gründe mwN).
  • LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Auszug aus BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 26. Juni 2002 - 7 Sa 568/01 und 7 Sa 726/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

    Auszug aus BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
    Bei dem Eintritt einer auflösenden Bedingung endet das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf einer der jeweils einschlägigen zwingenden Mindestkündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - BAGE 92, 245 = AP BGB § 620 Bedingung Nr. 24 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 13, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
    Deshalb bedarf eine auflösende Bedingung zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes (BAG 26. Juni 1996 - 7 AZR 674/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 23 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 12, zu II der Gründe).
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

    Auszug aus BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
    Die Befristung von Arbeitsverträgen mit künstlerisch tätigen Arbeitnehmern wie Theaterschauspielern, Kapellmeistern, Choreographen oder Dramaturgen, die sich regelmäßig auf die Spielzeit von einem Jahr erstreckt, ist bereits deswegen sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - BAGE 89, 339 = AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 6, zu 1 b der Gründe).
  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
    Sie darf jedoch nicht objektiv funktionswidrig dazu verwendet werden, dem Arbeitnehmer den zwingenden Schutz des gesetzlichen Kündigungsrechts zu nehmen (BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - BAGE 81, 148 = AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 11, zu 1 a der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 658/98 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 25 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 14, zu 2 a der Gründe).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
    Bei der von ihr produzierten Fernsehserie handelt es sich unabhängig von ihrem Niveau oder ihrem künstlerischen Wert um eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden, und damit um ein Kunstwerk iSd. Art. 5 Abs. 3 GG (BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - BVerfGE 30, 173 = NJW 1971, 1645, zu C III 1 der Gründe).
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

    Sie gelten entsprechend für Fernsehanstalten und erstrecken sich auch auf Produktionsgesellschaften (vgl. zur Rechtfertigung einer auflösenden Bedingung BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28) , soweit diese in einem arbeitsteiligen Produktionsprozess die zuvor von den Fernsehanstalten im Rahmen der Kunstfreiheit getroffenen Entscheidungen bei der Produktion von Fernsehserien umsetzen.

    Bei einer Fernsehserie handelt es sich unabhängig von ihrem Niveau oder ihrem künstlerischen Wert um eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden, und damit um ein Kunstwerk iSd. Art. 5 Abs. 3 GG (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, aaO unter Bezugnahme auf BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 30, 173) .

  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 47; 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, BAGE 89, 339; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 69, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu IV der Gründe, BAGE 51, 374; 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - zu II 1 und 2 der Gründe, BAGE 35, 309) .
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

    Sie gelten entsprechend für Fernsehanstalten und erstrecken sich auch auf Produktionsgesellschaften (vgl. zur Rechtfertigung einer auflösenden Bedingung BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28) , soweit diese in einem arbeitsteiligen Produktionsprozess die zuvor von den Fernsehanstalten im Rahmen der Kunstfreiheit getroffenen Entscheidungen bei der Produktion von Fernsehserien umsetzen.

    Bei einer Fernsehserie handelt es sich unabhängig von ihrem Niveau oder ihrem künstlerischen Wert um eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden, und damit um ein Kunstwerk iSd. Art. 5 Abs. 3 GG (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, aaO unter Bezugnahme auf BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 30, 173) .

  • LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15

    Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum

    Die Befristung von Arbeitsverträgen mit künstlerisch tätigen Arbeitnehmern wie Theaterschauspielern, Kapellmeistern, Choreographen oder Dramaturgen, die sich regelmäßig auf die Spielzeit von einem Jahr erstreckt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sachlich gerechtfertigt (BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - BAGE 35, 309) .

    Die verfassungsrechtlich verbürgte künstlerische Gestaltungsfreiheit muss dem Arbeitgeber ua. eine flexible Reaktion auf wechselnde Vorstellungen ermöglichen, wie die Kunstfreiheit konkret umgesetzt werden soll (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 -) .

  • LAG München, 11.05.2016 - 8 Sa 541/15

    Befristung, Schauspieler, Fernseh-Serie

    Insbesondere in seiner Entscheidung vom 02.07.2003 (Az.: 7 AZR 612/02) habe das BAG darauf hingewiesen, dass das Interesse an der Änderung einer Fernsehserie nicht nur ein wirtschaftliches Interesse ausdrücke, sondern in erster Linie die künstlerische Gestaltungsfreiheit berühre.

    Von daher hänge die Beschäftigungsmöglichkeit des Klägers für die Beklagte ausschließlich davon ab, ob die Rolle des "F" in der Fernsehserie enthalten sei (vgl. zu diesem Aspekt: BAG vom 02.07.2003 - 7 AZR 612/02, Rn. 33).

    Einen Schutz vor privatrechtlichen Dispositionen etwa in Gestalt der Vereinbarung einer Befristung gewährt sie unter Berücksichtigung der durch Art. 2, Art. 12, Art. 14 und Art. 5 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Positionen der Arbeitgeberin als Herstellerin des Kunstwerks nicht weitergehend, als er durch die Regelungen im TzBfG gewährleistet ist (vgl. BAG, Urt. v. 02.07.2003 - 7 AZR 612/02, insbes. Rn. 28 ff.; HWK-Rennpferdt, § 14 TzBfG Rn. 38 ff.; ErfK/Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn. 44 ff.).

  • LAG Köln, 11.09.2013 - 5 Sa 93/13

    Bühnenschiedsgerichtliches Verfahren

    aa) Die Befristung von Arbeitsverträgen mit künstlerisch tätigen Arbeitnehmern wie Theaterschauspielern, Kapellmeistern, Choreographen oder Dramaturgen, die sich regelmäßig auf die Spielzeit von einem Jahr erstreckt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sachlich gerechtfertigt (so ausdrücklich für Dramaturgen BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - EzA§ 620 BGB Bedingung Nr. 2; 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - BAGE 35, 309).

    Die verfassungsrechtlich verbürgte künstlerische Gestaltungsfreiheit muss dem Arbeitgeber eine flexible Reaktion auf wechselnde Vorstellungen ermöglichen, wie die Kunstfreiheit konkret umgesetzt werden soll (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 2).

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, BAGE 89, 339; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 69, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu IV der Gründe, BAGE 51, 374; 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - zu II 1 und 2 der Gründe, BAGE 35, 309) .
  • LAG Brandenburg, 24.06.2004 - 1 Sa 108/04

    Wirksamkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung; Anwendbarkeit des Teilzeit-

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 9 Sa 46/05

    Befristung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

    Die Bedingung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Eintritt des Ereignisses, der das Arbeitsverhältnis beenden soll, an sich ungewiss ist (Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, Rz. 59 m.w.N.; BAG, Urteil vom 02.07.2003, 7 AZR 612/02).
  • LAG Brandenburg, 27.07.2004 - 1 Sa 109/04

    Befristung von Arbeitsbedingungen

    Zu diesen Regeln des Richterrechts gehört auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach sich die Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses an Art. 12 GG (BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02; vgl. auch BVerfG 27.1.1998 - 1 BvL 15/87; Schmidt, Festschrift Dieterich S. 585, 599) und dem Grundgedanken des § 2 KSchG ausrichtet, soweit es sich um Änderungen des Vertrages handelt, welche das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung maßgeblich beeinflussen (zuletzt BAG 23. Januar 2002 - 7 AZR 563/00).

    Erst das Vorliegen eines Sachgrundes führt zu einem angemessenen Ausgleich der wechselseitigen Grundrechtspositionen der Arbeitsvertragsparteien (Vgl. BAG 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96; BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02).

  • LAG Brandenburg, 27.07.2004 - 1 Sa 646/03

    Wirksamkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung; Anwendbarkeit der Bestimmungen

  • ArbG München, 21.04.2015 - 3 Ca 14163/14

    Anspruch auf Vergütungszahlungen und Feststellung über Befristung

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

  • ArbG München, 28.04.2015 - 3 Ca 14162/14

    Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Schauspieler zulässig.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 15 Sa 825/09

    Unwirksamkeit einer Zweckbefristung

  • LAG Köln, 13.02.2014 - 7 Sa 641/13

    Bühnenschiedsgerichtsbarkeit; Aufhebungsklage; Nichtverlängerungsmitteilung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht