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   BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 457/02   

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https://dejure.org/2003,3161
BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 457/02 (https://dejure.org/2003,3161)
BAG, Entscheidung vom 11.09.2003 - 6 AZR 457/02 (https://dejure.org/2003,3161)
BAG, Entscheidung vom 11. September 2003 - 6 AZR 457/02 (https://dejure.org/2003,3161)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilung des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits; Anerkennung der Kostenlast; Maßgeblichkeit des bisherigen Sachstand und Streitstands

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 307; ; ZPO § 308 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1 §§ 307 308 Abs. 2
    Kostenrecht - Kostenanerkenntnis nach Erledigung der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Erklärung der Übernahme der Kostenlast durch eine Partei ? Auslegung als Anerkenntnis ? Kein Rechtsschutzbedürfnis für Prüfung des bisherigen Sach- und Streitstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 293
  • NJW 2004, 533
  • MDR 2004, 415
  • NZA 2004, 176
  • BB 2004, 500
  • DB 2005, 840
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1985 - II ZR 248/84

    Anerkennung der Kostentragungspflicht nach Erledigung der Hauptsache; Kosten der

    Auszug aus BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 457/02
    Das hat zur Folge, daß ihr entsprechend § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind (BAG 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - BAGE 56, 95; BGH 3. Juni 1985 - II ZR 248/84 - MDR 1985, 914).
  • BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80

    Erledigung der Hauptsache - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 457/02
    Das hat zur Folge, daß ihr entsprechend § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind (BAG 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - BAGE 56, 95; BGH 3. Juni 1985 - II ZR 248/84 - MDR 1985, 914).
  • LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22

    Befugnis zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Unterwirft sich eine Partei freiwillig dem gegen sie geltend gemachten Anspruch (im Allgemeinen indem die Klageforderung vollständig erfüllt wird, was im faktischen Ergebnis durch den Vergleich der Fall sein dürfte) und wird hieraufhin der Rechtsstreit für erledigt erklärt, so kann dies bei der Kostenentscheidung nach § 91a zu berücksichtigen sein mit der Folge, dass ihr in Anwendung des Grundgedankens des § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen sind (BGH NJW 2021, 2589; BAG NJW 2004, 533; OLG München BeckRS 2017, 105163).
  • BGH, 21.03.2006 - VI ZR 77/05

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens nach übereinstimmender

    Der Beklagten sind ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen, die auf den erledigten Teil entfallen und die sie anerkannt hat (§ 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 307 ZPO entsprechend; vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1985 - II ZR 248/84 - JZ 1985, 853, 854; BAG, Beschluss vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - NJW 1988, 990; vom 11. September 2003 - 6 AZR 457/02 - NJW 2004, 533; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 91 a Rdnr. 22; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 91 a Rdnr. 20; Saenger/Gierl, ZPO, § 91 a Rdnr. 46; MünchKomm-ZPO/Lindacher, 2. Aufl., § 91 a Rdnr. 58; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rdnr. 36 zu FN 125).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Anhängig bleibt nur der Kostenpunkt (vgl. zB Senat 17. Juli 2007 - 9 AZR 1031/06 - Rn. 41, BAGE 123, 255; BAG 11. September 2003 - 6 AZR 457/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 107, 293; BGH 30. September 2004 - I ZR 30/04 - zu II 1 der Gründe, WRP 2005, 126).
  • OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist im Rahmen der Kostenentscheidung nach 91a ZPO dann auf die Erfüllung abzustellen, wenn der Beklagte den mit der Klage geforderten Betrag zahlt und erklärt, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen (BGH BeckRS 2010, 11496 Rn. 2; BeckRS 2004, 3127 Rn. 3; BeckRS 1985, 31066945; BAG NJW 2004, 533).
  • LAG Köln, 23.12.2005 - 9 Ta 397/05

    einstweilige Verfügung, Reduzierung der Arbeitszeit

    Erkennt eine Partei ihre Kostenlast an, so sind ihr analog § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung unabhängig von § 91 a Abs. 1 ZPO die Kosten aufzuerlegen (vgl. BAG NJW 2004, 533).
  • LG Aschaffenburg, 24.11.2015 - 2 HKO 16/15

    Wettbewerbsverstöße eines Flugreisevermittlers

    Aufgrund dieser Erklärung der Beklagten bedarf es im Rahmen der Prüfung der Vorschrift des § 91 a ZPO keiner weiteren Sachprüfung mehr (vgl. zur Kostenübernahmeerklärung nach übereinstimmder Erledigungserklärung BGH MDR 2004, 698; BAG NJW 2004, 533).
  • LAG Köln, 16.06.2021 - 11 Ta 66/21

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Voraussetzungen der

    Der bisherige Sach- und Streitstand ist dann für die Kostenentscheidung nach den §§ 91a Abs. 1 i. V. m. § 308 Abs. 2 ZPO nicht mehr maßgebend (vgl.: BAG, Beschl. v. 11.09.2003 - 6 AZR 457/02 - m. w. N.).
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