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   BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02   

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BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02 (https://dejure.org/2003,465)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2003 - 1 AZR 576/02 (https://dejure.org/2003,465)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 (https://dejure.org/2003,465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

  • IWW

    BetrVG aF § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG aF § ... 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG aF § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG aF § 113 Abs. 1 BetrVG aF § 113 Abs. 3 BetrVG aF § 77 Abs. 4 Satz 2 BGB § 397 Abs. 2 BGB § 242 EG Art. 249 Abs. 3 Richtlinie 75/129/EWG vom 17.02.1975 Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 75/129/EWG vom 17.02.1975 Art. 2 Abs. 1 Richtlinie 75/129/EWG vom 17.02.1975 Art. 2 Abs. 2
    EBetrVG, BGB, EG, Richtlinie 75/129/EWG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachteilsausgleich ; Entstehungszeitpunkt für Anspruch auf Nachteilausgleichs; Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilausgleichsansprüche; Möglichkeit eines wirksamen Verzichts eines Arbeitnehmers auf einen bereits bestehenden Nachteilausgleichsanspruch ...

  • Judicialis

    BetrVG aF § 111 Satz 2 Nr. 1; ; BetrVG aF § ... 111 Satz 2 Nr. 4; ; BetrVG aF § 112 Abs. 1 Satz 3; ; BetrVG aF § 113 Abs. 1; ; BetrVG aF § 113 Abs. 3; ; BetrVG aF § 77 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 397 Abs. 2; ; BGB § 242; ; EG Art. 249 Abs. 3; ; Richtlinie 75/129/EWG vom 17.02.1975 Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 75/129/EWG vom 17.02.1975 Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 75/129/EWG vom 17.02.1975 Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsänderung; Entstehung des Anspruchs auf Nachteilsausgleich; Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG: Wirksamer Verzicht auf bereits entstandenen Anspruch auch ohne Zustimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Verzichts auf betriebsverfassungsrechtlichen Nachteilsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 347
  • ZIP 2004, 627
  • MDR 2004, 578
  • NZA 2004, 440
  • BB 2004, 1168
  • DB 2004, 658
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    Die Umorganisation des Vertriebs im Jahre 1997 war eine interessenausgleichspflichtige Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG (BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11).

    Dabei waren die Entlassungen in den verschiedenen Vertriebsbereichen zusammenzurechnen, weil sie auf die einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückgingen, den Vertrieb künftig nur noch durch freie Handelsvertreter durchführen zu lassen (BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, 22).

    Sie hat den eigenen Vertrieb aufgegeben und bietet damit eine veränderte Dienstleistung an (BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, 23).

    Der Senat hat dies im Urteil vom 8. Juni 1999 im Einzelnen begründet (- 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 20).

    Die Entscheidung des Senats ist auch in der Literatur überwiegend auf Zustimmung gestoßen (vgl. Fitting BetrVG 20. Aufl. 2000 § 111 Rn. 20, 21; Fabricius GK-BetrVG 6. Aufl. 1998 § 111 Anm. 53; DKK-Däubler 8. Aufl. § 111 Rn. 29; Annuß FA 2000, 38; Hamm AiB 2000, 298; Hess Anm. zu BAG AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 47; Jacobs Anm. zu BAG EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 37; Otto EWiR 2000, 113; Richardi RdA 2001, 42; aA Löwisch SAE 2000, 175).

    Für einen Anspruch aus § 113 Abs. 3 BetrVG ist der objektive Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus § 111 BetrVG ausreichend, auf ein Verschulden kommt es nicht an (BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, 25).

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    Besteht die geplante Betriebsänderung in der Stillegung von Betrieben, so beginnt der Unternehmer mit ihrer Durchführung jedenfalls dann, wenn er zu diesem Zweck die bestehenden Arbeitsverhältnisse kündigt (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - AP InsO § 38 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 30, zu II 1 b aa der Gründe; vgl. auch 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377, 380).

    Er soll im Wege präventiver Wirkung die vorgeschriebene Beteiligung des Betriebsrats an der betreffenden unternehmerischen Maßnahme sicherstellen (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377, 382; 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82, 79, 87).

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93

    Anfechtungsrecht des Arbeitgebers im Falle des Verschweigens eigener Verfehlungen

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    Ausgleichsklauseln, die ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche zum Gegenstand haben und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss zu verstehen (BAG 15. Dezember 1994 - 8 AZR 250/93 -, zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73

    Ausgleichsquittung - Betriebliches Ruhegeld - Verzicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    Anders als Versorgungsansprüche stellen Ansprüche auf Nachteilsausgleich keine nachträgliche Vergütung für bereits geleistete Dienste dar, die wegen ihrer Versorgungsfunktion und Bedeutung von Ausgleichsquittungen nur erfasst werden, wenn dies deutlich zum Ausdruck gebracht wird (BAG 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 163 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 28, zu I 2 der Gründe).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    Dazu muss allerdings auch im Fall strukturell ungleicher Verhandlungsstärke der Inhalt des Vertrags für die eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen sein (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214, 231 ff.; 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242).
  • BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 94/98

    Sozialplanabfindung im Konkurs - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    Ein Anspruch entsteht, sobald die dafür festgelegten tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BAG 27. Oktober 1998 - 1 AZR 94/98 - AP KO § 61 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 102, zu A I 1 a der Gründe - für die Entstehung einer Sozialplanforderung).
  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02

    Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    Besteht die geplante Betriebsänderung in der Stillegung von Betrieben, so beginnt der Unternehmer mit ihrer Durchführung jedenfalls dann, wenn er zu diesem Zweck die bestehenden Arbeitsverhältnisse kündigt (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - AP InsO § 38 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 30, zu II 1 b aa der Gründe; vgl. auch 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377, 380).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    Sie können auch darin bestehen, dass die Betroffenen bei einem Verstoß gegen die Richtlinie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben (vgl. EuGH 10. April 1984 - Rs. 14/83 - [Colson und Kamman./.Land Nordrhein-Westfalen] Slg. 1984, 1891 = AP BGB § 611a Nr. 1 = EzA BGB § 611a Nr. 1).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    Er soll im Wege präventiver Wirkung die vorgeschriebene Beteiligung des Betriebsrats an der betreffenden unternehmerischen Maßnahme sicherstellen (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377, 382; 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82, 79, 87).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 213/88

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
    b) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der zufolge Versorgungsansprüche von Ausgleichsquittungen regelmäßig nicht erfasst werden (vgl. BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 213/88 - AP BetrAVG § 1 Vordienstzeiten Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 56, zu 3 a der Gründe), ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen

  • LAG Hessen, 12.07.2002 - 12 Sa 1615/00

    Verzicht auf einen Nachteilsausgleichsanspruch durch Ausgleichsquittung, die in

  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02

    Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Ausgleichsklauseln, die - wie die im Streitfall - ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen sollen und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 107, 347) in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 49, BAGE 134, 111; 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 24; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33) .
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Entstehungs- und Fälligkeitszeitpunkt einer Forderung können auseinanderfallen (vgl. BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 107, 347; ErfK/Preis 18. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 52) .

    Ein Anspruch entsteht, sobald die dafür festgelegten tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - aaO) .

  • BAG, 12.02.2019 - 1 AZR 279/17

    Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich

    Vielmehr sollen die Arbeitnehmer eine gewisse Entschädigung dafür erhalten, dass eine im Gesetz vorgesehene Beteiligung unterblieben und damit eine Chance nicht genutzt worden ist, einen Interessenausgleich zu finden, der Entlassungen vermeidet oder andere wirtschaftliche Nachteile abmildert (grdl. BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 99, 377; vgl. auch BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 107, 347) .
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