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   BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02   

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https://dejure.org/2003,102
BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 (https://dejure.org/2003,102)
BAG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 (https://dejure.org/2003,102)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 (https://dejure.org/2003,102)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Beachtung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Pflicht zur Offenlegung sachlich gerechtfertigter Differenzierungskriterien; Verletzung des Rechts auf rechtliches ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • Judicialis

    KSchG § 2; ; BGB § 242 Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; BGB § 242 (Gleichbehandlung)
    Billigkeitsprüfung eines Änderungsangebots - Verletzung des Gleihheitsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Gleichbehandlung, sonst Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Änderungskündigung bei mangelnder Gleichbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 56
  • BB 2004, 1006
  • BB 2004, 724
  • DB 2004, 655
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    aa) Stichtagsregelungen sind nicht deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - BAGE 99, 53 mwN).

    Auch Kostenbelastungen können eine Stichtagsregelung rechtfertigen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - aaO).

  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97

    Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    (1) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß der Arbeitgeber Unterscheidungsmerkmale für eine Gruppenbildung alsbald, nachdem der Arbeitnehmer sich auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berufen hat, offenlegen (30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85).

    Deshalb können auch nachträglich angeführte Differenzierungsgründe Berücksichtigung finden, wenn auf Grund besonderer Umstände erkennbar ist, daß sie nicht vorgeschoben sind (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85).

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    Diese Annahme steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348; ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 153; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 153 - alle mwN; aA: Thüringer LAG 28. September 1993 - 5/4 Sa 143/93 - LAGE § 620 BGB Gleichbehandlung Nr. 1; differenzierend: Wiedemann Die Gleichbehandlungsgebote im Arbeitsrecht 2001 S. 26 ff.).

    Die Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt danach bei verhaltens- und personenbedingten Kündigungen im Rahmen der Interessenabwägung (BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - aaO), während sie für die betriebsbedingte Kündigung ihren Niederschlag im wesentlichen in den Regeln über die Sozialauswahl findet (Wiedemann aaO).

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01

    Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    Die Dauer der Beschäftigungszeit ist ein sowohl vom Gesetzgeber (§ 1 Abs. 1, § 10 KSchG) als auch von Tarifvertragsparteien (§ 55 BAT) häufig verwendetes und von der Rechtsprechung nicht beanstandetes (vgl. etwa BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - AP BAT § 55 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Unkündbarkeit Nr. 8) sachangemessenes Differenzierungskritierium.
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    Der Sinn der bisher angenommenen Folgen einer Verletzung der Offenlegungspflicht besteht darin, daß der Arbeitgeber nicht die Möglichkeit haben soll, nachträglich Differenzierungsgründe vorzuschieben, die ihn bei der Leistungsgewährung nicht geleitet haben (vgl. BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    Die rechtlichen Wirkungen der Schwerbehinderteneigenschaft treten im Falle des Sonderkündigungsschutzes regelmäßig erst dann ein, wenn vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (st. Rspr. vgl. zuletzt BAG 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355).
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    Das Landesarbeitsgericht hat in Übereinstimmung mit den Parteien angenommen, daß der Kläger aus personenbedingten, nämlich gesundheitlichen Gründen (vgl. hierzu BAG 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP BPersVG § 75 Nr. 1; KR-Rost 6. Aufl. § 2 KSchG Rn. 100) nicht mehr in der Lage ist, die bis zum Januar 2001 ausgeübte Tätigkeit eines Rangierleiters zu verrichten.
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    (2) Ob und inwieweit eine fehlende oder verspätete Offenlegung sachlich gerechtfertigter Differenzierungskriterien dazu führt, daß der Arbeitgeber sich auf diese Kriterien nicht berufen kann, hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt wiederholt in Frage gestellt, jedoch letztlich offengelassen (8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131; 30. September 1998 - 10 AZR 441/97 -).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    (1) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß der Arbeitgeber Unterscheidungsmerkmale für eine Gruppenbildung alsbald, nachdem der Arbeitnehmer sich auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berufen hat, offenlegen (30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85).
  • LAG Thüringen, 28.09.1993 - 4 Sa 143/93

    Kündigung: Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
    Diese Annahme steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348; ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 153; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 153 - alle mwN; aA: Thüringer LAG 28. September 1993 - 5/4 Sa 143/93 - LAGE § 620 BGB Gleichbehandlung Nr. 1; differenzierend: Wiedemann Die Gleichbehandlungsgebote im Arbeitsrecht 2001 S. 26 ff.).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 500/90

    Erforderlichkeit der Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft nach

  • LAG Köln, 16.08.2002 - 12 Sa 203/02

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Änderungskündigung; Dauerhafte

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61

    Grundsatz der Vertragsfreiheit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Gebiet der

  • BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

    Insofern zitiert es die plastische Formel, dass es nicht angehen könne, dass ein Arbeitgeber zunächst so differenziert, wie es ihm passt, um dann im Streitfall nach Rechtfertigungsgründen Ausschau zu halten (BAG vom 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Nr. 117 zu Art. 3 GG Rn. 37; offen lassend in neuerer Zeit BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56 Rn. 24 f. m. w. N.).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (vgl. BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 -BAGE 107, 56; KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106d; HaKo-Pfeiffer KSchG 2. Aufl. § 2 Rn. 39; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 65).

    (1) Als einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat der Senat es gewertet, wenn der Arbeitgeber ein Vertragsangebot unterbreitet, das einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrrundsatz beinhalten würde (BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56).

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - aaO.; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - aaO.).
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