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   BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02   

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BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 (https://dejure.org/2003,922)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 (https://dejure.org/2003,922)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 (https://dejure.org/2003,922)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Auskunft über den Inhalt der vereinbarten Ziele; Auskunftsverlangen des Betriebsrates; Notwendiger Inhalt einer Rechtsbeschwerdebegründung ; Auskunftsansprüche des Betriebsrats ; Informationspflicht der Arbeitgeberin über die Leistungsdaten des einzelnen Arbeitnehmers; ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

  • Judicialis

    BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § ... 80 Abs. 2 Satz 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 11; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; ArbGG § 94 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; Tarifvertrag Nr. 64 für die Deutsche Post AG vom 11. Juni 1999 Protokollnotiz zu § 15 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Ausreichende Auseinandersetzung der Rechtsbeschwerde mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses; Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über den Inhalt individueller Zielvereinbarungen; Einschränkung gesetzlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen ? Keine Einschränkung gesetzlicher Überwachungsaufgaben des Betriebsrats durch Tarifvertrag ? Keine Pflicht zur Selbstbeschaffung der Informationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsansprüche des Betriebsrats zu tariflichen Zielvereinbarungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 132
  • ZIP 2004, 275
  • MDR 2004, 454
  • NZA 2004, 936
  • BB 2004, 2467
  • DB 2004, 322
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Zwar können einzelne Rechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag erweitert werden (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 28 ff., zu B II 3 b der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9), sie können mittels Tarifvertrags aber nicht beseitigt oder eingeschränkt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).

    Die von der Arbeitgeberin in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Senats vom 18. August 1987 (- 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 33 ff., insbesondere zu B III 2 b der Gründe) steht dazu nicht im Widerspruch.

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz gehört allerdings ihrerseits zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295 f., zu B II 1 der Gründe).

    Dafür genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - aaO mwN).

  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Diese Aufgaben sind vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45, zu B I 2 a der Gründe; 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 320, zu IV 1 der Gründe).

    Aus diesen Grundsätzen folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45).

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Anspruch darauf, vom Arbeitgeber ohne - hier durchaus aufwendiges - eigenes Zutun informiert zu werden (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 3 d cc (3) der Gründe).
  • BAG, 14.02.1967 - 1 ABR 6/66

    Mitbestimmungsrecht - Wohlfahrtseinrichtung - Werkswohnung

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Weder kann dieser wirksam auf sie verzichten (BAG 14. Februar 1967 - 1 ABR 6/66 - BAGE 19, 229 schon zum BetrVG 1952), noch können die Tarifvertragsparteien sie wirksam ausschließen, wenn nicht das Betriebsverfassungsgesetz selbst eine solche Möglichkeit etwa nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 Einleitungssatz vorsieht (Wiese GK-BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 5 mwN; Richardi BetrVG 8. Aufl. Einleitung Rn. 142; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 1 Rn. 248; DKK-Kustode/Däubler 8. Aufl. Einleitung Rn. 75 mwN).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Zwar können einzelne Rechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag erweitert werden (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 28 ff., zu B II 3 b der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9), sie können mittels Tarifvertrags aber nicht beseitigt oder eingeschränkt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Damit verbundene Beeinträchtigungen der Tarifautonomie sind verfassungsgemäß und hinzunehmen, wenn der Gesetzgeber mit ihnen den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Belange bezweckt und sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 - BVerfGE 103, 293 = AP BUrlG § 10 Kur Nr. 2).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Dieser Verpflichtung korrespondiert ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats (vgl. BAG 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 - BAGE 42, 366 und seitdem in st. Rspr.).
  • LAG München, 01.08.2002 - 3 TaBV 80/01

    Auskunftsanspruch und Informationsanspruch des Betriebsrates auf Mitteilung über

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 1. August 2002 - 3 TaBV 80/01 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Zwar können einzelne Rechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag erweitert werden (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 28 ff., zu B II 3 b der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9), sie können mittels Tarifvertrags aber nicht beseitigt oder eingeschränkt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Ob die begehrten Auskünfte, soweit sie sich auf die Vergangenheit beziehen, mittlerweile noch von Bedeutung für das Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeberin sind, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern allenfalls der Begründetheit des Antrags (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 2 der Gründe).

    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (st. Rspr. BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 b der Gründe; 24. Januar 2006 - 1 ABR 60/04 - NZA 2006, 1050, zu B II 1 a der Gründe mwN).

    Eine rückwärtige zeitliche Grenze liegt erst dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 b bb (3) der Gründe).

    Zum einen ist der Betriebsrat grundsätzlich nicht gehalten, sich benötigte Informationen selbst zu beschaffen, auch wenn er dazu objektiv in der Lage wäre (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 c bb der Gründe; 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/03 - BAGE 106, 111, zu B II 2 [richtig 3] d cc (3) der Gründe).

  • ArbG München, 10.11.2010 - 38 BV 257/10

    Zielvereinbarung, Mitbestimmung, Einsicht, leistungsbezogenes Entgelt

    Deshalb ist eine zweistufige Prüfung dahingehend erforderlich, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und - wenn dies der Fall ist - ob im Einzelfall die begehrte Einsichtnahme in Unterlagen zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 19.10.1999, 1 ABR 75/98, BB 2000, 1297 und BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Vom Sinn und Zweck der Regelung geht es darum, dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung der einzelnen Sätze des jeweiligen Leistungslohnsystems einzuräumen, um den mit einer Leistungsentlohnung verbundenen Gefahren zu begegnen (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Diese Aufgaben sind vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Darin liegt der erforderliche kollektive Bezug der individuell getroffenen Abreden mit der Folge, dass die Beteiligte zu 2) gemäß § 75 Abs. 1 BetrVG an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936; a. A. Rieble/Gistel, BB 2004, 2462).

    Die rückwärtige zeitliche Grenze liegt erst dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Der Betriebsrat kann daher insbesondere auch Unterrichtung über die mit den einzelnen Arbeitnehmern jeweils vereinbarten Tätigkeitsziele verlangen (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Hierfür spricht, dass es sich nach der Rechtsprechung des BAG bei dem Anspruch gem. § 80 Abs. 2 BetrVG um einen umfassenden Auskunftsanspruch handelt, so dass im Ergebnis der gesamte Inhalt aller individuellen Zielvereinbarungen mitgeteilt werden muss (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Gerade diese Notwendigkeit liegt bei der einvernehmlichen Festlegung von Zielen typischerweise vor, weshalb der Betriebsrat die Befugnis hat, von den konkreten Abmachungen Kenntnis zu erhalten (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Insoweit genügt die Möglichkeit, die Betriebsratsmitglieder gem. § 79 BetrVG durch ausdrücklichen Hinweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit der mitgeteilten Umstände zur Geheimhaltung zu verpflichten (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936, Annuß, a. a. O, NZA 2007, 290).

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 18, BAGE 119, 356; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 132).
  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Die rückwärtige zeitliche Grenze liegt aber dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b bb (3) der Gründe, BAGE 108, 132) .
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

    Mit dieser Verpflichtung geht ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 b der Gründe mwN).

    Aus diesen Grundsätzen folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 b der Gründe mwN).

    Die rückwärtige zeitliche Grenze liegt erst dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu II 3 b bb (3) der Gründe).

  • LAG Hamburg, 10.01.2007 - 4 TaBV 3/05

    Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der zeitlichen Lage von Schulungs-

    Zu prüfen für den Unterrichtungsanspruch ist, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats vorliegt und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (st. Rspr. BAG 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 - AP Nr. 62 zu § 80 BetrVG 1972; 10.10.2006 - 1 ABR 68/05 - AP Nr. 69 zu § 80 BetrVG 1972).

    Darüber hinaus ist es auch nicht Aufgabe des Betriebsrats, sich selbst derartige Informationen zu verschaffen; der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Anspruch darauf, vom Arbeitgeber ohne eigenes Zutun informiert zu werden (vgl. BAG 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 - AP Nr. 62 zu § 80 BetrVG 1972; 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 - AP Nr. 61 zu § 80 BetrVG 1972).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Die Tarifvertragsparteien können diese nicht wirksam ausschließen, sofern nicht das Betriebsverfassungsgesetz selbst eine solche Möglichkeit - etwa nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG - vorsieht (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b bb (1) der Gründe, BAGE 108, 132; Fitting 25. Aufl. § 1 Rn. 247 mwN; Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 4 Rn. 81 mwN; Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 765 mwN) .
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Die Tarifvertragsparteien können diese nicht wirksam ausschließen, sofern nicht das Betriebsverfassungsgesetz selbst eine solche Möglichkeit - etwa nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG - vorsieht (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 28, BAGE 136, 359; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b bb (1) der Gründe, BAGE 108, 132) .
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15

    Auskunftsanspruch des Betriebsrates zu Zielvereinbarungen

    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02.

    Die Entscheidung des 1. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 21.10.2003 --1 ABR 39/02 sei hier nicht einschlägig, denn es würden hier keine Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip verteilt werden.

    Eine rückwärtige zeitliche Grenze für Auskunftsansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit seinen Überwachungsaufgaben liegt erst dort vor, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen kann (vgl. BAG vom 10.10.2006 - 1 ABR 68/05 in NZA 2007, 99; BAG vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 in NZA 2004, 936).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 19 TaBV 3/16

    Zuteilung von Aktienoptionen und Nachzugsaktien - Auskunftsanspruch des

    Aus diesen Grundsätzen folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 15 und 16; 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 18; 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - Rn. 47; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - Rn. 56 und 58).

    Diese Aufgaben sind vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - Rn. 56).

  • ArbG Hamburg, 16.04.2015 - 7 BV 25/14

    Mitbestimmung - Verpflichtung zur Vorlage von Zielvereinbarungen

  • LAG Köln, 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11

    Herausgabe von Gleitzeitlisten der im Betrieb beschäftigten Angestellten an den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17

    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz

  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04

    Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat

  • LAG Hamburg, 03.12.2015 - 7 TaBV 6/15

    Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Vorlage anonymisierter Zielvereinbarungen im

  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21

    Unterrichtungsanspruch - Betriebsrat - Fremdpersonaleinsatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2016 - 14 TaBV 2163/15

    Anspruch des Betriebsrats auf Herausgabe von Daten zu Zielvereinbarungen

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Vorlage individueller Zielvereinbarungen an den

  • LAG München, 15.12.2015 - 9 TaBV 60/15

    Auskunft über bereits abgeschlossene Zielvereinbarungen

  • LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung

  • LAG München, 24.07.2008 - 3 TaBV 4/08

    Laufbahnaufstieg

  • LAG Hamm, 08.10.2010 - 10 TaBV 5/10

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • ArbG Siegen, 13.04.2011 - 1 BV 30/10

    Der Betriebsrat hat Anspruch auf Auskunft in anonymisierter Form über erteilte

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 55/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 35/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2500/16

    Vorlageanspruch des Personalrats von Unterlagen aus Anlass der Besetzung von

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 3/17

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 25/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2015 - 8 BV 674/14

    Auskunftsanspruch Betriebsrat zur Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04

    Eingruppierung von AT-Angestellten-Mitbestimmung des Betriebsrats, Ausschluss

  • LAG München, 24.06.2004 - 3 TaBV 63/03

    Informationsrecht des Betriebsrats

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 17/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 15/04

    Eingruppierung von AT-Angestellten Mitbestimmung des Betriebsrats Ausschluss bzw.

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 41/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • LAG Köln, 07.05.2008 - 3 TaBV 85/07

    Arbeitszeitkonto; Unterlassung; Betriebsvereinbarung; Auskunft

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 7/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 131/08

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats; Einsatz von Mitarbeitern von Fremdfirmen;

  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2012 - 20 TaBV 2/12

    Eingruppierung nach dem ERA-TV bei vorläufiger Bewertung der Arbeitsaufgabe durch

  • LAG Hamburg, 07.02.2012 - 2 TaBV 12/11

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Sonderzahlungen - Mitbestimmungsrecht

  • LAG Köln, 28.08.2009 - 10 TaBV 30/09

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei konkreter Kontrollaufgabe; unbegründeter

  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2014 - 23 K 1741/14

    Unterrichtung über Leistungsprämien

  • VG Frankfurt/Main, 30.01.2012 - 23 K 98/12

    Recht des Personalrats auf eine schriftliche Auskunft über die außer- und

  • VG Frankfurt/Main, 30.01.2012 - 23 K 3006/11

    Einblick des Personalrats in die Bruttogehaltslisten außertariflich vergüteter

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