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   BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02   

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https://dejure.org/2003,346
BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 (https://dejure.org/2003,346)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 (https://dejure.org/2003,346)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 (https://dejure.org/2003,346)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Verzugs der Annahme der Arbeitsleistung nach Ausspruch einer unwirksamen fristlosen Kündigung; Anspruch auf eine vereinbarte Vergütung ohne Verpflichtung zur Nachleistung ; Pflicht zur vorläufigen Wiederaufnahme der Beschäftigung bis zum rechtskräftigen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • kanzlei.biz

    Problemkreis Prozeßbeschäftigung und Annahmeverzug

  • Judicialis

    KSchG § 11 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Annahmeverzug - verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung; Prozeßbeschäftigung; Anrechnung des hypothetischen Verdienstes; böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs; zumutbare Arbeit; Angebot des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmeverzug: Angebot des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung nach entsprechendem erstinstanzlichen Urteil ? Unterlassen anderweitigen Erwerbs ? Zumutbarkeit der Weiterarbeit nach verhaltensbedingter Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • 123recht.net (Kurzinformation, 28.10.2003)

    Wer nicht entlassen werden will muss auch arbeiten // Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Rechtsstreits zumutbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zumutbare Weiterarbeit während des Kündigungsschutzprozesses

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §_615 Satz_1 BGB; §_11 Satz_1 Nr._2 KSchG
    Unterlassen anderweitigen Erwerbs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 27
  • NJW 2004, 316
  • MDR 2004, 455
  • NZA 2004, 90
  • BB 2003, 2688
  • DB 2004, 437
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Da in der Kündigung zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung nicht annehmen, bedurfte es keines Angebots des Klägers, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (vgl. BAG 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244; 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179, 183; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98).

    Beide Vorinstanzen haben zutreffend angenommen, ein Annahmeverzug ende nicht dadurch, daß der Arbeitgeber vorsorglich einen für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits befristeten neuen Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen oder eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung auflösend bedingte Fortsetzung des Vertrags anbiete (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 169 ff.; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - aaO, zu B I 1 b der Gründe mwN).

    Art und Schwere der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen, wobei die außerordentliche Kündigung regelmäßig das Ansehen des Arbeitnehmers beeinträchtigt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 176 ff. mwN; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 2 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 483/89

    Lohnanspruch bei Weiterbeschäftigungsurteil

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Eine besondere vertragliche Grundlage hierfür hat sie mit der Aufforderung zur "Prozeßbeschäftigung" auf Grund des Teilurteils nicht angeboten (vgl. demgegenüber BAG 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 - BAGE 53, 17, 19 ff.; ferner auch 17. Januar 1991 - 8 AZR 483/89 - BAGE 67, 88, 92 f.), aber doch die Zusage der Weiterbeschäftigung während des gesamten Prozesses gemacht.

    Die fehlende Vertragsgrundlage und die damit verbundene Rückabwicklung nach Bereicherungsgrundsätzen bei wirksamer Kündigung (vgl. BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - BAGE 54, 232, 235 ff.; 17. Januar 1991 - 8 AZR 483/89 - BAGE 67, 88, 90 ff.; kritisch ua. Löwisch KSchG 8. Aufl. § 4 Rn. 110 ff.) sind nicht für sich genommen unzumutbar.

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99

    Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Die Frage der Zumutbarkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu bestimmen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196, 204; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 1 der Gründe; 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343, 346, jeweils mwN).

    Art und Schwere der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen, wobei die außerordentliche Kündigung regelmäßig das Ansehen des Arbeitnehmers beeinträchtigt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 176 ff. mwN; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 2 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Die Vorschriften unterscheiden sich insoweit zwar in ihrem Wortlaut, sind aber inhaltlich deckungsgleich (BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343, 345).

    Die Frage der Zumutbarkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu bestimmen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196, 204; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 1 der Gründe; 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343, 346, jeweils mwN).

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Beide Vorinstanzen haben zutreffend angenommen, ein Annahmeverzug ende nicht dadurch, daß der Arbeitgeber vorsorglich einen für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits befristeten neuen Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen oder eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung auflösend bedingte Fortsetzung des Vertrags anbiete (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 169 ff.; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - aaO, zu B I 1 b der Gründe mwN).

    Art und Schwere der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen, wobei die außerordentliche Kündigung regelmäßig das Ansehen des Arbeitnehmers beeinträchtigt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 176 ff. mwN; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 2 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Die fehlende Vertragsgrundlage und die damit verbundene Rückabwicklung nach Bereicherungsgrundsätzen bei wirksamer Kündigung (vgl. BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - BAGE 54, 232, 235 ff.; 17. Januar 1991 - 8 AZR 483/89 - BAGE 67, 88, 90 ff.; kritisch ua. Löwisch KSchG 8. Aufl. § 4 Rn. 110 ff.) sind nicht für sich genommen unzumutbar.
  • LAG Köln, 14.12.1995 - 6 Sa 933/95

    Annahmeverzug: Wegfall der Ansprüche

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Zwar greift § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bei außerordentlichen Kündigungen nicht ein (§ 102 Abs. 3 BetrVG); die Wertung des Gesetzes, daß die Weiterbeschäftigung nicht unzumutbar sein kann, wenn der Arbeitnehmer kraft Gesetzes ein entsprechendes Verlangen stellt, trifft aber auch auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch zu (vgl. LAG Köln 14. Dezember 1995 - 6 Sa 933/95 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 6; LAG München 9. Mai 2001 - 9 Sa 1207/00 - RzK I 13a Nr. 55; KR/Spilger 6. Aufl. § 11 KSchG Rn. 41; Erman/Belling BGB 10. Aufl. § 615 Rn. 45, 47; Staudinger/Richardi [1999] BGB § 615 Rn. 156 ff.; ferner Heinze Personalplanung, Einstellung und Kündigung 1982 Rn. 626; APS/Biebl § 11 KSchG Rn. 21 ff., 24 ff.; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1777).
  • LAG München, 09.05.2001 - 9 Sa 1207/00

    Streit über das Bestehen eines Vergütungsanspruchs aus Annahmeverzug;

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Zwar greift § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bei außerordentlichen Kündigungen nicht ein (§ 102 Abs. 3 BetrVG); die Wertung des Gesetzes, daß die Weiterbeschäftigung nicht unzumutbar sein kann, wenn der Arbeitnehmer kraft Gesetzes ein entsprechendes Verlangen stellt, trifft aber auch auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch zu (vgl. LAG Köln 14. Dezember 1995 - 6 Sa 933/95 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 6; LAG München 9. Mai 2001 - 9 Sa 1207/00 - RzK I 13a Nr. 55; KR/Spilger 6. Aufl. § 11 KSchG Rn. 41; Erman/Belling BGB 10. Aufl. § 615 Rn. 45, 47; Staudinger/Richardi [1999] BGB § 615 Rn. 156 ff.; ferner Heinze Personalplanung, Einstellung und Kündigung 1982 Rn. 626; APS/Biebl § 11 KSchG Rn. 21 ff., 24 ff.; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1777).
  • BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 787/78

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Demgegenüber findet gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. KSchG jedenfalls auf die außerordentliche Kündigung, die wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist, § 11 KSchG Anwendung (vgl. BAG 9. April 1981 - 6 AZR 787/78 - BAGE 35, 200, 202 f.; KR/Friedrich 6. Aufl. § 13 KSchG Rn. 72; APS/Biebl § 13 KSchG Rn. 32).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
    Da in der Kündigung zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung nicht annehmen, bedurfte es keines Angebots des Klägers, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (vgl. BAG 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244; 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179, 183; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 636/84

    Ablauf der Kündigungsfrist - Tariflohn - Kündigung - Auflösende Bedingung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2002 - 4 Sa 311/02

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Das beklagte Land hat den Kläger auch nicht - insbesondere nicht mit dem Schreiben vom 9. August 2007 - zur Wiederaufnahme der Arbeit unter unmissverständlicher Klarstellung, es habe zu Unrecht gekündigt, aufgefordert (vgl. dazu BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 27; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 1 b der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1; ErfK/Preis 12. Aufl. § 615 BGB Rn. 67; Schaub/Linck 14. Aufl. § 95 Rn. 60 - jeweils mwN) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Da in der Kündigung zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung nicht annehmen, bedurfte es keines Angebots des Klägers, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe mwN, BAGE 108, 27) .
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Sie geriet damit grundsätzlich in Annahmeverzug, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Arbeitsangebots des Klägers bedurfte, §§ 295, 296 BGB (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 12, BAGE 141, 340; 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 115, 216; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe mwN, BAGE 108, 27) .
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