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   BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03   

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https://dejure.org/2004,505
BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03 (https://dejure.org/2004,505)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2004 - 2 AZR 237/03 (https://dejure.org/2004,505)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 (https://dejure.org/2004,505)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes; Kennzeichnende, regelmäßige Beschäftigtenzahl zum Kündigungszeitpunkt; Nichtberücksichtigung des Entschlusses der Betriebsfortführung mit nicht mehr als fünf Arbeitnehmern und von Betriebspraktika

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Schwellenwert des § 23 KSchG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG
    Kündigungsschutz - Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG

  • bag-urteil.com

    Kleinbetrieb - Berechnung des Schwellenwertes

  • Judicialis

    KSchG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 23
    Berufsbildung; Kündigung - Kündigungsschutz; betriebsbedingte Kündigung; Kleinbetriebsklausel; Nichtberücksichtigung des gekündigten Arbeitnehmers bei der Berechnung des Schwellenwertes, wenn der Arbeitsplatz endgültig gestrichen wird?; "Kündigungsschutz" außerhalb des ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schwellenwert für Anwendbarkeit der Kleinbetriebsklausel in § 23 KSchG: Berücksichtigung des gekündigten Arbeitnehmers auch bei beabsichtigter dauerhafter Streichung seines Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigungsschutz; Kleinbetriebsklausel

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Berechnung des Schwellenwertes beim Kündigungsschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz; Kleinbetriebsklausel

  • heuking.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Kleinbetriebsgrenze

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.1.2004)

    Kündigungsschutz nicht durch Kündigungen zu unterlaufen // Bei Arbeitsplatzabbau zählt bisherige Betriebsgröße

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Schwellenwertberechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 215
  • NJW 2004, 1818
  • MDR 2004, 816
  • NZA 2003, 479
  • NZA 2004, 479
  • BB 2004, 1059
  • DB 2004, 1946
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 624/88

    Kriterien für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl - als Voraussetzung für die

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
    Entscheidend ist dann, wann der Arbeitgeber noch eine regelmäßige Betriebstätigkeit entwickelt und wie viele Arbeitnehmer er hierfür eingesetzt hat (so zu der vergleichbaren Problematik des § 17 Abs. 1 KSchG Senat 8. Juli 1989 - 2 AZR 624/88 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 6 = EzA KSchG 17 Nr. 4).

    Dort ist anerkannt, dass bei der Betriebsstilllegung und der Betriebseinschränkung nur der Rückblick auf die bisherige Beschäftigtenzahl zur Berechnung des Schwellenwerts maßgeblich ist (Senat 8. Juli 1989 aaO; BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 43/96 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 33; GK-Fabricius/Oetker BetrVG 7. Aufl. § 111 Rn. 49; KR-Weigand 6. Aufl. KSchG § 17 Rn. 28a).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
    Ohne entsprechende Feststellungen der Tatsacheninstanz ist nicht davon auszugehen, dass der Beklagte bei der Auswahl des Klägers auch im Vergleich zu den beiden Gesellen soziale Gesichtspunkte nicht hinreichend berücksichtigt hat (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 12 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 1).

    Eine Vergleichbarkeit des Klägers mit den beiden Gesellen ist nicht festgestellt, und außerdem hat sich der Beklagte zur Rechtfertigung der Kündigung nicht nur auf betriebliche Gründe, sondern ua. auch auf erhebliche Krankheitszeiten des Klägers und dadurch verursachte wirtschaftliche Probleme berufen, was ggf. einer Berücksichtigung der Unterschiede in der sozialen Schutzbedürftigkeit entgegenstehen könnte (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - aaO).

  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 43/96

    Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
    Dort ist anerkannt, dass bei der Betriebsstilllegung und der Betriebseinschränkung nur der Rückblick auf die bisherige Beschäftigtenzahl zur Berechnung des Schwellenwerts maßgeblich ist (Senat 8. Juli 1989 aaO; BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 43/96 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 33; GK-Fabricius/Oetker BetrVG 7. Aufl. § 111 Rn. 49; KR-Weigand 6. Aufl. KSchG § 17 Rn. 28a).
  • LAG Köln, 22.11.2002 - 11 Sa 342/02

    Kündigungsschutz, Kleinbetrieb, regelmäßig Beschäftigte

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.1996 - 3 Sa 870/95

    Beschäftigtenzahl; Kündigungsschutz; Darlegungslast; Beweislast

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
    Wenn das Landesarbeitsgericht im Anschluss an eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (16. Februar 1996 - 3 Sa 870/95 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 14; ebenso KR-Weigand 6. Aufl. § 23 KSchG Rn. 38) annimmt, auf einen höheren Beschäftigtenstand in der Vergangenheit komme es nicht an, wenn der Betrieb auf Dauer mit einer verringerten Belegschaft fortgeführt werden solle, so ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (einschränkend auch Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 896; Kittner/Däubler/Zwanziger Kündigungsschutzrecht 5. Aufl. § 23 KSchG Rn. 14; LAG Niedersachsen 28. Februar 2000 - 5 Sa 2558/98 - LAGE KSchG § 23 Nr. 18).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
    Betriebspraktika, die nicht in einem Arbeitsverhältnis abgeleistet werden, sind bei der Berechnung des Schwellenwerts (§ 23 Abs. 1 KSchG) eben sowenig zu berücksichtigen wie bei der Berechnung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. Senat 18. November 1999 - 2 AZR 89/99 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Nr. 52).
  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 356/90

    Verhaltensbedingte Kündigung; regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
    a) Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass es bei der Feststellung der Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG zur Ermittlung der für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnenden regelmäßigen Beschäftigtenzahl - bezogen auf den Kündigungszeitpunkt - grundsätzlich eines Rückblicks auf die bisherige personelle Situation und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung bedarf (BAG 31. Januar 1991 - 2 AZR 356/90 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 11 = EzA KSchG § 23 Nr. 11).
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2000 - 5 Sa 2558/98

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
    Wenn das Landesarbeitsgericht im Anschluss an eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (16. Februar 1996 - 3 Sa 870/95 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 14; ebenso KR-Weigand 6. Aufl. § 23 KSchG Rn. 38) annimmt, auf einen höheren Beschäftigtenstand in der Vergangenheit komme es nicht an, wenn der Betrieb auf Dauer mit einer verringerten Belegschaft fortgeführt werden solle, so ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (einschränkend auch Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 896; Kittner/Däubler/Zwanziger Kündigungsschutzrecht 5. Aufl. § 23 KSchG Rn. 14; LAG Niedersachsen 28. Februar 2000 - 5 Sa 2558/98 - LAGE KSchG § 23 Nr. 18).
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es deshalb eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen ( BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 - aaO; 2 2. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 109, 215) .
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05

    Anwendbarkeit des KSchG

    Hinzuzurechnen ist der Kläger, auch wenn mit der Beklagten davon ausgegangen wird, dass sein Arbeitsplatz dauerhaft entfällt (vgl. Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 - BAGE 109, 215) 'Damit werden zum Kündigungszeitpunkt insgesamt neun Arbeitnehmer beschäftigt.
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 654/08

    Betrieb und regelmäßige Beschäftigtenzahl in § 23 KSchG

    Für die Berechnung der nach § 23 Abs. 1 KSchG maßgeblichen Beschäftigtenzahl bedarf es - ausgehend vom Kündigungszeitpunkt - grundsätzlich eines Rückblicks auf die bisherige personelle Situation und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 109, 215; 31. Januar 1991 - 2 AZR 356/90 - zu II 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 11 = EzA KSchG § 23 Nr. 11).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

    Für die Feststellung der Zahl der in der Regel Beschäftigten kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht hingegen auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an (Senat 31. Januar 1991 - 2 AZR 356/90 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 11 = EzA KSchG § 23 Nr. 11; zuletzt 22. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 31 = EzA KSchG § 23 Nr. 26; BAG 16. Juni 1976 - 3 AZR 73/75 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 8 = EzA BGB § 611 Treuepflicht Nr. 1; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 23 Rn. 16 b; KR- Weigand 7. Aufl. § 23 KSchG Rn. 37 mwN).

    Deshalb bedarf es zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl grundsätzlich eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung, wobei Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls nicht zu berücksichtigen sind (Senat 31. Januar 1991 und 22. Januar 2004 - 2 AZR 356/90 - und - 2 AZR 237/03 - aaO; KR-Weigand 7. Aufl. § 23 KSchG Rn. 37 f.).

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Im Fall einer Betriebsstilllegung ist eine Vorausschau nicht möglich; dann kommt nur ein Rückblick auf die bisherige Belegschaftsstärke in Betracht (vgl. für § 23 KSchG: BAG 22. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 31 = EzA KSchG § 23 Nr. 26).
  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

    Es würde dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung widersprechen, wenn sich der Arbeitgeber durch den bloßen Entschluss, wegen Betriebseinschränkung bzw. Betriebsstilllegung einzelnen oder allen Arbeitnehmern zu kündigen, der Überprüfung der entsprechenden Kündigungen am Maßstab des Kündigungsschutzgesetzes entziehen könnte (BAG 22.01.2004 - 2 AZR 237/03, juris Rn. 14).
  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es deshalb eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen (BAG v. 24.01.2013 - 2 AZR 140/12, Rn. 24, zitiert nach juris; BAG v. 24.02.2005 - 2 AZR 373/03, Rn. 21, zitiert nach juris; BAG v. 22.01.2004 - 2 AZR 237/03, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist das Kündigungsschutzgesetz auch dann anwendbar, wenn bei der Entlassung von Arbeitnehmern der Betrieb zukünftig unter die Schwellengrenze des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG sinkt (BAG v. 22.01.2004 - 2 AZR 237/03, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Vielmehr ist zum Kündigungszeitpunkt für den Betrieb noch die bisherige, in der Vergangenheit liegende Beschäftigtenzahl entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG v. 22.01.2004 - 2 AZR 237/03, Rn. 14, zitiert nach juris) kennzeichnend.

  • LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03

    Konkludente Teilrücknahme der Klage durch Nichtstellen des allgemeinen

    Es bedarf daher bei der Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl zur Ermittlung der für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnenden regelmäßigen Beschäftigtenzahl bezogen auf den Kündigungszeitpunkt eines Rückblicks auf die bisherige personelle Situation und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2004 - Az.: 2 AZR 237/03 -).

    Bei der Berechnung des Schwellenwertes ist der gekündigte Arbeitnehmer dann mit zu berücksichtigen, wenn der Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2004 - Az.: 2 AZR 237/03 -).

  • LAG Hamm, 21.04.2016 - 17 Sa 106/16

    § 21 VII BEEG ist auch anwendbar, wenn die Vertretungskraft unbefristet

    Dabei sind die gekündigten Arbeitnehmer selbst dann zu berücksichtigen, wenn die unternehmerische Entscheidung vorsieht, ihre Arbeitsplätze nicht neu zu besetzen, wenn er demnach den Betrieb einschränken will (BAG 22.01.2004 - 2 AZR 237/03 - Rdnr. 14, NJW 2004, 1818).
  • LAG Köln, 21.11.2014 - 4 Sa 674/14

    Regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer

    Die Beurteilung erfolgt regelmäßig mit Hilfe eines Rückblicks auf die bisherige Beschäftigungssituation und eine Vorausschau auf die geplante Entwicklung (BAG 31.01.1991, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 11; BAG 22.01.2004, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 31).

    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings im Urteil vom 22.01.2004 (2 AZR 237/03) unter dem Gesichtspunkt, dass es grundsätzlich auch auf eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ankommt, entschieden, dass dieses nicht bedeute, dass der bloße Entschluss des Arbeitgebers, seinen Betrieb künftig kleiner fortzuführen, dazu führen kann, dass "Kündigungen, mit denen er dieses Ziel erreichen will, nicht mehr dem ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes unterliegen".

  • ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5967/20
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2021 - 4 Sa 303/21

    Luftverkehrsunternehmen; räumlicher Geltungsbereich des KSchG ; Betriebsübergang

  • LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 291/16

    Ermittlung der für die Anwendbarkeit des KSchG erforderlichen Anzahl Arbeitnehmer

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1001/11

    Anforderung an die Begründung der Zustimmungsverweigerung durch die

  • ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5904/20
  • ArbG München, 05.03.2020 - 33 Ca 7766/19

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Wartezeit, Sittenwidrigkeit, Feststellung, Beweislast,

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Pflicht eines Arbeitgebers zur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2004 - 11 Sa 408/04

    Kündigung im Kleinbetrieb; Schmerzensgeld wegen Überarbeit

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

  • ArbG Essen, 05.04.2005 - 2 Ca 3991/04

    Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung; Anforderungen an die

  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
  • LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06

    Massenentlassungsanzeige; "in der Regel" Beschäftigte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 8 Sa 977/04

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 4 Sa 220/04

    Bei der Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl des § 23 Abs. 1 Satz 2

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 9 Sa 231/11

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb - Ermittlung der Zahl

  • LAG Köln, 25.09.2009 - 4 Sa 855/08

    Außerordentliche Kündigung eines Kellners bei provozierender Mitnahme seiner

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2017 - 6 Ta 37/17

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung der PKH, Erfolgsaussichten,

  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2018 - 14 Ca 766/18
  • ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
  • ArbG Cottbus, 17.03.2010 - 7 Ca 1013/09

    Feststellung einer Nichtauflösung eines Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer

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