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   BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03   

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https://dejure.org/2004,1450
BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03 (https://dejure.org/2004,1450)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 3 AZR 297/03 (https://dejure.org/2004,1450)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 3 AZR 297/03 (https://dejure.org/2004,1450)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft - Berücksichtigung von Zeiten der Tätigkeit für ein Unternehmen - Insolvenzschutz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb einer insolvenzgeschützten Versorgungsanwartschaft; Unverfallbarkeit einer Betriebsrentenanwartschaft; Zusage von Altersversorgung und Invaliditätsversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses; Kausalzusammenhang zwischen Arbeitsverhältnis und Versorgung ; ...

  • Judicialis

    BetrAVG a.F § 1; ; BetrAVG § 7 Abs. 2; ; BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 a. F.; BetrAVG § 7 Abs. 2; BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2
    Anrechnung einer Tätigkeit für das Unternehmen auf Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG §§ 1 (a.F.) 7 Abs. 2 § 17 Abs. 1 S. 2
    Betriebliche Altersversorgung; Arbeitnehmerstatus - Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft; Berücksichtigung von Zeiten der Tätigkeit für ein Unternehmen; Insolvenzschutz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unverfallbarkeit von Betriebsrentenansprüchen unter Berücksichtigung der für ein Unternehmen erbrachten Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsrente: Unverfallbare Anwartschaft nach dem BetrAVG?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrente: Unverfallbare Anwartschaft nach dem BetrAVG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 110, 176
  • ZIP 2004, 2070
  • MDR 2004, 1426
  • NZA 2005, 927
  • VersR 2005, 294
  • BB 2004, 2360
  • DB 2004, 2432
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03
    Als Minderheitsgesellschafterin, die nicht Geschäftsführerin war, konnte die Klägerin in einem Arbeitsverhältnis stehen (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 95 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 68; 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - BAGE 66, 1).

    Die für dasselbe Unternehmen geleistete Tätigkeit kann nicht nach dem unterschiedlichen Status des Mitarbeiters im Zeitablauf aufgespalten werden (BAG 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - BAGE 66, 1, 5 f.).

    Identität des Unternehmens ist auch in Fällen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB und der Gesamtrechtsnachfolge anzunehmen, ferner dann, wenn die Tätigkeit zunächst für die Vorgesellschaft und später - ohne Unterbrechung - für die eingetragene GmbH erfolgt (BAG 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - aaO), nicht dagegen zwischen einer KG und der GmbH als ihrer Komplementärin.

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 769/98

    Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH

    Auszug aus BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03
    Aus anderen Gründen erteilte Zusagen werden durch das BetrAVG nicht geschützt (BAG 25. Januar 2000 - 3 AZR 769/98 - AP BetrAVG § 1 Nr. 38 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 9, zu II 2 der Gründe).

    Der Senat hat eine ähnliche Altersversorgung als "außergewöhnlich" bezeichnet (BAG 25. Januar 2000 - 3 AZR 769/98 - AP BetrAVG § 1 Nr. 38 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 9, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 185/83

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Unterstützungskasse - Tochtergesellschaft

    Auszug aus BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03
    Auch in seinem Urteil vom 6. August 1985 (- 3 AZR 185/83 - BAGE 49, 225, 232) hat der Senat entscheidend darauf abgestellt, dass die Vertragsbeziehungen zwischen der dortigen Klägerin und der späteren Insolvenzschuldnerin nie vollständig gelöst worden waren.
  • LAG Köln, 07.03.2003 - 4 Sa 954/02

    "Betriebszugehörigkeit" i.S.d. BetrAVG

    Auszug aus BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. März 2003 - 4 Sa 954/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94

    Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03
    Ihre frühere Betriebszugehörigkeit als angestellte Textilentwerferin vom 1. April 1962 bis zum 31. Dezember 1973 kann nicht als Dienstzeit berücksichtigt werden, weil sie nicht unmittelbar an das Arbeitsverhältnis heranreichte, auf Grund dessen die Versorgungszusage gemacht wurde (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370; 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 - BAGE 31, 45).
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03
    Ihre frühere Betriebszugehörigkeit als angestellte Textilentwerferin vom 1. April 1962 bis zum 31. Dezember 1973 kann nicht als Dienstzeit berücksichtigt werden, weil sie nicht unmittelbar an das Arbeitsverhältnis heranreichte, auf Grund dessen die Versorgungszusage gemacht wurde (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370; 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 - BAGE 31, 45).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Auszug aus BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 297/03
    Als Minderheitsgesellschafterin, die nicht Geschäftsführerin war, konnte die Klägerin in einem Arbeitsverhältnis stehen (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 95 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 68; 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - BAGE 66, 1).
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Danach muss zwischen dem Arbeitsverhältnis und der Zusage ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. etwa BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 110, 176; 25. Januar 2000 - 3 AZR 769/98 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 215/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Danach muss zwischen dem Arbeitsverhältnis und der Zusage ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. etwa BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03  - zu I 2 der Gründe, BAGE 110, 176 ; 25. Januar 2000 -  3 AZR 769/98  - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder

    Die letztlich getroffene Entscheidung, ausschließlich den Gesellschaftern eine Versorgungszusage zu erteilen, spricht dafür, dass eine Zusage auch an die "normale" Belegschaft, also die Arbeitnehmer, die GmbH wirtschaftlich überfordert hätte und dass im Verhältnis zu ihrer damaligen Leistungsfähigkeit die der Klägerin erteilte Zusage nur aus ihrer Stellung als Gesellschafterin erklärbar war (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03 - BAGE 110, 176, 179).
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1094/12

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung - Versorgungszusage einer

    Nicht ausreichend ist es, wenn sie diesem nur wirtschaftlich zugutekommt (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03 - BAGE 110, 176) .
  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 198/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Danach muss zwischen dem Arbeitsverhältnis und der Zusage ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. etwa BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 110, 176 ; 25. Januar 2000 - 3 AZR 769/98 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 540/15

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung

    Für den Lauf der Fristen für die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1b iVm. § 30f BetrAVG ist es unerheblich, dass damit ein Statuswechsel von einem Arbeitsverhältnis - für das das Betriebsrentengesetz nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG gilt - und einem Rechtsverhältnis nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG eintrat (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03 - zu II 3 der Gründe, BAGE 110, 176) .
  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 219/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Danach muss zwischen dem Arbeitsverhältnis und der Zusage ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. etwa BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03  - zu I 2 der Gründe, BAGE 110, 176 ; 25. Januar 2000 -  3 AZR 769/98  - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz

    Die Identität des Unternehmens liegt auch bei einer Gesamtrechtsnachfolge vor (BAG 20. April 2004 - 3 AZR 297/03 - BAGE 110, 176, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG München, 24.02.2017 - 7 Sa 444/16

    Betriebliche Altersversorgung; Altersabstandsklausel; gekürzte Witwenrente

    Danach muss zwischen dem Arbeitsverhältnis und der Zusage ein Kausalzusammenhang bestehen (BAG 20.04.2004 - 3 AZR 297/03).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2007 - 9 Sa 1637/05

    fristlose Kündigung, Wettbewerbsverbot

    Die Wahl deutschen Arbeitsrechts durch die Parteien ergibt sich daraus, dass der (formularmäßige) Arbeitsvertrag in deutscher Sprache abgefasst ist, einen deutschen Gerichtsstand vorsieht (§ 12) und sich die Parteien im Verfahren vor dem Arbeitsgericht ausschließlich auf Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts berufen haben (BGH, Urteil vom 13.09.2004, DB 2004, S. 2432).
  • LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06

    Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei

  • LAG Köln, 07.09.2012 - 10 Sa 471/12

    Betriebliche Altersversorgung; Versorgungszusage durch eine

  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 19 Sa 26/05

    Beschäftigungszeit - Sozialplanabfindung

  • OLG Schleswig, 22.06.2006 - 5 U 30/06
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