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   BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03   

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BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03 (https://dejure.org/2005,532)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 1 ABR 59/03 (https://dejure.org/2005,532)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 (https://dejure.org/2005,532)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung eines arbeitsvertraglich geschuldeten Stundenvolumens; Absenkung des bisher vereinbarten Arbeitszeitvolumens eines Arbeitnehmers; Versetzung oder Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts des ...

  • Judicialis

    BetrVG § 93; ; BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 101 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ArbGG § 94 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bei einvernehmlicher Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung der Arbeitszeit als Einstellung: Erhebliche Erweiterung des Volumens der arbeitsvertraglichen regelmäßigen Arbeitszeit schon beschäftigter Arbeitnehmer des Betriebs über mehr als einen Monat ist neuerliche Einstellung i. S. von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ? Dies ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bei einvernehmlicher Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 206
  • MDR 2005, 996
  • NZA 2005, 945
  • BB 2006, 2421
  • DB 2005, 1630
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Dadurch können Zustimmungsgründe erwachsen, die bei der Ersteinstellung nicht voraussehbar waren und deshalb bei der ursprünglichen Zustimmungsentscheidung des Betriebsrats noch nicht berücksichtigt werden konnten (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 5, zu B II 2 der Gründe).

    Dementsprechend hat der Senat für die Vereinbarung der unbefristeten Fortsetzung eines bislang befristeten Arbeitsverhältnisses, der Fortführung eines Arbeitsverhältnisses über die vorgesehene Altersgrenze hinaus und einer Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber während der Dauer des Erziehungsurlaubs angenommen, dass der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - aaO).

    d) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 28. April 1998 (- 1 ABR 63/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 5).

    Schon diese beiden Fallgestaltungen müssen deshalb betriebsverfassungsrechtlich nicht gleich bewertet werden (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - aaO).

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Im Beschlussverfahren können das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232, zu B II 1 der Gründe mwN; 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94, 163, zu B I 3 der Gründe mwN).

    Für eine Versetzung fehlt es im Fall der Arbeitszeitverringerung an der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs iSd. § 95 Abs. 3 BetrVG (für die Freistellung von der Arbeit während des Laufs einer Kündigungsfrist: BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94, 163, zu B II 1 der Gründe).

    Zum Schutz vor solchen Belastungen sieht das Gesetz keine Beteiligungsrechte vor (BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94, 163, zu B II 2 der Gründe; vgl. auch BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65, zu B II 2 b der Gründe).

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG die Auffassung vertreten, dass eine nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen ist (23. März 1999 - 6 P 10/97 - BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73, zu II 1 der Gründe; 2. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525, zu II 3 d der Gründe; ferner Kröll Der Personalrat 2001, 179, 187).

    Sie bedürfen einer erneuten Beurteilung durch den Betriebsrat (so - zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG - auch BVerwG 2. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525, zu II 3 d der Gründe; 23. März 1999 - 6 P 10/97 - BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73, zu II 1 der Gründe; DKK-Kittner § 99 Rn. 103).

    Das wird schon daraus deutlich, dass der Dritte Senat insoweit von einer näheren Begründung abgesehen und eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes trotz der schon ergangenen und jedenfalls für den öffentlichen Dienst entgegenstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1993 (- 6 P 3/92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525) nicht einmal erwogen hat.

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG die Auffassung vertreten, dass eine nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen ist (23. März 1999 - 6 P 10/97 - BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73, zu II 1 der Gründe; 2. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525, zu II 3 d der Gründe; ferner Kröll Der Personalrat 2001, 179, 187).

    Sie bedürfen einer erneuten Beurteilung durch den Betriebsrat (so - zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG - auch BVerwG 2. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525, zu II 3 d der Gründe; 23. März 1999 - 6 P 10/97 - BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73, zu II 1 der Gründe; DKK-Kittner § 99 Rn. 103).

    In der Aufstockung um 14, 75 Stunden wöchentlich hat es allerdings eine mehr als geringfügige Erhöhung des Arbeitszeitvolumens erblickt (23. März 1999 - 6 P 10/97 - BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73, zu II 1 der Gründe).

  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Nach dem Wortsinn verlangt eine Einstellung zwar nicht die vollständige Neueingliederung, aber zumindest einen Zuwachs an Eingliederung in den Betrieb (so zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG: BVerwG 12. Juni 2001 - 6 P 11/00 - BVerwGE 114, 308 = AP ATG § 1 Nr. 1, zu II 3 der Gründe).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, aus den einzelnen normierten Mitbestimmungstatbeständen neue Tatbestände zu entwickeln, die im Gesetzeswortlaut nicht mehr angelegt sind (BVerwG 12. Juni 2001 - 6 P 11/00 - BVerwGE 114, 308 = AP ATG § 1 Nr. 1, zu II 3 der Gründe - zu der gleich strukturierten Vorschrift des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG).

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Allerdings hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 25. Oktober 1994 (- 3 AZR 987/93 - AuR 2001, 146, zu A IV 1 der Gründe) ausgeführt, die bloße Aufstockung der Arbeitszeit stelle weder eine Einstellung noch eine Versetzung dar.

    Zwar hat der Dritte Senat im Urteil vom 25. Oktober 1994 (- 3 AZR 987/93 - AuR 2001, 146, zu A IV 1 der Gründe) formuliert, dass eine Erhöhung der Arbeitszeit keine Einstellung darstelle.

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Zum Schutz vor solchen Belastungen sieht das Gesetz keine Beteiligungsrechte vor (BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94, 163, zu B II 2 der Gründe; vgl. auch BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Dem Arbeitnehmer wird dann ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit als eine "andere" darstellt (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B I 1 b der Gründe; 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Dem Arbeitnehmer wird dann ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit als eine "andere" darstellt (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B I 1 b der Gründe; 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 71/90

    Versetzung bei Verlängerung der Wochenarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
    Der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung und der Inhalt der Arbeitsaufgabe bleiben dieselben, das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert sich nicht (BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - BAGE 68, 155, zu B II 5 der Gründe mwN; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 107; Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 66; Fitting 22. Aufl. § 99 Rn. 127).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der

  • LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Aufstockung der Arbeitszeit von halbtags auf

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann im Beschlussverfahren das Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die es in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb vorkommt und sich auch zukünftig jederzeit wiederholen kann (vgl. 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 113, 206).

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt in der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 50 ff., BAGE 122, 280; zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG BVerwG 23. März 1999 - 6 P 10/97 - zu II 1 der Gründe, BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73).

    a) Diese Auslegung des Begriffs der Einstellung iSv. § 99 BetrVG folgt nicht zwingend aus dem Wortlaut der Vorschrift, steht zum Wortsinn des Begriffs aber auch nicht im Widerspruch (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 113, 206).

    Sie bedürfen einer erneuten Beurteilung durch den Betriebsrat (vgl. näher BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d bb der Gründe, BAGE 113, 206).

    Diese Eingliederung erfährt aus der Sicht der Belegschaft eine erhebliche Änderung, wenn sich ihr zeitlicher Umfang wesentlich erhöht (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 113, 206).

    Maßgeblich ist in Anlehnung an die in § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zum Ausdruck kommende Wertung die Dauer von einem Monat (vgl. dazu näher BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d cc (3) (b) der Gründe, BAGE 113, 206).

    Es muss sich auch nach ihrem quantitativen Umfang um eine nicht unerhebliche Erhöhung des Arbeitszeitvolumens handeln (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d cc (3) (c) der Gründe, BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 52, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung dient vornehmlich den Interessen der schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 113, 206) .

    Der Betriebsrat soll die Möglichkeit haben, deren Belange nach Maßgabe möglicher Zustimmungsverweigerungsgründe iSv. § 99 Abs. 2 BetrVG gegen die beabsichtigte Einstellung geltend zu machen (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d cc (1) der Gründe, aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 25.01.2005 - 1 ABR 59/03, juris Rn. 21; BAG 08.11.2016 - 1 ABR 57/14, juris Rn. 14; BAG 13.12.2016 - 1 ABR 59/14, juris Rn. 24).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dient dabei vornehmlich den Interessen der schon vorhandenen Belegschaft (BAG 25.01.2005 a.a.O. Rn. 21).

    Der Betriebsrat soll in die Lage versetzt werden, deren Belange nach Maßgabe möglicher Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG gegen die beabsichtigte Einstellung geltend zu machen (BAG 25.01.2005 a.a.O. Rn. 30).

    Dadurch können Zustimmungsgründe erwachsen, die bei der Ersteinstellung nicht voraussehbar waren und deshalb bei der ursprünglichen Zustimmungsentscheidung des Betriebsrats noch nicht berücksichtigt werden konnten (BAG 25.01.2005 a.a.O. Rn. 22).

    Dieser Zusammenhang und der Schutzweck der Vorschrift des § 93 BetrVG sprechen für ein umfassendes Verständnis (vgl. BAG 25.01.2005 a.a.O., wonach auch in der Erhöhung der Arbeitszeit eine ausschreibungspflichtige Einstellung liegen kann; anders hingegen z.B. für § 9 TzBfG BAG 17.10.2017 a.a.O.).

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    (1) Die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 22, BAGE 136, 123; 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 32; 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 113, 206; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 53, 237; DKW/Bachner 17. Aufl. § 99 Rn. 47; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 99 Rn. 38; Dahm in Löwisch/Kaiser/Klumpp BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 8, 10; MHdB ArbR/Lunk 4. Aufl. Bd. 4 § 340 Rn. 23; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 99 Rn. 11; Raab GK-BetrVG 11. Aufl. § 99 Rn. 36; aA HWGNRH-Huke BetrVG 10. Aufl. § 99 Rn. 42; ErfK/Kania 21. Aufl. BetrVG § 99 Rn. 6; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 99 Rn. 39 und NK-GA/Preuss § 99 BetrVG Rn. 49 f.: Mitbestimmung nur in den Fällen, in denen eine Auswahlentscheidung zwischen mehreren Arbeitnehmern erfolgt) .

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung dient vornehmlich den Interessen der schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25, BAGE 167, 43; 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe, aaO; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - zu B III 2 b der Gründe) .

    Die Beteiligung des Betriebsrats reicht grundsätzlich bei jeder befristeten Einstellung nur bis zu der vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 b der Gründe, aaO; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - zu B II 2 der Gründe; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, aaO; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    (2) Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen dient vornehmlich den kollektiven Interessen der Belegschaft (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 206) .
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 17/19

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Stellen - Verlangen des Betriebsrats

    Denn auch die Verstetigung eines befristeten Einsatzes berührt die durch das Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorrangig geschützten kollektiven Interessen der Belegschaft (vgl. dazu BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 206) .
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Die kollektiven Interessen der Belegschaft werden nicht von der Befristung betroffen, sondern von der - längeren - tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb oder der Dienststelle (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 113, 206; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 15, BAGE 128, 351) .
  • LAG München, 11.04.2007 - 9 TaBV 127/06

    Einstellung und Eingruppierung

    Eine sowohl nach Dauer als auch nach Umfang nicht unerhebliche Erweiterung der regelmäßigen Arbeitszeit eines im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers stellt eine erneute Einstellung i.S. des § 99 Abs. 1 BetrVG dar (BAG 25.1.2005 1 ABR 59/03 AP Nr. 114 zu § 87 BetrVG 1972).

    In der Instanzrechtsprechung und in der Literatur war bis zur Entscheidung des BAG vom 25.1.2005 1 ABR 59/03 = AP Nr. 114 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit umstritten, ob auch eine ledigliche Verlängerung der Wochenarbeitszeit eines schon beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers eine erneute Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG darstellen kann.

    Nach Auffassung des BAG (Beschluss vom 25.1.2005 1 ABR 59/03 a.a.O.) stellt eine sowohl nach Dauer als auch nach Umfang nicht unerhebliche Erweiterung der arbeitsvertraglich geschuldeten regelmäßigen Arbeitszeit eines im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers eine neuerliche Einstellung nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG dar.

    Zum anderen soll das Mitbestimmungsrecht den Betriebsrat in die Lage versetzen, die Belange der schon beschäftigten Arbeitnehmer nach Maßgabe möglicher Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG gegen die beabsichtigte Einstellung geltend zu machen (vgl. BAG vom 25.1.2005 1 ABR 59/03 a.a.O.).

    Bei der Dauer geht das BAG bereits bei einer Zeit, die einen Monat überschreitet, von einer erheblichen Dauer aus (so BAG vom 25.1.2005 1 ABR 59/03 a.a.O.); eine erhebliche Dauer liegt also vor, wenn die Dauer der Erhöhung der Arbeitszeit gänzlich unbefristet ist.

    Entscheidend ist auch zu berücksichtigen, ob durch die Aufstockung der Arbeitszeit schon beschäftigter Arbeitnehmer die Interessen der übrigen Belegschaft, die ja der Betriebsrat auch gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG wahrzunehmen hat, berührt sein können (vgl. BAG 25.1.2005 1 ABR 59/03 a.a.O.).

  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats liegt allerdings in einer sowohl nach ihrer Dauer als auch nach ihrem Umfang nicht unerheblichen Erweiterung der arbeitsvertraglich geschuldeten regelmäßigen Arbeitszeit eines im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers eine - neuerliche - Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206, zu B II 2 d der Gründe).

    (2) Eine nicht unerhebliche Dauer der Erhöhung der Arbeitszeit hat der Senat in Anlehnung an § 95 Abs. 3 BetrVG bei einem Zeitraum von mehr als einem Monat, eine nicht unerhebliche Erweiterung des Umfangs der Arbeitszeit hat der Senat jedenfalls dann angenommen, wenn der Arbeitgeber den fraglichen Arbeitsplatz ausgeschrieben hatte oder ihn wegen § 93 BetrVG hätte ausschreiben müssen (25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - aaO, zu B II 2 d cc (3) der Gründe).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    (2) Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen dient vornehmlich den kollektiven Interessen der Belegschaft (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 206) .
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 121/05

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

  • LAG Hessen, 19.08.2014 - 15 TaBV 155/13

    Rechtliche Einordnung des Abbruchs der vollen vereinbarten Arbeitszeit eines

  • KAGH, 07.11.2008 - M 12/08

    Einstellung gem § 38 MAVO Trier-eine nach Dauer und Umfang nicht erhebliche

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - 6 TaBV 31/06

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Arbeitszeit, Erhöhung, Einstellung (§ 99 BetrVG)

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 81/07

    Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 TaBV 40/07

    Streitgegenstand, Deutsche Post, Einstellung, Mitarbeiter, Arbeitszeit, Umfang

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2008 - 4 TaBV 43/07

    Deutsche Post, Einstellung, Mitarbeiter, Arbeitszeit, Umfang der Arbeitszeit,

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

  • LAG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 TaBV 6/15

    Mitbestimmung - Einstellung - Aufhebung - Arbeitszeitreduzierung - Rentner

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1225/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf Nachtschichtzulage

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.04.2008 - 1 TaBV 41/07

    Streitgegenstand, Einstellung, Mitarbeiter, Arbeitszeit, Umfang der Arbeitszeit,

  • LAG Hessen, 03.07.2007 - 4 TaBV 204/06

    Mitbestimmung des Betriebsrats - befristete personelle Maßnahme und vorläufige

  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11

    Personalrat; Mitbestimmung; Einstellung; Eingliederung; Übernahme;

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05

    Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss

  • LAG Hamm, 29.06.2007 - 10 TaBV 47/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Eingruppierung eines Lagerarbeiters,

  • LAG Düsseldorf, 30.08.2006 - 12 TaBV 51/06

    Abstellung zu "Workshops" als Versetzung?

  • LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12

    Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Unterrichtung des Betriebsrats über

  • LAG Hessen, 19.09.2006 - 9 TaBV 56/06

    Tarifauslegung - kein Verstoß gegen Europarecht und Art 3 Abs 1 GG durch § 117

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 22/12

    Widerspruch des Betriebsrats gegen unbefristete Einstellung einer

  • LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
  • LAG Hessen, 04.04.2006 - 4 TaBV 183/05

    Betriebsrat: Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit Einstellungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 7 Sa 398/06

    Tarifauslegung - Zum Begriff der Urlaubszeiten nach § 6 Ziff 6 S 3 des

  • LAG Hamm, 20.09.2006 - 10 Ta 294/06

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeld bei Verstoß gegen eine

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2006 - 16 TaBV 21/05
  • VG Minden, 26.03.2015 - 14 K 1202/14

    Mitbestimmung des Personalrates bei der kurzzeitigen Einstellung (4 Wochen) einer

  • LAG Hessen, 02.06.2009 - 4 TaBV 219/08

    Fehlende Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen - grober Verstoß iSd § 23

  • ArbG Cottbus, 25.04.2012 - 2 BV 8/12

    Zustimmungsersetzung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern als Verstoß gegen das AÜG

  • LAG Hessen, 16.01.2008 - 7 Sa 398/07

    Begriff der nach dem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel und Versandhandel

  • ArbG Würzburg, 25.11.2014 - 7 BV 61/14

    Weiterbeschäftigung unter Arbeitszeitreduzierung neben vorgezogener Altersrente

  • VG Mainz, 04.12.2012 - 5 K 936/12

    Mitbestimmung bei der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

  • ArbG Cottbus, 23.02.2011 - 2 BV 65/10
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 6 TaBV 17/05

    Betriebsvereinbarung und kollektiver Bezug - Arbeitszeit

  • ArbG Cottbus, 26.05.2011 - 8 BV 38/11
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