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   BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04   

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https://dejure.org/2005,562
BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04 (https://dejure.org/2005,562)
BAG, Entscheidung vom 04.10.2005 - 9 AZR 598/04 (https://dejure.org/2005,562)
BAG, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 (https://dejure.org/2005,562)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderung des Erwerbs noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft als Belegschaftsaktien durch die Gewährung von zweckgebundenen Arbeitgeberdarlehen; Widerrufsrecht auf Grund Haustürgeschäfts bei Abschluss des Darlehensvertrages durch mit der elektronischen ...

  • online-und-recht.de
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    AktG § 57; ; AktG § 71; ; HausTWG § 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 241; ; BGB § 242; ; BGB § 249; ; BGB § 611; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; UmwG § 20

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung des Erwerbs noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch Gewährung zweckgebundener Arbeitgeberdarlehen - keine Rückzahlung des Darlehens bei schuldhaft verletzter Aufklärungspflicht - kein widerrufliches Rechtsgeschäft bei Aufforderung zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgabe von Belegschaftsaktien unter Vergabe von Arbeitgeberdarlehen ? Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht über Risiken im Zusammenhang mit dem Börsengang ? Kein Haustürgeschäft bei Anbahnung über E-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei Belegschaftsaktien

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 241, 249, 611; AktG §§ 57, 71; HWiG § 1
    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Ausgabe von Darlehen an die Mitarbeiter zum Erwerb von noch nicht börsennotierten Belegschaftsaktien

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten, Ermessensentscheidung des Vorstands, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 104
  • ZIP 2006, 866
  • MDR 2006, 877
  • NZA 2006, 545
  • BB 2006, 2088
  • DB 2006, 1217
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
    Sein Anspruch richtet sich dann auf Befreiung von der eingegangenen Darlehensverpflichtung als solcher (vgl. BGH 21. Juli 2003 - II ZR 387/02 - BGHZ 156, 46; 14. Juni 2004 - II ZR 395/01 - BGHZ 159, 280), den er im Wege der Einwendung dem erhobenen Rückzahlungsanspruch entgegenhalten kann.

    Ein sachlicher Grund, sie deshalb von eigenen Aufklärungspflichten zu befreien, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH 21. Juli 2003 - II ZR 387/02 - BGHZ 156, 46).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
    Handelt es sich bei dem eingegangenen Vertrag um einen Darlehensvertrag, ist dieser rückgängig zu machen (vgl. BGH 8. Juni 1978 - III ZR 136/76 - BGHZ 72, 92; 18. April 1988 - II ZR 251/87 - WM 1988, 895; 27. Juni 2000 - XI ZR 174/99 - WM 2000, 1685).

    bb) Im Allgemeinen ist vor der Gewährung eines Darlehens der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer über die Risiken der Verwendung der Darlehenssumme aufzuklären (vgl. zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank BGH 27. Juni 2000 - XI ZR 174/99 - WM 2000, 1685 mwN).

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
    Wirtschaftlich führt die von ihr geschuldete Erfüllung des Schadensersatzanspruchs zu einer Rückgewähr der Einlage von 15.000,00 Euro und zu einem Erwerb eigener Aktien (sog. formaler Aktienerwerb, vgl. BGH 9. Mai 2005 - II ZR 287/02 - WM 2005, 1358).

    bb) Das Gebot der Kapitalerhaltung (§ 57 AktG) und das Verbot des Erwerbs eigener Aktien (§ 71 AktG) können der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs entgegenstehen, der sich auf die Befreiung von den Pflichten aus dem Aktienkaufvertrag richtet (vgl. BGH 9. Mai 2005 - II ZR 287/02 - WM 2005, 1358 mwN).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Das gilt auch für die Frage, ob eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung, hier als weitere Kündigung, zu verstehen ist (BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - BAGE 7, 36; 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 = EzA BGB § 133 Nr. 7; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 - 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers erfasst allerdings grundsätzlich nicht ausschließlich private Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (vgl. MHdB/Reichold 4. Aufl. Bd. 1 § 91 Rn. 12; Ulbrich/Britz DB 2015, 247, 249; zur allgemeinen Pflicht des Arbeitgebers, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen: vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - Rn. 57, BAGE 116, 104; ErfK/Preis 18. Aufl. § 611a BGB Rn. 632) .
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08

    Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel

    aa) Bei den Ansprüchen des Darlehensgebers aus einem Darlehensvertrag handelt es sich um solche aus einem selbstständig neben dem Arbeitsvertrag abgeschlossenen bürgerlich-rechtlichen Vertrag (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 116, 104; 23. Februar 1999 - 9 AZR 737/97 - zu 2 d bb der Gründe, AP BGB § 611 Arbeitnehmerdarlehen Nr. 4 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 7) .

    a) Nach der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts können Ausschlussfristen Ansprüche aus einem Arbeitgeberdarlehen mit umfassen, wenn sie sich nicht nur auf Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältnis", sondern auch auf solche Ansprüche beziehen, die mit dem Arbeitsverhältnis "in Verbindung stehen" (vgl. zu § 16 BRTV: 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 3 a aa der Gründe, BAGE 116, 104; 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 65) .

    War das Arbeitsverhältnis für den Inhalt oder den Bestand des Darlehensvertrags ohne Bedeutung, findet die Ausschlussfrist selbst bei einer derart weit gefassten Formulierung keine Anwendung (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 3 a aa der Gründe, aaO; 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - zu I 2 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers erfasst allerdings grundsätzlich nicht ausschließlich private Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 10 mwN; zu der grundsätzlich fehlenden allgemeinen Pflicht des Arbeitgebers, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen, BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - Rn. 57, BAGE 116, 104; ErfK/Preis 19. Aufl. § 611a BGB Rn. 632) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    aa) Der Kläger, den die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden trifft (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104), hat nicht behauptet, er hätte bei Kenntnis der wahren Rechtslage nicht den Altersteilzeitarbeitsvertrag im Blockmodell, sondern im Teilzeitmodell abgeschlossen.

    (1) Es gilt der Grundsatz, dass eine richtig informierte Partei sich interessengerecht verhält (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 2 der Gründe, BAGE 109, 294; vgl. auch BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 49 mwN, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 7).

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

    Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb von einer Regelung erfasst wird, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sondern nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis betrifft, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Darlehensvertrags ab (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    Auch trug der Arbeitnehmer nicht, wie etwa bei einem mit einem Darlehen des Arbeitgebers finanzierten Kauf von Belegschaftsaktien, das volle Risiko etwaiger Kursschwankungen oder des Scheiterns der Börseneinführung (vgl. zu einer derartigen Konstellation BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    d) Auch der Hinweis des Klägers auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2001 (- 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65) und vom 4. Oktober 2005 (- 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104) geht fehl.

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb aufgrund einer Ausgleichsklausel erlischt, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sondern lediglich alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfasst, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Darlehensvertrags ab (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    Auch trug der Arbeitnehmer nicht, wie etwa bei einem mit einem Darlehen des Arbeitgebers finanzierten Kauf von Belegschaftsaktien, das volle Risiko etwaiger Kursschwankungen oder des Scheiterns der Börseneinführung (vgl. zu einer derartigen Konstellation BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Er gehört aber zu den von der Ausschlussfrist erfassten Ansprüchen, die "mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen" ( vgl. BAG, 4. Oktober 2005, 9 AZR 598/04, NZA 2006, 545, Rn. 35 ).

    Ein Darlehen wird nur dann nicht erfasst, wenn das Arbeitsverhältnis für den Inhalt oder den Bestand des Darlehensvertrags ohne Bedeutung ist ( vgl. BAG, 4. Oktober 2005, a. a. O., Rn. 36 ).

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

    Ausgenommen sind lediglich Ansprüche oder Verbindlichkeiten, deren Erlöschen ausdrücklich bestimmt ist oder die ihrer Natur nach nicht auf einen Gesamtrechtsnachfolger übergehen können (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 5 b aa der Gründe mwN, BAGE 116, 104; Schmitt/Hörtnagl/Stratz aaO § 20 UmwG Rn. 30) .
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20

    Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung -

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden trifft den Kläger (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 65, BAGE 134, 202; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104) .

    Es gilt der Grundsatz, dass eine richtig informierte Partei sich interessengerecht verhält (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - aaO; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294; Palandt/Grüneberg 78. Aufl. § 280 Rn. 39) .

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06

    Schadensersatz - Unfallversicherung - Entgangene Versicherungsleistung -

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag -

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07

    Aufrechnung in der Insolvenz

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08

    Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1.

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 178/08

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 600/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 598/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 582/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 599/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 250/07

    Ausgleichsklausel - Vorlage an den Großen Senat

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Vertrauensschaden

  • LAG München, 19.07.2006 - 7 Sa 290/05

    Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten zur Zusatzversorgung bei

  • OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08

    Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 7 Sa 452/15

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit

  • LAG Hamm, 23.07.2010 - 7 Sa 524/10

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens; Unanwendbarkeit tariflicher

  • LAG Düsseldorf, 06.08.2008 - 7 Sa 197/08

    Auslegung einer Ausgleichsklausel; Erfassung eines Darlehnsanspruchs

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 5 Sa 65/21

    Arbeitgeberhaftung wegen nicht geltend gemachter staatlicher Zuwendung -

  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 663/07

    Ausgleichsklausel; Vorlage an den Großen Senat

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2007 - 4 Sa 884/07

    Umfang einer Ausgleichsklausel

  • LAG Baden-Württemberg, 05.05.2023 - 12 Sa 11/22

    Nebentätigkeit - Öffentlicher Dienst - Untersagung bzw. Verweigerung der

  • OLG Hamm, 30.03.2009 - 8 U 107/08

    Anspruch auf Rückzahlung des Einlagebetrages wegen behaupteter Täuschungen beim

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2007 - 25 Sa 10343/06

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Abwicklungsvertrag - Darlehen - stiller

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 3 Sa 475/11

    Vertragsklausel - Ausschlussfrist für Rückzahlungsansprüche

  • ArbG Solingen, 12.12.2007 - 3 Ca 894/07

    Bei der Auslegung von Ausgleichsklauseln zwischen Ansprüchen "aus dem

  • LAG München, 21.01.2015 - 5 Sa 558/14

    Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Eigenkündigung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09

    Rückforderung eines zweckgebundenen Mitarbeiterdarlehens bei Insolvenz der

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