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   BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 474/04   

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https://dejure.org/2005,2335
BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 474/04 (https://dejure.org/2005,2335)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2005 - 4 AZR 474/04 (https://dejure.org/2005,2335)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 (https://dejure.org/2005,2335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die tarifliche Vergütung nach einer höheren Vergütungsgruppe; Bestimmung der zeitlichen Grenze nach billigem Ermessen; Verbleiben in der bisherigen Vergütungsgruppe unter Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages; Vertrauensschutz hinsichtlich ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Eingruppierung/Vergütung - Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 23; ; BAT § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22 § 23 § 24
    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Zulage - Verwaltungsangestellter als Mitarbeiter einer Ratsfraktion; vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitarbeiter einer Ratsfraktion - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine höhere Eingruppierung bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 319
  • MDR 2006, 1049
  • BB 2006, 1456
  • NZA-RR 2006, 388
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 474/04
    Das billige Ermessen bei der Ausübung des Direktionsrechts muss sich auf die Tätigkeitsübertragung "an sich" und die "Nicht-Dauerhaftigkeit" der Übertragung beziehen - "doppelte Billigkeit" (Senat 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91, 99 f.).
  • LAG Niedersachsen, 13.07.2004 - 13 Sa 2156/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe;

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 474/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Juli 2004 - 13 Sa 2156/03 E - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers stattgegeben hat:.
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit führt nur zum Anspruch auf die persönliche Zulage nach § 14 TVöD-AT (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 19; 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 20; zum BAT vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - Rn. 17, BAGE 116, 319) .
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    (3) Die Befugnis des Arbeitgebers, Arbeitnehmern vorübergehend höherwertige Aufgaben zu übertragen, ist zwar durch explizite tarifliche Regelungen grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 46; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - Rn. 20, BAGE 116, 319; 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 e der Gründe, BAGE 101, 91) .
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Die Befugnis des Arbeitgebers, dem Angestellten vorübergehend höherwertige Aufgaben zu übertragen, ist grundsätzlich zeitlich nicht beschränkt (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 -BAGE 101, 91; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

    Zu einer höheren Eingruppierung im rechtlichen Sinne führt die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gerade nicht, sondern nur zum Anspruch auf die persönliche Zulage nach § 14 TVöD (vgl. zum BAT: BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - Rn. 17, BAGE 116, 319) .
  • LAG Köln, 07.04.2016 - 7 Sa 30/16

    Auflösende Bedingung; Sachgrund; Prognose; Mitteilungspflicht; kommunaler

    Die Beklagte hat sich hierzu insbesondere auf die Entscheidung des BAG vom 14.12.2005 in Sachen 4 AZR 474/04 berufen.

    Ebenso wenig kann die Beklagte sich für das Vorliegen eines Sachgrundes im vorliegenden Fall auf die Entscheidung des BAG vom 14.12.2005 in Sachen 4 AZR 474/04 (NZA-RR 2006, 388 f.) berufen.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.10.2013 - 2 Sa 272/12

    Vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - ARGE-Mitarbeiterin

    Im Rahmen seiner Rechtsprechung zu § 24 BAT hat das BAG aber auch entschieden, dass die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit des einzigen Mitarbeiters einer Ratsfraktion einer Stadt auf einen Verwaltungsangestellten grundsätzlich auch dann wirksam sei, wenn diese Tätigkeit in der Folgezeit über mehrere Wahlperioden ausgeübt werde, BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 474/04 - ZPR 2006, 497.
  • LAG Sachsen, 14.04.2023 - 4 Sa 65/21

    Tarifliche Eingruppierung - Beweislast - Nichtdauerhaftigkeit der

    Die Befugnis des Arbeitgebers, Arbeitnehmern vorübergehend höherwertige Aufgaben zu übertragen, ist zwar durch explizite tarifliche Regelungen grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 46; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - Rn. 20, BAGE 116, 319 ; 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 e der Gründe, BAGE 101, 91 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 6 Sa 618/08

    Eingruppierung nach Anl 1a VergGr IVa BAT für pädagogische Fachkraft

    Für eine solche Maßnahme ist eine zeitliche Grenze nicht vorgesehen (vgl. BAG 14.12.05 - 4 AZR 474/04 -).
  • LAG Sachsen, 24.11.2008 - 3 Sa 725/07

    Eingruppierung eines ARGE-Sachbearbeiters für Widersprüche - Darlegungslast des

    Diese Vorschrift sieht ebenso wenig wie die Vorgängerregelung des § 24 BAT-O eine zeitliche Grenze vor (so auch die Rechtsprechung des BAG, siehe Urteil vom 14.12.05 - 4 AZR 474/04 - in ZTR 06, 497).
  • ArbG Hamburg, 05.03.2014 - 25 Ca 490/13

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L

    Dabei ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer nur vorübergehenden Übertragung oder das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung der höherwertigen Tätigkeit und ggf. einer höheren Vergütung überwiegt (vgl. BAG vom 04.07.2012, a.a.O.; BAG vom 14.12.2005, NZA-RR 2006, S. 388; BAG vom 17.04.2002, NZA 2003, S. 159; Giesen, in: MüHdb-ArbR, § 326 Rn. 59).
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