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   BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04   

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https://dejure.org/2005,1346
BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04 (https://dejure.org/2005,1346)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 2 AZR 519/04 (https://dejure.org/2005,1346)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 2 AZR 519/04 (https://dejure.org/2005,1346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Einsatzmöglichkeit auf leidensgerechtem Arbeitsplatz - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer sozial ungerechtfertigten Beendigungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen Außerachtlassen der Möglichkeit einer Änderungskündigung; Anspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf behindertengerechte Beschäftigung; Reichweite des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99; KSchG § 1 S. 2; SGB IX § 81 Abs. 4
    Ordentliche Beendigungskündigung gegenüber schwerbehindertem Arbeitnehmer - keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Versetzung auf leidensgerechten Arbeitsplatz - Zustimmungsersetzungsverfahren nur bei Vorliegen besonderer ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen wegen psychischer Erkrankung ? Möglichkeit eines Einsatzes auf leidensgerechtem Arbeitsplatz ? Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur beabsichtigten Versetzung ? Grundsätzlich kein Ersetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 7
  • MDR 2006, 1000
  • NZA 2006, 486
  • DB 2006, 952
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    Bei einem Arbeitsverhältnis, bei dem feststeht, dass der Arbeitnehmer in Zukunft die geschuldete Arbeitsleistung überhaupt nicht erbringen kann, ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung auf Dauer ganz erheblich gestört (BAG 21. Februar 1985 - 2 AZR 72/84 - RzK I 5g Nr. 10; 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - RzK III 1b Nr. 5; 10. Dezember 1987 - 2 AZR 515/87 - 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KschG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; 13. Dezember 1990 - 2 AZR 342/90 - RzK I 5g Nr. 42; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107).

    Die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auf einem freien leidensgerechten Arbeitsplatz schließt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch ohne Widerspruch des Betriebsrats eine krankheitsbedingte Kündigung aus (BAG 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78 - BAGE 33, 1; Senat 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198, 204 f.; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S. 295 ff.; Kiel Die anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Kündigungsschutz S. 49 ff.; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 376 und 346; APS/Preis 2. Aufl. Grundlagen H Rn. 67 ff.; APS/Dörner 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 87 ff.; Erfk/Ascheid 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 180).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    Bei einem Arbeitsverhältnis, bei dem feststeht, dass der Arbeitnehmer in Zukunft die geschuldete Arbeitsleistung überhaupt nicht erbringen kann, ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung auf Dauer ganz erheblich gestört (BAG 21. Februar 1985 - 2 AZR 72/84 - RzK I 5g Nr. 10; 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - RzK III 1b Nr. 5; 10. Dezember 1987 - 2 AZR 515/87 - 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KschG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; 13. Dezember 1990 - 2 AZR 342/90 - RzK I 5g Nr. 42; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107).

    bb) Im Normalfall ist dem Arbeitgeber die Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens gem. § 99 Abs. 4 BetrVG damit unzumutbar, weil eine solch erhebliche Verzögerung des Kündigungsverfahrens nach erteilter Zustimmung des Integrationsamts mit nach § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung im Rahmen des § 1 KSchG BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107).

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob dem Arbeitnehmer in diesem Fall ein Annahmeverzugslohnanspruch zusteht (zum Annahmeverzug beim Fortbestehen der Möglichkeit einer behindertengerechten Beschäftigung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).

    Immerhin ist nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23) der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer oder Gleichgestellter außerstande ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen und es lediglich um eine andere behindertengerechte Beschäftigung geht.

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    Dabei kann es offen bleiben, ob eine dem Arbeitgeber übersandte e-mail generell oder unter bestimmten Voraussetzungen dem Erfordernis der Schriftlichkeit genügt (vgl. zum Telefax BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298; 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135, 139; vgl. zu tariflichen Ausschlussfristen BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    Eine bestehende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz geht auch dann einer Beendigungskündigung vor, wenn sie nur zu geänderten Arbeitsbedingungen erfolgen kann (Senat 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26 unter Fortführung der Rechtsprechung vom 25. März 1978 - 2 AZR 127/75 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 10 = EzA BGB § 626 Änderungskündigung Nr. 1).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    aa) Soweit der Senat bei einer Änderungskündigung stets darauf abgestellt hat, die geänderten Arbeitsbedingungen müssten auch so gestaltet sein, dass sie der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen müsse (st. Rspr. 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294), betrifft dies vor allem den Fall, dass mehrere Möglichkeiten zur Vertragsänderung vorhanden sind.
  • BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 342/90

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Krankheit und häufiger

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    Bei einem Arbeitsverhältnis, bei dem feststeht, dass der Arbeitnehmer in Zukunft die geschuldete Arbeitsleistung überhaupt nicht erbringen kann, ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung auf Dauer ganz erheblich gestört (BAG 21. Februar 1985 - 2 AZR 72/84 - RzK I 5g Nr. 10; 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - RzK III 1b Nr. 5; 10. Dezember 1987 - 2 AZR 515/87 - 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KschG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; 13. Dezember 1990 - 2 AZR 342/90 - RzK I 5g Nr. 42; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    Dabei kann es offen bleiben, ob eine dem Arbeitgeber übersandte e-mail generell oder unter bestimmten Voraussetzungen dem Erfordernis der Schriftlichkeit genügt (vgl. zum Telefax BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298; 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135, 139; vgl. zu tariflichen Ausschlussfristen BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28).
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75

    Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    Eine bestehende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz geht auch dann einer Beendigungskündigung vor, wenn sie nur zu geänderten Arbeitsbedingungen erfolgen kann (Senat 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26 unter Fortführung der Rechtsprechung vom 25. März 1978 - 2 AZR 127/75 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 10 = EzA BGB § 626 Änderungskündigung Nr. 1).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
    Dabei kann es offen bleiben, ob eine dem Arbeitgeber übersandte e-mail generell oder unter bestimmten Voraussetzungen dem Erfordernis der Schriftlichkeit genügt (vgl. zum Telefax BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298; 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135, 139; vgl. zu tariflichen Ausschlussfristen BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28).
  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99

    Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit -

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 17 Sa 71/03

    Weiterbeschäftigung eines Behinderten auf einem freien, leidensgerechten

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Dabei ist ggf. die Pflicht des Arbeitgebers zu berücksichtigen, einem Schwerbehinderten gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX einen seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechenden Arbeitsplatz zuzuweisen (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 519/04 - Rn. 31, BAGE 116, 7) .
  • LAG Niedersachsen, 06.12.2010 - 12 Sa 860/10

    Leidensgerechte Beschäftigung an heimischem Telearbeitsplatz; Klage eines

    Analog zu der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber zur Vermeidung der Kündigung eines Schwerbehinderten das Verfahren nach § 99 BetrVG mit Beteiligung des Betriebsrates durchzuführen hat, aber nicht zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens gezwungen ist (BAG 22.09.2005, 2 AZR 519/04, AP Nr. 10 zu § 81 SGB IX), so ist dem Arbeitgeber hier zuzumuten, eine entsprechende Ausnahmeregelung beim Betriebsrat durch Vereinbarung einer Protokollnotiz oder teilweisen Abänderung der Betriebsvereinbarung anzuregen.
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Das Verfahren vor dem Integrationsamt nach §§ 85 ff. SGB IX stellt ein geordnetes Verfahren zur Prüfung der Rechte des schwerbehinderten Arbeitnehmers dar, dessen Entscheidung in mehreren Instanzen nachgeprüft werden kann (Senat 22. September 2005 - 2 AZR 519/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 10 = EzA SGB IX § 81 Nr. 10).
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Die Beklagte ist ihrer Verpflichtung nachgekommen, bei Bestehen mehrerer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten diejenige anzubieten, die für den Arbeitnehmer als die günstigste erscheint (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 519/04 - Rn. 29, BAGE 116, 7) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

    Ein Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG soll auch in Betracht kommen, wenn ein kollusives Zusammenwirken zwischen den Betriebsparteien vorliegt (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 33, aaO; 22. September 2005 - 2 AZR 519/04 - Rn. 42 ff., BAGE 116, 7) .
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    BAG 3, 12.2002 (Fn. 231) [Leitsatz 3.] - Zitat Fn. 231; tendenziell enger jedoch für den Fall, dass das Integrationsamt eine entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit "mit der gebotenen Sorgfalt" ("Juris"-Rn. 36) "geprüft und abgelehnt" hat, hingegen BAG 22.9.2005 - 2 AZR 519/04 - BAGE 116, 7 = AP § 81 SGB IX Nr. 10 = EzA § 81 SGB IX Nr. 10 = NZA 2006, 486 = DB 2006, 952 [Leitsatz]: "Widerspricht jedoch der Betriebsrat der Versetzung, ist in der Regel davon auszugehen, dass eine dem Arbeitgeber zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht besteht.

    Der Arbeitgeber ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände verpflichtet, ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen"; ablehnend hingegen noch BAG 29.1.1997 (Fn. 190) [II.1 d. - "Juris"-Rn. 23].S. BAG 3, 12.2002 (Fn. 231) [Leitsatz 3.] - Zitat Fn. 231; tendenziell enger jedoch für den Fall, dass das Integrationsamt eine entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit "mit der gebotenen Sorgfalt" ("Juris"-Rn. 36) "geprüft und abgelehnt" hat, hingegen BAG 22.9.2005 - 2 AZR 519/04 - BAGE 116, 7 = AP § 81 SGB IX Nr. 10 = EzA § 81 SGB IX Nr. 10 = NZA 2006, 486 = DB 2006, 952 [Leitsatz]: "Widerspricht jedoch der Betriebsrat der Versetzung, ist in der Regel davon auszugehen, dass eine dem Arbeitgeber zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht besteht.

    233) S. BAG 3, 12.2002 (Fn. 231) [Leitsatz 3.] - Zitat Fn. 231; tendenziell enger jedoch für den Fall, dass das Integrationsamt eine entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit "mit der gebotenen Sorgfalt" ("Juris"-Rn. 36) "geprüft und abgelehnt" hat, hingegen BAG 22.9.2005 - 2 AZR 519/04 - BAGE 116, 7 = AP § 81 SGB IX Nr. 10 = EzA § 81 SGB IX Nr. 10 = NZA 2006, 486 = DB 2006, 952 [Leitsatz]: "Widerspricht jedoch der Betriebsrat der Versetzung, ist in der Regel davon auszugehen, dass eine dem Arbeitgeber zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht besteht.

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09

    Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Ebenso wenig sind die Entscheidungen des Zweiten Senats vom 29. Januar 1997 (- 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107) und vom 22. September 2005 (- 2 AZR 519/04 - BAGE 116, 7) einschlägig.
  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

    Die ansonsten erhebliche Verzögerung des Kündigungsverfahrens nach erteilter Zustimmung des Integrationsamtes, welches regelmäßig Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten prüft, ist nach § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX für den Arbeitgeber unzumutbar (vgl. BAG, 22. September 2005, 2 AZR 519/04, NZA 2006, 486, Rn. 34 ff. ).

    Ein besonderer Umstand, der in einem solchen Fall den Arbeitgeber zu einem Vorgehen nach § 99 Abs. 4 BetrVG verpflichtet, wäre eine offensichtlich unbegründete oder auf einem kollusiven Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beruhende Zustimmungsverweigerung ( vgl. BAG, 22. September 2005, a. a. O., Rn. 42 ).

  • LAG Hamm, 30.09.2010 - 15 Sa 416/10

    Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung eines Gießereiarbeiters bei Möglichkeit

    Eine bestehende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz geht auch dann einer Beendigungskündigung vor, wenn die Beschäftigung nur zu geänderten Arbeitsbedingungen erfolgen kann (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 519/04, NZA 2006, 486 m.w.N.).

    Ist allerdings die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitnehmers erteilt, so ist dem Arbeitgeber im Normalfall die Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG unzumutbar, weil die damit verbundene erhebliche Verzögerung des Kündigungsverfahrens mit unverhältnismäßigen Aufwendungen im Sinne des § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX verbunden wäre (so BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 519/04, NZA 2006, 486 m.w.N.).

    Entsprechendes hat in den Fällen zu gelten, in denen der Widerspruch des Betriebsrats auf einem kollusiven Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beruht (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2005 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 11 Sa 5/08

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit - fehlende

    Sie ist zwar auch bei einer Kündigung wegen dauernder oder auf nicht absehbare Zeit bestehender Arbeitsunfähigkeit erforderlich, kann aber nur bei Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zu dem Ergebnis führen, dass der Arbeitgeber trotz der erheblichen Störung des Arbeitsverhältnisses dessen Fortsetzung billigerweise weiter hinnehmen muss (vgl. BAG vom 10.11.2005, 2 AZR 44/05, BAG vom 22.09.2005, 2 AZR 519/04; BAG vom 29.01.1997, 2 AZR 9/96; BAG vom 28.02.1990, 2 AZR 401/89).

    Die Interessenabwägung ist zwar auch bei einer Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit erforderlich, kann aber nur bei Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zu dem Ergebnis führen, dass der Arbeitgeber trotz der erheblichen Störungen des Arbeitsverhältnisses dessen Fortsetzung billigerweise weiter hinnehmen muss (BAG vom 10.11.2005, 2 AZR 44/05, BAG vom 22.09.2005, 2 AZR 519/04).

    Die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auf einem freien leidensgerechten Arbeitsplatz schließt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine krankheitsbedingte Kündigung aus (BAG vom 22.09.2005, 2 AZR 519/04 m. w. N.; BAG vom 19.04.2007, 2 AZR 239/06 jeweils m. w. N.).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz

  • ArbG Ulm, 20.01.2017 - 5 Ca 346/16

    Krankheitsbedingte Kündigung - fehlerhaftes BEM - abgestufte Darlegungs- und

  • LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 551/11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09

    Wirksamkeit einer auf einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 939/16

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23

    Krankheitsbedingte Kündigung einer nach § 2 Abs. 3 SGB 9 2018 gleichgestellten

  • LAG Köln, 16.05.2011 - 2 Sa 1276/10

    Neuausübung des Direktionsrechts zur Zuweisung eines leidensgerechten

  • ArbG Berlin, 29.01.2009 - 33 Ca 16090/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit - Durchführung eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2009 - 6 Sa 358/08

    Änderungskündigung, Weiterbeschäftigung, Verhältnismäßigkeit,

  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 15 Sa 42/07

    Personenbedingte Kündigung; Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem

  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 12 Sa 513/13

    Ordentliche Kündigung wegen Unmöglichkeit der Arbeitsleistung aufgrund

  • ArbG Köln, 23.08.2016 - 12 Ca 232/16

    Krankheitsbedingte Kündigung - Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11

    Einzelfall einer Betriebsbedingten Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 11.12.2013 - 12 Sa 1436/11

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Widerspruch,

  • LAG Hessen, 01.12.2010 - 8 Sa 740/10

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07

    Wirksamkeit einer außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - positive

  • LAG Köln, 15.12.2016 - 8 Sa 550/16

    Prüfungsschema bei krankheitsbedingten Kündigungen; Ultima Ratio-Prinzip und

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