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   BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05   

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BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 (https://dejure.org/2006,1490)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 (https://dejure.org/2006,1490)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 (https://dejure.org/2006,1490)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung; bestehendes Arbeitsverhältnis; Anwendung von § 2.3 Urlaubsabkommen Metall- und Elektroindustrie Tarifgebiete Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden; TV betriebliche Sonderzahlungen Metallindustrie Südwest

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis - Anwendung von § 2.3 Urlaubsabkommen Metall- und Elektroindustrie Tarifgebiete Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden - TV betriebliche Sonderzahlungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Abgeltung des bei längerer Krankheit nicht erfüllbaren Urlaubsanspruchs in der Metallindustrie; Anspruch auf Jahressonderzahlung; Forderungsübergang auf die Bundesagentur für Arbeit im Fall der Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld; Verringerung des ...

  • Judicialis

    BUrlG § 3; ; BUrlG § ... 7 Abs. 4; ; BUrlG § 13 Abs. 1; ; SGB III § 143; ; SGB III § 119; ; SGB III § 125; ; SGB III § 312; ; SGB X § 115; ; SGB IX § 125; ; SGB IV § 14; ; Urlaubsabkommen vom 1. April 1989 § 2; ; Urlaubsabkommen vom 1. April 1989 § 3; ; Urlaubsabkommen vom 1. April 1989 § 4; ; TV-Sonderzahlung vom 11. März 1988 § 2; ; TV-Sonderzahlung vom 11. März 1988 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Regelung zur Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis - Anspruchsübergang bei Gewährung von Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsabgeltung in bestehendem Arbeitsverhältnis aufgrund tariflicher Regelung ? Anspruchsübergang auf Agentur für Arbeit bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld im bestehenden Arbeitsverhältnis (Gleichwohlgewährung nach § 115 SGB X)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung und bestehendes Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 231
  • NZA 2006, 1232
  • BB 2006, 2088
  • BB 2007, 2294
  • DB 2007, 465
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    (1) Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten, nämlich die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308).

    Verwenden die Tarifvertragsparteien ohne Erläuterung einen solchen in der Rechtssprache gebräuchlichen Begriff, so kann davon ausgegangen werden, dass sie ihn im allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - BAGE 62, 35; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 -BAGE 80, 308).

    Eine durch Krankheit herbeigeführte dauerhafte Verhinderung zur Arbeitsleistung bewirkt nicht die Suspendierung der Hauptpflichten (BAG 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 - BAGE 66, 34; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 -BAGE 80, 308).

    (3.3) Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem "Beschäftigungsverhältnis" steht, § 119 SGB III. Das setzt im rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis voraus, dass der Arbeitgeber auf seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft verzichtet - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder der Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt des Arbeitgebers über seine Arbeitskraft nicht mehr anerkennt (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - aaO; 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 -).

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 72/94

    Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Dazu gehören Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung (vgl. BSG 23. Januar 1997 - 7 RAr 72/94 - NZS 1997, 530; Senat 26. Mai 1992 - 9 AZR 41/91 - BAGE 70, 275).

    Erbringt der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung in Kenntnis des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses, hat sich die erweiternde Auslegung des § 143 Abs. 1 SGB III auf die Regelung des § 143 Abs. 2 SGB III zu beziehen, soweit dort Beginn und Dauer des durch die Urlaubsabgeltung bewirkten Ruhenszeitraums bestimmt sind (vgl. BSG 23. Januar 1997 - 7 RAr 72/94 - NZS 1997, 530).

    Was für eine nach beendetem Arbeitsverhältnis gezahlte Urlaubsabgeltung gilt, muss auch für eine solche vor dessen Beendigung gelten, weil ansonsten der Zweck der Gesamtregelung des § 143 SGB III, Doppelleistungen umfassend zu vermeiden, verfehlt würde (vgl. BSG 23. Januar 1997 - 7 RAr 72/94 - NZS 1997, 530).

  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs setzt keine erbrachte Arbeitsleistung voraus (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch des Klägers war wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllbar (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27) und ging drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres unter, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG.

    Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    (3.2) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    (3.3) Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    Dadurch wurde die Dienstleistungspflicht des Klägers und gleichzeitig die Vergütungspflicht der Beklagten suspendiert und das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht (vgl. BAG 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 485/94

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf anteilige Sondervergütung bei Ruhen des

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Inhalt und Bedeutung der Erklärungen für das Arbeitsverhältnis der Parteien erschließen sich aber nur aus den näheren nur die Parteien berührenden nichttypischen Umständen, unter denen es hierzu gekommen ist (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 -).

    Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem "Beschäftigungsverhältnis" steht, § 119 SGB III. Das setzt im rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis voraus, dass der Arbeitgeber auf seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft verzichtet - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder der Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt des Arbeitgebers über seine Arbeitskraft nicht mehr anerkennt (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - aaO; 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 -).

    Die Erklärungen sind nicht nur zum Schein für das Arbeitsamt abgegeben worden, sondern sollten vorbehaltlos auch für das Arbeitsverhältnis der Parteien gelten (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 -).

  • BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 782/93

    Tarifliche Sonderzahlung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Danach werden diese Personengruppen nicht von der Kürzungsregelung des § 2.6 TV-Sonderzahlung erfasst (vgl. BAG 22. Februar 1995 - 10 AZR 782/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 123 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 118 zu den entsprechenden gleich lautenden Regelungen des Tarifvertrages über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 1976, Stand vom 29. Februar 1988/20. Mai 1992).

    Ihr Inhalt hätte auch in den Text des Tarifvertrags ausdrücklich aufgenommen werden können (BAG 29. August 1979 - 5 AZR 293/79 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 103 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 63; 22. Februar 1995 - 10 AZR 782/93 - aaO).

  • BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 261/84

    Kürzung des Urlaubsanspruches bei Mutterschaftsurlaub

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Damit erlischt, beginnend mit dem Ablauf des vierten Monats nach Beginn der Ruhenszeit, der Anspruch jeweils um diesen Bruchteil (vgl. BAG 7. April 1987 - 8 AZR 261/84 - zu dem Urlaubsabkommen für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie in Südwürttemberg/Hohenzollern, gültig ab 1. Januar 1979).

    Die Aufrundungsbestimmung ist auch anzuwenden, wenn die Kürzung des Urlaubsanspruchs einen Bruchteil ergibt (vgl. BAG 7. April 1987 - 8 AZR 261/84 - zu dem Urlaubsabkommen für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie in Südwürttemberg/Hohenzollern, gültig ab 1. Januar 1979).

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 41/91

    Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation - Arbeitsentgelt im Sinne von § 115 SGB X

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Dazu gehören Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung (vgl. BSG 23. Januar 1997 - 7 RAr 72/94 - NZS 1997, 530; Senat 26. Mai 1992 - 9 AZR 41/91 - BAGE 70, 275).

    Denn diese führen zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs nach § 143 Abs. 1 SGB III (vgl. zu § 117 AFG: Senat 26. Mai 1992 - 9 AZR 41/91 - BAGE 70, 275; aA Winkler in Gagel SGB III Stand Dezember 2005 § 143 Rn. 14; Valgolio in Hauck/Noftz SGB III Stand Februar 2006 § 143 Rn. 11; Voelzke in Spellbrink/Eicher Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts § 12 Rn. 147; ErfK/Rolfs 6. Aufl. § 143 SGB III Rn. 6).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs setzt keine erbrachte Arbeitsleistung voraus (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

    Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    (3.2) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    (3.3) Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Fortbestehende Arbeitsverhältnisse -

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04

    Fortzahlung des vertragsgemäßen Entgelts auf Grund des Annahmeverzugs des

  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 172/86

    Gewährung von Erholungsurlaub für Schwerbehinderte bei Arbeitsunfähigkeit -

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

  • BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87

    Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht

  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 39/03 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer bei Anrechnung von Nebeneinkommen

  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 891/94

    Zuschlag zum Urlaubsentgelt beim gesetzlichen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 293/79

    Auslegung eines Tarifvertrages - Tarifliche Jahresleistung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92

    Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs,

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

  • LAG Nürnberg, 24.06.2003 - 6 Sa 424/02

    Arbeitslosengeld und Annahmeverzug; Höhe des abzuziehenden Arbeitslosengeldes als

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 11 Sa 131/04

    Anspruch eines langzeiterkrankten und Arbeitslosengeld beziehenden Arbeitnehmers

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 805/93

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89

    Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    c) Soweit sich frühere Entscheidungen bei ihrer Einordnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Arbeitsentgelt iS von § 14 SGB IV (vgl ua BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 38/92 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 16, S 75f, Juris RdNr 14 f; BSG Urteil vom 29.7.1993 - 11 RAr 17/92 - Juris RdNr 15; BAG Urteil vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05 - BAGE 117, 231-247, Juris RdNr 51) auf die sog Surrogatstheorie des BAG bezogen haben, ändert sich durch deren Aufgabe (ua Urteile des BAG vom 13.12.2011 - 9 AZR 399/10 - RdNr 15; vom 19.6.2012 - 9 AZR 652/10 - BAGE 142, 64 in Folge der Rechtsprechung des EuGH Urteil vom 20.1.2009 - C-350/06 und C-520/06 - Slg 2009, I-179 ) an dem hier gefundenen Ergebnis nichts.

    Denkbar wäre insoweit auch eine (konkludente) Vereinbarung etwa im Zusammenhang mit einer Kündigung oder mit dem Bezug von Arbeitslosengeld bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit, wenn die Arbeitsvertragsparteien mit ihren Handlungen und Erklärungen nach außen zu erkennen gegeben haben, dass sie ihre Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis als beendet ansehen; dies geschieht in letzterem Fall etwa durch den Arbeitslosengeldantrag und die Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitsamt, auf die Verfügungsmacht über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu verzichten (BAG Urteil vom 9.8.1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308, 315 - Juris RdNr 23; BAG Urteil vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05 - BAGE 117, 231, 238 - Juris RdNr 28).

    Allein die - ggf auch länger andauernde - Arbeitsunfähigkeit führt ohne weitere Anhaltspunkte noch nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses bzw zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl BAG Urteil vom 23.8.1990 - 6 AZR 124/89 - BAGE 66, 34 - Juris RdNr 17 ; BAG Urteil vom 9.8.1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308 - Juris RdNr 19 ff; BAG Urteil vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05 - BAGE 117, 231, 239 - Juris RdNr 33 f ) .

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    aa) Leistungen zur Urlaubsabgeltung sind Arbeitsentgelt iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Auch wenn diese grundsätzlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzen, stehen sie nach ihrer Zweckbestimmung noch im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 51, BAGE 117, 231; BSG 6. September 2017 - B 13 R 21/15 R - Rn. 24 ff.) .
  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09

    Dienstwagen - Privatnutzung - Arbeitsunfähigkeit

    Die Überprüfung dieser Frage und die Auslegung einer Willenserklärung durch das Revisionsgericht sind darauf beschränkt, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen ( §§ 133, 157 BGB ) richtig angewandt sowie Denkgesetze und Erfahrungssätze eingehalten sind und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder die gebotene Auslegung etwa völlig unterlassen worden ist (vgl. Senat 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 26, BAGE 117, 231) .
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Denn auch im Arbeitsrecht ende die Beschäftigung bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten suspendiert seien (Hinweis auf Urteile des BAG vom 7.9.2004 - 9 AZR 587/03 - und vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05) .

    Auch die von der C-U Berlin nach Maßgabe des Tarifvertrags beim Ruhen eines Arbeitsverhältnisses (vgl § 26 Abs. 2 Buchst c TV-C.) zu zahlende Urlaubsabgeltung ist Arbeitsentgelt (vgl BSG vom 29.7.1993 - 11 RAr 17/92 - Juris RdNr 15; BSG vom 23.1.1997 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 14 S 98; BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 243; Seewald in Kasseler Komm, § 14 SGB IV RdNr 94, Stand Einzelkommentierung April 2008) .

    Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses führt zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsvertragsparteien, nämlich der Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und der Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, mit der Folge, dass der jeweilige Gläubiger die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 236, 238 mwN) .

    Denn eine Beschäftigung endet trotz eines rechtlich (fort-)bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits dann, wenn - wie zB bei seinem Ruhen - die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht (mehr) erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet hat (BSG vom 28.9.1993 - BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 15; BSG vom 5.2.1998 - B 11 AL 55/97 R - Juris RdNr 14 f; BSG vom 3.6.2004 - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 15; BSG vom 8.7.2009 - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 RdNr 22; vgl auch BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 244).

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses führt zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsvertragsparteien, nämlich der Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und der Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, mit der Folge, dass der jeweilige Gläubiger die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 236, 238 mwN) .

    Denn eine Beschäftigung endet trotz eines rechtlich (fort-)bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits dann, wenn - wie zB bei seinem Ruhen - die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht (mehr) erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet hat (BSG vom 28.9.1993 - BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 15; BSG vom 5.2.1998 - B 11 AL 55/97 R - Juris RdNr 14 f; BSG vom 3.6.2004 - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 15; BSG vom 8.7.2009 - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 RdNr 22; vgl auch BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 244).

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Selbst wenn der Senat zugunsten der Beklagten unterstellt, das Arbeitsverhältnis habe ab dem 7. Februar 2014 aufgrund konkludenter Vereinbarung der Parteien geruht, um dem Erblasser den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen (vgl. hierzu BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 27 mwN, BAGE 117, 231) , konnte der gesetzliche Mindesturlaub des Erblassers nicht nach § 33 Ziff. 4 Buchst. a TV AL II gekürzt werden.
  • ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11

    Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld an einen langfristig erkrankten

    Bezieht ein Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (Anschluss an BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05).

    Inhalt und Bedeutung der Erklärungen für das Arbeitsverhältnis der Parteien erschließen sich aber aus den näheren nur die Parteien berührenden nichttypischen Umständen, unter denen es hierzu gekommen ist (vgl. hierzu BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, juris, dort Rdnr. 26).

    Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem "Beschäftigungsverhältnis" steht, § 119 SGB III. Das setzt im rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis voraus, dass der Arbeitgeber auf seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft verzichtet - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder der Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt des Arbeitgebers über seine Arbeitskraft nicht mehr anerkennt (vgl. BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, juris, dort Rdnr. 27) .

    Dadurch wurde die Dienstleistungspflicht des Klägers und gleichzeitig die Vergütungspflicht der Beklagten suspendiert und das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht (vgl. hierzu BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, juris, dort Rdnr. 28).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben, wenn ein Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III bezieht (BAG 14.3.2006 - 9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1322).
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

    Unterlässt der Arbeitnehmer diese Mitteilung, kann er - obwohl der gesetzliche Zusatzurlaub nach § 13 BUrlG nicht disponibel und ein wirksamer Verzicht auf diesen nicht möglich ist (vgl. zu tariflichen Kürzungsbestimmungen BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 42, BAGE 117, 23; 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - zu III 2 der Gründe, BAGE 76, 74)  - seine Rechte aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nF bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aF nicht in Anspruch nehmen.
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Auch in weiteren Entscheidungen hat das BAG stets betont, dass Urlaub keine erbrachte Arbeitsleistung voraussetzt (BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1232), wobei auch diese Entscheidungen Fälle der Arbeitsunfähigkeit betrafen.

    Auch die Entscheidungen des BAG vom 19.04.1994 (9 AZR 462/92 - NZA 1995, 123) und vom 14.03.2006 (9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1232) betrafen Sachverhalte, bei denen das Arbeitsverhältnis zu Beginn des Jahres noch nicht ruhte und der Urlaubsanspruch entstanden war.

    Eine durch Krankheit herbeigeführte dauerhafte Verhinderung zur Arbeitsleistung bewirkt nicht die Suspendierung der Hauptpflichten (BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1232).

  • LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 584/10

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis; Schadensersatzanspruch bei

  • BFH, 17.12.2020 - VI R 21/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach

  • LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09

    Erlöschen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen durch Zeitablauf

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 163/22

    Tarifliche Sonderzahlung - Kürzung - Lohnersatzleistung

  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 419/17

    Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 115/14

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

  • LAG Hessen, 01.06.2015 - 7 Sa 412/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte -

  • LAG Hessen, 29.03.2011 - 15 Sa 191/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis aufgrund einer befristet

  • SG Duisburg, 10.03.2014 - S 38 AS 4626/13

    Anrechnung von gezahlter Urlaubsabgeltung als bedarfsminderndes Einkommen auf

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von

  • LAG Hessen, 22.06.2015 - 7 Sa 381/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte -

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme

  • BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.12.2020 VI R 21/18: Erste Tätigkeitsstätte

  • BFH, 17.12.2020 - VI R 23/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.12.2020 VI R 21/18: Erste

  • BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 272/14

    Ruhezeiten vor "Doppelvorstellungen" von Orchestern

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11

    Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers;

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05

    Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 22 R 271/10

    Anrechnung von Arbeitsentgelt, Beschäftigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2010 - 14 Sa 1185/09

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach

  • LAG Hamm, 02.12.2021 - 5 Sa 824/21

    Urlaubsanspruch bei Arbeitslosengeldbezug im Rahmen der Gleichwohlgewährung

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
  • LAG Hamm, 29.03.2012 - 16 Sa 322/10

    Übertragung wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubs; Frist für die

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2016 - 3 Sa 359/15

    Urlaubsabgeltung - tarifvertraglicher Mehrurlaub - Verfall - Ruhen des

  • LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 2130/05

    Tarifauslegung - Urlaubsabgeltung - Vertrauensschutz - Tarifvertragsänderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19

    Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - Anspruchsübergang wegen Bezugs von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 10 Sa 26/13

    Übergang des Urlaubsabgeltungsanspruchs auf Jobcenter

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 6 Sa 490/05

    Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs als Voraussetzung für die Urlaubsabgeltung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer

  • LAG Sachsen, 09.11.2021 - 3 Sa 432/20

    Höhergruppierung - Frist - ruhendes Arbeitsverhältnis - ärztliches

  • LAG Köln, 05.11.2010 - 4 Sa 744/10

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit nach langandauernder

  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

  • LG Köln, 15.04.2008 - 22 O 227/07

    Widerruf eines in einer Haustürsituation geschlossenen Beteiligungsvertrags

  • ArbG Köln, 12.11.2020 - 14 Ca 2672/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 U 877/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2013 - L 1 R 204/12
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