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   BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05   

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https://dejure.org/2006,909
BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05 (https://dejure.org/2006,909)
BAG, Entscheidung vom 03.05.2006 - 4 AZR 795/05 (https://dejure.org/2006,909)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 (https://dejure.org/2006,909)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Teilkündigung eines Tarifvertrages; Zulässigkeit der Teilkündigung ohne entsprechende tarifvertragliche Regelung; Anspruch auf Einmahlzahlung und Tarifgehaltserhöhung; Zulässigkeit der Umdeutung einer Teilkündigung in eine Gesamtkündigung

  • Judicialis

    TVG § 4; ; ZPO § 559; ; BGB § 140

  • RA Kotz

    Firmentarifvertrag: Teilkündigung ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4; ZPO § 559; BGB § 140
    Teilkündigung eines Tarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages nicht wirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.5.2006)

    Tarifverträge sind nur als Ganzes kündbar // Teilkündigungen sind in der Regel unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 159
  • MDR 2007, 37
  • NZA 2006, 1125
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05
    Zwar ist ein neuer Sachvortrag in der Revisionsinstanz zulässig, wenn er die Fragen betrifft, ob die Prozessvoraussetzungen und die Prozessfortführungsbedingungen erfüllt sind (BAG 9. Juli 1981 - 2 AZR 788/78 - BAGE 36, 112, 115).

    Die prozessuale Einordnung ihrer Rüge kann indes hier ebenso dahinstehen wie die Beantwortung der Frage, ob ein außergerichtlicher Vergleich überhaupt oder ggf. unter welchen besonderen Voraussetzungen Auswirkungen auf Prozessvoraussetzungen hat (vgl. dazu BAG 9. Juli 1981 - 2 AZR 788/78 - BAGE 36, 112, 115 f.).

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92

    Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05
    Es kann gegenüber dem nichtigen Geschäft etwas anderes sein, nicht aber ein Mehr ausmachen (ua. BGH 15. Dezember 1955 - II ZR 204/54 - BGHZ 19, 269, 275; 14. Mai 1956 - II ZR 229/54 - BGHZ 20, 363, 371; BAG 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257, 266 mwN; Staudinger/Herbert Roth BGB 2003 § 140 Rn. 22).
  • BGH, 14.05.1956 - II ZR 229/54

    Stimmrecht des Kommanditisten

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05
    Es kann gegenüber dem nichtigen Geschäft etwas anderes sein, nicht aber ein Mehr ausmachen (ua. BGH 15. Dezember 1955 - II ZR 204/54 - BGHZ 19, 269, 275; 14. Mai 1956 - II ZR 229/54 - BGHZ 20, 363, 371; BAG 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257, 266 mwN; Staudinger/Herbert Roth BGB 2003 § 140 Rn. 22).
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05
    Es kann gegenüber dem nichtigen Geschäft etwas anderes sein, nicht aber ein Mehr ausmachen (ua. BGH 15. Dezember 1955 - II ZR 204/54 - BGHZ 19, 269, 275; 14. Mai 1956 - II ZR 229/54 - BGHZ 20, 363, 371; BAG 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257, 266 mwN; Staudinger/Herbert Roth BGB 2003 § 140 Rn. 22).
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 59/03

    Keine Prämienlohnarbeit ohne Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05
    Diese Auslegung missachtet den vorrangig für die Tarifauslegung maßgeblichen Wortlaut (st. Rspr. des Senats zB 12. Mai 2004 - 4 AZR 59/03 - BAGE 110, 319, 327) des FTV.
  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 439/89

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung des Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05
    Daher sei die Teilkündigung von Tarifverträgen "jedenfalls dann" unbedenklich zulässig, wenn sich eine entsprechende Vereinbarung in dem betreffenden Tarifvertrag befinde und aus ihr mit der gebotenen Klarheit hervorgehe, auf welche konkreten Bestimmungen oder Teile des jeweiligen Tarifvertrages sich die Möglichkeit der Teilkündigung beziehen solle (ebenso BAG 16. August 1990 - 8 AZR 439/89 - BAGE 65, 359).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05
    Der Senat hat dazu in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 1985 (- 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277, 287) ausgeführt, für die Möglichkeit der Kündigung nur einzelner tariflicher Bestimmungen oder von Teilen von Tarifverträgen bestehe angesichts der Elastizität des Tarifrechts ein erhebliches praktisches Bedürfnis.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 11 Sa 679/04

    Kündigung von Teilen eines Anerkenntnistarifvertrages

    Auszug aus BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Dezember 2004 - 11 Sa 679/04 - bezüglich des Zahlungsantrages nebst der darauf entfallenden Zinsen und des Feststellungsantrages für die Zeit ab 1. Januar 2004 aufgehoben.
  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Geht aus der vereinbarten Zulassung mit der gebotenen Klarheit hervor, auf welche konkreten Bestimmungen oder Teile des jeweiligen Tarifvertrags sich die Möglichkeit der Teilkündigung beziehen soll, begegnen ihr keine rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - Rn. 20, BAGE 118, 159) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Die Ergebnisse von Tarifvertragsverhandlungen, die von widerstreitenden Interessen bestimmt sind, stellen regelmäßig einen Kompromiss dar (BAG 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - Rn. 24, BAGE 118, 159: "Kennzeichen des Tarifvertrages"; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - zu I 2 g der Gründe, BAGE 95, 277; Dieterich FS Schaub 1998, S. 120, 129 ) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    (1) Zwar hat die Beklagte ausschließlich die genannten Tarifbestimmungen gekündigt und ist die Kündigung nur von Teilen eines Tarifwerks grundsätzlich ausgeschlossen (BAG 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - AP TVG § 1 Kündigung Nr. 8 = EzA TVG § 1 Nr. 47, zu II 1 b bb (1) mwN).

    Die Teilkündigung eines Tarifvertrags ist aber dann zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde (BAG 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - aaO).

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