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   BAG, 12.03.1962 - 1 AZR 4/61   

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BAG, 12.03.1962 - 1 AZR 4/61 (https://dejure.org/1962,895)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1962 - 1 AZR 4/61 (https://dejure.org/1962,895)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1962 - 1 AZR 4/61 (https://dejure.org/1962,895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handwerkskammer - Lehrlingsvergütung - Bedeutung unverbindlicher Richtlinien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 337
  • NJW 1962, 1222 (Ls.)
  • DB 1962, 741
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 108/14

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Verkehrsanschauung

    Am 25. Februar 1943 wurde die Anordnung zur Vereinheitlichung der Erziehungsbeihilfen und sonstigen Leistungen an Lehrlinge und Anlernlinge in der privaten Wirtschaft (RArbBl. I S. 164) erlassen, die eine einheitliche Erziehungsbeihilfe für alle Lehrlinge verbindlich vorschrieb (vgl. auch Anordnung über die Belohnung besonders tüchtiger Lehrlinge und Anlernlinge in der privaten Wirtschaft vom 5. August 1944, RArbBl. I S. 289; zu den Anordnungen auch BAG 12. März 1962 - 1 AZR 4/61 - zu A II 5 a der Gründe, BAGE 12, 337) .

    Denn die Arbeitsleistung des Lehrlings habe für den Lehrherrn, was ernstlich nicht zu bestreiten sei, einen im Laufe der Lehrzeit zunehmenden wirtschaftlichen Wert, was in der Steigerung der Lehrlingsvergütung mit den Lehrjahren seinen Niederschlag finde (BAG 12. März 1962 - 1 AZR 4/61 - zu A II 5 a der Gründe, BAGE 12, 337) .

    Es könne weder der Ansicht gefolgt werden, dass der Lehrlingsvergütung der Entgeltcharakter und damit ein arbeitsrechtliches Element völlig fehle, noch sei die Auffassung zu halten, dass die Lehrlingsvergütung echtes Arbeitsentgelt sei, für das berufsrechtliche Gesichtspunkte ohne Bedeutung seien (BAG 12. März 1962 - 1 AZR 4/61 - zu A II 5 b der Gründe mwN, aaO) .

  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 474/80

    Ausbildungszeit - Vorverlegung der Ausbildungszeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12, 337, 345 = AP Nr. 1 zu § 84 HandwO, zu II 5 a der Gründe m. zust. Anm. v. G. Hueck) hat die Ausbildungsvergütung zumindest in gewissem Umfang auch Entgeltcharakter für die von dem Auszubildenden erbrachte Arbeitsleistung.
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 50.80

    Berusständische Kammer - Rechtsanwaltskammer - Mindestansätze für die

    Unter Durchführung der Berufsausbildung in diesem Sinne ist, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der mit den §§ 44, 58 BBiG vergleichbaren Regelung des § 84 Abs. 1 Nr. 4 HandwO - F. 1953 - (Urteil vom 12. März 1962 - 1 AZR 4/61 - [BB 1962, 639]) richtig ausgeführt hat, die Vermittlung des für die Ausübung des Berufs notwendigen fachlichen Wissens und Könnens durch entsprechende Unterweisung und Anleitung zu verstehen.
  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 367/79
    Die auf § 139 ZPO gestützte Verfahrensrüge ist unzulässig, denn die Revision hat nicht vorgetragen, was das Gericht hätte insoweit fragen müssen und was der Beklagte hierauf geantwortet hätte (vgl. BAG Urteil vom 23- Februar 1962 - 1 AZR 4-9/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO).
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