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   BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06   

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https://dejure.org/2006,1732
BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06 (https://dejure.org/2006,1732)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 1 ABR 5/06 (https://dejure.org/2006,1732)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 (https://dejure.org/2006,1732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei der Anordnung von Dienstreisen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten; Vorliegen einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit; Anspruch auf Vergütung von Fahrten zu auswärtigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Mitbestimmung bei Anordnung einer Dienstreise ohne Arbeitsleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Dienstreisen ? Einschränkungen der Freizeit durch ein Verhalten des Arbeitnehmers, das keine Arbeitsleistung zum Gegenstand hat, unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht bei Dienstreisen ohne Arbeitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 162
  • MDR 2007, 782
  • NZA 2007, 458
  • DB 2007, 749
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    Er bestimmt sich vielmehr nach dem Zweck des Mitbestimmungsrechts (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55, zu B II 2 b bb der Gründe).

    (3) Bei einer Dienstreise - einer Fahrt des Arbeitnehmers von seiner regulären Arbeitsstätte an einen oder mehrere auswärtige Orte, an denen ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26, zu B II 2 b aa der Gründe; 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP BAT § 17 Nr. 3 = EzA BAT § 17 Nr. 2, zu II der Gründe) - erbringt der Arbeitnehmer durch das bloße Reisen keine Arbeitsleistung.

    Dies rechtfertigt die Einräumung eines Mitbestimmungsrechts schon bei der Anordnung von Rufbereitschaft (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55, zu B II 2 b cc der Gründe).

    Danach ist unter einer Dienstreise die Fahrt an einen Ort außerhalb der regulären Arbeitsstätte zu verstehen, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55, zu B II 2 b aa der Gründe; 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP BAT § 17 Nr. 3 = EzA BAT § 17 Nr. 2, zu II der Gründe).

  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76

    Dienstreisen - Arbeitszeit - Sonderbestimmung - Auswärtiger Einsatz -

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    (3) Bei einer Dienstreise - einer Fahrt des Arbeitnehmers von seiner regulären Arbeitsstätte an einen oder mehrere auswärtige Orte, an denen ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26, zu B II 2 b aa der Gründe; 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP BAT § 17 Nr. 3 = EzA BAT § 17 Nr. 2, zu II der Gründe) - erbringt der Arbeitnehmer durch das bloße Reisen keine Arbeitsleistung.

    Danach ist unter einer Dienstreise die Fahrt an einen Ort außerhalb der regulären Arbeitsstätte zu verstehen, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55, zu B II 2 b aa der Gründe; 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP BAT § 17 Nr. 3 = EzA BAT § 17 Nr. 2, zu II der Gründe).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B III 3 a der Gründe).

    Eine vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit liegt vor, wenn es sich um eine Erweiterung des für einen bestimmten Wochentag regulär festgelegten Arbeitszeitvolumens mit anschließender Rückkehr zur betriebsüblichen Dauer der Arbeitszeit handelt (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B III 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    Dieser muss wissen, in welchen Fällen gegen ihn als Sanktion ein Ordnungsgeld verhängt werden kann (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - BAGE 110, 252, zu B III 1 b aa der Gründe mwN).

    Tritt der zu vermeidende Erfolg dennoch ein, ist ggf. im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO zu prüfen, ob der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Unterlassungsverpflichtung alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - aaO, zu B IV 1 b der Gründe).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    Dementsprechend muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 6/05

    Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Alttarifverträgen - § 14 DRK-TV

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    Bei fortbestehenden Zweifeln kann auf weitere Kriterien zurückgegriffen werden (st. Rspr., vgl. BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 6/05 - AP ArbZG § 3 Nr. 8 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 8, zu B II 3 c aa (1) der Gründe mwN).
  • LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05

    Begriff der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 11. November 2005 - 2 TaBV 1134/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19, zu B III 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    Mitbestimmungspflichtig ist nicht nur die vom Arbeitgeber erteilte Anordnung vorübergehender Überarbeit, sondern auch deren bloße Duldung (BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 40, zu B II 1 b der Gründe mwN).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
    aa) Ein Antrag im Beschlussverfahren unterliegt denselben Bestimmtheitsanforderungen wie ein solcher im Urteilsverfahren (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/03 - BAGE 112, 87, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    a) Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 8. März 1961 - 4 AZR 71/59 - BAGE 11, 23, 26; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45, 51; 16. Januar 2002 - 5 AZR 303/00 - zu I 1 a der Gründe, AP EntgeltFG § 2 Nr. 7 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 2; 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - BAGE 120, 162, 169).

    Das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit ist darauf gerichtet, verschiedene Kunden zu besuchen, wozu die jeweilige Anreise zwingend gehört (BAG 28. März 1963 - 5 AZR 209/62 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 3; 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261, 265; 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - aaO.).

    In jedem Falle ist eine dem Arbeitgeber zugute kommende Arbeitsleistung dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer bei An- und Abreise selbst tätig werden muss und die Fahrt vom Arbeitgeber kraft Direktionsrechts bestimmt wird (vgl. BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 303/00 - zu I 1 b der Gründe, aaO.; 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - aaO.).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Dieser muss wissen, in welchen Fällen gegen ihn als Sanktion ein Ordnungsgeld verhängt werden kann (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - NZA 2007, 458, zu B I 1 a aa der Gründe).

    Die Prüfung, welche Verhaltensweisen der Schuldner unterlassen soll, darf nicht durch eine ungenaue Antragsformulierung und einen dem entsprechenden gerichtlichen Titel aus dem Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - aaO; 25. August 2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41 = EzA ArbGG 1979 § 78 Nr. 7, zu B II 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Eine mitbestimmungspflichtige Änderung der Lage der Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeit außerhalb des festgelegten Zeitraums erbringt oder erbringen soll (Senat 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 26 f., BAGE 120, 162).
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