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   BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06   

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https://dejure.org/2007,2585
BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06 (https://dejure.org/2007,2585)
BAG, Entscheidung vom 04.07.2007 - 4 AZR 491/06 (https://dejure.org/2007,2585)
BAG, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 (https://dejure.org/2007,2585)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt des bei einer Verschmelzung durch Aufnahme aufnehmenden Rechtsträgers in die vom verschmolzenen Rechtsträger vereinbarten Firmentarifverträge als Tarifvertragspartei; Möglichkeit der Einschränkung oder des Ausschlusses der unmittelbaren und zwingenden Wirkung ...

  • Judicialis

    TVG § 4; ; TVG § 9; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; Satzung ver.di § 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Verbandsklage; Rechtsnachfolge in Firmentarifvertrag bei Verschmelzung durch Aufnahme; keine Befugnis einer Tarifvertragspartei zur Bestimmung der Auflösung einer Tarifkonkurrenz; Konkurrenz zwischen vollwirksamen und nachwirkendem Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsnachfolge in Firmentarifvertrag bei Verschmelzung durch Aufnahme ? Durch Gewerkschafts- oder Verbandsfusion entstandene Tarifkonkurrenz kann nicht durch einseitige Bestimmung einer Tarifvertragspartei aufgelöst werden ? Konkurrenz zwischen vollwirksamem und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 213
  • ZIP 2008, 611
  • NZA 2008, 307
  • DB 2008, 533
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 208/55

    Ansprüche aus Einzelarbeitsverhältnis - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte -

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    Bei einer solchen Bestimmung des Geltungsbereichs können mehrere selbständige Betriebe, die nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenbetrieb stehen, grundsätzlich auch verschiedenen Tarifverträgen unterfallen, wenn sie jeweils unterschiedlichen Wirtschaftszweigen zuzuordnen sind (vgl. dazu BAG 29. März 1957 - 1 AZR 208/55 -BAGE 4, 37, 40; Wiedemann/Wank § 4 Rn. 144; Däubler/Deinert § 4 Rn. 238; Buchner AR-Blattei SD 1550.4 Stand Juni 2007 Rn. 108; v. Hoyningen-Huene NZA 1996, 617, 619).

    Da es nach dem fachlichen Geltungsbereich der VDGA-Tarifverträge bei gemischten Tätigkeiten darauf ankommt, ob der Betrieb als solcher des Groß- und Außenhandels anzusehen ist und damit darauf, ob der dem Bereich des Groß- und Außenhandels zuzuordnende Betriebszweck dem Betrieb das "Gepräge" gibt (vgl. dazu BAG 29. März 1957 - 1 AZR 208/55 - BAGE 4, 37), hätte zumindest festgestellt werden müssen, dass die Produktion von Druckerzeugnissen gegenüber dem Vertrieb und den anderen typischen Handelstätigkeiten der Klägerin nachrangig ist und lediglich eine Hilfsfunktion hat.

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    Dieser wird dann Partei des für den übertragenden Rechtsträger geltenden Firmentarifvertrages (Senat 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 -BAGE 89, 193, 198 ff.).

    Bei einer Verschmelzung bedarf es der dort vorgesehenen Transformation nur dann, wenn der verschmolzene Rechtsträger an Flächen- und Verbandstarifverträge gebunden war, die anders als der Firmentarifvertrag von einer Universalsukzession nicht erfasst werden (Senat 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - BAGE 89, 193, 199 ff. mwN).

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    Auf handelsrechtliche oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (BAG 24. August 1999 - 9 AZR 529/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 14 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 5).
  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 471/97

    Geltung der Einzelhandelstarifverträge für Großbäckerei mit Direktvertrieb

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    Dieser ist also eine originäre Aufgabe des Produktionsbetriebes (Senat 26. August 1998 - 4 AZR 471/97 - BAGE 89, 324, 328 mwN).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    § 1 Abs. 2 BetrVG verfolgt insofern den Zweck, dem Betriebsrat und den Wahlvorständen den Nachweis einer Führungsvereinbarung zu ersparen (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - BAGE 109, 332, 335).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    Verfolgt ein Betrieb als Mischbetrieb mehrere Geschäftszwecke, ist für seine fachliche Zuordnung im Tarifrecht entscheidend, auf welche Geschäftstätigkeit die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer entfällt (Senat 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 - BAGE 56, 357).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    Formen der verbandsrechtlichen Einordnung von Mitgliedern, die diesen Status nicht haben, sind daher nicht generell ausgeschlossen (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 10).
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    Die Rechtsfolge der Verschmelzung der Gründungsgewerkschaften zur Beklagten ist die Gesamtrechtsnachfolge mit der Wirkung, dass die Beklagte in alle Tarifverträge als Tarifvertragspartei eingetreten ist, die von einer ihrer Gründungsgewerkschaften abgeschlossen worden ist (Senat 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 -BAGE 114, 332, 338).
  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, wie er dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (st. Rspr., vgl. schon BAG 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - BAGE 5, 338; Senat 29. September 1976 - 4 AZR 381/75 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 2 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 9; 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 3).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

    Auszug aus BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06
    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, wie er dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (st. Rspr., vgl. schon BAG 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - BAGE 5, 338; Senat 29. September 1976 - 4 AZR 381/75 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 2 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 9; 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 3).
  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75

    Tarifverträge - Papierindustrie - Anspruch auf dreizehntes Monatseinkommen -

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 528/94

    Tarifauslegung: Landwirtschaftliche Betriebe und deren Nebenbetriebe

  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 610/56
  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98

    Verbandsklage; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %; Geltung der

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93

    Rationalisierung - tariflicher Vorrang der Änderungskündigung vor der

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2006 - 2 Sa 10/05

    Konkurrenz eines nachwirkenden Firmentarifvertrages mit einem

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Desgleichen können die Beschwerdeführenden nicht auf eine Klage auf Feststellung der Anwendung eines Tarifvertrags im Betrieb (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 -, juris, Rn. 53; Urteil vom 19. Juni 1984 - 1 AZR 361/82 -, juris, Rn. 41) oder auf Aufnahme von Tarifverhandlungen (vgl. BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 4 AZR 173/12 -, juris, Rn. 23; stRspr) oder auf die Verbandsklage nach § 9 TVG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (vgl. BAG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 -, juris, Rn. 18) verwiesen werden.
  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

    Damit setzt § 9 TVG die Möglichkeit voraus, dass Tarifvertragsparteien einen Rechtsstreit über die Feststellung eines klärungsfähigen und klärungsbedürftigen abstrakten Rechtsverhältnisses führen können (vgl. dazu ausf. BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 18, BAGE 123, 213) .

    Im Regelfall ist dieses bei dem Rechtsstreit zwischen Tarifvertragsparteien allein wegen der Erstreckung der Bindungswirkung zu bejahen (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 18 mwN, aaO) .

    Auch bei einer nur nachwirkenden Geltung des Tarifvertrags (vgl. § 9 Nr. 1 Satz 2 HTV) wäre die Beklagte verpflichtet, die ihm unterfallenden Arbeitsverhältnisse nach seiner Maßgabe durchzuführen, bis eine andere Abmachung die Nachwirkung abgelöst hat, § 4 Abs. 5 TVG (vgl. BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 22, BAGE 123, 213) .

    Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht eine Verbandsklage auch dann als zulässig angesehen, wenn es um den Zeitraum der - nicht ausgeschlossenen - Nachwirkung des Tarifvertrags ging (vgl. zB BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - aaO; ebenso HWK/Henssler 7. Aufl. § 9 TVG Rn. 9; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 9 Rn. 27; NK-GA/Forst § 9 TVG Rn. 13; ErfK/Franzen 16. Aufl. § 9 TVG Rn. 6; DäublerTVG/Reinecke/Rachor 4. Aufl. § 9 Rn. 24; Rieble NZA 1992, 250, 252; aA Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 9 Rn. 25) .

    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass nicht nur bei der Verschmelzung im Wege der Neugründung gemäß § 2 Nr. 2 UmwG, sondern auch bei der Verschmelzung durch Aufnahme nach § 2 Nr. 1 UmwG wegen der vom Gesetz in § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG angeordneten Gesamtrechtsnachfolge ein Firmentarifvertrag uneingeschränkt auf den neu gegründeten bzw. den aufnehmenden Rechtsträger übergeht (vgl. zur Verschmelzung im Wege der Neugründung BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - zu 2 a der Gründe, BAGE 89, 193; zur Verschmelzung durch Aufnahme 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 41 ff., BAGE 123, 213) .

    Der aufnehmende Rechtsträger tritt in bestehende Verträge ein und wird damit Partei des für den übertragenden Rechtsträger geltenden Firmentarifvertrags (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 39, 41, aaO; 10. Juni 2009 - 4 ABR 21/08 - Rn. 27; allg. Ansicht vgl. zB MüKoBGB/Müller-Glöge 6. Aufl. § 613a Rn. 223; ErfK/Franzen aaO § 2 TVG Rn. 26; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni aaO § 613a BGB Rn. 262; HWK/Henssler aaO § 3 TVG Rn. 47; Grau in Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag 2. Aufl. Teil 15 Rn. 198; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen 4. Aufl. Teil E Rn. 101; Schaub/Ahrendt/Koch ArbR-HdB 16. Aufl. § 116 Rn. 14) .

    Ganz getrennt davon ist die Frage zu beurteilen, welche tarifrechtlichen Folgen sich aus dieser umwandlungsrechtlich geschaffenen Situation ergeben (so schon BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 42, BAGE 123, 213; ebenso Schmitt/Hörtnagl/Stratz aaO § 20 UmwG Rn. 107; Ahrendt RdA 2012, 129, 137; Schorb ArbR 2011, 161, 163) .

    Außerhalb dieser Anpassungsmöglichkeiten besteht für den aufnehmenden Rechtsträger als Partner des privatautonom vereinbarten Verschmelzungsvertrags keine anerkannte Schutzbedürftigkeit, da er selbst entscheidend zu dem Eintritt der Rechtsfolge beigetragen hat (Schmitt/Hörtnagl/Stratz aaO § 21 UmwG Rn. 2; Grunewald in Lutter aaO § 20 Rn. 56; MüKoBGB/Roth/Schubert 6. Aufl. § 242 Rn. 468 f.) und im Übrigen vorher ausreichend Möglichkeiten zur interessenangepassten Vertragsgestaltung bestanden haben (vgl. dazu zB Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt aaO Teil E Rn. 103; Grau in Henssler/Moll/Bepler aaO Teil 15 Rn. 198; Rieble Anm. EzA UmwG § 20 Nr. 1; Braun ArbRB 2008, 83) .

    Die Koalitionsfreiheit ist bei der Gebundenheit an einen Haustarifvertrag von vornherein nicht betroffen, weil ein solcher keine Koalitionsmitgliedschaft bewirkt (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 47, BAGE 123, 213; zust. Boecken SAE 2000, 162, 163; Ahrendt RdA 2012, 129, 136; Hergenröder AR-Blattei SD 500.2 Rn. 86) .

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Die Regelung erweitert damit das Anwendungsgebiet von § 256 ZPO auf die Klärung eines für die Tarifvertragsparteien abstrakten Rechtsverhältnisses, nämlich ua über die Auslegung eines Tarifvertrages (BAGE 123, 46; BAGE 123, 213).
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